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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen“
die mit dem notwendigen Verzicht auf die öffentliche Durchführung von Gottesdiensten und Gebetsveranstaltungen trotz hoher Feiertage in den vergangenen Wochen einen wichtigen Beitrag geleistet haben, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die jetzt auch durch diese Maßnahmen erreichten Erfolge lassen daher eine schrittweise Lockerung der Maßnahmen zu. Auch aufgrund des besonderen Schutzes der Freiheit der Religionsausübung im Grundgesetz ist es im Zuge der Überprüfung der beschränkenden Maßnahmen geboten, Versammlungen zur Religionsausübung wieder zu ermöglichen, soweit bei ihrer Durchführung den besonderen Anforderungen des Infektionsschutzes Rechnung getragen wird. Vor dem Hintergrund des partnerschaftliichen Verhältnisses von Staat und Religionsgemeinschaften in Deutschland haben Länder und Bundesinnenminister mit den Kirchen und großen Religionsgemeinschaften deren umfassende Konzepte für die Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen unter Beachtung des Infektionsschutzes vorbesprochen und hieraus eine Übersicht hinsichtlich der von den Kirchen und Religionsgemeinschaften vorgesehenen Maßnahmen erstellt (Darstellung siehe Anlage 1). Versammlungen zur Religionsausübung (Gottesdienste und Gebetsveranstaltungen) sollen fortan wieder stattfinden können. Für Weltanschauungsgemeinschaften gelten die Ausführungen entsprechend. Die Einzelheiten regeln die Länder. . Spielplätze können mit Auflagen wieder geöffnet werden, um Familien neben Grünanlagen und Parks zusätzliche Aufenthaltsmöglichkeiten im öffentlichen Raum zu bieten. . Unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen können folgende Kultureinrichtungen wieder geöffnet werden: a. Museen, Ausstellungen und Galerien b. Gedenkstätten, sowie c. zoologische und botanische Gärten. Voraussetzung ist, insbesondere bei kleinen und historischen Gebäuden, dass diese Auflagen räumlich und personell umgesetzt werden können. Die Beauftragte für Kultur und Medien wird gebeten, kurzfristig ein Förderprogramm in Höhe von zunächst 10 Mio. € für corona-bedingte Umbaumaßnahmen in kleinen und mittleren Museen aufzulegen. . Der Chef des Bundeskanzleramts und die Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien werden beauftragt, auf der Grundlage der Empfehlungen der 4
jeweiligen Fachministerkonferenzen Beschlussvorschläge für den 6. Mai zur schrittweisen weiteren Öffnung von Schulen, zur weiteren Öffnung von Kinderbetreuungsangeboten und zur schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebes zu erarbeiten. 10.Die zuständigen Fachministerkonferenzen werden beauftragt, bis zu der auf den 6. Mai folgenden Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder Vorschläge für Rahmenbedingungen schrittweiser Öffnungen von Gastronomie- und Tourismusangeboten und für die weiteren Kultureinrichtungen vorzubereiten. Anlagen sind nicht Gegenstand des Beschlusses. Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie
Anlage 1: Übersicht über Maßnahmen für Gesundheits- und Infektionsschutz bei der Durchführung von Gottesdiensten und religiösen Handlungen während der Corona-Pandemie Bund und Länder sind sich einig, dass es zu Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus kommen kann, um das gemeindliche religiöse Leben wieder schrittweise und unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen zu ermöglichen. Diese Übersicht beruht auf Konzepten, die dem BMI von der katholischen und evangelischen Kirche sowie einzelnen Bistümern und Gliedkirchen, der Orthodoxen Bischofskonferenz Deutschland, vom Zentralrat der Juden in Deutschland und von verschiedenen muslimischen Verbänden im Nachgang zu dem Gespräch vom 17. April mit Vertretern der Christen, Juden und Muslime übersandt worden sind. Die Maßnahmen wurden RKI vorgelegt und von RKI kommenitiert. Begrenzung der Teilnehmeranzahl e Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer je nach Größe des Raums und Anzahl der Plätze, auch im Freien (gem. RKI ist nicht fachlich fundiert zu beantworten, wie viel qm Fläche einer Person zur Verfügung stehen sollte, um das Risiko einer Infektion zu vermeiden. RKI plädiert insgesamt für kleine Gruppen, um das Infektionsrisiko gering zu halten und Infektionsketten nachvollziehen zu können). e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, wie Teilnahme geordnet gewährleistet werden kann. Es sollte zu keinem Zeitpunkt zu Menschenansammlungen kommen. e Die Gemeinden treffen Vorkehrungen, dass Infektionsketten rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Dazu gehört auch, dass nur eine kleine Anzahl an Besuchern teilnehmen sollte. e Durchführung der religiösen Handlungen nur durch das unbedingt erforderliche liturgische Personal e Besondere religiöse Feste wie Taufen, Beschneidungen und Trauungen ebenso wie Trauergottesdienste im kleinen Kreis (Orientierung: Familienangehörige; darüber hinaus nur unverzichtbare Personen) «e Verschiebung von Gottesdiensten / religiösen Feiern, die verschiebbar sind « Verzicht auf religiöse Handlungen, die große Besucherzahlen anziehen (z.B. Wallfahrten bzw. Prozessionen) Abstandsregeln
Abstand für Besucher und religiöses Personal beim Hinein- und Hinausgehen, ebenso wie während des gesamten Verlaufs des Gottesdienstes, auch während der Liturgie (1,5 bis 2 m) Möglichst große Kirchen, Synagogen, Moscheen nutzen Markierte Plätze, auch bei Gottesdiensten im Freien Abstandsmarkierungen im Gotteshaus für die Laufwege Einsatz von Ordnern / Helfern für reibungslosen Ablauf vor, während und nach der religiösen Handlung Wo möglich, verschiedene Türen als Ein- und Ausgang nutzen Familien, die im selben Haushalt leben, dürfen zusammensitzen Angebot medialer Gottesdienste beibehalten als Alternative für Vermeidung von Infektionen allgemein; ebenso ermöglichen diese Formate auch Kranken und Angehörige von Risikogruppen die Teilnahme; mehr TN-Möglichkeit Hygieneregeln Kein Zutritt für Personen mit Krankheitssymptomen (Ordner / Helfer tragen Sorge dafür, im Gottesdienst routinemäßig Hinweis darauf) Besucher sollten eine Mund-Nase-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz tragen (in Abhängigkeit der landesspezifischen Regelungen) Kein Körperkontakt zwischen den Besuchern Liturgische Handlungen ohne Körperkontakt (z.B. keine Mund- und Kelchkommunion; wenn Kelchkommunion, nur mit Einzelkelch, kein Küssen religiöser Gegenstände, keine Berührung des Mundes mit den eigenen Händen) Bußsakramente mit Abstand- und Hygieneregeln, traditionelle Beichtstühle ungeeignet Gottesdienstbesucher bereiten sich zu Hause so weit wie möglich vor (u.a. rituelle Waschungen) und bringen alles selbst mit, was für den Gottesdienst / die religiöse Handlung notwendig ist (z.B. Gesangbuch, Koran, Gebetsschal, Gebetsteppich) Besondere Vorsichtsmaßnahmen des religiösen Personals bei der Durchführung der religiösen Handlungen je nach Ritual unterschiedlich (Hygiene und Abstand) Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik nur durch einzelne Musiker oder Kantor
«e Auf Gemeindegesang sollte verzichtet werden (Aktivitäten wie Sprechen und Singen spielen beim Infektionsgeschehen eine besondere Rolle. Lautes Sprechen und Singen sollte aufgrund der Verstärkten Abscheidung von potenziell infektiösen Tröpfchen, die auch über größere Distanzen verbreitet werden können, vermieden werden. Aus den gleichen Gründen sind Blasinstrumente bei musikalischer Begleitung zu vermeiden.) « Bereitstellung von Handdesinfektionsmittel am Eingang, Besucher sollten sich vor Betreten des Gotteshauses die Hände desinfizieren «e Regelmäßige Desinfizierung der Räumlichkeiten inkl. Kontaktflächen, liturg. Gefäße und Mikrofone, gute natürliche Belüftung e \Weihwasserbecken und -behälter bleiben leer «e Kollekte nur am Ausgang e Ordner schließen die Türen vor dem Gottesdienst und öffnen die Türen, wenn der Gottesdienst vorbei ist «e Seelsorge zu Hause nach Möglichkeit mit Schutzvorkehrungen wie Abstandsregeln. Eine Mund-Nase-Bedeckung oder ein Mund-Nase-Schutz wird empfohlen. « Seelsorge in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen, Krankensalbung, Sterbebegleitung ggf. mit Schutzkleidung und gem. Schutzkonzept der jeweiligen Einrichtung Umsetzung der Maßnahmen Die Kirchen, die jüdische Gemeinschaft und die muslimischen Gemeinschaften in Deutschland sind aufgrund der Corona-Pandemie Selbstverpflichtungen eingegangen und haben die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona- Virus mitgetragen, auf Gottesdienste und andere religiöse Handlungen zu verzichten. Sie haben das gemeindliche religiöse Leben aus Infektionsschutzgründen maßgeblich umgestaltet und alternative Wege gefunden, wie die Religion trotz der Einschränkungen gelebt werden kann. Damit haben sie sich als starke Partner des Staates gezeigt und Verantwortung für die Gesellschaft übernommen. Somit ist auch davon auszugehen, dass die Religionsgemeinschaften die schrittweise Wiederaufnahme des religiösen Lebens mit der notwendigen Vorsicht gestalten werden, um das Risiko einer Infektion möglichst gering zu halten.
Mirbach, Reinhard Von: Jung, Mike Gesendet: Dienstag, 5. Mai 2020 13:54 An: "AA (Dr. Stasch, BL'in)'; "AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro)'; "AA 011-5'; "AA 011-51'; "AA 011-6‘; 'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMAS'; 'BMAS'; '"BMAS'; '"BMAS'; 'BMAS (Stiin Gebers)'; 'BMBF'; "BMBF'; 'BMBF'; 'BMBF Grauer‘; '"BMF'; '"BMF '; '"BMF (St Wolfgang Schmidt )'; 'BMF (Vz. Minister)‘; "BMFSFJ"; 'BMG (AL'in L)'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; "BMI (Herr Dr. Hübner, Ministerbüro)'; '"BMI (Ministerbüro)'; "BMI (Vz. Ministerbüro)'; 'BMIG 1 1'; '"BMI PR St Teichmann’; '"BMI Stawowy'; 'BMVg ParlKab'; 'BMVg Politik I 1'; '"BMVI Kripgans'; '"BMVI Ref. L 13'; "BMWi"; 'BMWi'; '"BPA KabRef'; 'BPA StS'; ‘Chef vom Dienst cc: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; al4; al5; al2; ref013; 'thomas.steffen@bmg.bund.de'; 'StK@bmi.bund.de'; 'StE@bmi.bund.de‘; 'BMF Gatzer'; StM-BL; Glas, Vera; 'BMG (ALl'in L)'; 'Kossebau, Sabine -PR3 BMG’; 'st@bmg.bund.de'; ref121; 'StK@bmi.bund.de‘; 'stm- eu@auswaertiges-amt.de'; 'Andreas.Feicht@bmwi.bund.de'‘; 'BMAS (St'in Gebers)'; 'GerdHoofe@BMVG.BUND.DE'; 'Seifert, Juliane‘; 'tamara.zieschang@bmvi.bund.de'; 'Christian.Luft@bmbf.bund.de'; Brakel, Petra Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie am Mittwoch, 6. Mai, 11 Uhr Priorität: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister zu einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für Mittwoch, 6. Mai 2020, 11.00 Uhr. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Lagebericht BMG 2. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie 3. Verschiedenes Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben eine gesonderte Einladung für den o.g. Termin erhalten. Die Einwahldaten für die geplante Videokonferenz lauten wie folgt: Ort: https://bk-bund.webex.com/bk-bund/j.php?MTID=md7faa3b2570fd120529a3be9a2ac1333 Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 959 906 638 Meeting Passwort: Foederalismus (36333725 über Telefon- und Videosysteme) Über Telefon beitreten Tippen Sie hier für die Einwahl über ein mobiles Gerät (nur für Teilnehmer) 1
+49-69-2551-14400 Germany Toll 2 +49-619-6781-9736 Germany Toll Wir weisen darauf hin, dass an der o.g. Videokonferenz grds. nur ein sehr begrenzter Kreis von Teilnehmern zugelassen ist. Daher und aus gegebenem Anlass bitten wir ausdrücklich darum, auf „Call-in- Anrufe“ von Teilnehmern zu verzichten, die keinen aktiven Part in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Reg.-Chefs besitzen. Über Videogerät oder -anwendung beitreten: Wählen Sie meetinganummer@bk-bund.webex.com Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten: Wählen Sie meetingnummer.bkk-bund@Iync.webex.com Weiterführende Informationen erhalten Sie unter „httos://help.webex.com/de-de/“ Beste Grüße Mike Jung Bundeskanzleramt Referent im Referat 122 Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin Tel.: 030 18400-2251 Fax: 030 18400-1805 E-Mail mike. junge@bk.bund.de
Tagesordnung für die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020, 11.00 Uhr TOP 1 Lagebericht TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie TOP 3 Verschiedenes
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Coronavirus-Infektionen am 6. Mai 2020, 11.00 Uhr -Teilnehmerliste- Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder. Bund: Chef BK StM Hoppenstedt BM Scholz (BMF) BM Seehofer (BMI) BM Maas (AA) BM Altmaier (BMWi) BM Heil (BMAS) BM’in Kramp-Karrenbauer (BMVg) BM’in Giffey (BMFSFJ) BM Spahn (BMG) BM Scheuer (BMVI) BM'’in Karliczek (BMBF) St Seibert (BPA) stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL 4, AL 5, GL’in 21, GL 12, Ref. 122
Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 6. Mai 2020 Beschluss TOP 2 Maßnahmen zur Eindämmung der COVID19-Epidemie Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Die exponentielle Anstieg der Infektionszahlen Anfang März in Deutschland hat deutlich gemacht, was für ein hohes Ansteckungspotenzial das SARS-Cov2-Virus hat. Trotzdem ist es Deutschland in der Folge gelungen, durch einschneidende Beschränkungen die Zahl der täglichen Neuinfektionen wieder deutlich zu reduzieren. Auch nachdem seit dem 20. April schrittweise erste Öffnungsmaßnahmen ‘ durchgeführt wurden, ist die Zahl der Neuinfektionen niedrig geblieben. Stand heute ist keine erneut einsetzende Infektionsdynamik erkennbar. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Bürgerinnen und Bürger mit einem Höchstmaß an Eigenverantwortung das Kontaktverbot sowie die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten haben. Deshalb gehen Bund und Länder heute einen erheblichen weiteren Öffnungsschritt, insbesondere um die Bildungschancen von jungen Menschen zu wahren, um den wirtschaftlichen Schaden, den das Eindämmen des Virus verursacht, weiter zu begrenzen und die freiheitseinschränkenden Maßnahmen für die Bürgerinnen und Bürger auf das unbedingt Notwendige zu begrenzen. Damit haben Bund und Länder den Pfad zur schrittweisen Öffnung gemeinsam definiert. Wenn angesichts auch dieses zweiten großen Öffnungsschritts die Neuinfiziertenzahlen weiter niedrig bleiben, sollen die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonderheiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen gehen. Mit jedem zusätzlichen Grad der Öffnung wird es umso wichtiger, dass Abstands- und Hygieneregeln weiter konsequent eingehalten werden, weil durch die zunehmende Zahl an Kontakten die Gefahr des Entstehens neuer Infektionsketten steigt. Diese müssen schnell erkannt und unterbrochen werden. Dazu leistet der öffentliche Gesundheitsdienst einen zentralen Beitrag, für den Bund und Länder allen Mitarbeitern in den Gesundheitsdiensten und den vielen Helfern in der Kontaktnachverfolgung herzlich danken.