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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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Attraktivität der ärztlichen Tätigkeit im ÖGD, die Aus- und Weiterbildung sowie
die Nachwuchsgewinnung enthalten sein. Im Bereich der technischen
Ausstattung soll insbesondere geklärt werden, wie das Meldewesen durch
eine flächendeckend interoperable, nutzerfreundliche Digitalisierung
verbessert und beschleunigt werden kann. Zur Vorbereitung des „Paktes für
den öffentlichen Gesundheitsdienst‘ und zur Einbindung der Beteiligten auf
kommunaler Ebene wird die Bundeskanzlerin unter Beteiligung des MPK-
Vorsitzlandes Bayern und Ko-Vorsitzlandes Hamburg zu einem Online-
Kongress einladen.

12.Die Bundesregierung wird aus dem Bundeshaushalt drei Mrd. Euro in einem
"Zukunftsprogramm Krankenhäuser" in eine modernere und bessere
investive Ausstattung der Krankenhäuser in Deutschland investieren. Der
Schwerpunkt liegt dabei auf moderne Notfallkapazitäten, eine bessere digitale
Infrastruktur, die IT- und Cybersicherheit sowie die Stärkung regionaler
Versorgungsstrukturen. Die Umsetzung erfolgt analog zu den Regelungen des
bereits vorhandenen Strukturfonds. Anders als beim bestehenden
Strukturfonds, der eine Kofinanzierung von mindestens 50 % durch das
jeweilige Land bzw. die zu fördernde Einrichtung vorsieht, wird das Erfordernis
der Kofinanzierung auf 30 % reduziert. Dabei soll auch der Bedeutung der
Universitätsklinika für die Versorgung angemessen Rechnung getragen
werden.

13.Der Bund wird eine nationale Reserve an persönlicher Schutzausrüstung
aufbauen. Dazu wird von BMWi, BMG, BMI und BMVg aktuell ein Konzept zur
Bildung einer Nationalen Reserve Gesundheitsschutz (NRGS;) erstellt. Die
Länder werden dafür Sorge tragen, dass dies auch dezentral in den
medizinischen Einrichtungen und beim Katastrophenschutz der Länder erfolgt.
Maßstab für die Bevorratung soll sein, dass ein physischer Mindestvorrat von
einem Monat besteht. Der Bund wird die entsprechende Erstausstattung
finanziell unterstützen.

14. Soweit die Förderprogramme aus dem Konjunkturpaket des Bundes eine
Kofinanzierung der Länder vorsehen, werden diese ebenfalls kurzfristig
Haushalts-mittel bereitstellen, um den für die konjunkturelle Wirkung
wesentlichen Mittelabfluss in den Jahren 2020 und 2021 sicherzustellen, zum

Beispiel im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen
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Wirtschaftsstruktur“ (GRW) oder beim Investitionspakt Sportstätten. Das
betrifft auch den weiteren Ausbau der Kindertagesbetreuung mit dem „5.
Investitionsprogramm Kinderbetreuungs-finanzierung 2020 — 2021“, für das
der Bund zusätzlich eine Mrd. Euro zur Verfügung stellt. Beim Ausbau der
Tagesbetreuung für Kinder unterstützt der Bund die Länder entweder durch
einen Zuschuss in Höhe von höchstens 54 Prozent der investiven Kosten oder
in Höhe von höchstens einem Drittel der Gesamtkosten der
Kindertagesbetreuung. Im Übrigen bleibt es bei Projekten im Rahmen der
GRW bei der hälftigen Teilung der Kosten zwischen Bund und Ländern.
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Besprechung der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder
am 17. Juni 2020

 

TOP 3 Coronavirus-Infektionen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Deutschland ist bisher im internationalen Vergleich erfolgreich durch die Coronavi-
rus-Pandemie gekommen. Dies ist ein Erfolg der Bürgerinnen und Bürger, die sich in
den vergangenen Wochen verständnis-, rücksichts- und verantwortungsvoll verhalten
haben. Die zielgerichteten Maßnahmen, die umsichtig und schnell umgesetzt wur-
den, haben in den vergangenen Wochen die Ausbreitung des Corona-Virus wir-
kungsvoll eingedämmt und erheblich verlangsamt. Überlastungen der Krankenhäu-
ser konnten vermieden werden, die Verbreitung des Corona-Virus wurde deutlich ge-
bremst und die Infektionszahlen sind stark rückläufig. Die Zahl der Genesenen über-
steigt seit einiger Zeit täglich die Zahl der Neuinfizierten. Die Anzahl der bestätigten
Neuinfektionen in den letzten sieben Tagen je 100.000 Einwohner liegt derzeit n na-
hezu allen Landkreisen und kreisfreien Städten Deutschlands deutlich unter 50 und

in vielen sogar bei 0.

Bund und Länder haben auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse erfolgreich den
Pfad zur schrittweisen Öffnung der letzten Wochen gemeinsam definiert. Die Länder
haben in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund landesspezifischer Besonder-
heiten und des jeweiligen Infektionsgeschehens die verbliebenen Schritte auf der
Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonfe-
renzen geregelt. Die Anzahl der Neuinfektionen ist niedrig geblieben.

Diesen Erfolg gilt es zu sichern. Abstandsregelungen und Hygienemaßnahmen müs-
sen noch auf absehbare Zeit neue Lebenswirklichkeit für unser Land sein. Der Um-
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gang mit dem Virus wird für die Zeit, bis ein Impfstoff oder ein wirksames Medika-
ment gegen Covid-19 gefunden wurde, unsere Handlungen bestimmen. Entschei-
dend für den weiteren Erfolg sind dabei beherrschbare Fallzahlen und die Fähigkeit,
frühzeitig neue Infektionsketten zu unterbrechen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das
weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Epidemie:

A. Achtsam bleiben, Vorsorge treffen

1. Um eine Ausbreitung des SARS-CoV2-Virus zu verhindern und sich individuell
vor einer Infektion zu schützen, haben Bürgerinnen und Bürger weiter grundsätz-
lich einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird er-
gänzt durch eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen,
verstärkte Hygienemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen.

2. Die Bürgerinnen und Bürger sind weiter angehalten, die Zahl der Menschen, zu
denen sie Kontakt haben, möglichst gering zu halten und den Personenkreis
möglichst konstant zu belassen. Nähere und längere Kontakte sind auf ein Mini-
mum zu reduzieren. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vor-
zugsweise im Freien abgehalten werden.

3. Dort, wo die regionale Dynamik im Infektionsgeschehen (mehr als 50 Neuinfektio-
nen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) dies erfordert, sollen im Rahmen der vor-
zusehenden Maßnahmen im öffentlichen Raum weitergehende Kontaktbeschrän-
kungen erlassen werden, um den Ausbruch einzudämmen und ein überregiona-
les Infektionsgeschehen zu verhindern.

4. Die schnelle und vollständige Kontaktnachverfolgung ist ein elementarer Be-
standteil der gemeinsamen Öffnungsstrategie der Länder. Je effizienter sie funkti-
oniert, desto schneller und wirksamer kann auf ein auftretendes Ausbruchsge-
schehen reagiert werden. In den vergangenen Monaten haben die Länder mit tat-
kräftiger Unterstützung des Bundes die Kontaktnachverfolgung durch den massi-
ven Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesundheitsdienst und die
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Einrichtung von Kontaktnachverfolgungsteams an jedem einzelnen Gesundheits-
amt enorm vorangebracht.

. Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung, Rückverfol-
gung und Unterbrechung von Corona-Infektionsketten und damit die Verhinde-
rung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen. Im Rahmen einer deutschlandweiten
Strategie gilt es, gezielt Testungen insbesondere in Einrichtungen mit vulnerablen
Personengruppen zu ermöglichen und hierfür die Testkapazitäten auszubauen.
Symptomatische Verdachtsfälle werden dabei wie bisher prioritär getestet. Dort,
wo zum Beispiel in einer Kinderbetreuungseinrichtung oder einer Schule ein Fall
auftritt, müssen umfassende Testungen in der Einrichtung auf Kosten der Kran-
kenkassen erfolgen.

. Mit der neuen Corona-Warn-App setzt Deutschland nun einen weiteren, digitalen
Meilenstein in der Corona-Bekämpfung. Mit ihr können alle Bürgerinnen und Bür-
ger aktiv mithelfen, entstehende Infektionsketten bereits im Ansatz zu unterbre-
chen. Die App kann ihre Wirkung aber nur entfalten, wenn möglichst viele Men-
schen sie benutzen. Daher rufen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefin-
nen und Regierungschefs der Länder gemeinsam alle Bürgerinnen und Bürger,
die ein Smartphone benutzen, dazu auf, die App herunterzuladen und im Alltag
zu verwenden. Sie betonen in diesem Zusammenhang, dass die App maximalen
Datenschutzanforderungen genügt und die Privatsphäre der Menschen vollum-
fänglich wahrt. Denn sie kennt weder Namen, Telefonnummer oder Standort des
Benutzers. Daten werden ausschließlich dezentral auf dem Handy gespeichert
und sind nicht nachverfolgbar.
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B. Öffnungen verantwortungsvoll ermöglichen

7. Die Länder haben auf Basis des gemeinsamen Beschlusses mit der Bundeskanz-
lerin vom 6. Mai 2020 über die schrittweise Öffnung zahlreicher Lebensbereiche
mit Auflagen auf der Grundlage von Hygiene- und Abstandskonzepten entschie-
den. So konnten Öffnungen beispielsweise für die Gastronomie, den Beherber-
gungsbereich, den Kulturbetrieb sowie für die Zusammenkünfte religiöser Ge-
meinschaften nach und nach ermöglicht werden. Durch sukzessives und verant-
wortungsvolles Vorgehen gelang es, dabei nicht zugleich die gemeinsam erziel-
ten Erfolge bei der Pandemiebekämpfung zu riskieren. Die Länder sind daher
weiterhin bestrebt, in eigener Verantwortung einschränkende Maßnahmen zu-
rückzunehmen bzw. weiter abzumildern, soweit die epidemiologische Beurteilung
und das Infektionsgeschehen dies zulassen.

8. Die vorübergehend unumgänglichen Schließungen von Kinderbetreuungsein-
richtungen und Schulen waren und sind für alle Kinder und Eltern, Erzieherin-
nen und Erzieher sowie die Lehrerinnen und Lehrer sehr belastend. Die positive
Entwicklung des Infektionsgeschehens in den letzten Wochen lässt nunmehr
nach aktuellem Stand folgende gemeinsame Perspektiven für Öffnungen auf
Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten der zuständigen Fachministerkon-
ferenzen zu: Die Länder streben an, bei gleichbleibend positivem Infektionsge-
schehen spätestens nach den Sommerferien in den schulischen Regelbetrieb auf
der Grundlage von Schutz- und Hygienekonzepten zurückzukehren. Zeitnah soll
auch von der Notbetreuung zu einem möglichst vollständigen Regelbetrieb der

Kinderbetreuungsangebote zurückgekehrt werden.

9. Die Bürgerinnen und Bürger haben in den letzten Monaten auf private Reisen
und Besuche -auch von Verwandten- weitgehend verzichtet und damit einen we-
sentlichen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens geleistet. Durch
die zwischenzeitlich umgesetzten Lockerungsmaßnahmen wurden und werden
private und touristische Reisen schrittweise wieder möglich.

So ist unter anderem der touristische Reisebusverkehr in den meisten Ländern
wieder erlaubt. Die Länder gleichen die für den touristischen Reisebusverkehr er-
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forderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personen-
verkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr er-
laubt. Bei Pausen gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes (z.B.
beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von gastronomischen Ein-
richtungen).

10.Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von
Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020
nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten
Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsge-
fahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz-
und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.
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Mirbach, Reinhard

Gesendet: Dienstag, 25. August 2020 10:24

An: Jung, Mike; Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen;
Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; NRW;
Rheinland Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein;

Thüringen
Cc: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff,
Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von Plettenberg, Hanno; StM-BL; ref312
Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie am
Donnerstag, 27. August, 11 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu
einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für

Donnerstag, 27. August, 11 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
2. Verschiedenes

Die Einwahldaten für die geplante Videokonferenz lauten wie folgt:

Ort: https:/ bk-bund.webex.com/bk-bund/j.php?MTID=m65e246c528e463ed59491f1ea08c984e
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 152 722 5067

Meeting Passwort: Foederalismus (36333725 über Telefon- und Videosysteme)

Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,1527225067#36333725# Germany Toll
+49-619-6781-9736,,1527225067#36333725# Germany Toll

Auf manchen Mobilgeräten müssen die Teilnehmer ein numerisches Meeting-Passwort eingeben.

Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
+49-619-6781-9736 Germany Toll

Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie

Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.
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Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten
Wählen Sie 1527225067.bk-bund@!ync.webex.com

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter „https://help.webex.com/de-de/”

Wir weisen darauf hin, dass an der o.g. Videokonferenz grds. nur ein sehr begrenzter Kreis von Teilnehmern
zugelassen ist.

Daher und aus gegebenem Anlass bitten wir ausdrücklich darum, auf „Call-in-Anrufe“ von Teilnehmern zu
verzichten, die keinen aktiven Part in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Reg.-Chefs besitzen.

Beste Grüße
Almut Enderlein

 

Bundeskanzleramt

Leiterin des Referates 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030/18400-2124

Fax: 030/1810400-1805

E-Mail: Almut.Enderlein@bk.bund.de
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 27. August 2020, 11.00 Uhr

TOP 1 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 2 Verschiedenes
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