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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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forderlichen Schutzmaßnahmen bundeseinheitlich wie im öffentlichen Personen-
verkehr an. Im Falle noch unterschiedlicher Anforderungen ist Transitverkehr er-
laubt. Bei Pausen gelten die Hygieneregelungen des jeweiligen Landes (z.B.
beim Anfahren von Rastplätzen und dem Aufsuchen von gastronomischen Ein-
richtungen).

10.Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von
Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Oktober 2020
nicht stattfinden. Versammlungen genießen grundrechtlich besonders verbürgten
Schutz; angesichts der bei Menschenansammlungen vorhandenen Infektionsge-
fahren ist aber auch großes Augenmerk auf das Vorliegen geeigneter Schutz-
und Hygienekonzepte und deren Einhaltung zu legen.
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Mirbach, Reinhard

Gesendet: Dienstag, 25. August 2020 10:24

An: Jung, Mike; Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen;
Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; NRW;
Rheinland Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein;

Thüringen
Cc: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff,
Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von Plettenberg, Hanno; StM-BL; ref312
Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und -chefs der Länder zur Corona Pandemie am
Donnerstag, 27. August, 11 Uhr

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu
einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für

Donnerstag, 27. August, 11 Uhr.
Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
2. Verschiedenes

Die Einwahldaten für die geplante Videokonferenz lauten wie folgt:

Ort: https:/ bk-bund.webex.com/bk-bund/j.php?MTID=m65e246c528e463ed59491f1ea08c984e
Meeting-Kennnummer (Zugriffscode): 152 722 5067

Meeting Passwort: Foederalismus (36333725 über Telefon- und Videosysteme)

Hier tippen, um mit Mobilgerät beizutreten (nur für Teilnehmer)
+49-619-6781-9736,,1527225067#36333725# Germany Toll
+49-619-6781-9736,,1527225067#36333725# Germany Toll

Auf manchen Mobilgeräten müssen die Teilnehmer ein numerisches Meeting-Passwort eingeben.

Über Telefon beitreten
+49-619-6781-9736 Germany Toll
+49-619-6781-9736 Germany Toll

Über Videogerät oder -anwendung beitreten
Wählen Sie

Sie können auch 62.109.219.4 wählen und Ihre Meeting-Nummer eingeben.
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Mit Microsoft Lync oder Microsoft Skype for Business beitreten
Wählen Sie 1527225067.bk-bund@!ync.webex.com

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter „https://help.webex.com/de-de/”

Wir weisen darauf hin, dass an der o.g. Videokonferenz grds. nur ein sehr begrenzter Kreis von Teilnehmern
zugelassen ist.

Daher und aus gegebenem Anlass bitten wir ausdrücklich darum, auf „Call-in-Anrufe“ von Teilnehmern zu
verzichten, die keinen aktiven Part in der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Reg.-Chefs besitzen.

Beste Grüße
Almut Enderlein

 

Bundeskanzleramt

Leiterin des Referates 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030/18400-2124

Fax: 030/1810400-1805

E-Mail: Almut.Enderlein@bk.bund.de
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit
den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 27. August 2020, 11.00 Uhr

TOP 1 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 2 Verschiedenes
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Länder:

 

Videokonferenz der Bundeskanzlerin

mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 27. August 2020, 11.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.
MP Kretschmer (SN) wird von CdS StM Schenk und MP Ramelow (TH)
wird von CdS Hoff vertreten werden.

Chef BK

StM Hoppenstedt

BM Scholz (BMF)

BM Seehofer (BMI)

StM Annen i.V. BM (AA) - Teilnahme bis 13.15 Uhr
StM’in Müntefering i.V. BM (AA) - Teilnahme ab 13.15 Uhr
BM Altmaier (BMWi)

BM’in Kramp-Karrenbauer (BMVg)

BM'’in Giffey (BMFSFJ)

BM Spahn (BMG)

BM Scheuer (BMV])

BM'in Karliczek (BMBF)

St Seibert (BPA)

stille Zuhörer BKAmt: AL’in 1, AL’in 3, AL 4, AL 5, AL’in 6, GL’in 21, GL 12,

Ref. 122
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Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und

Regierungschefs der Länder
am 27. August 2020

 

TOP Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Deutschland hat die Herausforderungen der Coronavirus-Pandemie dank engagierten
Zusammenwirkens aller gesellschaftlichen Akteure und vor allem der Bürgerinnen und
Bürger in den vergangenen Monaten gut bewältigt. Eine drohende Überlastung des
Gesundheitssystems konnte durch zielgerichtete Maßnahmen verhindert werden.
Trotz der dadurch möglich gewordenen Öffnungen in den vergangenen Wochen und
Monaten ist das Infektionsgeschehen derzeit noch deutlich niedriger als zur Hoch-
phase im März und April. In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen jedoch wie-
der gestiegen. Als besonders begünstigend für die Ausbreitung des Virus stehen wei-
terhin Gemeinschaftsunterbringungen, Veranstaltungen, Feiern und die urlaubsbe-
dingte Mobilität im Mittelpunkt. Dieser Anstieg in den Sommermonaten ist deshalb be-
sonders ernst zu nehmen, weil die im Sommer verstärkten Aktivitäten im Freien eine
Eindämmung des Virus eigentlich eher begünstigen, während damit zu rechnen ist,
dass mit dem Beginn der kalten Jahreszeit die Infektionsrisiken eher steigen.

Niedrige Infektionszahlen sind aber die Voraussetzung dafür, dass die Infektionsaus-
breitung kontrollierbar bleibt, das Gesundheitswesen nicht überlastet wird und durch
eine solche stabile Situation sich die Wirtschaft und damit auch die soziale Lage in
Deutschland positiv entwickeln kann.

Deshalb verfolgen Bund und Länder das Ziel, gemeinsam die Infektionszahlen wieder
so weit wie möglich zu senken.

Jetzt gilt es, eine erneute exponentielle Verbreitung durch gegenseitige Rücksicht-
nahme, Umsicht und Vorsicht zu verhindern, um zur Pandemiebekämpfung erforderli-
che Einschränkungen auf Dauer möglichst gering halten zu können. Dabei muss auch
berücksichtigt werden, dass es regional sehr unterschiedliche Infektionsgeschehen
gibt. Hohe Infektionszahlen erfordern und legitimieren andere Maßnahmen als nied-
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rige Infektionszahlen. Deshalb bedeutet ein abgestimmtes Handeln, dass nach glei-
chen Prinzipien, aber immer angepasst an das regionale Infektionsgeschehen gehan-
delt wird.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren Bund und Länder folgende Eckpunkte für das
weitere gemeinsame Vorgehen bei der Eindämmung der COVID19-Pandemie:

A. Rücksicht, Umsicht, Vorsicht

1.

In dem Bestreben, einschränkende Maßnahmen abzumildern, soweit es das Infek-
tionsgeschehen zulässt, konnten auf Basis der Beschlüsse der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verantwortungsvoll
und schrittweise Öffnungen in zahlreichen Lebensbereichen ermöglicht werden.
Bund und Länder sind sich aber einig, dass in Zeiten relevant erhöhter und stei-
gender Infektionszahlen weitere größere Öffnungsschritte vorerst nicht zu
rechtfertigen sind. Regionale Anpassungen bleiben weiter möglich.

. Vielmehr haben Bürgerinnen und Bürger beispielsweise weiter grundsätzlich einen

Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Diese Maßnahme wird ergänzt durch
eine Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen, an denen
der Abstand nicht durchgängig gewahrt werden kann, durch konsequente Hygie-
nemaßnahmen und das Instrument der Kontaktbeschränkungen. Insbesondere die
Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Öffentlichen Bereichen gilt ver-
bindlich und muss entsprechend von den Ordnungsbehörden konsequent kontrol-
liert und sanktioniert werden. Die Länder werden das Mindestregelbußgeld"! für
Verstöße gegen die Maskenpflicht auf mindestens 50 € festlegen. Die Verkehrsmi-
nister von Bund und Ländern werden gebeten zu prüfen, wie darüber hinaus für
alle Verkehrsträger im Regional- und Fernverkehr die Voraussetzungen dafür ge-
schaffen werden können, dass ein -wie ein Bußgeld wirkendes- erhöhtes Beförde-
rungsentgelt eingeführt werden kann.

B. Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer

Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona-
Infektionsketten und damit die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen.
Die Vielzahl an positiven Testungen bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten

! Das Mindestregelbußgeld gilt nicht für schulischen Bereich.
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zeigt, dass ein zielgerichtetes Testen erforderlich ist. Bei den freiwilligen Testun-
gen von Rückreisenden aus Nicht-Risikogebieten war die Zahl der festgestell-
ten Infektionen dagegen außerordentlich gering. Deshalb endet die Möglichkeit zur
kostenlosen Testung für Einreisende aus Nicht-Risikogebieten am Ende der Som-
merferien aller Bundesländer mit dem 15. September 2020.

. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län-
der weisen darauf hin, dass Reiserückkehrer aus Risikogebieten in jedem Fall
verpflichtet sind, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die ei-
gene Wohnung zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer
Einreise ständig dort zu isolieren (Quarantäne). Durch geeignete Informations-
maßnahmen an den Grenzen und in den Urlaubsgebieten wird der Bund hierüber
verstärkt aufklären. Bund und Länder appellieren mit Nachdruck an alle Reiserück-
kehrer, ihre Quarantänepflicht einzuhalten und damit ihrer Verantwortung für ihre
Mitbürgerinnen und Mitbürger nachzukommen. Wo immer möglich, ist auf Reisen
in ausgewiesene Risikogebiete verzichten. Bund und Länder streben kurzfristig
eine Rechtsänderung mit dem Ziel an, dass bundeseinheitlich eine Entschädigung
für den Einkommensausfall dann nicht gewährt wird, wenn eine Quarantäne auf-
grund einer vermeidbaren Reise in ein bei Reiseantritt ausgewiesenes Risikogebiet
erforderlich wird. Die Länder werden dafür Sorge tragen, dass die Kontrolle Qua-
rantänepflichten vor Ort intensiv wahrgenommen wird und bei Pflichtverstößen
empfindliche Bußgelder verhängt werden.

. Bei Reiserückkehrern aus Risikogebieten ist zudem eine unverzügliche Übermitt-
lung der Aussteigekarten an die zuständigen Gesundheitsämter innerhalb eines
Tages zur Überwachung der Einreisequarantänepflicht zu gewährleisten. Die Län-
der stellen die darauf aufbauenden Kontrollen sicher. Der Bund erarbeitet unter
Hochdruck eine „elektronische Einreiseanmeldung“ die den Meldeprozess bis hin
zu den örtlichen Gesundheitsämtern digitalisieren wird.

. Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten hat zur frühzeitigen Iden-
tifikation vieler Infizierter unter den Rückkehrern geführt. Dieses Instrument wird für
die Risikogebiete vorerst aufrechterhalten, bis eine effektive Umsetzung der Qua-
rantänepflicht nach 4. und 5. gewährleistet ist. Daneben streben Bund und Länder
weitere Vereinbarungen mit den Risikoreiseländern über die bereits bestehende
Vereinbarung mit der Türkei an, wonach Rückreisende im Reiseland vor der Rück-
reise verbindlich getestet werden, sodass bereits eine Rückreise von akut Infizier-
ten möglichst vermieden wird.

. Die bisherige Möglichkeit in zahlreichen Bundesländern, durch einen Test kurz vor
oder nach der Einreise nach Deutschland die Selbstisolation frühzeitig beenden zu
können, beinhaltet das Problem, dass Infektionen am Ende des Aufenthalts im Ri-
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sikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird mög-
lichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für
Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung
der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr
möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesund-
heitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und
dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das
Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der
Musterquarantäneverordnung vorzulegen.

8. Die Sicherung ausreichender Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infra-
struktur ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung einer gemein-
samen Teststrategie. Dabei sind ausreichende Testkapazitätsreserven sicherzu-
stellen, etwa für systematische Reihentestungen bei Ausbrüchen. Die Länder bitten
den Bund, einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnosti-
sche Optionen vorzulegen. Auf Basis dieser Analysen werden Bund und Länder
die Testkapazitäten soweit möglich ausbauen.

9. Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge
Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in
gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Kranken-
häusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitge-
henden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schu-
len sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete
Testungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
Die Jugend- und Familienkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder
werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der
Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs-
und Betreuungseinrichtungen abzustimmen. Bestandteil der Teststrategie sollten
auch örtliche Testzentren sein, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig
sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können. Der
Bund wird die Kostentragungsregelungen wo notwendig entsprechend anpassen.

10.Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit dem Robert-Koch-Institut, die vor-
liegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne auswerten, den
Austausch und die Abstimmung mit den europäischen Partnern und dem ECDC in
dieser Frage suchen und sodann den Ländern dazu einen Bericht und ggf. Schluss-
folgerungen vorlegen. In diese Überlegungen fließt auch die Frage ein, ob der
Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven An-
tikörpertests (IgM / IgG) oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit
verkürzen kann.
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11.Der weiterhin massive Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesund-
heitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, ein durchgängig medienbruch-
freier Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen sind zur nachhaltigen Siche-
rung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar.
Hierzu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs-
chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz mit der Vorlage des „Paktes
für den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)* beauftragt, der in Kürze vorge-
stellt und umgesetzt wird. Der Auftakt zur Umsetzung des Paktes soll bei einer
Konferenz auf Einladung der Bundeskanzlerin zu den Herausforderungen für den
öffentlichen Gesundheitsdienst am 8. September 2020 erfolgen.

C. Schulbetrieb

12.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län-
der bekräftigen die Bedeutung des Schulbetriebs für den Bildungserfolg der jungen
Generation. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, um einen Prä-
senzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies
nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei
ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der
Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende
Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für die breite Ak-
zeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach
bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstä-
ben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. An-
gesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen
Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Allein-
erziehende) gewährt wird.

13.Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digita-
ler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen
und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind ins-
besondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale End-
geräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die
Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofort-
ausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die
Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbin-
dung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbin-
dung von Schulen zu schließen.
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