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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von
Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen trotz hoher Feiertage in den
vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die
Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine
schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen
Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der
Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur
Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den
besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird.

Vor dem Hintergrund des partnerschaftliichen Verhältnisses von Staat und
Religionsgemeinschaften in Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister
mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende
Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen
unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine
Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften
vorgesehenen Maßnahmen erstellt (Darstellung siehe Anlage 1).

Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und
Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für
Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die
Einzelheiten regeln die Länder.

. Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben
Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen
Raum zu bieten.

. Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von
Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden:

a. Museen, Ausstellungen und Galerien
b. Gedenkstätten, sowie
c. zoologische und botanische Gärten.

Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass
diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die
Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm
in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in
kleinen und mittleren Museen aufzulegen.

. Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und
Senatskanzleien werden beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der

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jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur
schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von
Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des
Sportbetriebes zu erarbeiten.

10.Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den
6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen
und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser
Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren
Kultureinrichtungen vorzubereiten.

Anlagen sind nicht Gegenstand des Beschlusses.

Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und
religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie
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Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz
bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während
der Corona-Pandemie

Bund und Länder sind sich einig, dass es zu Lockerungen der Maßnahmen zur
Eindämmung des Corona-Virus kommen kann, um das gemeindliche religiöse Leben
wieder schrittweise und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu ermöglichen.

Diese Übersicht beruht auf Konzepten, die dem BMI von der katholischen und
evangelischen Kirche sowie einzelnen Bistümern und Gliedkirchen, der Orthodoxen
Bischofskonferenz Deutschland, vom Zentralrat der Juden in Deutschland und von
verschiedenen muslimischen Verbänden im Nachgang zu dem Gespräch vom 17.
April mit Vertretern der Christen, Juden und Muslime übersandt worden sind.

Die Maßnahmen wurden RKI vorgelegt und von RKI kommenitiert.

Begrenzung der Teilnehmeranzahl

e Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer je nach Größe des Raums und Anzahl
der Plätze, auch im Freien (gem. RKI ist nicht fachlich fundiert zu
beantworten, wie viel qm Fläche einer Person zur Verfügung stehen sollte, um
das Risiko einer Infektion zu vermeiden. RKI plädiert insgesamt für kleine
Gruppen, um das Infektionsrisiko gering zu halten und Infektionsketten
nachvollziehen zu können).

e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, wie Teilnahme geordnet gewährleistet
werden kann. Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen
kommen.

e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, dass Infektionsketten rasch und
vollständig nachvollzogen werden können. Dazu gehört auch, dass nur eine
kleine Anzahl an Besuchern teilnehmen sollte.

e Durchführung der religiösen Handlungen nur durch das unbedingt
erforderliche liturgische Personal

e Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen
ebenso wie Trauergottesdienste im kleinen Kreis (Orientierung:
Familienangehörige; darüber hinaus nur unverzichtbare Personen)

«e Verschiebung von Gottesdiensten / religiösen Feiern, die verschiebbar sind

« Verzicht auf religiöse Handlungen, die große Besucherzahlen anziehen (z.B.
Wallfahrten bzw. Prozessionen)

Abstandsregeln
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Abstand für Besucher und religiöses Personal beim Hinein- und Hinausgehen,
ebenso wie während des gesamten Verlaufs des Gottesdienstes, auch
während der Liturgie (1,5 bis 2 m)

Möglichst große Kirchen, Synagogen, Moscheen nutzen
Markierte Plätze, auch bei Gottesdiensten im Freien
Abstandsmarkierungen im Gotteshaus für die Laufwege

Einsatz von Ordnern / Helfern für reibungslosen Ablauf vor, während und nach
der religiösen Handlung

Wo möglich, verschiedene Türen als Ein- und Ausgang nutzen
Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen

Angebot medialer Gottesdienste beibehalten als Alternative für Vermeidung
von Infektionen allgemein; ebenso ermöglichen diese Formate auch Kranken
und Angehörige von Risikogruppen die Teilnahme; mehr TN-Möglichkeit

Hygieneregeln

Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen (Ordner / Helfer tragen
Sorge dafür, im Gottesdienst routinemäßig Hinweis darauf)

Besucher sollten eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz
tragen (in Abhängigkeit der landesspezifischen Regelungen)

Kein Körperkontakt zwischen den Besuchern

Liturgische Handlungen ohne Körperkontakt (z.B. keine Mund- und
Kelchkommunion; wenn Kelchkommunion, nur mit Einzelkelch, kein Küssen
religiöser Gegenstände, keine Berührung des Mundes mit den eigenen
Händen)

Bußsakramente mit Abstand- und Hygieneregeln, traditionelle Beichtstühle
ungeeignet

Gottesdienstbesucher bereiten sich zu Hause so weit wie möglich vor (u.a.
rituelle Waschungen) und bringen alles selbst mit, was für den Gottesdienst /
die religiöse Handlung notwendig ist (z.B. Gesangbuch, Koran, Gebetsschal,
Gebetsteppich)

Besondere Vorsichtsmaßnahmen des religiösen Personals bei der
Durchführung der religiösen Handlungen je nach Ritual unterschiedlich
(Hygiene und Abstand)

Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik nur durch einzelne Musiker
oder Kantor
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«e Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden (Aktivitäten wie Sprechen und
Singen spielen beim Infektionsgeschehen eine besondere Rolle. Lautes
Sprechen und Singen sollte aufgrund der Verstärkten Abscheidung von
potenziell infektiösen Tröpfchen, die auch über größere Distanzen verbreitet
werden können, vermieden werden. Aus den gleichen Gründen sind
Blasinstrumente bei musikalischer Begleitung zu vermeiden.)

« Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel am Eingang, Besucher sollten sich
vor Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren

«e Regelmäßige Desinfizierung der Räumlichkeiten inkl. Kontaktflächen, liturg.
Gefäße und Mikrofone, gute natürliche Belüftung

e \Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer
«e Kollekte nur am Ausgang

e Ordner schließen die Türen vor dem Gottesdienst und öffnen die Türen, wenn
der Gottesdienst vorbei ist

«e Seelsorge zu Hause nach Möglichkeit mit Schutzvorkehrungen wie
Abstandsregeln. Eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Mund-Nase-Schutz
wird empfohlen.

« Seelsorge in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Krankensalbung,
Sterbebegleitung ggf. mit Schutzkleidung und gem. Schutzkonzept der
jeweiligen Einrichtung

Umsetzung der Maßnahmen

Die Kirchen, die jüdische Gemeinschaft und die muslimischen Gemeinschaften in
Deutschland sind aufgrund der Corona-Pandemie Selbstverpflichtungen
eingegangen und haben die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-
Virus mitgetragen, auf Gottesdienste und andere religiöse Handlungen zu verzichten.
Sie haben das gemeindliche religiöse Leben aus Infektionsschutzgründen
maßgeblich umgestaltet und alternative Wege gefunden, wie die Religion trotz der
Einschränkungen gelebt werden kann. Damit haben sie sich als starke Partner des
Staates gezeigt und Verantwortung für die Gesellschaft übernommen. Somit ist auch
davon auszugehen, dass die Religionsgemeinschaften die schrittweise
Wiederaufnahme des religiösen Lebens mit der notwendigen Vorsicht gestalten
werden, um das Risiko einer Infektion möglichst gering zu halten.
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Mirbach, Reinhard

 

Von: Jung, Mike
Gesendet: Dienstag, 5. Mai 2020 13:54
An: "AA (Dr. Stasch, BL'in)'; "AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro)'; "AA 011-5'; "AA

011-51'; "AA 011-6‘; 'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMAS'; 'BMAS'; '"BMAS';
'"BMAS'; 'BMAS (Stiin Gebers)'; 'BMBF'; "BMBF'; 'BMBF'; 'BMBF Grauer‘; '"BMF';
'"BMF '; '"BMF (St Wolfgang Schmidt )'; 'BMF (Vz. Minister)‘; "BMFSFJ"; 'BMG
(AL'in L)'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; "BMI (Herr Dr. Hübner,
Ministerbüro)'; '"BMI (Ministerbüro)'; "BMI (Vz. Ministerbüro)'; 'BMIG 1 1';
'"BMI PR St Teichmann’; '"BMI Stawowy'; 'BMVg ParlKab'; 'BMVg Politik I 1';
'"BMVI Kripgans'; '"BMVI Ref. L 13'; "BMWi"; 'BMWi'; '"BPA KabRef'; 'BPA StS';
‘Chef vom Dienst

cc: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff,
Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; al4; al5; al2; ref013;
'thomas.steffen@bmg.bund.de'; 'StK@bmi.bund.de'; 'StE@bmi.bund.de‘;
'BMF Gatzer'; StM-BL; Glas, Vera; 'BMG (ALl'in L)'; 'Kossebau, Sabine -PR3
BMG’; 'st@bmg.bund.de'; ref121; 'StK@bmi.bund.de‘; 'stm-
eu@auswaertiges-amt.de'; 'Andreas.Feicht@bmwi.bund.de'‘; 'BMAS (St'in
Gebers)'; 'GerdHoofe@BMVG.BUND.DE'; 'Seifert, Juliane‘;
'tamara.zieschang@bmvi.bund.de'; 'Christian.Luft@bmbf.bund.de'; Brakel,
Petra

Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie am
Mittwoch, 6. Mai, 11 Uhr

Priorität: Hoch

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister zu einer
Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für

Mittwoch, 6. Mai 2020, 11.00 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Lagebericht BMG
2. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
3. Verschiedenes

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben eine gesonderte Einladung für den o.g. Termin
erhalten.

Die Einwahldaten für die geplante Videokonferenz lauten wie folgt:

Ort: https://bk-bund.webex.com/bk-bund/j.php?MTID=md7faa3b2570fd120529a3be9a2ac1333
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 959 906 638

Meeting Passwort: Foederalismus (36333725 über Telefon- und Videosysteme)

Über Telefon beitreten

Tippen Sie hier für die Einwahl über ein mobiles Gerät (nur für Teilnehmer)
1
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+49-69-2551-14400 Germany Toll 2
+49-619-6781-9736 Germany Toll

Wir weisen darauf hin, dass an der o.g. Videokonferenz grds. nur ein sehr begrenzter
Kreis von Teilnehmern zugelassen ist.

Daher und aus gegebenem Anlass bitten wir ausdrücklich darum, auf „Call-in-
Anrufe“ von Teilnehmern zu verzichten, die keinen aktiven Part in der

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Reg.-Chefs besitzen.

Über Videogerät oder -anwendung beitreten:

Wählen Sie meetinganummer@bk-bund.webex.com

Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten:
Wählen Sie meetingnummer.bkk-bund@Iync.webex.com

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter „httos://help.webex.com/de-de/“

 

Beste Grüße

Mike Jung

Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike. junge@bk.bund.de
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 6. Mai 2020, 11.00 Uhr
TOP 1 Lagebericht

TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 3 Verschiedenes
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Videokonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 6. Mai 2020, 11.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

 

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.
Bund: Chef BK
StM Hoppenstedt
 BM Scholz (BMF)

BM Seehofer (BMI)

BM Maas (AA)

BM Altmaier (BMWi)

BM Heil (BMAS)

BM’in Kramp-Karrenbauer (BMVg)
BM’in Giffey (BMFSFJ)

BM Spahn (BMG)

BM Scheuer (BMVI)

BM'’in Karliczek (BMBF)

St Seibert (BPA)

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL 4, AL 5, GL’in 21, GL 12, Ref. 122
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Telefonschaltkonferenz
der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 6. Mai 2020

 

Beschluss

TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat
deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat.
Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende
Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren.
Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen
‘ durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute
ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere
darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an
Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln
eingehalten haben.

Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt,
insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den
wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu
begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und
Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen.

Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam
definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die
Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener
Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des
jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von
Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen.

Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und
Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende
Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese
müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche
Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern
in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung
herzlich danken.
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