bk
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufzeichnungen zu Ministerpräsidentenkonferenzen“
die dies mit einem schnellen Zugang zu einer regionalen Testmöglichkeit so verbindet, dass daraus möglichst keine Fehlzeiten entstehen. B. Test- und Nachverfolgungsregime 3. Bis zur Überarbeitung der Teststrategie und der Muster-Quarantäneverordnung auf der Grundlage des Beschlusses vom 27. August 2020 gelten die derzeitigen Regelungen fort. Die neue Teststrategie wird auch Regelungen zu neuen Schnelltest-Verfahren enthalten. So sollen zusätzlich zu den bisherigen Labortests in geeigneten Fällen vermehrt Schnelltests eingesetzt werden. In welchen Bereichen dies sinnvoll ist, wird in dem im Rahmen der letzten MPK angeforderten Bericht des Bundesgesundheitsministeriums dargestellt und in der jetzt anstehenden Fortschreibung der Teststrategie berücksichtigt. 4. Vor dem Hintergrund der auch in anderen Ländern steigenden Zahlen soll die im Beschluss vom 27. August 2020 verabschiedete Neuregelung der Einreisequarantäne schnellstmöglich erfolgen, sobald eine effektive Umsetzung der Quarantänepflicht insbesondere mittels einer effektiven Übermittlung der Einreiseanmeldung an die örtlichen Gesundheitsämter gewährleistet ist. Bund und Länder begrüßen vor diesem Hintergrund die seit gestern begonnene Kontrolle der Aussteige-Karten durch die Bundespolizei und die schnelle Bearbeitung in Kooperation mit der Deutschen Post. Angesichts der beginnenden Herbstferien appellieren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder erneut an alle Bürgerinnen und Bürger Reisen in Risikogebiete zu unterlassen. Durch Sonderregelungen für notwendigen Reisebetrieb, insbesondere notwendige Geschäftsreisen, Grenzpendler, Mitarbeiter von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen, die Pflege diplomatischer und konsularischer Beziehungen und unaufschiebbare medizinische Reisen, muss zwingend erforderliche Mobilität in diesen Bereichen allerdings möglich bleiben. 5. Ein Zusammentreffen weiter steigender Corona-Infektionszahlen mit der zu erwartenden Grippewelle bringt in der Herbst- und Winterzeit eine besondere Herausforderung für das Gesundheitssystem. Dies gilt für die Krankenhäuser ebenso wie für die allgemeinen Hausarztpraxen. Um eine Überlastung der allgemeinen Strukturen zu verhindern, werden die Möglichkeiten des Einsatzes von Fieber-Ambulanzen, Schwerpunktsprechstunden und Schwerpunktpraxen genutzt. Dabei sollen .die Behandlungswege so organisiert werden, dass die
Infektionsrisiken minimiert werden. Zugleich sollten sich gerade auch Risikogruppen vorsorglich gegen die saisonale Grippe impfen lassen, um Hospitalisierungen und eine möglicherweise besonders gefährliche Doppelinfektion zu vermeiden. Derzeit empfiehlt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut die saisonale Influenzaimpfung für Senioren ab einem Alter von 60 Jahren, Menschen mit chronischen Grunderkrankungen, Schwangere, Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal und beruflich besonders Exponierte. Die Nachverfolgung von Infektionsketten und die darauf basierende Eindämmung des Pandemiegeschehens genießen weiter oberste Priorität. Grunderfordernis hierfür ist ein starker öffentlicher Gesundheitsdienst. Dieser hat in Deutschland bislang große Leistungen erbracht. Um ihn weiter zu stärken, beschließen Bund und Länder den Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (vgl. Anlage). Kernpunkte dieser Vereinbarung ist eine Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einem Betrag von 4 Mrd. Euro durch den Bund bis 2026. Mit diesem Betrag sollen bei den Ländern insgesamt bis zu 5.000 neue Stellen geschaffen werden, die Digitalisierung in den Gesundheitsämtern vorangetrieben und die Attraktivität des öffentlichen Gesundheitsdienstes für die Berufswahl gesteigert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Gesundheitsministerkonferenz in enger Abstimmung mit der Finanzministerkonferenz gegebenenfalls offene Fragen zu klären mit dem Ziel, die Inhalte des Paktes zügig umzusetzen. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder unterstreichen ferner die Bedeutung der vollständigen Kontaktnachverfolgung als zentralem Element, um eine dynamische Steigerung der Infektionszahlen zu unterbinden. Deshalb kommt in Herbst und Winter auch der seit 24. April geltenden Vereinbarung, dass Gesundheitsämter, die absehbar oder tatsächlich eine vollständige Kontaktnachverfolgung aus Kapazitätsgründen nicht mehr leisten können, dies umgehend den Landesaufsichtsbehörden anzeigen und diese wiederum die unverzügliche und vollständige Weiterleitung der Meldung an das RKI sicherstellen, eine große Bedeutung zu. Diese Meldungen stellen sicher, dass umgehend Unterstützung durch Bund und Länder geleistet werden kann.
C. Fortentwicklung der Hotspot-Strategie 8. Ab einer gewissen epidemiologischen Relevanz muss auf eine regionale Dynamik mit hohen Neuinfektionszahlen und schnellem Anstieg der Infektionsrate sofort vor Ort mit Beschränkungen reagiert werden. Deshalb stellen die Länder auf Basis des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. Mai 2020 sicher, dass in Landkreisen oder kreisfreien Städten mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten 7 Tage sofort ein konsequentes Beschränkungskonzept unter Einbeziehung der zuständigen Landesbehörden umgesetzt wird. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert- Koch-Institut. Bei einem lokalisierten und klar eingrenzbaren Infektionsgeschehen, zum Beispiel in einer Einrichtung, kann dieses Beschränkungskonzept nur diese Einrichtung umfassen. Bei einem verteilten regionalen Ausbruchsgeschehen und unklaren Infektionsketten müssen allgemeine Beschränkungen regional wieder konsequent eingeführt werden. Leider haben die letzten Wochen gezeigt, dass gerade Feierlichkeiten im Familien- oder Freundeskreis Infektionen verbreiten können. Alle Bürgerinnen und Bürger werden daher gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie . und in welchem Umfang private Feierlichkeiten notwendig und mit Blick auf das Infektionsgeschehen vertretbar sind. Bevorzugt sollen diese Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden. In geschlossenen Räumlichkeiten ist stets auf ausreichende Belüftung zu achten. Daher müssen bei einem ansteigenden Infektionsgeschehen insbesondere Maßnahmen wie Beschränkungen für private Feiern und Veranstaltungen, Verschärfungen bei der Maskenpflicht oder -um Infektionen in der Gastronomie zu minimieren- zeitlich eingegrenzte Ausschankverbote für Alkohol erlassen werden. Hinsichtlich der Teilnehmerzahl bei privaten Feierlichkeiten werden die Länder Regelungen erlassen, wonach eine Höchstteilnehmerzahl festgelegt wird, wenn in einem Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 35 überschritten ist. Diese soll für Feierlichkeiten in öffentlichen oder angemieteten Räumen auf maximal 50 Teilnehmer festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 25 Teilnehmern durchzuführen. Wenn in einem
Landkreis die 7-Tages-Inzidenz von 50 überschritten wird, sind weitere Maßnahmen zu erlassen. Insbesondere soll die Teilnehmerzahl auf höchstens 25 Teilnehmer in öffentlichen oder angemieteten Räumen festgelegt werden. In privaten Räumen wird dringlich empfohlen, keine Feierlichkeiten mit mehr als 10 Teilnehmern durchzuführen. Ausnahmen können für angemeldete Feierlichkeiten mit vom Gesundheitsamt abgenommenen Hygieneplänen zugelassen werden. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen durch ein Land oder eine Kommune bleibt unbenommen. Zusätzlich werden die Länder bereits vor Erreichen einer 7-Tages-Inzidenz von 50 ein geeignetes Frühwarnsystem einrichten, um möglichst ein Überschreiten dieser Inzidenz zu vermeiden. Die Landesgesundheitsbehörden informieren darüber das Robert-Koch-Institut. 9. Angesichts der für den Herbst und Wintertypischen Steigerung von Atemwegserkrankungen in der Bevölkerung ist daraus folgend auch eine Steigerung des intensivmedizinischen Behandlungsbedarfs zu erwarten. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30. April 2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. Protokollerklärung: Thüringen fordert eine bundesgesetzliche Regelung, dass angeordnete Gästelisten in Restaurants ausschließlich für den Infektionsschutz verwendet werden dürfen.
Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst Bund und Länder unterstreichen die herausragende Bedeutung des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes (ÖGD) für einen wirksamen Schutz der Gesundheit der Bevölke- rung. Die aktuelle Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig gerade der Öffentliche Gesundheitsdienst ist, um eine Schadens- oder Gefahrenlage dieses Ausmaßes und ihre Auswirkungen auf alle Bereiche des täglichen Lebens wirksam in den Griff zu be- kommen. Die Corona-Krise hat aber auch allen vor Augen geführt, dass eine nachhal- tige Verstärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes als eine unverzichtbare Säule des Gesundheitswesens dringend geboten ist. Um die aktuellen Erfahrungen aus dieser Pandemie aufzugreifen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung noch effektiver erfüllen zu können, vereinbaren Bund und Länder hiermit einen „Pakt für den Öffentli- chen Gesundheitsdienst“. Dieser hat das Ziel, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Die Beteiligten sind sich einig, dass für die Umsetzung des Paktes für den ÖGD die Mitwirkung der kreisfreien Städte und der Landkreise wesentlich ist. Dies gilt insbe- sondere für den Personalaufbau in den unteren Gesundheitsbehörden, die Digitalisie- rung, für die Steigerung der Attraktivität des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und das geplante Monitoring. Der föderal organisierte Öffentliche Gesundheitsdienst in den Ländern hat in den letz- ten Monaten einen ganz wesentlichen Beitrag zur Eindämmung der Corona-Pandemie geleistet. Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst auch für die weiteren Herausforde- rungen zu stärken, haben einige Länder im Vorgriff auf den Pakt schon kurzfristig sehr rasch bedeutende Verbesserungen in der personellen und apparativen Ausstattung veranlasst. Aufbauend auf diesen Strukturen soll mit dem Pakt der ÖGD insbesondere in den Ländern zum Schutz der Bevölkerung vor den bestehenden Gesundheitsgefah- ren gestärkt und ausgebaut werden. Der Bund stellt für die Umsetzung des Paktes insgesamt Mittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bis 2026 zur Verfügung. Bund und Länder sind sich auch darüber einig, dass sie zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes jeweils weitere Maßnahmen in ih- ren Zuständigkeitsbereichen auf den Weg bringen müssen.
Die Maßnahmen im Einzelnen: 1. Personalaufbau In Umsetzung des Paktes für den ÖGD verbessern Bund und Länder, einschließlich Kommunen, jeweils in ihren Zuständigkeitsbereichen nachhaltig die Personalausstat- tung und stärken damit tiefgreifend die Strukturen des Öffentlichen Gesundheitsdiens- tes. Die Länder tragen in einem ersten Schritt dafür Sorge, dass im Zeitraum vom 1. Feb- ruar 2020 bis zum 31. Dezember 2021 mindestens 1.500 neue, unbefristete Vollzeit- stellen (Vollzeitäquivalente) für Ärztinnen und Ärzte, weiteres Fachpersonal sowie Ver- waltungspersonal in den Behörden des Öffentlichen Gesundheitsdienstes geschaffen und besetzt werden, in einem weiteren Schritt werden bis Ende 2022 mindestens wei- tere 3.500 Vollzeitstellen (Vollzeitäquivalente) geschaffen. Die Länder verpflichten sich, dem Bund ihre jeweiligen konkreten Personalaufwuchs- konzepte und -zielsetzungen im Rahmen des Paktes für den ÖGD in einem Bericht zum 31. Dezember 2021 vorzulegen. Diese legen dar, für welche Aufgaben befristete und unbefristete Stellen geschaffen und besetzt werden. Die Länder verständigen sich unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des Bundes auf eine einheit- liche Erfassungsgrundlage. Zur Unterstützung bei der Erstellung des Personalauf- wuchskonzeptes können die Länder Mittel des Paktes für den ÖGD auch für eine ent- sprechende Organisationsanalyse/-entwicklung verwenden. Der Personalaufwuchs soll auf allen Ebenen (örtliche Gesundheitsämter und Behör- den, befasste Landesstellen und oberste Landesbehörden) stattfinden, dabei sollen grundsätzlich 90 Prozent der Stellen in den unteren Gesundheitsbehörden/örtlichen Gesundheitsämtern geschaffen werden. Teilzeitstellen, die aufgestockt werden, kön- nen ebenfalls berücksichtigt werden. Maßgeblich für die personelle Verbesserung sind die im Leitbild des Öffentlichen Ge- sundheitsdienstes gemäß Beschluss der 91. Gesundheitsministerkonferenz beschrie- benen Aufgaben. Zur Umsetzung des Paktes für den ÖGD sowie zur Evaluierung der Maßnahmen schafft der Bund in der Bundesverwaltung bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt 40 Stellen. 2. Digitalisierung Bund und Länder sind sich darin einig, dass die Digitalisierung einen wichtigen Beitrag dazu leistet, die Arbeit des ÖGD effizienter zu gestalten und Verfahren zu beschleuni- gen. Bund und Länder haben bereits verschiedene Maßnahmen zur Digitalisierung des ÖGD ergriffen, die es auszubauen, zu harmonisieren und zügig voranzubringen gilt. Vor dem Hintergrund der Pandemie ist das Deutsche Elektronische Melde- und Infor- mationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) nach $ 14 des Infektionsschutzge- setzes von besonderer Bedeutung, dessen Aufbau beim RKI der Bund finanziert. Bund 2
und Länder sind sich darin einig, diese gemeinsame Kommunikationsplattform des ÖGD unter Berücksichtigung bereits bestehender Systeme, wie zum Beispiel SOR- MAS, bis Ende 2022 allen Gesundheitsbehörden in Bund und Ländern zur Verfügung zu stellen. Der Bund stellt über die 4 Mrd. Euro hinaus zu diesem Zweck bereits in 2020 Finanz- hilfen in Höhe von 50 Millionen Euro gemäß Artikel 104b Absatz 1 des Grundgesetzes für Investitionen der Länder, einschließlich der Gemeinden und Gemeindeverbände, zur technischen Modernisierung des ÖGD zur Verfügung. Ein entscheidendes Ziel der Digitalisierung ist es, eine Interoperabilität über alle Ebe- nen hinweg sicherzustellen und die für das Melde- und Berichtswesen erforderlichen Schnittstellen und Systeme zu definieren, zu schaffen und die entsprechenden Stan- dards einzuhalten. Zur Beschleunigung und Vereinfachung von Meldeverfahren wer- den zentrale Plattformen des Bundes geschaffen, bereitgestellt und deren konse- quente Nutzung vorangetrieben. Dafür vereinbaren Bund und Länder zuvor zentrale Standards zur Sicherstellung einer übergreifenden Kommunikation sowie Interopera- bilität. Die Länder ihrerseits werden dafür Sorge tragen, dass der ÖGD digital zukunftsfähig wird und die gemeinsam festgelegten zentralen Standards erfüllt werden. Die Länder verpflichten sich, entsprechende Mindeststandards einzuhalten. Diese Mindeststan- dards, die von der digitalen Reife einer Organisation in den fünf Kategorien „IT-Infra- struktur“, „Hardware“, „Software“, „Informationssicherheit“ und „Prozessunterstützung“ abhängen (Reifegradmodell), werden im Rahmen eines Forschungsvorhabens des Bundesministeriums für Gesundheit unter Einbeziehung der wesentlichen Akteure, insbesondere der Länder, Städte und Kommunen sowie weiterer Expertinnen und Ex- perten vor allem aus dem Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bis zum Früh- jahr 2021 erarbeitet und fortlaufend weiterentwickelt werden („Digitales Gesundheits- amt 2025“); die Umsetzung der Mindestanforderungen wird durch das Forschungsvor- haben fortlaufend evaluiert. Um diese Maßnahmen umzusetzen, werden durch das Bundesministerium für Ge- sundheit ein auf den Ergebnissen des Forschungsvorhabens aufbauendes und von den Reifegradstufen abhängiges Förderprogramm aufgelegt, die entsprechenden Standards und Vorgaben entwickelt und die notwendigen zentralen Systeme (u.a. Clouddienste, Dashboards) und Tools (u.a. Informations- und Kommunikationsanwen- dungen) bereitgestellt. 3, Steigerung der Attraktivität des ÖGD Bund und Länder sind sich einig, dass neben der Schaffung von Stellen weitere Maß- nahmen zur Steigerung der Attraktivität einer Tätigkeit im ÖGD dringend erforderlich sind.
Der ÖGD konkurriert bei der Besetzung von Stellen mit anderen Bereichen des Ge- sundheitssystems. Damit die vereinbarte personelle Stärkung auch vollumfänglich re- alisiert werden kann, sollen Anreize für eine Tätigkeit sowohl über das Besoldungs- recht als auch über tarifvertragliche Regelungen sowie flankierende Maßnahmen wie attraktive Arbeitsbedingungen erreicht werden. Die Länder streben unter Beachtung der Tarifautonomie an, für das ärztliche Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine attraktive Bezahlung, etwa im Rahmen beste- hender Tarifverträge, zu erzielen. Die Länder streben an, im Rahmen des Besoldungs- rechts entsprechende Verbesserungen auch für das beamtete ärztliche Personal im Öffentlichen Gesundheitsdienst herbei zu führen. Bis dies erfolgt ist, führen die Länder Verbesserungen der finanziellen Anreize durch in der Wirkung gleiche Maßnahmen bereits ab dem Jahr 2021 herbei. Jedes Land kann hierfür bis zu zehn Prozent seines Anteils der Finanzmittel aus dem Pakt nutzen. Die Tarifautonomie und das Selbstver- waltungsrecht der Kommunen begrenzen die Möglichkeit der Länder, auf die Ausge- staltung der Bezahlung von Tarifbeschäftigten der Kommunen Einfluss zu nehmen. Dies gilt auch für solche Maßnahmen der Flächenländer, die ähnliche Wirkungen er- zielen sollen. Die Länder werden diese Schritte im Einvernehmen mit den jeweiligen kommunalen Spitzenverbänden auf Landesebene gehen. Bund und Länder sind sich darin einig, dass die Verbindung des Öffentlichen Gesund- heitsdienstes mit der Wissenschaft sowohl in der Fort-, Aus- und Weiterbildung als auch in der Forschung vertieft werden soll. Studierende der Medizin sollen bereits im Studium stärker an die Themenfelder der Öffentlichen Gesundheit herangeführt werden. Im Rahmen der anstehenden Reform der Approbationsordnung für Ärzte streben Bund und Länder daher an, den Bereich des Öffentlichen Gesundheitswesens und der Bevölkerungsmedizin stärker in der me- dizinischen Ausbildung zu verankern. Es soll ausdrücklich klargestellt werden, dass Famulaturen und Praktisches Jahr als praktische Teile des Medizinstudiums im Zu- sammenhang mit der Versorgung von Patientinnen und Patienten grundsätzlich auch im Gesundheitsamt abgeleistet werden können. Themen des Öffentlichen Gesund- heitswesens und der Bevölkerungsmedizin sollen zudem stärker in den Ausbildungs- zielen- und -inhalten verankert werden. Die Länder bitten die Ärztekammern zu prüfen, inwieweit im Rahmen bzw. in Fortent- wicklung der Weiterbildungsordnungen in weiteren Gebieten als denen, in denen es bereits möglich ist, Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, die im Öffentlichen Ge- sundheitswesen, insbesondere in Gesundheitsämtern, erworben werden, auf die Wei- terbildung angerechnet werden können. Zur Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage des Öffentlichen Gesundheitsdienstes fördert der Bund Forschungsprogramme. Um die universitäre Verankerung und somit Lehre und Forschung auf dem Gebiet des Öffentlichen Gesundheitswesens auszu- bauen, werden Bund und Länder prüfen, inwieweit strukturelle Maßnahmen, wie die Einrichtung von Stiftungsprofessuren, gefördert werden können.
Um dem Mangel an (medizinischem) Fachpersonal wirksam zu begegnen, wird die Fort-, Weiter- und Ausbildung für die Fachberufe im ÖGD gestärkt. Hierzu müssen die Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen bereits jetzt Strukturen aufbauen, um die erhöhten Anforderungen an die Fortbildungsbedarfe auch sofort er- füllen zu können. Die Länder verpflichten sich, eine adäquate personelle und sachliche Ausstattung der Bildungsinstitutionen- inklusive länderübergreifender Institutionen- für das Öffentliche Gesundheitswesen zu Beginn der Förderperiode aus dem Paktvolu- men in Höhe von 35 Millionen Euro für fünf Jahre bereit zu stellen, damit diese den vermehrten Bedarf für Aus- und Weiterbildung erfüllen können. Ein Konzept zur Auf- teilung dieser Mittel beschließt die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) bis Ende 2020. Darüber hinaus werden die Länder/ Kommunen genügend Finanzressourcen für Fortbildungen bei den Bildungsinstitutionen für das Öffentliche Gesundheitswesen vor- halten. Für eine positive Wahrnehmung des ÖGD ist es wichtig, dass die Tätigkeit und Maß- nahmen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes sichtbar sind und verständlich erläutert werden. Ziel ist es daher, die Kommunikation zur Tätigkeit und Bedeutung des ÖGD auf allen Ebenen weiter zu verbessern und auszubauen. Hierzu gehört auch eine ge- meinsame Kampagne, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wenden soll, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheits- schutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. 4. Umsetzung der Internationalen Vorschriften zur Gesundheitssicherheit Die Auswirkungen der Globalisierung haben auch im Bereich der Infektionsepidemio- logie zu neuen Aufgaben und Herausforderungen für Nationen und Staatenverbünde geführt. Wie die aktuelle Pandemie eindrucksvoll belegt, zieht die wachsende Mobilität der Menschen auch einen schnellen Transfer von Gesundheitsrisiken wie Infektionen nach sich. Vor dem Hintergrund zum Beispiel der rasanten Ausbreitung der SARS- Infektion 2003 und der drohenden Entstehung eines hochpathogenen Influenzaerre- gers für den Menschen wurden die Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) überarbeitet und in neuer Fassung im Juni 2005 von der 58. Weltgesundheitsver- sammlung der WHO verabschiedet und sind seit dem 15. Juni 2007 völkerrechtlich verbindlich. Zur Umsetzung der IGV wurden gesetzlich Flug- und Seehäfen in Deutschland be- nannt, die bestimmte Bedingungen erfüllen und definierte Kapazitäten, personeller wie infrastruktureller Art, vorhalten müssen. Diese Einrichtungen sind ein essentieller Teil des öffentlichen Gesundheitsdienstes bei der schnellen Reaktion auf Ereignisse, die gesundheitliche Notlagen internationaler Tragweite darstellen können. Zur Stärkung dieser Strukturen wird der Bund 50 Millionen Euro in einem Förderprogramm bereit- stellen. 5. Zukunftsfähige Strukturen des ÖGD Das Aufgabenprofil des ÖGD hat einen starken Wandel erfahren. Neben der Erfüllung seiner klassischen Amtsaufgaben ist der ÖGD zunehmend zentraler Ansprechpartner 5
in Bereichen der Gesundheitsförderung und Prävention, der Gesundheitsversorgung benachteiligter Gruppen sowie im Rahmen der Gesundheitsplanung auf kommunaler Ebene. Nicht zuletzt die COVID-19-Pandemie hat verdeutlicht, dass der Öffentliche Gesundheitsdienst über alle Ebenen hinweg noch besser auf akute Herausforderun- gen eingestellt und strukturell aufgestellt sein muss. Gemeinsam mit einem externen und unabhängigen Expertenbeirat — berufen vom Bundesminister für Gesundheit im Einvernehmen mit der GMK - soll der ÖGD in Deutschland auf dieser Grundlage für kommende Pandemien und andere nationale gesundheitliche Notlagen organisatorisch und rechtlich auf ein angepasstes Funda- ment gestellt werden. Kommunikationswege müssen beschleunigt und vereinfacht und der Öffentliche Gesundheitsdienst in Krisensituationen zügig umstrukturiert werden können. Zur personellen Unterstützung sollen sowohl internes Personal außerhalb des Bereiches „Infektionsschutz“ als auch externe Freiwillige im Krisenmanagement fort- gebildet und als „Freiwilligen-Pools“ eingesetzt werden. Bund und Länder verständigen sich daher darauf, bis zum 31. Dezember 2021 Berei- che für weitere strukturelle Anpassungen zu definieren und einen Umsetzungsplan vorzulegen. Hierbei wird das von der GMK verabschiedete Leitbild für einen modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst berücksichtigt. Eine gute Gesundheitsberichterstattung bildet hierbei die Grundlage für die Planung von Maßnahmen sowohl in Bezug auf die Gesundheitsförderung, Prävention, Bera- tung als auch das Krisenmanagement. 6. Umsetzung Für die Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst stellt der Bund Finanzmittel in Höhe von 4 Milliarden Euro bereit. Um den notwendigen besonderen Anforderungen zur Stärkung des ÖGD im Rahmen dieses Paktes gerecht zu werden, stellt der Bund den Ländern gegen Nachweis ein- malig Mittel in Höhe von 3.100 Millionen Euro - aufgeteilt auf sechs Tranchen - durch Festbeträge im Rahmen der vertikalen Umsatzsteuerverteilung zur Verfügung. Die Mit- tel fließen vorrangig in den vereinbarten Personalaufwuchs und die Stärkung der At- traktivität der Tätigkeit im ÖGD. Die Aufteilung der Finanzmittel wird wie in der folgen- den Tabelle dargestellt erfolgen: Haushaltsjahr Millionen Euro Insgesamt (Bund) (6 Jahre) 2021 200 2022 350 2023 500 2024 600 2026 750