Rostock_Masterplan

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Abbildung 15: Szenarien der jährlichen Energiebedarfe Rostocks bis 2050 im Vergleich Das Masterplanziel die Energieverbräuche um 50% im Vergleich zu 1990 zu senken, ist jedoch nur als mittelbares Ziel anzusehen. Das Hauptziel, das eine Kommune mit einem Masterplan 100% Klimaschutz verfolgt, ist die Reduzierung der jährlichen CO2- Emissionen pro Einwohner um 95% bis zum Jahr 2050 im Vergleich zu 1990. Um dieses Ziel erreichen zu können, muss der verbleibende Energiebedarf weitestge- hend durch die Nutzung von CO2-emissionsfreien Energieträgern, vorrangig also auf der Basis erneuerbarer Energieträger, gedeckt werden. Wie groß das Potenzial erneuerbarer Energiequellen innerhalb des Territoriums der Hansestadt Rostock ist und welche Deckung zukünftiger Energiebedarfe damit möglich ist, wird im Kapitel 3 näher erläutert. Soweit sinnvoll und zweckmäßig, werden auch Potenziale des Rostocker Umlandes in die Betrachtung mit einbezogen. Abschlussbericht 04.03.2014                Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock          - 41 -
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3      Analyse der regenerativen Bedarfsdeckungspotenziale unter Einbeziehung des Umlandes 3.1    Methodische Vorbetrachtung Die erneuerbaren Energien stellen nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche Energiequellen dar. Dennoch können von ihrem natürlichen Dargebot bisher nur weni- ge Promille (Solarstrahlung, Wind, Erdwärme) bis Prozente (Biomasse) tatsächlich in Form von Strom oder Wärme genutzt werden. Die Potenziale der erneuerbaren Ener- gien werden beeinflusst durch technischen Fortschritt und sich verändernden Rah- menbedingungen in Politik und Wirtschaft. Im Bereich der erneuerbaren Energien spricht man daher unter anderem von theoretischen, technischen und wirtschaftlichen Potenzialen der Energien. Als theoretisches Potenzial erneuerbarer Energien wird das innerhalb einer Region und einem bestimmten Zeitraum theoretisch nach physikalischen Gesetzmäßigkeiten nutzbare Energieangebot eines Energieträgers (Erdwärme, Wind, Sonneneinstrahlung oder Biomasse) bezeichnet. Das technische Potenzial umfasst den Anteil am natürli- chen Potenzial, der hinsichtlich der aktuell besten am Markt verfügbaren Technik sowie unter Berücksichtigung struktureller und ökologischer Restriktionen sowie gesetzlicher Vorlagen nutzbar ist. Das wirtschaftliche Potenzial umfasst den Anteil des techni- schen Potenzials, der wirtschaftlich konkurrenzfähig genutzt werden kann. Es ist ab- hängig von konkurrierenden Systemen sowie vom vorherrschenden Energiepreisgefü- ge und stellt im Idealfall die Kosten-Nutzen-Situation ohne Berücksichtigung von För- dermaßnahmen dar. Nach Abzug aller bisher genannten Restriktionen verbleibt das erschließbare Potenzial der erneuerbaren Energien. Die Potenzialermittlung für einzelne Erneuerbaren Energiequellen erfolgte im Vorfeld oder parallel zur Erstellung des Masterplans flächenbezogen für das Stadtgebiet Rostock sowie pauschal für die Inanspruchnahme von Potenzialen aus dem Umland. Untersucht wurden folgende Energieformen:    solare Energie (Photovoltaik und Solarthermie; gebäudegebunden)    Biomasse (nachwachsende Rohstoffe, Reststoffe, Abfälle) zur Herstellung fester, flüssiger und gasförmiger Endenergieprodukte sowie ggf. Elektroenergie;    oberflächennahe Geothermie Eine Studie über Abwärmepotenziale als zusätzliche primär nicht-fossile Energiequelle in Rostock wird bis Ende 2013 fertiggestellt. Für Windenergie stand keine quantifizierte Ressourcenabschätzung zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Masterplanes sind innerhalb des Stadtgebiets auf- grund von planungsrechtlichen Vorgaben durch die Bauleitplanung und Regionalpla- nung keine Ausbauoptionen ableitbar. Wegen des Primates des Territorialprinzips wird daher zunächst als quantitative Kenngröße nur der Bestand als konstantes, bereits er- schlossenes Potenzial betrachtet. Abschlussbericht 04.03.2014                Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock           - 42 -
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Gleichwohl ist lokal und regional (Umland) ein erhebliches, technisch günstig er- schließbares Dargebot dieser erneuerbaren Energiequelle festzustellen. Methodisch wird dieses Windenergiepotenzial über das Szenario Zielerreichung erfasst. Darin wer- den Optionen für dessen Erschließung durch Änderungen von Planungsvorgaben so- wie der Einbeziehung des Umlandes beschrieben. 3.2    Biomasse (Festbrennstoffe, Biogassubstrate) Das Potenzial der Biomasse wurde in der Diplomarbeit „Biomasse der Hansestadt Rostock – Potenziale und Möglichkeiten zur energetischen Nutzung“ von Holger Groß- kopf (Stand 25.02.2010, /9/) analysiert. Die darin vorgenommene Potenzialbetrachtung verwendet zwei unterschiedliche Be- zugsterritorien. Während für das Aufkommen an Holz sowie biogenen Abfällen aus Haushalten und kommunalen Quellen ausschließlich das Territorium der Stadt Rostock betrachtet wurde, beziehen sich die Ermittlungen für landwirtschaftlich produzierte Bio- masse, also die Produkte und Reststoffe aus Feld- und Tierwirtschaft, auf den ehema- ligen Landkreis Bad Doberan (heute Teil des Landkreises Rostock). Die Mengenermittlungen berücksichtigen in den meisten Fällen konkurrierende Nut- zungsansprüche, so dass die erzielten Ergebnisse als realistisch erschließbares Ener- giepotenzial gewertet werden können. Außer Betracht ist geblieben, dass ein Teil der landwirtschaftlich produzierten Biomasse auch dezentral für Nutzungen im Umland als Energieträger eingesetzt werden kann (und teilweise schon eingesetzt wird, insbeson- dere in mehreren Biogasanlagen). Daher wird zur Ressourcenbewertung für den Bi- lanzraum der Hansestadt Rostock ein zusätzlicher pauschaler Abschlag von 20 % auf das Energiepotenzial der im Umland landwirtschaftlich produzierten Biomasse vorge- nommen, um dem Eigenbedarf des Umlandes an dieser Energieressource Rechnung zu tragen. Der Energiegehalt der für Rostock und Umland ermittelten relevanten Biogassubstrate beträgt ca. 287,8 GWh/a. Davon liefert der Posten Gülle & Festmist mit fast 50% den größten Beitrag gefolgt von Rübenblattmasse (25%) und Mais (17%). Tabelle 15:     energetisch nutzbares Potenzial relevanter Biogassubstrate im Stadtge- biet und Landkreis Rostock (nach /9/; eigene Darstellung) Energiepotenzial energetisch nutzba- Energiegehalt     nach Abschlag Energieträger                 res Potenzial                          dezentrale Nut- [GWh/a] [tTFM/a]                            zung [GWh/a] Mais                              41.453                50,2                40,1 Grün- & Rasenschnitt             15.475                 16,2                16,2 Rübenblattmasse                  108.672                72,4                57,9 Gülle & Festmist                   k. A.               142,8               114,2 Abschlussbericht 04.03.2014                 Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock             - 43 -
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Energiepotenzial energetisch nutzba- Energiegehalt     nach Abschlag Energieträger                 res Potenzial                          dezentrale Nut- [GWh/a] [tTFM/a]                            zung [GWh/a] Apfeltrester                      1.100                  1,0                 1 Biotonne                          8.500                  5,1                5,1 Summe                                                  287,7               234,5 Es ist zu berücksichtigen, dass das hier angegebene Energiepotenzial nicht die direkt nutzbare Endenergie, sondern die im Energieträger Biogas gebundene Primärenergie darstellt. Bei der Umwandlung der im Biogas gebundenen Energie zu Elektro- und/oder Wärmeenergie sind daher Umwandlungswirkungsgrade zu berücksichtigen. Für die Bi- lanzbetrachtungen im Masterplan wird angesetzt, dass von 100 % Biogas- Primärenergie 40 % in Elektroenergie und weitere 40 % in Wärmeenergie umgewan- delt werden können, die restlichen 20 % sind Wärmeverluste. Dieser Ansatz spiegelt den Stand der Technik bei mittelgroßen Biogasanlagen hinreichend gut wider. Der Energiegehalt des für Rostock ermittelten möglichen biogenen Festbrennstoffauf- kommens beträgt ca. 1.138,7 GWh/a. Davon liefern die Getreideganzpflanzen mit ca. 62% den größten Beitrag gefolgt von Stroh (29%) und Altholz (5%). Hier ist anzumer- ken, dass die ermittelten verfügbaren Flächen für den Anbau von Getreideganzpflan- zen zur energetischen Verwertung grundsätzlich alternativ auch zur Produktion von Holz aus Kurzumtriebsplantagen oder Biogassubstraten genutzt werden könnten. Der Einfluss auf das Bilanzierungsergebnis bliebe dabei aber gering, insofern erübrigt sich für die Zwecke der Masterplan-Entwicklung eine Untersuchung dieser Alternativen zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Tabelle 16:     energetisch nutzbares Potenzial biogener Festbrennstoffe im Stadtgebiet und Landkreis Rostock (nach /9/; eigene Darstellung) Energiepo- tenzial nach energetisch nutzbares                     Abschlag Energiegehalt Energieträger                          Potenzial                         dezentrale [GWh/a]     Nutzung [tTM/a] [GWh/a] Waldholz                                 2.048                 10,5           10,5 Holz aus Kurzumtriebsplan- 3.150                 16,2           16,2 tagen Getreideganzpflanzen                    147.333               712,1           570 Waldrestholz                             1.243                  6,4            6,4 Abschlussbericht 04.03.2014                 Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock              - 44 -
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Energiepo- tenzial nach energetisch nutzbares                     Abschlag Energiegehalt Energieträger                          Potenzial                         dezentrale [GWh/a]      Nutzung [tTM/a] [GWh/a] Landschaftspflegeholz                    1.810                 9,3             9,3 Altholz                                  10.800               55,5             55,5 Stroh                                    68.000               328,7            263 Summe                                                        1138,7           930,9 Das festgestellte Potenzial der biogenen Festbrennstoffe kann zur Deckung des Wär- mebedarfs aber auch des Elektroenergiebedarfs Rostocks dienen, indem es in Bio- masseheizkraftwerken (BHKW) der direkten Verbrennung zugeführt wird. Diese Tech- nologie wird nach gegenwärtigem Stand der Technik als wirtschaftlichste Option ange- sehen. Für die Bilanzbetrachtungen im Masterplan wird angesetzt, dass für diese Energieumwandlungskette von 100 % Biogas-Primärenergie 20 % in Elektroenergie und weitere 60 % in Wärmeenergie umgewandelt werden können, die restlichen 20 % sind Wärmeverluste. Aus den obigen Darstellungen resultiert somit folgendes Gesamtpotenzial zur regene- rativen Energiebedarfsdeckung aus regional verfügbarer Biomasse in Rostock: Tabelle 17:     Für Rostock erschließbares Endenergiepotenzial aus regional verfügbarer Biomasse Primärenergiepoten-     umwandelbar in     umwandelbar in Energieträger                  zial für Rostock      Elektroenergie     Wärmeenergie [GWh/a]             [GWh/a]            [GWh/a] Biogas                               234,5                93,8               93,8 Festbrennstoff-Biomasse              930,9                186,2             558,5 Summe                                                      280              652,4 3.3    Solarenergie Die Ergebnisse einer Analyse des Potenzials der Dachflächen in Rostock für Endener- gieerzeugung aus Solarenergie sind im „Endbericht für die Szenarienbetrachtung be- züglich der Solarpotenzialanalyse der Hansestadt Rostock“ (Stand April 2013 /10/) ausführlich dargestellt. Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der Studie wiedergegeben. Abschlussbericht 04.03.2014                 Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock              - 45 -
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Die Solarpotenzialanalyse basiert hauptsächlich auf der Ermittlung der nutzbaren Dachflächen für eine solarenergetische Nutzung sowie der Berechnung des Solarpo- tenzials mittels Globalstrahlungswerten des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Für den Standort Rostock wurde von einem mittleren Globalstrahlungswert von 1.051 kWh/m²a auf einer horizontalen Fläche ausgegangen. Die im gesamten Stadtgebiet Rostocks vorhandenen Dächer wurden in Bezug auf die solare Energiegewinnung untersucht und klassifiziert. Hauptkriterien waren dabei die Exposition (Ausrichtung nach Süden) und Neigung, sowie eine Mindestgröße der Dachflächen. Es wurden nur Dachflächen mit geeigneter Ausrichtung und Mindestgrö- ße berücksichtigt. Weiterhin wurden für die Analyse folgende Randbedingungen ge- setzt:     Für eine solarthermische Nutzung wurden nur Wohngebäude (EFH, RH, MFH) in Betracht gezogen.     Gebäude von „Industrie und Gewerbe“ bzw. „sonstige“ Gebäude (also Nichtwohn- gebäude) wurden ausschließlich für die Nutzung von Photovoltaik klassifiziert. Hin- tergrund ist dabei die unzureichende Kenntnis ihrer Nutzung und den daraus folg- lich tatsächlichen Wärmebedarf dieser Gebäude.     Berücksichtigung des Baualters der Gebäude, indem ältere (Baujahr vor 1918) Ge- bäude aus der Berechnung ausgeschlossen wurden.     Berücksichtigung von Fernwärmevorranggebieten, indem eine individuelle Wärme- versorgung mit Solarthermie in Fernwärmevorranggebieten ausgeschlossen wurde. Für den Masterplan wird auf das am meisten restriktive Szenario Bezug genommen, bei dem die Koexistenz von Solarthermie und Photovoltaik (PV) derart berücksichtigt wurde, dass Solarthermie auf ihren maximal möglichen Ausbaugrad hin untersucht und anschließend das restliche Photovoltaikpotenzial bestimmt. Zudem wurde unterstellt, dass alle Gebäude im Rahmen großflächiger Sanierungs- maßnahmen auf einen annähernden Niedrigenergiehausstandard erneuert werden. Das hat zur Folge, dass die Bedarfe an Raumwärme sinken und die Nutzung von So- larenergie wirtschaftlicher macht. Für PV-Nutzungen ist im Ergebnis der Berechnungen und auch unter Berücksichtigung der aktuellen technischen Trends zu erwarten, dass der Ausbau auf Grund der Wirt- schaftlichkeit einer Eigenbedarfsdeckung sowohl im privaten wie im gewerblichen Be- reich langfristig zu einer weitgehenden Potenzialausschöpfung führen wird. Als Voraussetzung für diese Ausschöpfung ist ein zusätzlicher Aufwand für die Schaf- fung von Speicher- und Regeltechnik in der Endnutzerebene und in der Ebene der Ver- teilnetze erforderlich sowie eine deutlich höhere Flexibilität des Netzbetriebs. Der dafür notwendige technische und finanzielle Aufwand ist in der Studie nicht berücksichtigt worden und derzeit generell noch nicht kalkulierbar. In Anbetracht der tendenziell stei- genden Bezugspreise für fossile Energieträger ist die Wirtschaftlichkeit der solaren Abschlussbericht 04.03.2014                  Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock            - 46 -
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Energienutzung aber langfristig auch unter Einrechnung dieser Kosten als realistisch anzusehen. Bezüglich des Einsatzes von Solarthermie (ST) zur Heizungsunterstützung und Warmwasserbereitstellung errechnet sich so ein Potenzial von ca. 15,7 GWh/a. Das entspricht einer Kollektorfläche von etwa 36.790 m² auf den Dächern der Stadt. Insge- samt errechnet sich ein Potenzial beim Einsatz von Photovoltaik in diesem Fall (ST Heizung und Warmwasser) im Rostocker Stadtgebiet von ca. 247,65 GWh/a. Das ent- spricht einer Modulfläche von etwa 1,986 Mio. m² auf den Dächern der Stadt. Tabelle 18:     Ansatz für das realistisch erschließbare Endenergiepotenzial aus Solar- energie (wirtschaftlich-technische Bewertung nach /10/) Durch PV umwandelbar in        Durch Solarthermische Anla- Energieträger                      Elektroenergie           gen umwandelbar in Wärme- [GWh/a]                    energie [GWh/a] Solare Strahlungsener- 247,7                           15,7 gie Die o. g. Werte werden als langfristig realistisch erreichbares Potenzial für Solarener- gienutzung im Masterplan angesetzt, unter Berücksichtigung folgender Argumente:     Auch wenn eine vollständige Belegung aller geeigneten Dachflächen (wie in der Studie unterstellt) nicht gelingt, so stehen im Territorium der Stadt Rostock weitere zusätzliche Eignungsflächen (z. B. ehemalige Deponien, andere Brachflächen) zur Verfügung, welche dieses „Defizit“ kompensieren können. Teilweise sind solche Flächen bereits heute in dieser Weise genutzt, für weitere Flächen liegen entspre- chende Voruntersuchungen bzw. Planungen vor.     Ein zusätzliches Potenzial besteht in der Entwicklung höher effizienter PV- Technologie, da der theoretisch mögliche Energieumwandlungsgrad von mehr als 30 % bezogen auf die eingestrahlte Sonnenenergie mit den heute verfügbaren So- larzellen bei weitem noch nicht erreicht werden kann. In der Studie wurde ein Um- wandlungsgrad von 16,5 % unterstellt, der von der aktuell besten verfügbaren Technik bereits übertroffen wird. 3.4    Oberflächennahe Geothermie Das Potenzial der oberflächennahen Geothermie im Stadtgebiet Rostock wurde durch das H.S.W. Ingenieurbüro, Gesellschaft für Energie und Umwelt mbH analysiert. Die Ergebnisse liegen im Bericht „Analyse des oberflächennahen Geothermiepotenzials der Hansestadt Rostock“, Stand 27.03.2013 vor. Insgesamt sind die Untergrundbedingungen für eine geothermische Nutzung mittels Erdwärmesonden im ganzen Stadtgebiet Rostocks als gut zu bewerten. Unter Abschlussbericht 04.03.2014                 Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock              - 47 -
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Berücksichtigung einer für Erdwärmesonden wirtschaftlichen Erschließungstiefe von 100 m beträgt das theoretisch nutzbare Potenzial für Rostock ca. 9.000 GWh/a (50 kWh/[m²·a]) bei ausschließlichem Wärmeentzug. Abbildung 16: Potenzialkarte Geothermie, Betrachtungstiefe bis 100 m Aufgrund bestehender Bebauungen, Verkehrswegeflächen, grundstücksrelevanter Fragestellungen, aber auch aufgrund von Schutzgebieten etc. könnten jedoch maximal 15% der Stadtfläche für eine Nutzung mittels oberflächennaher Geothermie erschlossen werden. Das entspricht einer Gesamtfläche von ca. 27 km². Unter Berücksichtigung des bereits dargestellten theoretischen Nutzungspotenzials von Abschlussbericht 04.03.2014               Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock        - 48 -
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50 kWh/m² läge das technisch nutzbare Potenzial der oberflächennahen Geothermie damit bei reinem Wärmeentzug im Bereich von ca. 1.400 GWh/a. Das theoretische Nutzungspotenzial der oberflächennahen Geothermie ist allerdings nicht ausschließlich auf die Bereitstellung von Wärme beschränkt. Ein zunehmender Bedarf an Klimakälte bietet weitere Nutzungsmöglichkeiten des oberflächennahen Untergrundes (u.a. Bereitstellung von Kälteenergie, Nutzung des Untergrundes als saisonaler Wechselspeicher), welche die Effizienz geothermischer Anlagen und damit die tatsächlich technisch realisierbare Energiebereitstellung deutlich erhöhen können. 3.5    Windenergie Nahezu das gesamte Land Mecklenburg-Vorpommern, insbesondere aber die Küsten- regionen, gelten als Gebiete mit überdurchschnittlichem Windenergiepotenzial. Auf Grund der unvermeidlichen Umweltauswirkungen von Windenergieanlagen durch Lärm, Schattenwurf und die Landschaftsbildbeeinflussung sowie außerdem der Ge- fährdung von Vögeln und Fledermäusen sind beim Ausbau von Windenergie aber er- hebliche standortbezogene Einschränkungen zu beachten. Im Stadtgebiet Rostocks stehen deshalb zwei kleinere Windenergieparks (Diedrichs- hagen, Stuthof) sowie eine Forschungsanlage (Breitling). Der Windenergiepark Diedrichshagen, bestehend aus sechs Windenergieanlagen (4x225 kW, 2x500 kW), die 1993 errichtet wurden, speist etwa 3 – 5 GWh Elektroener- gie pro Jahr ins Netz ein. In Stuthof stehen fünf 500 kW-Anlagen aus dem Baujahr 1995, die jährlich ca. 4 - 6 GWh Elektroenergie aus Wind generieren. Die 2,5 MW- Offshore-Anlage im Breitling (Baujahr 2006) produziert durchschnittlich 5 - 6 GWh Energie im Jahr. Somit beträgt die Gesamterzeugung von Elektroenergie aus Wind- energie in Rostock seit mehreren Jahren 12 – 17 GWh/a. Während die große WKA im Breitling genehmigungsrechtlich unbegrenzt genutzt wer- den kann, sind die planungs- und genehmigungsrechtlichen Grundlagen für die beiden älteren Windparks im Hinblick auf einen unbefristeten Betrieb und insbesondere eine Modernisierung („Repowering“) derzeit nicht gegeben. Im Falle des Erlöschens der Betriebsgenehmigung müssen WKA abgebaut, entsorgt und das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt werden. Die Regio- nalplanung sieht gegenwärtig innerhalb der Stadtgrenzen Rostocks kein Windeig- nungsgebiet vor. Laut Gesetzgebung sind die Errichtung und der Betrieb von Wind- energieanlagen außerhalb von ausgewiesenen Windeignungsgebieten unzulässig. Somit käme nach Ablauf der Betriebszeit der nach Baurecht genehmigten Windener- gieparks keine Neuerrichtung bzw. kein Repowering in Frage. Damit würde sich der Anteil der im Territorium erzeugten Elektroenergie aus der erneuerbaren Energiequelle Windenergie im Planungszeitraum um fast 10 GWh/a, reduzieren. Auf Grund der noch andauernden Planungsphasen zur Ausweisung von Windeig- nungsgebieten und des grundsätzlich hohen technischen Potenziales (wahrscheinlich Abschlussbericht 04.03.2014                Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock             - 49 -
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ein Mehrfaches der im Altkreis Bad Doberan bereits realisierten Windenergie- Jahresproduktion von 300 GWh) in der Umgebung von Rostock ist eine abschließende Quantifizierung des erschließbaren Potenziales zum Zeitpunkt der Erstellung des Mas- terplanes nicht möglich. Für die Abschätzung der regenerativen Energiebedarfsdeckungspotenziale wird in der vorliegenden Fassung des Masterplanes davon ausgegangen, dass der vorhandene Bestand an Windenergieanlagen auf dem Territorium der Hansestadt Rostock in Bezug auf die produzierte Energiemenge (17 GWh/a) langfristig konstant gehalten wird. Eine quantifizierte Planung von neuen Windenergieanlagen, die im Umland von Ros- tock installiert, aber direkt in Netze auf dem Territorium der Stadt Rostock einspeisen werden ist zum Zeitpunkt der Planerstellung nicht bekannt geworden. Bei geeigneter planungs-, eigentums- bzw. nutzungsrechtlicher Vorbereitung kann mittelfristig im Um- land von Rostock ein bedeutendes Windenergiepotenzial von mehreren 100 GWh/a erschlossen werden. 3.6    Betrachtung weiterer regenerativer Energieträger Auf die Betrachtung zu weiteren Formen regenerativer Energie, insbesondere Wasser- kraft, Wellenenergie und Tiefengeothermie wird im Rahmen des Masterplankonzeptes verzichtet. Nach heutigem Kenntnisstand sind entweder die technischen Potenziale viel geringer (Wasserkraft, Wellenenergie) und/oder die wirtschaftlichen Randbedin- gungen für die Nutzung dieser Energieträger erheblich ungünstiger (Tiefengeothermie) als die der untersuchten regenerativen Energieträger. 3.7    Zusammenfassung der ermittelten regenerativen Bedarfsdeckungspotenziale Folgende Tabelle 17 gibt eine Übersicht über die ermittelten Potenziale der für Rostock vorrangig relevanten erneuerbaren Energieträger zur Deckung des Bedarfes an den Endenergieformen Elektroenergie und Wärme. Für alle Energieträger (mit Ausnahme der Geothermie) wurde bei der Potenzialermitt- lung auf die – nach heutigen Maßstäben – wirtschaftlich erschließbaren Potenziale ab- gestellt. Das Wirtschaftlichkeitskriterium orientiert sich dabei an den Kosten- bzw. Preisstrukturen der aktuellen (2012/13) Energieversorgungssysteme für den End- verbraucher. Aus der gegebenen energiewirtschaftlich begründeten Wirtschaftlichkeit kann allerdings nicht auf eine tatsächliche zeitnahe Umsetzung im benannten Umfang geschlossen werden, Gründe dafür sind unter anderem konkurrierende Interessenla- gen der relevanten Akteure, deren begrenzte finanzielle Liquidität sowie rechtliche Re- striktionen (z. B. Genehmigungserfordernisse). Bezogen auf den langfristigen Pla- nungshorizont des Masterplanes ist die weitgehende Erschließung der ermittelten Po- tenziale aber durchaus realistisch. Als zusätzliche Einschränkungen bzw. Vorbehalte sind für die Erschließung von Wind- energiepotenzialen die politisch und planungsrechtlich beeinflussten Gebietsauswei- Abschlussbericht 04.03.2014                 Masterplan 100% Klimaschutz der Hansestadt Rostock           - 50 -
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