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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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getestete Schüler werden in dreitägigen Abständen nochmals zur
Wiederzulassung getestet. Der Bund sichert weiterhin größtmögliche Kontingente
an Antigenschnelltests für Deutschland und unterstützt darüber hinaus den

Aufbau von inländischen Produktionskapazitäten.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder sind sich einig, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes und der
Länder für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen,
Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen fortgeführt wird. Die
Novemberhilfe wird in den Dezember auf Basis der Novemberhilfe verlängert und
das Regelwerk der Überbrückungshilfe Ill entsprechend angepasst. Diese Hilfen
zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sind für
Unternehmen und Beschäftigte essentiell und ein wichtiges Element für die hohe
Akzeptanz der notwendigen Schutzmaßnahmen bei den Bürgerinnen und
Bürgern. Gleichzeitig sind diese Hilfen mit hohen Kosten für die
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler verbunden - alleine die Hilfen des Bundes
für den November werden einen Umfang von 15 Milliarden Euro haben. Diese
Hilfen sollen im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts für den Zeitraum
der temporären Schließungen im Dezember durch den Bund fortgeführt werden.
In die entsprechenden Förderprogramme sind ausdrücklich auch Schausteller
und Marktkaufleute einzubeziehen. Aufgrund der Dauer der Einschränkungen
wurde der Beihilferahmen für einfache pauschale Regelungen von vielen
Unternehmen bereits umfassend in Anspruch genommen. Die Bundesregierung
wird dazu mit der Europäischen Kommission das Gespräch aufnehmen. Die

beihilferechtlichen Fragen werden vom Bund unverzüglich geklärt.

Für diejenigen Wirtschaftsbereiche, die absehbar auch in den kommenden
Monaten erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen
müssen, ohne von Schließungen betroffen zu sein, wird der Bund im Rahmen der
Überbrückungshilfe Ill die Hilfsmaßnahmen bis Mitte 2021 verlängern und die
Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessern. Dies betrifft
insbesondere den Bereich der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft, die
Soloselbständigen sowie die Reisebranche. Neben den Hilfen für die

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Unternehmen hat der Bund auch zum Beispiel durch die Verlängerung des
Kurzarbeitergeldes bereits dazu beigetragen, dass auch die sozialen Belange in
der Pandemie mit entsprechenden Hilfen adressiert werden.

Der Schutz vulnerabler Gruppen ist ein Kernanliegen der Politik. Deshalb
wurden für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und
Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Der Bund
wird für diese vulnerablen Gruppen im Dezember 2020 gegen eine geringe
Eigenbeteiligung eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken ermöglichen
(rechnerisch eine pro Winterwoche). Im Rahmen der nationalen Teststrategie
werden für die einrichtungsbezogenen Testkonzepte ab dem 01.12.2020 je
Pflegebedürftigem 30 Schnelltest pro Monat vorgesehen. Je nach Verfügbarkeit
wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Wichtig ist, dass auch Bewohner in
Einrichtungen zu Weihnachten unter möglichst sicheren Bedingungen

Familienbesuch erhalten können.

Der Bund ist aufgefordert, im Rahmen einer Anpassung der Teststrategie einen
noch umfassenderen und niederschwelligeren Einsatz von SARS-
CoV2Schnelltests vorzusehen und die Testverordnung ggf. entsprechend zu
ändern.

Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie von zentraler
Bedeutung. Bei bestmöglichem Verlauf kann mit ersten Lieferungen von
Impfstoffen noch im Dezember 2020 gerechnet werden. Zur Vorbereitung
schaffen die Länder rechtzeitig Impfzentren und -strukturen. Der Bund ist bereit,
die Länder im Rahmen seiner Möglichkeiten hierbei auch personell zu
unterstützen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erarbeitet im Auftrag
des Bundes standardisiette Module zur telefonischen und digitalen
Terminvereinbarung für alle Impfzentren einschließlich mobiler Impfteams und
stellt den Ländern diese zur Verfügung. Die GMK und der Bundesminister für
Gesundheit stimmen sich eng ab, dies gilt auch für Fragen der Impfaufklärung
und Haftung. Zudem haben sie vereinbart, dass der Bund ein elektronisches
Verfahren zur Ermittlung von Impfquoten und für Post-Marketing Studien (im
Rahmen der Arzneimittelsicherheit) erarbeitet und zur Verfügung stellt.

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Der Bund wird im Rahmen der „Sozialgarantiie 2021“ die
Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40 Prozent stabilisieren, indem er
darüber hinausgehende Finanzbedarfe aus dem Bundeshaushalt jedenfalls bis
zum Jahr 2021 deckt. In diesem Rahmen wird er prüfen, wie eine steuerfinanzierte
Stabilisierung der GKV-Beiträge sowie KSK-Beiträge vor dem Hintergrund der

hohen Corona-bedingten Mehrkosten aussehen könnte.

Bundestag und Bundesrat haben mit dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz am 18.
November eine wirtschaftliche Absicherung für Krankenhäuser, die planbare
Operationen und Behandlungen verschieben, um intensivmedizinische
Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereit zu halten,
beschlossen. Das 3. Bevölkerungsschutzgesetz sieht vor, dass das
Bundesministerium für Gesundheit durch Verordnung die Regelungen des
Gesetzes an die Entwicklung anpassen kann. Das Bundesministerium für
Gesundheit wird mit dem nach 824 KHG gebildeten Beirat und den
Gesundheitsministerinnen und -ministern der Länder zeitnah eine erste

Bestandsaufnahme machen und ggf. per Verordnung Anpassungen vornehmen.

Mit den nunmehr in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests
ist eine testgestützte Verkürzung der Quarantänezeit möglich. Bund und Länder
kommen daher überein, das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne
grundsätzlich einheitlich auf im Regelfall 10 Tage festzulegen. Eine kürzere
Quarantänezeit entlastet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger und die
Gesundheitsämter und mildert die wirtschaftlichen Folgen von
Quarantäneanordnungen für den Einzelnen und für die Volkswirtschaft. Die GMK
strebt daher in Übereinstimmung mit dem RKI an, ab dem 01.12.2020 die
Quarantäne-Zeit von Kontaktpersonen — unter der Bedingung eines negativen
Testergebnisses (Antigen-Schnelltest) — von 14 auf zehn Tage zu verkürzen.
Dies begrüßen Bund und Länder ausdrücklich. Die fachlichen Empfehlungen und
Flussdiagramme des RKI für den Öffentlichen Gesundheitsdienst / die
Gesundheitsämter werden dementsprechend angepasst. Im Übrigen weisen

Bund und Länder darauf hin, dass eine Kontaktperson, die selbst bereits durch

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Test bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert war, nicht erneut in Quarantäne muss.
Dies ist und bleibt die aktuell gültige Empfehlung des RKI.

Seit Beginn wird die Corona-Warn-App (CWA,), wie üblich bei softwarebasierten
Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt, zuletzt mit der optionalen
Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden
sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch werden der
Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung
an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert,
ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert,
die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von
google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine
Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines
Kontakttagebuchs und einer digitalen Anmeldefunktion für Gaststätten und bei
Veranstaltungen, werden aktuell geprüft und sollen in 2021 zügig umgesetzt
werden. In einem gemeinsamen Gespräch von Ministerpräsidenten und
Bundesministern mit den Entwicklern der CWA sowie dem BfDI, dem BSI und
beteiligten Wissenschaftlern wird im Dezember über weitere
Umsetzungsmöglichkeiten beraten. Dazu gehören auch mögliche Funktionen, bei
denen optional zusätzliche Daten hinterlegt werden können, um die
Nachvollziehbarkeit und Austausch mit den Gesundheitsbehörden zu verbessern.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv
zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden,
können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese
Pandemie kontrollierbarer zu machen.

Für den Bahnverkehr gilt, den Reisenden, die trotz Einschränkungen
reisen müssen, ein zuverlässiges Angebot mit der Möglichkeit, viel Abstand zu
halten, anzubieten - unter Einhaltung der im April beschlossenen
Verhaltensregeln sowie Gesundheitsschutzkonzepten. Die Maskenkontrollen
werden weiter verstärkt, so dass täglich weit mehr Fernzüge kontrolliert werden.
Die Deutsche Bahn wird im Fernverkehr zusätzliche Maßnahmen in der Corona-

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Pandemie ergreifen. Die Sitzplatzkapazität wird deutlich um über 20 Mio.
Platzkilometer pro Tag erhöht, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden

zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze wird parallel dazu beschränkt.

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Besprechung der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder
am 2. Dezember 2020

 

TOP 10 Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig.

2. Sofern sich keine grundlegend neue Situation hinsichtlich der Entwicklung der
COVID-19-Infektionszahlen in Deutschland ergibt, werden die Länder die bis
zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen
ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern. Über die
Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden. Die Konferenz des Chefs des
Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien tagt bis dahin weiter regelmäßig.

3. Ergibt sich eine grundlegend neue Situation kann jederzeit eine Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder einberufen werden.
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Mirbach, Reinhard

Von: Enderlein, Almut
Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 20:26
An: "AA'; "AA'; 'BMAS'; 'BMAS (Büro St'in)'; '"BMAS (MB)'; "BMBF'; '"BMBF'; 'BMF';

'"BMF'; '"BMF'; 'BMFSFJ'; "BMFSFJ (Vz. Min'in)'; "BMG '; "BMG '; "BMG '; 'BMI';
'"BMI (MB)'; "BMI G I 1'; '"BMJV'; '"BMJV (MB)'; '"BMJV (Vz. St'in)'; '"BMVg ';
'"BMVg (Min'in)'; 'BMVg (Vz. Min'in)'; '"BMVI '; 'BMVI '; "BMWi"; !BMWi; 'BPA ';
'BPA Chef vom Dienst‘; '"BPA StS'; 'srsinlI@bpa.bund.de'

Cc: al1; al3; al4; Diehr, Christian; Dietz, Hans; Hansen, Marlies; Kibele, Babette;
Lehneke, Sandra; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref121; ref122; ref312; Rülke,
Petra; StM-BL; Medientechnik; Pressestelle

Betreff: Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder am Sonntag, 13.12. um 10 Uhr , hier: Einladungsmail

Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Sonntag, den 13. Dezember um 10 Uhr findet eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

zur Corona-Pandemie statt. Hierzu werden die Bundesministerinnen und Bundesminister der oben
aufgeführten Ressorts herzlich eingeladen.

 

Ich bitte Sie, Ihre Hausspitze entsprechend zu informieren.

Die Telefonschaltkonferenz wird als Sammelanruf durchgeführt. Alle Teilnehmer werden gleichzeitig angerufen und
in den virtuellen Konferenzraum geschaltet. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle Teilnehmer das Gespräch
umgehend und persönlich annehmen (keine Weiterleitung über Vorzimmer, keine Mobilboxen, etc.) und auf
Ansprache durch BK-Amt warten.

Nach erfolgter Schaltung führt BK-Amt eine Anwesenheitsabfrage durch.

Teilnehmer, die im Laufe der Konferenz getrennt werden, werden durch BK-Amt unmittelbar kontaktiert und erneut
zugeschaltet (Rückruf im BK-Amt nicht erforderlich).
Notfalls kann das Lagezentrum aber über die 030 / 18 400 2190 kontaktiert werden.

Wir benötigen daher für die direkte Erreichbarkeit die Mobilfunknummern oder eine Festnetznummer
ohne Weiterleitung.

Für eine Rückmeldung der Telefonnummern an ref122@bk.bund.de sowie
Lagezentrum@bk.bund.de bis Samstag, 12.12., 12h bin ich dankbar.

Beste Grüße
Almut Enderlein

 

Bundeskanzleramt

Leiterin des Referates 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030/18400-2124
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Fax: 030/1810400-1805
E-Mail: Almut.Enderlein@bk.bund.de
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Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 13. Dezember 2020, 10.00 Uhr

. -Teilnehmerliste-

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.

Bund: Chef BK
StM Hoppenstedt
BM Scholz (BMF)
BM Seehofer (BMI)
BM Maas (AA)
BM’in Lambrecht (BMJV)
BM Altmaier (BMWi)
BM Heil (BMAS)
BM'’in Kramp-Karrenbauer (BMVg)
BM Spahn (BMG)
BM Scheuer (BMVI)
BM’in Giffey (BMFSFJ)
BM'’in Karliczek (BMBF)
SRS‘in Fietz i.V. St Seibert (BPA)

 

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL 4, Ref. 312, GL 12, RL‘in 122, Ref.
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Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 13. Dezember 2020

 

BESCHLUSS

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen
beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen
Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere
Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung
des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem
zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-
Patienten stark belastet.

Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum
zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der
zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der
Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum
der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems
und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von
Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu
reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den
Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig
identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu
senken.

Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit
ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der
Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn
ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie
danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer
Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz
besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte

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