201x_bka_elaman_erganzungsvertrag
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Änderungen zum Vertrag mit Elaman/Gamma über Staatstrojaner“
Ergänzungsvereinbarung zum „Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems“ vom 13./14.03.2013 Inhalt 1 Gegenstand, Vergütung und Bestandteile dieses Ergänzungsvertrages 1.1 Vertragsgegenstand 1.2 Vergütung 1.3 _ Vertragsbestandteile* 1.3.1 dieser Vertragstext und die folgenden Anlagen: -2 Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2.1 Leistungen bis zur Abnahme 3 Leistungen der Auftragnehmerin zur Erstellung der Sofiwai® 3.1 Überlassung von angepasster Standardsoftware auf Zeit» 3.1.1 Leistungsumfang 3.1.2 Mitteilung über Anpassungen der Standardsoffware* auf Quellcodeebene 3.1.3 Bereitstellung der angepassten Standaräsoftware* 3.2 Sonstige Leistungen zur Softwareerstellung 3.2.1 Leistungsumfang 3.2.2 Vergütung 4 Weitere Leistungen nach:der Abnahme Weiterentwicklung und Anpassung.der Software nach der Abnahme 5 Termin- und Leistunssplan 6 Weitere Pflichter der Aul\ragnehmerin Allgemeine Sicherhe‘santcrderungen 7 Abnahme 7.1. Gegenstand der Abnahme 7.2 Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme 8 Weitere Vereinbarungen 8.1 Offenlegung des Quellcodes* 82 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit OOOODVDVDODDoınunnnDD 9a DOOR ROONDMDMDMD

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 zwischen der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das Bundesministerium des Innern, dieses vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Brühler Straße 3, 53119 Bonn — im Folgenden „Auftraggeberin“ genannt — und Be — den Geschäftsführer EEE — im Folgenden „Auftragnehmerin" genannt — wird folgender Ergänzungsvertrag geschlossen: ı Gegenstand, Vergütung umd Bestandteile dieses Ergän- zungsvertrages 1.1 Vertragsgegenstand Mit diesem Ergänzungsv£ertrag zum Vaprag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 (nachstehend: Erstellungsvertrag)»sollen Leistungserweiterungen, -anpassungen und -ergänzungen entgelt- lich gemäß Angebot der Auftragnehmerin vom 09.07.15 (siehe auch Anlage 7) vereinbart sowie Präzisie- rungen hinsichtlich»der Leistungsbestandteile getroffen werden. Soweit die Parteien hier nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart haben, gelten die Bestimmungen, Bedingungen und Vereinbarungen aus dem Vergabeverfahren, Az. 33.10 — 1839/12, nebst Erstellungsvertrag sowie allen Anlagen und Nebenabreden unverändert fort. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, insbesondere aus den in Nummer 1.3 genannten Dokumenten. 12 Vergütung X Der Pauschalfestpreis* beträgt Bee] netto. Die einzelnen Anteile am PALSENANZEIPIEIE werden nachfolgend nicht gesondert ausgewiesen. U Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet werden. [| Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. [| Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert verglitet werden. [| Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- EVA

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 wiesen. X Der Zahlungsplan ergibt sich aus nachfolg ee Übersicht. Termin Art der Zahlung Ber 00000] u — | u” Be Bam X Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich dar.iber hinaus aus der Vergütungszusammenstellung in Anlage Nr. 7 Für alle in diesem Vertrag genannten Beträge gilt eiüheitlich der Euro als Währung. Die vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 13 Vertragsbestandteilc* Es gelten als Vertragsbestancieile: 1.3.1 dieser Vertrag stextuud die folgenden Anlagen:

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 Anlagen zum Ergänzungsvertrag Bezeichnung Angebot om 28.01.15 8 Standardisierende Leistungsbeschreibung (SLB) vom 02.10.2012 9 Mustervereinbarung Auftragsdatenverarbeitung BMI 10 EVB-IT System-AGB Vers. 2.0 v. 19.09.2012 VOL/B Fassung 2003 1.3.2 die Ergänzenden Vertrs: gebedirgung en für. die Erstellung eines Gesamtsystems (EVB-IT Sys- tem-AGB) in der bei‘ fertrage ‘zeichnung geltenden Fassung, 1.3.3 die Allgemeinen.Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOLI/B) in der bei Vertragszeichn.ung geitenden Fassung. Die EVB-IT Systen "AGB Vers. 2.0 i.d.F.v.. 19.09.2012 (Anl. 13) und die VOL/B (Anl. 14) werden in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung vereinbart und als Anlagen beigefügt. Die aktuell jeweils gültigen Fas- sungen können unter hito://www.cio.bund.de und die VOL/B unter http://www.bmwi.de eingesehen werden. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von $ 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten der Auftragnehmerin bzw. den sonstigen von der Auftragnehmerin beigefügten Anlagen zu diesem Vertrag Regelungen in den EVB-IT System-AGB widersprechen, sind sie ausgeschlossen, soweit nicht eine ander- weitige Vereinbarung in den EVB-IT System-AGB zugelassen ist. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. > Übersicht über die vereinbarten Leistungen 2.1 Leistungen bis zur Abnahme X Überlassung von angepasster Standardsoftware* auf Zeit X Sonstige Leistungen gemäß nachfolgender tabellarischer Übersicht: Lfd. Nummer Realisierungszeitpunkt EVA

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 3 Leistungen der Auftragnehmerin zur Erstellung der Software 3.1 Überlassung von angepasster Standardsoftware* auf Zeit 3.1.1 Leistungsumfang Die Auftragnehmerin überlässt der Auftraggeberin die nachstehend aufgeführte angepasste Standardsoft- ware* Bo und räumt ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht nach erfolgter Abnahme ein. Optional kann eine Verlängerung beauftragt werden. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt auf Wunsch der Auftragnehmeri rin die vollständige Deinstallation der Software auf allen a: der Auftraggeberin. Bis zur Lieferung der mm ist die durch die Auftragnehmerin bereitzustellen. Eine = kostenpflichtige Nutzung.der Software durch die Auftraggeberin erfolgt erst nach Abnahme der Produktbezeichnung Zu liefernde Version’ Mindestvertragsdauer in Monaten Automatische Verlängerung und -beschreibung, um Anzahl Monate? Produkt-Nr. A = Überlassung der bei Abnahme aktueller: Version anden enfalls Versionsnummer eintragen Das Mietverhältnis verlängert sich um die vereinhäiten iv \önate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Mietdauer gekündigt wird. 3.1.2 Mitteilung über Anpas ungen der Standardsoftware*auf Quellcodeebene 2 Die Standardsofiware‘ aus Nummer 3.1.1lfd. Nr. 1 wird im Sinne von Ziffer 2. 3. 1.3 EVB-IT System- AGB auf Quelicoderhene angepasst. E& Die Aufträgnehmerin erklärt, dass sie die Anpassungen nicht in den Standard aufnehmen wirg. El Die Auittagnehmerin erklärt, dass sie E sämtliche Anpassungen in die Standardsoftware* aufnehmen wird. © die Anpassungen gemäß Anlage Nr. EM in die Standardsoftware* aufnehmen wird. 3.1.3 Bereitstellung der angepassten Standardsoftware* Die Auftragnehmerin stellt der Auftraggeberin die angepasste Standardsoftware* wie folgt zur Verfügung: L] gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. ____ auf Datenträger: Typ: _____, Kennzeichnung: , [| gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. in folgender Form: , X gemäß Nummer 3.1.1lfd. Nr. 1 wie in Anlage Nr. 1, 2, 7 und 10 Ziff. 2.10 beschrieben.

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 32 Sonstige Leistungen zur Softwareerstellung 3,251 Leistungsumfang RX Der Umfang der sonstigen Leistungen zur Softwareerstellung ergibt sich aus Anlage Nr. 1,2, 7 u. 11. Darüber hinaus verpflichtet sich die Auftragnehmerin zur Mitwirkung in erforderlichem Umfang bei der gemäß Ziff. 16.8.2 des Erstellungsvertrages und Ziff. 1.2 Anlage 8 (SLB) vereinbarten Software- prüfung. 352.2 Vergütung a Weitere Leistungen nach der Abnahm« Weiterentwicklung und Anpassung der Software nach der Abnahme X Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die Software regelmäßig an sich ändernde Gegebenheiten und Bedürfnisse zur Aufrechterhaltung der.bestimmmungsgemäßen Verwendbarkeit anzupassen so- wie entsprechend Anlage Nr. 11 weiterzueniwickeln und zu optimieren. Es besteht Einigkeit dahingehend, dass ale in Anlage 11 näher bezeichneten Leistungen auf Basis der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen zu erbringen sind, soweit sie in der Anlage 11 nicht als bereits erledigt neschrieben werden und technisch realisierbar sind.

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 5 Termin- und Leistungsplan X Der Termin- und Leistungsplan ergibt sich aus folgender Tabelle: Bezeichnung der zu erbringenden | Art des Leistungszeit Leistungsort Leistung Termins | (Datum oder Zeit- (einschließlich MS", BB?, | punkt nach Zu- Anschrift) BBTA”, | schlagserteilung) TA*, VE? Ba ET Bu a a MS = Meilenstein BB = Termin der Betriabsbereitschaftserklärung BBTA = Termin der Beiriebsbersitschaftserklärung zur Teilabnahme TA = Teilabnahimetermir VE = Vertragserfüllungstermin* a BB on» 6 Weitere Pflichten der Auftragnehmerin Die Auftragnehmerin hat folgende weitere Pflichten: Allgemeine Sicherheitsanforderungen Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, für die Laufzeit des Vertrages: X bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Ziff. 16.8.1 Erstellungsvertrag zu beachten; & sich der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. 1 zu unterstellen; & folgende weitere Regelungen aus den Anlagen 1, 3 und 9 einzuhalten. 7 Abnahme 7ı Gegenstand der Abnahme Der Abnahmegegenstand ist die Software im Sinne dieses Vertrages und, soweit in Ziff. 5 vereinbart, die PVAi

Ergänzungsvertrag zum Vertrag über die Erstellung eines Gesamtsystems vom 13./14.03.2013 einer Teilabnahme unterliegenden, in sich abgeschlossenen und funktional nutzbaren Teile der Software. & & 72 RX Ergänzende Vereinbarungen zum Gegenstand der Abnahme gemäß Anlage Nr. 1, 6, 8 und Ziff. 16.8.2 Erstellungsvertrag. Das Gesamtsystem beinhaltet jeweils die aktuellste Version der vereinbarten Software* zum Zeit- punkt des Beginns der Erklärung der Betriebsbereitschaft*. Vereinbarungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und zur Erklärung der Abnahme Die Regelungen zur Durchführung der Funktionsprüfung und der Abnahme ergeben sich aus Anlage Nr. 1, 6, 8 und Ziff. 16.8.2 Erstellungsvertrag (abweichend von Ziffer 12 EVB-IT System-AGB). Die Parteien sind hinsichtlich der Anlagen 8 (SLB) und 10 (Änderungsanforderungen) darüber einig, dass die Änderungsanforderungen die entsprechenden SLB Regelungen abschließend. konkretisie- ren. u Er Bei Erfüllung der in den Änderungsanforderungen benannten technischen Spezifikationen gelten die entsprechenden Anforderungen der SLB als erfüllt. Die Feststellung der SLB-Konformität nach durchgeführter Softwarepri 5, entsprechend Ziff. 16.8.2 Erstellungsvertrag durch eine externe unabhängige.Stelle (9 a WW) ist für beide Parteien abschließend. s Weitere Vereinbarungen 8.1 Offenlegung des Quellcodes“ Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit 8.2 X Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 21 EVB-IT System-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung.bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. 1, 3, 8, 9 und Ziff. 16.8.1 Erstellungsvertrag. een | Ort Datum Ort Datum Auftragnehmerin Auftraggeberin Unterschrift Auftragnehmerin (Name in Druckschrift) Unterschrift Auftraggeberin (Name in Druckschrift) EVA
