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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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vorsichtiges Vorgehen in regelmäßigen Schritten und ein besonders strenger
Maßstab für vorübergehend notwendige Grundrechtseinschränkungen das leitende
Prinzip für verantwortbares Handeln ist.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die gemeinsamen Beschlüsse sowie die begleitenden ChefBK/CdS-Beschlüsse
sowie die Entscheidungen des Corona-Kabinetts bleiben gültig, soweit im
Folgenden nicht abweichende Festlegungen getroffen werden.

2. Wesentliches Element der Infektionskontrolle ist die vollständige
Kontaktnachverfolgung bei allen Neuinfizierten. Wenn die
Kontaktnachverfolgung nicht gelingen würde, bestünde die große Gefahr, dass
eine neue Infektionsdynamik entsteht. Deshalb bauen die Länder lageangepasst
erhebliche Personalkapazitäten (ein Team aus 5 Personen je 20.000 Einwohner)
auf. Seit dem 24. April melden alle Gesundheitsämter über die zuständigen
Landesbehörden an das Robert-Koch-Institut, ob die vollständige
Kontaktnachverfolgung gewährleistet, gefährdet oder bereits aktuell nicht mehr
möglich ist. Dies ermöglicht den Ländern, diese Kapazitäten bei besonders
betroffenen Gesundheitsdiensten sofort aufzustocken und vom Bund die dort
aufgebauten Kontaktnachverfolgungsteams von RKI, Bundeswehr und aus dem
Medizinstudenten-Programm „Medis4ÖGD“ anzufordern. Die möglichst
vollständige Kontaktnachverfolgung ist die Grundvoraussetzung für weitere
Öffnungsschritte und ein wichtiger Maßstab für die Bewertung der Frage, welche
Neuinfiziertenzahlen im mehrtätigen Mittel toleriert werden können.

3. Die bisherige epidemiologische Entwicklung in Deutschland hat gezeigt, dass es
durch lokale Ereignisse immer wieder zu besonderen regionalen Betroffenheiten
bei der Ausbreitung des SARS-Cov2-Virus kommt. Deshalb bereiten Bund und
Länder weiter schnell abrufbare Unterstützungsmaßnahmen für besonders
betroffene Gebiete vor und stimmen sich dabei zwischen den Krisenstäben von
Bund und Ländern weiter eng ab. Wenn die deutschlandweit erzielten Erfolge in
der Verlangsamung des Infektionsgeschehens nicht gefährdet werden sollen,
muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem
Anstieg der Infektionsrate sofort reagiert werden. Dazu gehört auch, dass die
umfassenden Beschränkungen, die vor dem 20. April gültig waren, vor Ort sofort
wieder konsequent eingeführt werden müssen. Darüber hinaus können auch
Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität in die besonders betroffenen
Gebiete hinein und aus ihnen heraus im Einzelfall geboten sein.
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Wenn es erneut zu einer überregionalen Infektionsdynamik kommt, die eine
Überforderung des Gesundheitssystems befürchten lässt, müssen die
Beschränkungen auch in allen Ländern ganz oder teilweise wieder eingeführt
werden.

. Am 13. März 2020 haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder die Kliniken in Deutschland aufgefordert, ab dem 16.
März 2020 alle medizinisch nicht zwingend notwendigen planbaren Aufnahmen
und Operationen zu verschieben, um sich auf die nicht vorhersehbare Zahl von
COVID-19-Erkrankten frühzeitig vorzubereiten und intensivmedizinische
Kapazitäten vorzuhalten sowie aus- und aufzubauen. Aktuell werden etwa 40
‚Prozent der Intensivbetten — bei finanziellem Ausgleich — freigehalten. Die
aktuelle Entwicklung der COVID-19-Infektionszahlen und die präzise Übersicht,
die durch das DIVI-IntensivRegister ermöglicht wurde, lässt es nun zu, dass ein
etwas größerer Teil der Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen
genutzt werden kann. Dies ist auch deswegen geboten, weil sich eine dauerhafte
ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter
Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten nicht rechtfertigen lässt. Gleichzeitig
sollen ausreichend COVID-19-Behandlungskapazitäten freigehalten und an die
. jeweilige Pandemieentwicklung angepasst werden. Für die Umsetzung hat der
Bund ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt, unter dessen Berücksichtigung die
Länder ab sofort die regionale Steuerung unter Beachtung der regionalen
Besonderheiten vornehmen können. Das DIVI-IntensivRegister zur Steuerung der
Intensivkapazitäten in Deutschland wird aktuell zu einem Tool weiterentwickelt,
das anhand bekannter Parameter eine Prognose für den COVID-19-bedingten
Bedarf an Intensivbetten bundesweit und regional für die nächsten zwei Wochen
vorhersagt. Dieses Tool wird vom Bundesministerium für Gesundheit weiter
gefördert und im laufenden Betrieb beständig weiter verbessert und ausgebaut.

. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit
Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-,
Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind derzeit untersagt. Wegen der
immer noch gegebenen Unsicherheit des Infektionsgeschehens ist davon
auszugehen, dass dies auch mindestens bis zum 31. August so bleiben wird.

Ab wann und unter welchen Bedingungen kleinere öffentliche oder private
Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter künftig
stattfinden können, ist derzeit aufgrund der in diesem Bereich besonders hohen
Infektionsgefahr noch nicht abzusehen und abhängig vom weiteren
epidemiologischen Verlauf.

. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der
Länder bekräftigen ihren Dank an die Kirchen und Religionsgemeinschaften,
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die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von
Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen trotz hoher Feiertage in den
vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die
Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine
schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen
Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der
Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur
Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den
besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftliichen Verhältnisses von Staat und
Religionsgemeinschaften in Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister
mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende
Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen
unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine
Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften
vorgesehenen Maßnahmen erstellt (Darstellung siehe Anlage 1).

Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und
Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für
Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die
Einzelheiten regeln die Länder.

. Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben
Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen
Raum zu bieten.

. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:

a. Museen, Ausstellungen und Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische Gärten.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass
diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die
Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm
in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in
kleinen und mittleren Museen aufzulegen.

. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien werden beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der

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jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur
schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von
Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des
Sportbetriebes zu erarbeiten.

10.Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den
6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser
Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren
Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Anlagen sind nicht Gegenstand des Beschlusses.

Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und
religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie
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Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz
bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während
der Corona-Pandemie

Bund und Länder sind sich einig, dass es zu Lockerungen der Maßnahmen zur
Eindämmung des Corona-Virus kommen kann, um das gemeindliche religiöse Leben
wieder schrittweise und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu ermöglichen.

Diese Übersicht beruht auf Konzepten, die dem BMI von der katholischen und
evangelischen Kirche sowie einzelnen Bistümern und Gliedkirchen, der Orthodoxen
Bischofskonferenz Deutschland, vom Zentralrat der Juden in Deutschland und von
verschiedenen muslimischen Verbänden im Nachgang zu dem Gespräch vom 17.
April mit Vertretern der Christen, Juden und Muslime übersandt worden sind.

Die Maßnahmen wurden RKI vorgelegt und von RKI kommenitiert.

Begrenzung der Teilnehmeranzahl

e Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer je nach Größe des Raums und Anzahl
der Plätze, auch im Freien (gem. RKI ist nicht fachlich fundiert zu
beantworten, wie viel qm Fläche einer Person zur Verfügung stehen sollte, um
das Risiko einer Infektion zu vermeiden. RKI plädiert insgesamt für kleine
Gruppen, um das Infektionsrisiko gering zu halten und Infektionsketten
nachvollziehen zu können).

e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, wie Teilnahme geordnet gewährleistet
werden kann. Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen
kommen.

e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, dass Infektionsketten rasch und
vollständig nachvollzogen werden können. Dazu gehört auch, dass nur eine
kleine Anzahl an Besuchern teilnehmen sollte.

e Durchführung der religiösen Handlungen nur durch das unbedingt
erforderliche liturgische Personal

e Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen
ebenso wie Trauergottesdienste im kleinen Kreis (Orientierung:
Familienangehörige; darüber hinaus nur unverzichtbare Personen)

«e Verschiebung von Gottesdiensten / religiösen Feiern, die verschiebbar sind

« Verzicht auf religiöse Handlungen, die große Besucherzahlen anziehen (z.B.
Wallfahrten bzw. Prozessionen)

Abstandsregeln
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Abstand für Besucher und religiöses Personal beim Hinein- und Hinausgehen,
ebenso wie während des gesamten Verlaufs des Gottesdienstes, auch
während der Liturgie (1,5 bis 2 m)

Möglichst große Kirchen, Synagogen, Moscheen nutzen
Markierte Plätze, auch bei Gottesdiensten im Freien
Abstandsmarkierungen im Gotteshaus für die Laufwege

Einsatz von Ordnern / Helfern für reibungslosen Ablauf vor, während und nach
der religiösen Handlung

Wo möglich, verschiedene Türen als Ein- und Ausgang nutzen
Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen

Angebot medialer Gottesdienste beibehalten als Alternative für Vermeidung
von Infektionen allgemein; ebenso ermöglichen diese Formate auch Kranken
und Angehörige von Risikogruppen die Teilnahme; mehr TN-Möglichkeit

Hygieneregeln

Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen (Ordner / Helfer tragen
Sorge dafür, im Gottesdienst routinemäßig Hinweis darauf)

Besucher sollten eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz
tragen (in Abhängigkeit der landesspezifischen Regelungen)

Kein Körperkontakt zwischen den Besuchern

Liturgische Handlungen ohne Körperkontakt (z.B. keine Mund- und
Kelchkommunion; wenn Kelchkommunion, nur mit Einzelkelch, kein Küssen
religiöser Gegenstände, keine Berührung des Mundes mit den eigenen
Händen)

Bußsakramente mit Abstand- und Hygieneregeln, traditionelle Beichtstühle
ungeeignet

Gottesdienstbesucher bereiten sich zu Hause so weit wie möglich vor (u.a.
rituelle Waschungen) und bringen alles selbst mit, was für den Gottesdienst /
die religiöse Handlung notwendig ist (z.B. Gesangbuch, Koran, Gebetsschal,
Gebetsteppich)

Besondere Vorsichtsmaßnahmen des religiösen Personals bei der
Durchführung der religiösen Handlungen je nach Ritual unterschiedlich
(Hygiene und Abstand)

Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik nur durch einzelne Musiker
oder Kantor
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«e Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden (Aktivitäten wie Sprechen und
Singen spielen beim Infektionsgeschehen eine besondere Rolle. Lautes
Sprechen und Singen sollte aufgrund der Verstärkten Abscheidung von
potenziell infektiösen Tröpfchen, die auch über größere Distanzen verbreitet
werden können, vermieden werden. Aus den gleichen Gründen sind
Blasinstrumente bei musikalischer Begleitung zu vermeiden.)

« Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel am Eingang, Besucher sollten sich
vor Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren

«e Regelmäßige Desinfizierung der Räumlichkeiten inkl. Kontaktflächen, liturg.
Gefäße und Mikrofone, gute natürliche Belüftung

e \Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer
«e Kollekte nur am Ausgang

e Ordner schließen die Türen vor dem Gottesdienst und öffnen die Türen, wenn
der Gottesdienst vorbei ist

«e Seelsorge zu Hause nach Möglichkeit mit Schutzvorkehrungen wie
Abstandsregeln. Eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Mund-Nase-Schutz
wird empfohlen.

« Seelsorge in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Krankensalbung,
Sterbebegleitung ggf. mit Schutzkleidung und gem. Schutzkonzept der
jeweiligen Einrichtung

Umsetzung der Maßnahmen

Die Kirchen, die jüdische Gemeinschaft und die muslimischen Gemeinschaften in
Deutschland sind aufgrund der Corona-Pandemie Selbstverpflichtungen
eingegangen und haben die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
Virus mitgetragen, auf Gottesdienste und andere religiöse Handlungen zu verzichten.
Sie haben das gemeindliche religiöse Leben aus Infektionsschutzgründen
maßgeblich umgestaltet und alternative Wege gefunden, wie die Religion trotz der
Einschränkungen gelebt werden kann. Damit haben sie sich als starke Partner des
Staates gezeigt und Verantwortung für die Gesellschaft übernommen. Somit ist auch
davon auszugehen, dass die Religionsgemeinschaften die schrittweise
Wiederaufnahme des religiösen Lebens mit der notwendigen Vorsicht gestalten
werden, um das Risiko einer Infektion möglichst gering zu halten.
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Mirbach, Reinhard

 

Von: Jung, Mike
Gesendet: Dienstag, 5. Mai 2020 13:54
An: "AA (Dr. Stasch, BL'in)'; "AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro)'; "AA 011-5'; "AA

011-51'; "AA 011-6‘; 'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMAS'; 'BMAS'; '"BMAS';
'"BMAS'; 'BMAS (Stiin Gebers)'; 'BMBF'; "BMBF'; 'BMBF'; 'BMBF Grauer‘; '"BMF';
'"BMF '; '"BMF (St Wolfgang Schmidt )'; 'BMF (Vz. Minister)‘; "BMFSFJ"; 'BMG
(AL'in L)'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; "BMI (Herr Dr. Hübner,
Ministerbüro)'; '"BMI (Ministerbüro)'; "BMI (Vz. Ministerbüro)'; 'BMIG 1 1';
'"BMI PR St Teichmann’; '"BMI Stawowy'; 'BMVg ParlKab'; 'BMVg Politik I 1';
'"BMVI Kripgans'; '"BMVI Ref. L 13'; "BMWi"; 'BMWi'; '"BPA KabRef'; 'BPA StS';
‘Chef vom Dienst

cc: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff,
Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; al4; al5; al2; ref013;
'thomas.steffen@bmg.bund.de'; 'StK@bmi.bund.de'; 'StE@bmi.bund.de‘;
'BMF Gatzer'; StM-BL; Glas, Vera; 'BMG (ALl'in L)'; 'Kossebau, Sabine -PR3
BMG’; 'st@bmg.bund.de'; ref121; 'StK@bmi.bund.de‘; 'stm-
eu@auswaertiges-amt.de'; 'Andreas.Feicht@bmwi.bund.de'‘; 'BMAS (St'in
Gebers)'; 'GerdHoofe@BMVG.BUND.DE'; 'Seifert, Juliane‘;
'tamara.zieschang@bmvi.bund.de'; 'Christian.Luft@bmbf.bund.de'; Brakel,
Petra

Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie am
Mittwoch, 6. Mai, 11 Uhr

Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister zu einer
Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für

Mittwoch, 6. Mai 2020, 11.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Lagebericht BMG
2. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
3. Verschiedenes

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben eine gesonderte Einladung für den o.g. Termin
erhalten.

Die Einwahldaten für die geplante Videokonferenz lauten wie folgt:

Ort: https://bk-bund.webex.com/bk-bund/j.php?MTID=md7faa3b2570fd120529a3be9a2ac1333
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 959 906 638

Meeting Passwort: Foederalismus (36333725 über Telefon- und Videosysteme)

Über Telefon beitreten

Tippen Sie hier für die Einwahl über ein mobiles Gerät (nur für Teilnehmer)
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+49-69-2551-14400 Germany Toll 2
+49-619-6781-9736 Germany Toll

Wir weisen darauf hin, dass an der o.g. Videokonferenz grds. nur ein sehr begrenzter
Kreis von Teilnehmern zugelassen ist.

Daher und aus gegebenem Anlass bitten wir ausdrücklich darum, auf „Call-in-
Anrufe“ von Teilnehmern zu verzichten, die keinen aktiven Part in der

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Reg.-Chefs besitzen.

Über Videogerät oder -anwendung beitreten:

Wählen Sie meetinganummer@bk-bund.webex.com

Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten:
Wählen Sie meetingnummer.bkk-bund@Iync.webex.com

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter „httos://help.webex.com/de-de/“

 

Beste Grüße

Mike Jung

Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike. junge@bk.bund.de
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 6. Mai 2020, 11.00 Uhr
TOP 1 Lagebericht

TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 3 Verschiedenes
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