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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen

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sikogebietes oder während der Rückreise nicht erfasst werden. Deshalb wird mög-
lichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation (Quarantäne) für
Reisende aus Risikogebieten eingeführt. Danach ist eine vorzeitige Beendigung
der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem 5. Tag nach Rückkehr
möglich. Der Bundesminister der Gesundheit wird in Absprache mit der Gesund-
heitsministerkonferenz beauftragt, die Teststrategie entsprechend anzupassen und
dabei auch die Frage der Kostentragung der Tests noch einmal zu prüfen. Das
Bundesministerium des Innern wird gebeten, eine entsprechende Änderung der
Musterquarantäneverordnung vorzulegen.

8. Die Sicherung ausreichender Testkapazitäten mit zugehöriger Logistik und Infra-
struktur ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Fortschreibung einer gemein-
samen Teststrategie. Dabei sind ausreichende Testkapazitätsreserven sicherzu-
stellen, etwa für systematische Reihentestungen bei Ausbrüchen. Die Länder bitten
den Bund, einen Bericht über die vorhandenen Kapazitäten und neue diagnosti-
sche Optionen vorzulegen. Auf Basis dieser Analysen werden Bund und Länder
die Testkapazitäten soweit möglich ausbauen.

9. Im Rahmen der Teststrategie werden symptomatische Verdachtsfälle und enge
Kontaktpersonen wie bisher prioritär getestet. Gleiches gilt für Testungen, um in
gefährdeten Bereichen vorzubeugen, etwa in Alten- und Pflegeheimen, Kranken-
häusern und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Angesichts der weitge-
henden Rückkehr zum Regelbetrieb in Kinderbetreuungseinrichtungen und Schu-
len sehen die Länder je nach Infektionsgeschehen daneben auch zielgerichtete
Testungen, vor allem bei den Lehrkräften sowie Erzieherinnen und Erziehern, vor.
Die Jugend- und Familienkonferenz sowie die Kultusministerkonferenz der Länder
werden beauftragt, unter Berücksichtigung der verfügbaren Testkapazitäten mit der
Gesundheitsministerkonferenz ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs-
und Betreuungseinrichtungen abzustimmen. Bestandteil der Teststrategie sollten
auch örtliche Testzentren sein, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig
sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können. Der
Bund wird die Kostentragungsregelungen wo notwendig entsprechend anpassen.

10.Das Bundesministerium für Gesundheit wird mit dem Robert-Koch-Institut, die vor-
liegenden Studien und Erkenntnisse zur Dauer der Quarantäne auswerten, den
Austausch und die Abstimmung mit den europäischen Partnern und dem ECDC in
dieser Frage suchen und sodann den Ländern dazu einen Bericht und ggf. Schluss-
folgerungen vorlegen. In diese Überlegungen fließt auch die Frage ein, ob der
Nachweis von Nicht-Infektiösität trotz positiver PCR mittels eines positiven An-
tikörpertests (IgM / IgG) oder eines bestimmten Ct-Werts die Quarantäne-Zeit
verkürzen kann.
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11.Der weiterhin massive Ausbau des Personalbestands im Öffentlichen Gesund-
heitsdienst, eine technisch bessere Ausstattung, ein durchgängig medienbruch-
freier Datenaustausch und zukunftsfähige Strukturen sind zur nachhaltigen Siche-
rung der Leistungsfähigkeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes unabdingbar.
Hierzu haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungs-
chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz mit der Vorlage des „Paktes
für den öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)* beauftragt, der in Kürze vorge-
stellt und umgesetzt wird. Der Auftakt zur Umsetzung des Paktes soll bei einer
Konferenz auf Einladung der Bundeskanzlerin zu den Herausforderungen für den
öffentlichen Gesundheitsdienst am 8. September 2020 erfolgen.

C. Schulbetrieb

12.Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Län-
der bekräftigen die Bedeutung des Schulbetriebs für den Bildungserfolg der jungen
Generation. Deshalb werden große Anstrengungen unternommen, um einen Prä-
senzschulbetrieb mit guten Hygienekonzepten zu ermöglichen und dort, wo dies
nicht möglich ist, verlässliche digitale Homeschooling-Angebote zu machen. Dabei
ist es von großer Bedeutung, dass die Hygienekonzepte auf der Grundlage der
Cluster-Strategie so gestaltet werden, dass Schulschließungen und weitgreifende
Quarantäneanordnungen möglichst vermieden werden können. Für die breite Ak-
zeptanz der Hygienevorschriften im Schulbetrieb ist es wesentlich, dass diese nach
bundesweit, in der Kultusministerkonferenz vereinbarten, vergleichbaren Maßstä-
ben erfolgen. Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld. An-
gesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen
Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kin-
derkrankengeld im Jahr 2020 für 5 weitere Tage pro Elternteil (10 Tage für Allein-
erziehende) gewährt wird.

13.Bund und Länder werden in jedem Fall ihre Anstrengungen für den Ausbau digita-
ler Lehr-, Lern- und Kommunikationsmöglichkeiten für Schulen, Schülerinnen
und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer intensivieren. Handlungsfelder sind ins-
besondere die weitere Verbesserung der digitalen Infrastruktur, mehr digitale End-
geräte für Lehrerinnen und Lehrer, verlässliche Kommunikationslösungen und die
Stärkung der digitalen Kompetenzen. Hierzu wird der Bund u. a. mit einem Sofort-
ausstattungsprogramm mit einem Volumen von weiteren 500 Millionen Euro die
Länder unterstützen. Bund und Länder werden den Ausbau der Breitbandanbin-
dung weiter forcieren, um schnellstmöglich auch Lücken bei der Breitbandanbin-
dung von Schulen zu schließen.
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D. Umgang mit Veranstaltungen

14.Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von
Hygieneregelungen nicht möglich ist, sollen mindestens bis Ende Dezember 2020 .
nicht stattfinden. Zum einheitlichen Umgang mit Zuschauern bei bundesweiten
Sportveranstaltungen wird eine Arbeitsgruppe auf Ebene der Chefs der Staats-
kanzleien eingesetzt, die bis Ende Oktober einen Vorschlag vorlegen soll.

15.Die Bürgerinnen und Bürger sind zudem angehalten, die Zahl der Menschen, zu
denen sie Kontakt haben, möglichst gering und den Personenkreis möglichst kon-
stant zu halten. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlich-
keiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bür-
gerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwä-
gen, ob, wie und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit
Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Wo immer möglich, ist ein Min-
destabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m zu gewährleisten. Bevorzugt sol-
len diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räum-
lichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. In Abhängigkeit vom re-
gionalen Infektionsgeschehen sind für private Feiern Beschränkungen zu erlassen,
zum Beispiel durch die Absenkung der Höchstteilnehmerzahl.

E. Wirtschaftliche und soziale Hilfsmaßnahmen

16.Zur Stützung und Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland
haben Bund und Länder schnell Hilfen auf den Weg gebracht, um Arbeitsplätze zu
erhalten, den Fortbestand von Unternehmen zu sichern und soziale Notlagen zu
vermeiden. Das kraftvolle Konjunktur- und Zukunftspaket des Bundes und die
Pakete der Länder soll Deutschland schnell wieder auf einen nachhaltigen Wachs-
tumspfad führen. Das Bundesministerium für Wirtschaft erstellt wöchentlich einen
Bericht zur wirtschaftlichen Lage und zur Inanspruchnahme der Hilfsprogramme.
Darüber hinaus hat die Wirtschaftsministerkonferenz eine Arbeitsgruppe auf Fach-
ebene eingerichtet, um die wirtschaftliche Lage und die Hilfsinstrumente laufend zu
analysieren und damit Bund und Ländern eine bessere Steuerungsfähigkeit bei
Maßnahmen für die wirtschaftliche Erholung Deutschlands ermöglichen.

17.Da die Pandemie andauert, sind immer wieder Anpassungen der unterstützten-
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den Maßnahmen erforderlich. Die vom Koalitionsausschuss angekündigten Maß-
nahmen, wie etwa die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes, des vereinfachten Zu-
gangs zur Grundsicherung und des Programms für Überbrückungshilfen für kleine
und mittelständische Unternehmen sind wichtige Schritte. Das 500 Mio.-Euro-Bun-
desprogramm zur Nachrüstung von umluftbetriebenen raumlufttechnische Anlagen
muss schnell umgesetzt werden, damit diese bereits in diesem Herbst mit entspre-
chenden Virusfiltern betrieben werden. Die Länder werden darüber hinaus die
Kommunen und Betriebe über die Problematik der Verbreitung des SARS-CoV2-
Virus über umluftbetriebene raumlufttechnische Anlagen informieren und auch ei-
gene Anstrengungen unternehmen, um die notwendigen Umrüstungen zügig um-
zusetzen.

Protokollerklärungen:
Sachsen-Anhalt wird kein Bußgeld für Verstöße gegen die Maskenpflicht einführen.
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Schaumburg, Jessica

Schaumburg, Jessica

Von: Jung, Mike
Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:26
An: Baden-Württemberg; Bayern; Berlin; Brandenburg; Bremen; Hamburg; Hessen;

Mecklenburg-Vorpommern; Niedersachsen; NRW; Rheinland Pfalz; Saarland; Sachsen;
Sachsen-Anhalt; Schleswig-Holstein; Thüringen

Ce: Kibele, Babette; Miehe-Nordmeyer, Gesa; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad;
Glas, Vera; Dietz, Hans; von Plettenberg, Hanno; ref312; StM-BL
Betreff: Einladung zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -

chefs der Länder zur Corona Pandemie am Dienstag, 29. September 2020, 14 Uhr

Priorität: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die Regierungschefinnen und -chefs der Länder zu
einer Videokonferenz mit der Bundeskanzlerin eingeladen für

morgen Dienstag, den 29. September, 14 Uhr.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
2. Verschiedenes

Die Einwahldaten für die Videoschalte werden Ihnen gesondert übermittelt.

Beste Grüße

Mike Jung

Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike.jung@bk.bund.de

[Seite]
90

Schaumburg, Jessica

Schaum burg, Jessica

Von: Jung, Mike
Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:32
An: 'AA (Dr. Stasch, BL'in'; 'AA (Fr. Schäfer, Ministerbüro'; "AA 011-5';: "AA 011-51'; "AA 011-6);

'AA Dietrich‘; "AA Märkt'; '"BMF'; "BMF'; 'BMF (Vz. Minister‘, '"BMG (AL'in L'; 'BMG
(Ministerbüro'; "BMG Ref. L 2'; "BMG Ref. L 6'; '"BMI'; '"BMI (Herr Dr. Hübner, Ministerbüro"
'BMI (Ministerbüro'; '"BMI (Vz. Ministerbüro'; '"BMI GI 1" 'Guenter.Drange@bmi.bund.de';
'BMI Stawowy'; '"BMVI (AL L'; '"BMVI Ref. L 13','BPA (BL'in St Seibert‘; '"BPA KabRef‘; 'BPA
sts’

Ce: Kibele, Babette; ref122; Eisenreich, Julius; von Hoff, Konrad; Glas, Vera; Dietz, Hans; von
Plettenberg, Hanno; StM-BL; Rülke, Petra; all; al2; al3; al4; al5; Christiansen, Eva; gl21;
gl22; Piper, Anke; ref312; ref132

Betreff: Einladung zur Besprechung Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder am Dienstag. 29. September 2020, 14 Uhr

Priorität: Hoch

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im Namen von Bundesminister Braun werden die zuständigen Bundesministerinnen bzw.
Bundesminister zu einer Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -
chefs der Länder eingeladen für

Dienstag, 29. September 2020, 14 Uhr.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1. Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie
2. Verschiedenes

Beste Grüße

Mike Jung

Bundeskanzleramt

Referent im Referat 122
Bund-Länder-Verhältnis; Bundesrat
Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin
Tel.: 030 18400-2251

Fax: 030 18400-1805

E-Mail mike.jung@bk.bund.de

[Seite]
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Tagesordnung
für die Videokonferenz
der Bundeskanzlerin mit

den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
am 29. September 2020, 14.00 Uhr

TOP 1 Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie

TOP 2 Verschiedenes
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Videokonferenz der Bundeskanzlerin
mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
zum Thema Coronavirus-Infektionen

am 29. September 2020, 14.00 Uhr

-Teilnehmerliste-

Länder: Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Länder.

Bund: Chef BK
StM Hoppenstedt
BM Scholz (BMF)
BM Seehofer (BMI)
BM Maas (AA)
BM Spahn (BMG)
BM Scheuer (BMV|)
St Seibert (BPA)
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Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am
29.September 2020

 

Beschluss

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder
fassen folgenden Beschluss:

Bislang hat Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven
Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund gut bewältigt. Der
strategische Dreiklang aus allgemein geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen,
einem konsequenten Test- und Nachverfolgungsregime sowie der gezielten Reaktion
auf besondere Ausbruchsgeschehen hat sich bewährt. Insbesondere haben
gemeinsame Leitlinien für die Bewältigung regional unterschiedlicher
Infektionsgeschehen und Hotspots ein bundesweit vergleichbares, aber regional
angepasstes Vorgehen gegen eine unkontrollierte Ausbreitung des Sars-CoV-2 Virus
ermöglicht. So konnte die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland lange Zeit auf sehr
niedrigem Niveau gehalten werden. Nachdem das Infektionsgeschehen in den letzten
Wochen vor allem auf das Reisegeschehen zur Urlaubszeit zurückzuführen war, gilt
es nun, das innerdeutsche Infektionsgeschehen stärker in den Fokus zu nehmen. Der
weit überwiegende Teil der Bevölkerung verhält sich dabei äußerst vernünftig und
rücksichtsvoll. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürgern für die breite
Unterstützung. Leider zeigen die Erfahrungen in jüngster Zeit aber auch, dass das
Verhalten Einzelner zur Entwicklung eines neuerlichen innerdeutschen
Infektionsgeschehens beitragen kann. Insgesamt steigt die Zahl der täglich
gemeldeten Neuinfektionen mit SARS-CoV-2 seit Ende Juli in Deutschland leider
wieder an. Noch deutlicher zeigt sich diese Entwicklung in anderen benachbarten
europäischen Ländern, wo die Zahlen teilweise schon jetzt über dem Stand von Ende
März 2020 liegen. Angesichts der sinkenden Temperaturen, des vermehrten
Aufenthalts in geschlossenen Räumen in der Herbst- und Winterzeit sowie der
drohenden Grippesaison müssen wir jetzt besonders vorsichtig sein. Dies gilt gerade
im Bereich der Freizeitgestaltung und privaten Feiern, die sich zuletzt als eine der
maßgeblichen Ursachen für regionales Infektionsgeschehen gezeigt haben. In diesem
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Zusammenhang appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder nachdrücklich an die Verantwortung aller Bürgerinnen
und Bürger, bei Bar-, Restaurant- und Veranstaltungsbesuchen durch Angabe richtiger
und vollständiger Personendaten und Kontaktinformationen ein schnelles Erkennen
und Eindämmen von Corona-Ausbrüchen zu unterstützen. Vorrangiges Ziel muss sein,
Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen im Präsenzbetrieb weiter zu betreiben
sowie das Wiederanlaufen der Wirtschaft nach den empfindlichen Beschränkungen im
Frühjahr und Sommer nicht zu gefährden.

Vor diesem Hintergrund bekräftigen die Bundeskanzlerin und die
Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die bisher gefassten
Beschlüsse und die Strategie zur Bekämpfung der Pandemie. Zur Vermeidung eines
unkontrollierten Ausbruchsgeschehens muss das Ziel weiterhin sein, die
Infektionszahlen so gering zu halten, dass ihre Nachverfolgbarkeit durchgängig
gewährleistet werden kann.

Daher beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und
Regierungschefs der Länder:

A. Abstands- und Hygienemaßnahmen konsequent beachten

1. Bund und Länder betonen erneut, dass in Zeiten relevant erhöhter und steigender
Infektionszahlen vorerst keine weiteren größeren Öffnungsschritte zu
rechtfertigen sind. Vielmehr appellieren sie an alle Bürgerinnen und Bürger, die
allgemeinen Abstands- und Hygienemaßnahmen wieder konsequent zu beachten
und die Kontaktnachverfolgung durch ihre Mitwirkung bei der korrekten
Datenerfassung zu ermöglichen. Das Virus verzeiht keine Nachlässigkeit — es zu
bekämpfen kann nur gelingen, wenn jeder und jede Einzelne mithilft! Insbesondere
die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlichen Bereichen gilt
verbindlich und wird von den Ordnungsbehörden konsequent kontrolliert und
sanktioniert. Dies wird angesichts der jüngsten Vorfälle auch verstärkt bei falschen
persönlichen Angaben auf angeordneten Gästelisten in Restaurants u.s.w.
erfolgen. Auch hier soll ein Bußgeld von mindestens 50 Euro gelten. Ergänzend
werden die Gaststättenbetreiber aufgefordert, durch Plausibilitätskontrollen dazu
beizutragen, dass angeordnete Gästelisten richtig und vollständig geführt werden.
Die gemeinsame Erklärung des Runden Tisches zur Umsetzung der Maskenpflicht °
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