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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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Test bestätigt mit SARS-CoV-2 infiziert war, nicht erneut in Quarantäne muss.
Dies ist und bleibt die aktuell gültige Empfehlung des RKI.

Seit Beginn wird die Corona-Warn-App (CWA,), wie üblich bei softwarebasierten
Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt, zuletzt mit der optionalen
Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden
sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch werden der
Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung
an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert,
ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert,
die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von
google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine
Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines
Kontakttagebuchs und einer digitalen Anmeldefunktion für Gaststätten und bei
Veranstaltungen, werden aktuell geprüft und sollen in 2021 zügig umgesetzt
werden. In einem gemeinsamen Gespräch von Ministerpräsidenten und
Bundesministern mit den Entwicklern der CWA sowie dem BfDI, dem BSI und
beteiligten Wissenschaftlern wird im Dezember über weitere
Umsetzungsmöglichkeiten beraten. Dazu gehören auch mögliche Funktionen, bei
denen optional zusätzliche Daten hinterlegt werden können, um die
Nachvollziehbarkeit und Austausch mit den Gesundheitsbehörden zu verbessern.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv
zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden,
können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese
Pandemie kontrollierbarer zu machen.

Für den Bahnverkehr gilt, den Reisenden, die trotz Einschränkungen
reisen müssen, ein zuverlässiges Angebot mit der Möglichkeit, viel Abstand zu
halten, anzubieten - unter Einhaltung der im April beschlossenen
Verhaltensregeln sowie Gesundheitsschutzkonzepten. Die Maskenkontrollen
werden weiter verstärkt, so dass täglich weit mehr Fernzüge kontrolliert werden.
Die Deutsche Bahn wird im Fernverkehr zusätzliche Maßnahmen in der Corona-

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Pandemie ergreifen. Die Sitzplatzkapazität wird deutlich um über 20 Mio.
Platzkilometer pro Tag erhöht, um noch mehr Abstand zwischen den Reisenden

zu ermöglichen. Die Reservierbarkeit der Sitzplätze wird parallel dazu beschränkt.

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Besprechung der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder
am 2. Dezember 2020

 

TOP 10 Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig.

2. Sofern sich keine grundlegend neue Situation hinsichtlich der Entwicklung der
COVID-19-Infektionszahlen in Deutschland ergibt, werden die Länder die bis
zum 20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen
ihrer Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern. Über die
Maßnahmen ab dem 11. Januar 2021 soll in einer Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder am 4. Januar 2021 entschieden werden. Die Konferenz des Chefs des
Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien tagt bis dahin weiter regelmäßig.

3. Ergibt sich eine grundlegend neue Situation kann jederzeit eine Konferenz der
Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder einberufen werden.
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Mirbach, Reinhard

Von: Enderlein, Almut
Gesendet: Freitag, 11. Dezember 2020 20:26
An: "AA'; "AA'; 'BMAS'; 'BMAS (Büro St'in)'; '"BMAS (MB)'; "BMBF'; '"BMBF'; 'BMF';

'"BMF'; '"BMF'; 'BMFSFJ'; "BMFSFJ (Vz. Min'in)'; "BMG '; "BMG '; "BMG '; 'BMI';
'"BMI (MB)'; "BMI G I 1'; '"BMJV'; '"BMJV (MB)'; '"BMJV (Vz. St'in)'; '"BMVg ';
'"BMVg (Min'in)'; 'BMVg (Vz. Min'in)'; '"BMVI '; 'BMVI '; "BMWi"; !BMWi; 'BPA ';
'BPA Chef vom Dienst‘; '"BPA StS'; 'srsinlI@bpa.bund.de'

Cc: al1; al3; al4; Diehr, Christian; Dietz, Hans; Hansen, Marlies; Kibele, Babette;
Lehneke, Sandra; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref121; ref122; ref312; Rülke,
Petra; StM-BL; Medientechnik; Pressestelle

Betreff: Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder am Sonntag, 13.12. um 10 Uhr , hier: Einladungsmail

Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

am Sonntag, den 13. Dezember um 10 Uhr findet eine Besprechung der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

zur Corona-Pandemie statt. Hierzu werden die Bundesministerinnen und Bundesminister der oben
aufgeführten Ressorts herzlich eingeladen.

 

Ich bitte Sie, Ihre Hausspitze entsprechend zu informieren.

Die Telefonschaltkonferenz wird als Sammelanruf durchgeführt. Alle Teilnehmer werden gleichzeitig angerufen und
in den virtuellen Konferenzraum geschaltet. Dazu ist es zwingend erforderlich, dass alle Teilnehmer das Gespräch
umgehend und persönlich annehmen (keine Weiterleitung über Vorzimmer, keine Mobilboxen, etc.) und auf
Ansprache durch BK-Amt warten.

Nach erfolgter Schaltung führt BK-Amt eine Anwesenheitsabfrage durch.

Teilnehmer, die im Laufe der Konferenz getrennt werden, werden durch BK-Amt unmittelbar kontaktiert und erneut
zugeschaltet (Rückruf im BK-Amt nicht erforderlich).
Notfalls kann das Lagezentrum aber über die 030 / 18 400 2190 kontaktiert werden.

Wir benötigen daher für die direkte Erreichbarkeit die Mobilfunknummern oder eine Festnetznummer
ohne Weiterleitung.

Für eine Rückmeldung der Telefonnummern an ref122@bk.bund.de sowie
Lagezentrum@bk.bund.de bis Samstag, 12.12., 12h bin ich dankbar.

Beste Grüße
Almut Enderlein

 

Bundeskanzleramt

Leiterin des Referates 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030/18400-2124
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Fax: 030/1810400-1805
E-Mail: Almut.Enderlein@bk.bund.de
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Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 13. Dezember 2020, 10.00 Uhr

. -Teilnehmerliste-

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.

Bund: Chef BK
StM Hoppenstedt
BM Scholz (BMF)
BM Seehofer (BMI)
BM Maas (AA)
BM’in Lambrecht (BMJV)
BM Altmaier (BMWi)
BM Heil (BMAS)
BM'’in Kramp-Karrenbauer (BMVg)
BM Spahn (BMG)
BM Scheuer (BMVI)
BM’in Giffey (BMFSFJ)
BM'’in Karliczek (BMBF)
SRS‘in Fietz i.V. St Seibert (BPA)

 

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL 4, Ref. 312, GL 12, RL‘in 122, Ref.
122
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Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 13. Dezember 2020

 

BESCHLUSS

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
haben zuletzt am 25. November einschneidende und befristete Maßnahmen
beschlossen bzw. verlängert, um die mit Winterbeginn erheblich angestiegenen
Corona-Infektionszahlen in Deutschland einzudämmen und damit auch schwere
Krankheitsverläufe und Todesfälle zu verhindern. Damit sollte zudem eine Überlastung
des Gesundheitssystems verhindert werden, denn Krankenhäuser und vor allem
zahlreiche Intensivstationen sind durch die hohen Zahlen schwer erkrankter Corona-
Patienten stark belastet.

Es ist durch die Maßnahmen gelungen, vorübergehend das exponentielle Wachstum
zu stoppen und das Infektionsgeschehen auf hohem Niveau zu stabilisieren. Mit der
zunehmenden Mobilität und den damit verbundenen zusätzlichen Kontakten in der
Vorweihnachtszeit befindet sich Deutschland nun wieder im exponentiellen Wachstum
der Infektionszahlen. Eine weiter zunehmende Belastung des Gesundheitssystems
und eine nicht hinnehmbare hohe Zahl täglicher Todesfälle sind die Folge.

Deshalb ist es erforderlich, weitere tiefgreifende Maßnahmen zur Beschränkung von
Kontakten zu ergreifen. Ziel ist es die Zahl der Neuinfektionen wieder so deutlich zu
reduzieren wie es im Beschluss vom 25. November definiert ist, so dass es den
Gesundheitsämtern wieder möglich wird, Infektionsketten möglichst vollständig
identifizieren und unterbrechen zu können und so die Zahl der Erkrankten weiter zu
senken.

Bund und Länder danken der weit überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, die mit
ihrem besonnenen und rücksichtsvollen Verhalten während der gesamten Zeit der
Pandemie dazu beiträgt, die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dieser Gemeinsinn
ist das höchste Gut und zugleich der wichtigste Erfolgsfaktor in der Pandemie. Sie
danken auch den vielen Unternehmen, die in dieser schwierigen Zeit mit großer
Flexibilität und Kraft den enormen Herausforderungen trotzen. Und sie danken ganz
besonders allen Beschäftigten im Gesundheitswesen, die unter Aufbietung aller Kräfte

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dafür sorgen, dass ein hohes Versorgungsniveau auch unter den schwieriger
werdenden Bedingungen gewährleistet bleibt. Trotz der derzeit ernsten Lage geben
die Fortschritte bei der Impfstoffentwicklung und Impfstoffzulassung die Hoffnung,
dass Deutschland, wenn es gut durch diesen Winter kommt, im nächsten Jahr
schrittweise die Pandemie überwinden kann und sich auch wirtschaftlich erholt.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen
und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Wie bereits auf der
regulären Konferenz am 2. Dezember vereinbart, werden die Länder die bis zum
20. Dezember 2020 befristeten Maßnahmen im Rahmen der Anpassungen ihrer
Landesverordnungen bis zum 10. Januar 2021 verlängern, sofern dieser
Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft.

2. Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind
weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf
maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon
ausgenommen.

3. Auch in diesem besonderen Jahr sollen die Weihnachtstage gemeinsam gefeiert
werden können. Angesichts des hohen Infektionsgeschehens wird dies jedoch nur
in deutlich kleinerem Rahmen als sonst üblich möglich sein. In Abhängigkeit von
ihrem jeweiligen Infektionsgeschehen werden die Länder vom 24. Dezember bis
zum 26. Dezember 2020 -als Ausnahme von den sonst geltenden
Kontaktbeschränkungen- während dieser Zeit Treffen mit 4 über den eigenen
Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus
dem engsten Familienkreis, also Ehegatten, Lebenspartnern und Partnern einer
nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie Verwandten in gerader Linie,
Geschwistern, Geschwisterkindern und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen
zulassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14
Jahren bedeutet. Angesichts des anhaltend hohen Infektionsgeschehens wird
noch einmal eindrücklich an die Bürgerinnen und Bürger appelliert, Kontakte in den
fünf bis sieben Tagen vor Familientreffen auf ein absolutes Minimum zu reduzieren
(Schutzwoche).

4. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf
durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf
von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom
Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem

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Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des
Gesundheitssystems.

Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel,
der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der
Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte,
der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der
Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten,
der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons,
des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des
Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020
bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im
Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann
ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der
Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseursalons,
Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden
geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist.
Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und
Logotherapien sowie Podologie/FuRpflege, bleiben weiter möglich. _

. Auch an den Schulen sollen im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar

2021 die Kontakte deutlich eingeschränkt werden. Kinder sollen dieser Zeit wann
immer möglich zu Hause betreut werden. Daher werden in diesem Zeitraum die
Schulen grundsätzlich geschlossen oder die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Es
wird eine Notfallbetreuung sichergestellt und Distanzlernen angeboten. Für
Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In
Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche
Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder im genannten Zeitraum
bezahlten Urlaub zu nehmen.

. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten zu prüfen, ob die
Betriebsstätten entweder durch Betriebsferien oder großzügige Home-Office-
Lösungen vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 geschlossen werden
können, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu
"können.

Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause
durch Gastronomiebetriebe sowie der Betrieb von Kantinen bleiben weiter möglich.
Der Verzehr vor Ort wird untersagt. Der Verzehr von alkoholischen Getränken
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im öffentlichen Raum wird vom 16. Dezember bis 10. Januar untersagt. Verstöße
werden mit einem Bußgeld belegt.

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte
anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen
zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht
auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt. Bei Zusammenkünften, in der
Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen
könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen. In den kommenden Tagen
werden darüber hinaus Gespräche innerhalb und mit den
Glaubensgemeinschaften geführt, um im Lichte des weiteren
Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte
zu kommen.

Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere
Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen
Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
Neben dem Tragen einer FFP2-Maske ist in der aktuellen Phase hoher Inzidenz
fast im ganzen Bundesgebiet das Testen des Pflegepersonals wichtig. Die Länder
werden zudem eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal
in den Alten- und Pflegeeinrichtungen anordnen. Solche regelmäßigen Tests sind
ebenso für das Personal in mobilen Pflegediensten angezeigt. In Regionen mit
erhöhter Inzidenz soll der Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests für die
Besucherinnen und Besucher verbindlich werden.

Bund und Länder betonen erneut, dass über die gemeinsamen Maßnahmen
hinaus gemäß der Hotspotstrategie in allen Hotspots ab einer Inzidenz von 50
Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche sofort ein konsequentes
Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden muss. Bei weiter steigendem
Infektionsgeschehen sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich. Bei besonders
extremen Infektionslagen mit einer Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro
100.000 Einwohnern pro Woche und diffusem Infektionsgeschehen sollen die
umfassenden allgemeinen Maßnahmen nochmals erweitert werden, um kurzfristig
eine deutliche Absenkung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Insbesondere
sollen in Regionen lokale Maßnahmen nach $ 28a Abs. 2 InfSchG spätestens
erwogen werden, darunter auch weitgehende Ausgangsbeschränkungen, wenn
die Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche
überschritten wird.

Bund und Länder appellieren eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger in der
Zeit bis 10. Januar von nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch
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