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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen“
. Mit einem einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind werden die besonders von den Einschränkungen betroffenen Familien unterstützt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Der Länder- und Kommunalanteil an diesem einmaligen Bonus wird den Ländern vom Bund nachträglich erstattet. . Der Bund hat die Auflage eines Überbrückungshilfeprogramms für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen mussten, für die Monate Juni bis August 2020 in Höhe von bis zu 25 Mrd. Euro beschlossen. Bund und Länder streben den kurzfristigen Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung an, damit die Überbrückungshilfen durch kleine und mittelständische Unternehmen so schnell wie möglich beantragt und ihnen ausgezahlt werden können, um zu ihrer Existenzsicherung beizutragen. Die Antragstellung soll nur digital erfolgen können und verpflichtend über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer abgewickelt werden. Die Länder stellen die zügige Bearbeitung und Auszahlung sicher. . Zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen wird der Bund für das Jahr 2020 im Rahmen eines Kredit-Sonderprogramms über die KfW zu 80 Prozent die erforderliche Haftungsfreistellung entsprechender zu fördernden Maßnahmen der landeseigenen Förderinstitute sicherstellen. Die Länder werden prüfen, ob sie mit eigenen Mitteln eine Haftungsfreistellung bis zu insgesamt 100 Prozent für Programme zugunsten gemeinnütziger Organisationen ermöglichen. . Den pauschalierten hälftigen Ausgleich für die aktuellen krisenbedingten Ausfälle der Gewerbesteuereinnahmen in den Kommunen durch den Bund werden die Länder so an die Kommunen weitergeben, dass alle Gebietskörperschaften orientiert an ihrem Ausfall davon profitieren. Die Länder werden die weitere Hälfte der Ausfälle mit eigenen Mitteln leisten. Darüber hinaus begrüßen die Länder die Entlastung der Kommunen über die erhöhte Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft. Die notwendige Änderung des Grundgesetzes wird unterstützt. |
6. Der Bund wird die Länder im Jahr 2020 bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) unterstützen, da durch die Corona-Pandemie die Fahrgeldeinnahmen stark verringert sind. Dies erfolgt durch die einmalige Erhöhung der Regionalisierungsmittel in Höhe von 2,5 Mrd. Euro in 2020. Es ist beabsichtigt, dass durch die zügige Beschlussfassung über den Nachtragshaushalt und das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets die Mittel zeitnah zur Verfügung stehen. Die Länder sagen zu, die Auszahlungen an die betroffenen ÖPNV- Unternehmen bzw. die jeweiligen Aufgabenträger sowie den nachträglichen Mittelausgleich der Länder untereinander auf der Grundlage einer Endabrechnung der tatsächlich eingetretenen finanziellen Nachteile schnellstmöglich vorzunehmen. 7. Bund und Länder werden zügig daran arbeiten, die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung und seiner Finanzierung (einschließlich der Betriebskosten) einvernehmlich zu klären und auf dieser Grundlage einen solchen zu schaffen. Die Länder werden die vom Bund zusätzlich zur Verfügung gestellten 1,5 Mrd. Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung zeitnah einsetzen. 8. Der Digitalpakt Schule wurde seitens des Bundes um 500 Mio. Euro für Endgeräte erweitert und in einer Zusatzvereinbarung („Sofortprogramm“) geregelt. Die Endgeräte aus dem Sofortprogramm sollen nach den Sommerferien 2020 einsetzbar sein. Mit der im Juni beschlossenen, weiteren finanzielle Unterstützung des Bundes über 500 Mio. Euro bei gleichbleibendem Eigenanteil der Länder wird der Förderkatalog des . Digitalpakts erweitert um die künftige, befristete Beteiligung des Bundes an der Ausbildung und Finanzierung von IT-Administratoren, damit die digitale Bildung im Präsenzunterricht sowie im Rahmen von digitalem Hausunterricht auf hohem Standard mit Unterstützung des Bundes erteilt werden kann. Im Wissen um die zentrale Rolle, die die Lehrkräfte bei der Verzahnung von Präsenzunterricht und E-Learning haben, werden die Länder im Gegenzug die digitale Weiterbildung der Lehrkräfte verstärken. Hierzu dient das Schuljahr 2018/2019 als Vergleichs-maßstab. Die Länder werden hierüber im Rahmen des Verfahrens des Digitalpaktes berichten. Bund und Länder streben an, zur
Umsetzung bis Ende August eine weitere Sondervereinbarung abzuschließen, damit die Umsetzung noch im Jahr 2020 erfolgen kann. Bund und Länder bekräftigen das Ziel, bis 2030 mindestens eine Millionen Ladepunkte als Ladeinfrastruktur für Elektromobilität aufzubauen. Die Länder unterstützen das Anliegen des Bundes, die Authentifizierungs- und Bezahlsysteme für Ladesäulen einheitlicher und verbraucherfreundlicher auszugestalten. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 mindestens 15.000 zusätzliche öffentliche Ladepunkte beisteuern. Die Länder werden prüfen, ob Ergänzungen oder Änderungen in den bauordnungsrechtlichen Bestimmungen bzgl. Ladeinfrastruktur-förderlicher Vorgaben sowie diesbezüglichen Brandschutzregelungen der Länder möglich und sinnvoll sind und dazu in der MPK im Dezember 2020 einen Bericht der Bauministerkonferenz vorlegen. Darüber hinaus prüfen die Länder, welche eigenen Liegenschaften für den Aufbau von Ladeinfrastruktur geeignet sind und übermitteln diese an die Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur. Die Länder begrüßen es, dass der Bund zukünftig die private und gewerbliche Ladeinfrastruktur deutlich stärker fördern wird. 10.Zur zügigen und flächendeckenden Umsetzung des Online-Zugangs- 11. Gesetzes (OZG) unterstützt der Bund die Länder und Kommunen finanziell bei dieser Umsetzung, wenn diese das gemeinsame Architekturkonzept („einer für alle“) flächendeckend umsetzen. Die (Nach-)Nutzung der so erstellten Services ist die entscheidende Grundlage für einen schnellen skalierbaren Erfolg des OZG. Auf dieses Vorgehen verpflichten sich die Länder und streben unter Beachtung der Vorgaben zur Interoperabilität eine fristgerechte Umsetzung des OZG in ihrem Zuständigkeitsbereich gemeinsam mit den Kommunen an. Unterstützt wird dieses Vorgehen durch ein Plattform- System. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder beauftragen die Gesundheitsministerkonferenz, bis zum 30. August 2020 den Entwurf für einen „Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD)“ vorzulegen, um diesen personell mit Unterstützung des Bundes ab dem Jahr 2022 und technisch besser auszustatten und die Strukturen zukunftsfähig auszugestalten. Dabei soll im Bereich Personal auch die
Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit im ÖGD, die Aus- und Weiterbildung sowie die Nachwuchsgewinnung enthalten sein. Im Bereich der technischen Ausstattung soll insbesondere geklärt werden, wie das Meldewesen durch eine flächendeckend interoperable, nutzerfreundliche Digitalisierung verbessert und beschleunigt werden kann. Zur Vorbereitung des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienst‘ und zur Einbindung der Beteiligten auf kommunaler Ebene wird die Bundeskanzlerin unter Beteiligung des MPK- Vorsitzlandes Bayern und Ko-Vorsitzlandes Hamburg zu einem Online- Kongress einladen. 12.Die Bundesregierung wird aus dem Bundeshaushalt drei Mrd. Euro in einem "Zukunftsprogramm Krankenhäuser" in eine modernere und bessere investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland investieren. Der Schwerpunkt liegt dabei auf moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale Infrastruktur, die IT- und Cybersicherheit sowie die Stärkung regionaler Versorgungsstrukturen. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Regelungen des bereits vorhandenen Strukturfonds. Anders als beim bestehenden Strukturfonds, der eine Kofinanzierung von mindestens 50 % durch das jeweilige Land bzw. die zu fördernde Einrichtung vorsieht, wird das Erfordernis der Kofinanzierung auf 30 % reduziert. Dabei soll auch der Bedeutung der Universitätsklinika für die Versorgung angemessen Rechnung getragen werden. 13.Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung aufbauen. Dazu wird von BMWi, BMG, BMI und BMVg aktuell ein Konzept zur Bildung einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS;) erstellt. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass dies auch dezentral in den medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder erfolgt. Maßstab für die Bevorratung soll sein, dass ein physischer Mindestvorrat von einem Monat besteht. Der Bund wird die entsprechende Erstausstattung finanziell unterstützen. 14. Soweit die Förderprogramme aus dem Konjunkturpaket des Bundes eine Kofinanzierung der Länder vorsehen, werden diese ebenfalls kurzfristig Haushalts-mittel bereitstellen, um den für die konjunkturelle Wirkung wesentlichen Mittelabfluss in den Jahren 2020 und 2021 sicherzustellen, zum Beispiel im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder beim Investitionspakt Sportstätten. Das betrifft auch den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem „5. Investitionsprogramm Kinderbetreuungs-finanzierung 2020 — 2021“, für das der Bund zusätzlich eine Mrd. Euro zur Verfügung stellt. Beim Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unterstützt der Bund die Länder entweder durch einen Zuschuss in Höhe von höchstens 54 Prozent der investiven Kosten oder in Höhe von höchstens einem Drittel der Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung. Im Übrigen bleibt es bei Projekten im Rahmen der GRW bei der hälftigen Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.
Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. Juni 2020 TOP 3 Coronavirus-Infektionen Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Deutschland ist bisher im internationalen Vergleich erfolgreich durch die Coronavi- rus-Pandemie gekommen. Dies ist ein Erfolg der Bürgerinnen und Bürger, die sich in den vergangenen Wochen verständnis-, rücksichts- und verantwortungsvoll verhalten haben. Die zielgerichteten Maßnahmen, die umsichtig und schnell umgesetzt wur- den, haben in den vergangenen Wochen die Ausbreitung des Corona-Virus wir- kungsvoll eingedämmt und erheblich verlangsamt. Überlastungen der Krankenhäu- ser konnten vermieden werden, die Verbreitung des Corona-Virus wurde deutlich ge- bremst und die Infektionszahlen sind stark rückläufig. Die Zahl der Genesenen über- steigt seit einiger Zeit täglich die Zahl der Neuinfizierten. Die Anzahl der bestätigten Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner liegt derzeit n na- hezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands deutlich unter 50 und in vielen sogar bei 0. Bund und Länder haben auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse erfolgreich den Pfad zur schrittweisen Öffnung der letzten Wochen gemeinsam definiert. Die Länder haben in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonder- heiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonfe- renzen geregelt. Die Anzahl der Neuinfektionen ist niedrig geblieben. Diesen Erfolg gilt es zu sichern. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müs- sen noch auf absehbare Zeit neue Lebenswirklichkeit für unser Land sein. Der Um-
gang mit dem Virus wird für die Zeit, bis ein Impfstoff oder ein wirksames Medika- ment gegen Covid-19 gefunden wurde, unsere Handlungen bestimmen. Entschei- dend für den weiteren Erfolg sind dabei beherrschbare Fallzahlen und die Fähigkeit, frühzeitig neue Infektionsketten zu unterbrechen. Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Epidemie: A. Achtsam bleiben, Vorsorge treffen 1. Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätz- lich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird er- gänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. 2. Die Bürgerinnen und Bürger sind weiter angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis möglichst konstant zu belassen. Nähere und längere Kontakte sind auf ein Mini- mum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vor- zugsweise im Freien abgehalten werden. 3. Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen (mehr als 50 Neuinfektio- nen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) dies erfordert, sollen im Rahmen der vor- zusehenden Maßnahmen im öffentlichen Raum weitergehende Kontaktbeschrän- kungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregiona- les Infektionsgeschehen zu verhindern. 4. Die schnelle und vollständige Kontaktnachverfolgung ist ein elementarer Be- standteil der gemeinsamen Öffnungsstrategie der Länder. Je effizienter sie funkti- oniert, desto schneller und wirksamer kann auf ein auftretendes Ausbruchsge- schehen reagiert werden. In den vergangenen Monaten haben die Länder mit tat- kräftiger Unterstützung des Bundes die Kontaktnachverfolgung durch den massi- ven Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesundheitsdienst und die
Einrichtung von Kontaktnachverfolgungsteams an jedem einzelnen Gesundheits- amt enorm vorangebracht. . Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung, Rückverfol- gung und Unterbrechung von Corona-Infektionsketten und damit die Verhinde- rung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen. Im Rahmen einer deutschlandweiten Strategie gilt es, gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen zu ermöglichen und hierfür die Testkapazitäten auszubauen. Symptomatische Verdachtsfälle werden dabei wie bisher prioritär getestet. Dort, wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Kran- kenkassen erfolgen. . Mit der neuen Corona-Warn-App setzt Deutschland nun einen weiteren, digitalen Meilenstein in der Corona-Bekämpfung. Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bür- ger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbre- chen. Die App kann ihre Wirkung aber nur entfalten, wenn möglichst viele Men- schen sie benutzen. Daher rufen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin- nen und Regierungschefs der Länder gemeinsam alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die App herunterzuladen und im Alltag zu verwenden. Sie betonen in diesem Zusammenhang, dass die App maximalen Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollum- fänglich wahrt. Denn sie kennt weder Namen, Telefonnummer oder Standort des Benutzers. Daten werden ausschließlich dezentral auf dem Handy gespeichert und sind nicht nachverfolgbar.
B. Öffnungen verantwortungsvoll ermöglichen 7. Die Länder haben auf Basis des gemeinsamen Beschlusses mit der Bundeskanz- lerin vom 6. Mai 2020 über die schrittweise Öffnung zahlreicher Lebensbereiche mit Auflagen auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten entschie- den. So konnten Öffnungen beispielsweise für die Gastronomie, den Beherber- gungsbereich, den Kulturbetrieb sowie für die Zusammenkünfte religiöser Ge- meinschaften nach und nach ermöglicht werden. Durch sukzessives und verant- wortungsvolles Vorgehen gelang es, dabei nicht zugleich die gemeinsam erziel- ten Erfolge bei der Pandemiebekämpfung zu riskieren. Die Länder sind daher weiterhin bestrebt, in eigener Verantwortung einschränkende Maßnahmen zu- rückzunehmen bzw. weiter abzumildern, soweit die epidemiologische Beurteilung und das Infektionsgeschehen dies zulassen. 8. Die vorübergehend unumgänglichen Schließungen von Kinderbetreuungsein- richtungen und Schulen waren und sind für alle Kinder und Eltern, Erzieherin- nen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer sehr belastend. Die positive Entwicklung des Infektionsgeschehens in den letzten Wochen lässt nunmehr nach aktuellem Stand folgende gemeinsame Perspektiven für Öffnungen auf Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten der zuständigen Fachministerkon- ferenzen zu: Die Länder streben an, bei gleichbleibend positivem Infektionsge- schehen spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. Zeitnah soll auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden. 9. Die Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten auf private Reisen und Besuche -auch von Verwandten- weitgehend verzichtet und damit einen we- sentlichen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Durch die zwischenzeitlich umgesetzten Lockerungsmaßnahmen wurden und werden private und touristische Reisen schrittweise wieder möglich. So ist unter anderem der touristische Reisebusverkehr in den meisten Ländern wieder erlaubt. Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr er-
forderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personen- verkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr er- laubt. Bei Pausen gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes (z.B. beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von gastronomischen Ein- richtungen). 10.Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020 nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsge- fahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz- und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.