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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen“
sikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird mög- lichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesund- heitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorzulegen. 8. Die Sicherung ausreichender Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infra- struktur ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung einer gemein- samen Teststrategie. Dabei sind ausreichende Testkapazitätsreserven sicherzu- stellen, etwa für systematische Reihentestungen bei Ausbrüchen. Die Länder bitten den Bund, einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnosti- sche Optionen vorzulegen. Auf Basis dieser Analysen werden Bund und Länder die Testkapazitäten soweit möglich ausbauen. 9. Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Kranken- häusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitge- henden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schu- len sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete Testungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor. Die Jugend- und Familienkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abzustimmen. Bestandteil der Teststrategie sollten auch örtliche Testzentren sein, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können. Der Bund wird die Kostentragungsregelungen wo notwendig entsprechend anpassen. 10.Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit dem Robert-Koch-Institut, die vor- liegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne auswerten, den Austausch und die Abstimmung mit den europäischen Partnern und dem ECDC in dieser Frage suchen und sodann den Ländern dazu einen Bericht und ggf. Schluss- folgerungen vorlegen. In diese Überlegungen fließt auch die Frage ein, ob der Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven An- tikörpertests (IgM / IgG) oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit verkürzen kann.
11.Der weiterhin massive Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesund- heitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, ein durchgängig medienbruch- freier Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen sind zur nachhaltigen Siche- rung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar. Hierzu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs- chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz mit der Vorlage des „Paktes für den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)* beauftragt, der in Kürze vorge- stellt und umgesetzt wird. Der Auftakt zur Umsetzung des Paktes soll bei einer Konferenz auf Einladung der Bundeskanzlerin zu den Herausforderungen für den öffentlichen Gesundheitsdienst am 8. September 2020 erfolgen. C. Schulbetrieb 12.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län- der bekräftigen die Bedeutung des Schulbetriebs für den Bildungserfolg der jungen Generation. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, um einen Prä- senzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für die breite Ak- zeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstä- ben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. An- gesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kin- derkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Allein- erziehende) gewährt wird. 13.Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digita- ler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind ins- besondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale End- geräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofort- ausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbin- dung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbin- dung von Schulen zu schließen.
D. Umgang mit Veranstaltungen 14.Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 . nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats- kanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll. 15.Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst kon- stant zu halten. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlich- keiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bür- gerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwä- gen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo immer möglich, ist ein Min- destabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten. Bevorzugt sol- len diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räum- lichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom re- gionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen, zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl. E. Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen 16.Zur Stützung und Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland haben Bund und Länder schnell Hilfen auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu vermeiden. Das kraftvolle Konjunktur- und Zukunftspaket des Bundes und die Pakete der Länder soll Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachs- tumspfad führen. Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt wöchentlich einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsprogramme. Darüber hinaus hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auf Fach- ebene eingerichtet, um die wirtschaftliche Lage und die Hilfsinstrumente laufend zu analysieren und damit Bund und Ländern eine bessere Steuerungsfähigkeit bei Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands ermöglichen. 17.Da die Pandemie andauert, sind immer wieder Anpassungen der unterstützten-
den Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maß- nahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zu- gangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen sind wichtige Schritte. Das 500 Mio.-Euro-Bun- desprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnische Anlagen muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits in diesem Herbst mit entspre- chenden Virusfiltern betrieben werden. Die Länder werden darüber hinaus die Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2- Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch ei- gene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig um- zusetzen. Protokollerklärungen: Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.
Schaumburg, Jessica Schaumburg, Jessica Von: Jung, Mike Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:26 An: Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen; Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; NRW; Rheinland Pfalz; Saarland; Sachsen; Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen Ce: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von Plettenberg, Hanno; ref312; StM-BL Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und - chefs der Länder zur Corona Pandemie am Dienstag, 29. September 2020, 14 Uhr Priorität: Hoch Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen von Bundesminister Braun werden die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für morgen Dienstag, den 29. September, 14 Uhr. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie 2. Verschiedenes Die Einwahldaten für die Videoschalte werden Ihnen gesondert übermittelt. Beste Grüße Mike Jung Bundeskanzleramt Referent im Referat 122 Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin Tel.: 030 18400-2251 Fax: 030 18400-1805 E-Mail mike.jung@bk.bund.de [Seite]
Schaumburg, Jessica Schaum burg, Jessica Von: Jung, Mike Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:32 An: 'AA (Dr. Stasch, BL'in'; 'AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro'; "AA 011-5';: "AA 011-51'; "AA 011-6); 'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMF'; "BMF'; 'BMF (Vz. Minister‘, '"BMG (AL'in L'; 'BMG (Ministerbüro'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; '"BMI (Herr Dr. Hübner, Ministerbüro" 'BMI (Ministerbüro'; '"BMI (Vz. Ministerbüro'; '"BMI GI 1" 'Guenter.Drange@bmi.bund.de'; 'BMI Stawowy'; '"BMVI (AL L'; '"BMVI Ref. L 13','BPA (BL'in St Seibert‘; '"BPA KabRef‘; 'BPA sts’ Ce: Kibele, Babette; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von Plettenberg, Hanno; StM-BL; Rülke, Petra; all; al2; al3; al4; al5; Christiansen, Eva; gl21; gl22; Piper, Anke; ref312; ref132 Betreff: Einladung zur Besprechung Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am Dienstag. 29. September 2020, 14 Uhr Priorität: Hoch Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw. Bundesminister zu einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und - chefs der Länder eingeladen für Dienstag, 29. September 2020, 14 Uhr. Folgende Tagesordnung ist vorgesehen: 1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie 2. Verschiedenes Beste Grüße Mike Jung Bundeskanzleramt Referent im Referat 122 Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin Tel.: 030 18400-2251 Fax: 030 18400-1805 E-Mail mike.jung@bk.bund.de [Seite]
Tagesordnung für die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29. September 2020, 14.00 Uhr TOP 1 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie TOP 2 Verschiedenes
Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zum Thema Coronavirus-Infektionen am 29. September 2020, 14.00 Uhr -Teilnehmerliste- Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder. Bund: Chef BK StM Hoppenstedt BM Scholz (BMF) BM Seehofer (BMI) BM Maas (AA) BM Spahn (BMG) BM Scheuer (BMV|) St Seibert (BPA)
Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 29.September 2020 Beschluss Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss: Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen, einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem
Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein, Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden. Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig gewährleistet werden kann. Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten 1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit — es zu bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w. erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden. Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht °