VorlageKlimaschutzmitAnlagen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Zusätzliche Klimaschutzmassnahmen nach Rede von Friday for Future Vertreter, Kreistagssitzung am 26.7.2021

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ENERGIE- UND WÄRMEWENDE

PV AUSBAU

Der Landkreis bebaut bis zum Jahr 2030 3% der landwirtschaftlichen Fläche mit Freiflächen- Solaranla-
gen. Darüber hinaus erschließt der Landkreis das Photovoltaikpotential an Lärmschutzwänden, parallel
zu Straßen und auf stillgelegten Deponien.

Begründung: Zentrales Element aller Klimaschutzbemühungen ist eine erneuerbare Energieversor-
gung. Wie auch der Energiewendemonitor der HTWG feststellt, sind die Potentiale von Wind- und Was-
serkraft im Landkreis sehr begrenzt, daher muss der Ausbau vorrangig über Photovoltaik erfolgen. Die
Firma Solarcomplex hatte vergangenes Jahr errechnet, dass eine 100%-ige erneuerbare Stromversor-
gung bedeuten würde, dass ca. 3 % der versiegelten Fläche und 1 % der landwirtschaftlichen Fläche
mit PV Anlagen bebaut werden müsste. Es ist davon auszugehen, dass sich der Stromverbrauch durch
die Zunahme bei der Elektromobilität und bei elektrisch betriebenen Wärmepumpen in den nächsten
Jahren nahezu verdoppelt. Hinzu kommen zusätzliche Reserven für etwaige Verluste bei der Strom-
speicherung. Der tatsächliche Bedarf für eine 100%-ige erneuerbare Energieversorgung liegt deshalb
voraussichtlich eher bei ca. 3% der landwirtschaftlichen Fläche + 3% der bereits versiegelten Fläche.
Momentan werden knapp 10 % der landwirtschaftlichen Fläche für den Anbau von Energiepflanzen für
Biogas genutzt. Beim Einsatz von Photovoltaik ließe sich auf der gleichen Fläche etwa 5o-mal so viel
Energie erzeugen. Es ist davon auszugehen, dass in absehbarer Zukunft sehr viel weniger Energiepflan-
zen angebaut werden, da die Förderung von Biogasanlagen durch das EEG deutlich eingeschränkt wur-
de. Der Landkreis muss hier unterstützend eingreifen und Landwirt:innen z.B. attraktive Pachtverträge
anbieten oder beraten um eine Umstellung auf Freiflächen PV zu erreichen. Dies wäre auch zur Stärkung
der Artenvielfalt hilfreich (Siehe z.B. Freiflächen Anlage Mooshof https://www.photovoltaik-bw.de/pv-
netzwerk/best-practice/der-mooshof/).

WÄRMEPLANUNG

Der Landkreis koordiniert die Durchführung einer landkreisweiten Wärmeplanung (Nach Paragraf 7c
Klimaschutzgesetz BW). In der Wärmeplanung werden einerseits die Potentiale und Quellen an erneuer-
barer Wärme erfasst, andererseits, gemeinsam mit den Versorgungsunternehmen eine Strategie erarbei-
tet, wie der Landkreis bis 2030 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht. Das erarbeitete Konzept
wird anschließend in die Umsetzung gebracht.

Begründung: Zentrales Element der Wärmewende ist die Wärmeplanung. Die Landesregierung forder-
te dies daher auch im Klimaschutzgesetz für die 103 größten Kommunen in Baden-Württemberg und
fördert alle anderen Kommunen. Wichtig ist insbesondere, dass die Wärmequellen im Landkreis gerecht
verteilt werden und gerade auch kleinere Kommunen vom Landkreis bei dieser Aufgabe unterstützt
werden. Die Versorgungsunternehmen müssen in die Wärmeplanung miteinbezogen werden und in die
Verantwortung für einen schnellen Gasausstieg (bis spätestens 2030).

GASAUSSTIEG

Der Landkreis setzt sich für einen Ausbaustopp von Gasinfrastruktur und Gasheizungen ein. Bei allen
Projekten auf die der Landkreis Einfluss hat, werden ausschließlich erneuerbare Wärmequellen einge-
setzt. Als nichterneuerbarer Energieträger wird Gas vom weiteren Ausbau ausgeschlossen. Bis zum Jahr
2030 soll eine 90% - ige Reduktion des Gasverbrauchs angestrebt werden.
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STRATEGISCHE WASSERSTOFFNUTZUNG

Die Verwendung von Wasserstoff wird auf diejenigen Anwendungen begrenzt, für die es keine sinnvol-
len Alternativen gibt. Für die sehr begrenzte Anzahl an Anwendungen für die eine Wasserstoffwirtschaft
sinnvoll ist, wird ausschließlich mittels erneuerbaren Energie erzeugter Wasserstoff verwendet. Die zu-
sätzlichen Energiekapazitäten müssen frühzeitig eingeplant werden. Eine Umstellung des Gasnetzes auf
Wasserstoff ist neben dem hohen Energieverbrauch auch unsinnig, da eine Beimischung von mehr als
20-30 % Wasserstoff bei heute gängigen Gasheizungen technisch nicht möglich ist.

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FORTBILDUNGSANGEBOTE AUSBAUEN

Der Kreis richtet ein regelmäßiges Fort-und Weiterbildungsangebote für Handwerksbetriebe und Unter-
nehmen zu den folgenden Themen ein: erneuerbare Energien, Heizungsalternativen, Dämmung, Kreis-
laufwirtschaft, Sektorkopplung, CO2-sparende Mobilität und entsprechende Fördermöglichkeiten

KOMPETENZZENTRUM ENERGIE- UND WÄRMEWENDE

An der Kreisberufsschule wird so schnell wie irgend möglich ein Kompetenzzentrum zur raschen
Fachkräftequalifizierung Ainsbesandere Quereinsteiger:innen) für die Energie- und Wärmewende
eingerichtet.

RAUMPLANUNG
Der Kreis Konstanz setzt sich bei der Raumplanung im Regionalverband für eine Ausweitung der
Flächen für Windkraft und eine drastische Reduktion der Kiesabbauflächen ein.
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VERKEHRSWENDE

MOBILITÄTSGARANTIE

Eine gute ÖPNV Anbindung für alle ab 2026. Einführung eines 365€ Tickets für Erwachsene.

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sollen ab 2022 kostenfrei die Nahverkehrsangebote im Kreis
nutzen können.

Begründung: Für die Einhaltung des Kreiseigenen CO2-Budgets, muss auch der Verkehr im Landkreis
bis spätestens 2035 klimaneutral gestaltet werden. Dafür sind in erster Linie Verkehrsvermeidung und
Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV und das Fahrrad notwendig. Innerhalb
des Landkreises sind gute und kostengünstige ÖPNV-Verbindungen dafür von zentraler Bedeutung.
Der Landkreis Konstanz soll daher über den VHB eine Mobilitätsgarantie für seine Einwohner*innen ge-
währleisten. Konkret bedeutet dies, dass Ortschaften von fünf Uhr bis Mitternacht mit Bussen, Bahn
oder Ruftaxis halbstündlich durch öffentliche Verkehrsmittel erreichbar sein müssen. Diese Mobilitäts-
garantie muss spätestens bis 2026 gewährleistet sein. Auf Hauptverkehrsstrecken, wie beispielsweise
der Seehasstrecke, ist sowohl eine 15-minütige Taktung tagsüber, als auch ein stündlicher Verkehr nachts
notwendig.

Außerdem muss der Zugang des ländlichen Raums (z.B. Hegau, Bodanrück, Höri) zur Schiene durch ad-
äquate Busverkehre inkl. „On Demand”-Dienste (z.B. Rufbusse), sichergestellt werden. Für diesen massi-
ven Ausbau sind zusätzliche finanzielle Mittel notwendig. Diese könnten beispielsweise durch die im Ko-
alitionsvertrag der Neuen Landesregierung angekündigte Möglichkeit eines Mobilitätspasses generiert
werden. Dieser ermöglicht es Kommunen eine Abgabe von KFZ-Besitzer:innen, idealerweise gestaffelt
nach der Hubraumgröße und ggf. auch eine Abgabe von Einwohner*innen ohne Auto, zu erheben. Die-
se Mittel werden genutzt um ein besser ausgebautes und vergünstigtes ÖPNV Angebot zu finanzieren.

VERKEHRSVERMEIDUNG

Zur Vermeidung unnötiger Überland-Fahrten unterstützt der Landkreis kleinere Kommunen dabei eine
Vor-Ort-Grundversorgung mit den wichtigsten Handels- und Dienstleistungsangeboten zu ermögli-
chen.

BAHNSTRECKEN AUSBAUEN

Der Landkreis soll sich unter Berücksichtigung des notwendigerweise steigenden Bedarfs im Bahnver-
kehr die Reaktivierung der Bahnstrecke Stockach-Mengen („Ablachtalbahn”) sowie Singen-Etzwilen für
den Personenverkehr einsetzen, ebenso wie den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke zwischen Kon-
stanz-Petershausen und Konstanz (Rheinbrücke ist bereits für zweigleisige Nutzung vorgesehen) - vor-
zugsweise inkl. der Anbindung über die Schweizer Grenze zur besseren Vernetzung der Agglomeration
(vergleichbar der entstehenden Dreiländer-Verbindung Lindau-Bregenz-Rorschach). Der Ausbau einer
Regional-Stadtbahn nach Karlsruher Vorbild soll geprüft werden.

PENDLER:INNEN DEN UMSTIEG ERLEICHTERN

In jeder kreiseigenen Einrichtung soll der Kreis seinen Mitarbeiter*innen Jobtickets für den ÖPNV, die
mindestens zu 50%, langfristig zu 100% bezuschusst werden. Als Vorbild kann hierfür das Land Hessen
dienen. Durch Subventionierungen sollen auch private Arbeitgeber*innen angehalten werden, solche
Jobtickets bereitzustellen.

GEZIELTES MOBILITÄTSMANAGEMENT

Die Kreis- und Kommunalverwaltungen sollen als große Arbeitgeber und”Verkehrserzeuger” eine nach-
haltige Mobilität vorleben. Hierzu sind Mobilitätsmanagementkonzepte für alle öffentlichen Einrichtun-
gen mit hohem Besucheraufkommen (u.a. Verwaltungsstandorte, Wirtschaftsbetriebe, Schulen, Kranken-
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häuser etc.) erforderlich. Dies beinhaltet insbesondere Nutzungsanreize um berufliche und dienstliche
Wegen auf nachhaltige Verkehrsmittel zu verlagern. Bis 2025 sollen mehr als 70% der Mitarbeitenden
dazu bewegt werden, mit Verkehrsmitteln des Umweltverbundes zur Arbeit zu kommen. Im Ergebnis
sollen Parkplätze reduziert und begrünte Aufenthaltsbereiche für Angestellte und Besucher:innen ge-
schaffen werden.

AUSBAU DES RADWEGENETZ AUCH IM HINBLICK AUF DIE BEDÜRFNISSE VON PENDLER:INNEN
Der Kreis und seine Gemeinden sollen bis 2030 ein modernes, durchgängiges und sicheres Radwegenetz
innerhalb und zwischen Kommunen ermöglichen. Dieses muss auch für Fahrräder mit Kinderanhängern
sowie Lastenräder ganzjährig nutzbar sein. Es ist bevorzugt baulich getrennt von anderen Verkehrsarten
und nicht zu Lasten des Fußverkehrs umzusetzen, mit fahrradfreundlichen Ampeln und Kreisverkehren
und besonderer Berücksichtigung der Schulwege. Wo getrennte Radwege nicht umsetzbar sind, werden
Fahrradstraßen geschaffen. Im Winter sollen Radwege vor Fahrbahnen des Kfz-Verkehrs geräumt wer-
den. An allen Kraftfahrstraßen im Kreis sollen sichere Radwege und Querungsmöglichkeiten für Radfah-
rende geschaffen werden, um zeit- und energieraubende Umwege zu vermeiden.

 

LASTENFAHRRÄDER FÖRDERN
Der Landkreis soll die Kommunen bei dem Aufbau eines durchgängigen, einheitlichen Lastenfahrrad-
netzes unterstützen

BAU- UND AUSBAUSTOPP BEI STRASSEN UND KONZENTRATION

DER RESSOURCEN IN DAS RADWEGENETZ

Aus dem Klimavorbehalt für alle Kreisprojekte, resultiert der Baustopp für neue Autostraßen, da diese
nachweislich zu mehr motorisiertem Individualverkehr führen, wir diesen allerdings, auch laut dem Mo-
nitor Energiewende, reduzieren müssen.
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KLIMANEUTRAL BETRIEBENER BUSVERKEHR UND FUHRPARK DES LANDKREIS

Der Kreis Konstanz und seine Kommunen stellen ihren kompletten Fuhrpark einschließlich der extern
betriebenen Regionalbusse und der Busse im VHB auf klimaneutrale Antriebsmodelle um. Bis Anfang
2030 sollen es mindestens 80% sein. Außerdem muss die Elektrifizierung der Bahnstrecke Radolfzell -
Friedrichshafen schneller als bisher geplant abgeschlossen werden.

MOTORBOOTFREIER BODENSEE

Der Kreis setzt sich u.a. bei der Internationalen Bodenseekonferenz IBK für eine Antriebswende auf dem
Bodensee ein. Der See ist, ähnlich wie bereits mehrere bayerische Voralpenseen, für private Motorboote
mit einem Verbrennungsmotor als Hauptantrieb zu sperren. Segelboote mit Hilfsmotor sind von der
Regelung auszunehmen. Mit Segel- und Solarbooten, Kanus, Kajaks oder SUP-Boards gibt es eine große
Zahl klimafreundlicher und leiser Alternativen um den Bodensee vom Wasser aus zu erleben. Häfen und
Trockenliegeplätze im Kreis sollen hierbei zeitnah eine Vorbildfunktion einnehmen.

TEMPOLIMITS INNERORTS

Der Kreis und seine Repräsentant*innen setzen sich auf Landesebene für Tempolimits ein und wirken
auf Bundesebene auf eine Gesetzesänderung in der StVO ein. Mittelfristig soll in allen Kommunen des
Kreises eine flächendeckende Regelgeschwindigkeit (‚Tempolimit“) von 30 km/h innerorts eingeführt
werden. Tempo 50 soll nur im Ausnahmefall möglich sein.

Foto: Ramsch

GÄUBAHN STATT B33

Statt eines Ausbaus der B33, bei dem dfreistellige Millionensummen in veraltete Verkehrskonzepte
investiert werden, muss die Gäubahn schneller als bisher geplant ausgebaut werden, um den Land-
kreis Konstanz endlich schnell und komfortabel an den Fernverkehr anzubinden. Der Kreis und seine
Repräsentant:innen müssen sich beim Bundesverkehrsministerium für einen Kurswechsel weg vom Aus-
bau der B33 hin zur Gäubahn einsetzten. Im Zuge dessen muss die Vereinbarkeit der bisherigen Ausbau-
pläne für die B33 mit den Klimazielen von Paris, des Bundes und der Region dringend überprüft werden.
tet, wie der Landkreis bis 2030 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreicht. Das erarbeitete Konzept
wird anschließend in die Umsetzung gebracht.

    

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BAUWENDE

NEUBEWERTUNG ALLER BAU- UND INFRASTRUKTURPROJEKTE

Alle Bau- und Infrastrukturprojekte mit einer Auftragssumme > 500.0008, die sich aktuell in Planung
befinden, werden im Hinblick auf ihre Klimaauswirkungen neu bewertet um unverhältnismäßige Belas-
tungen des verbleibenden CO2-Budgets zu verhindern.

 

Begründung: Laut dem Weltklimarat (IPCC) dürfte die Welt, um die 1,5 Grad Grenze mit einer zwei Drittel
Wahrscheinlichkeit nicht zu überschreiten, 2018 noch 420 Mrd. Tonnen CO2 ausstoßen. Bisher nicht mit
einberechnete Kippelemente, wie z.B. ein schnelleres Auftauen des Permafrostbodens, könnten dieses
Budget um 100 Mrd. Tonnen CO2. auf nur noch 320 Mrd. Tonnen reduzieren. Nach einer Studie von Dan
Tong et al. aus dem Fachmagazin Nature (Tong et al, 2020) würde die Menschheit alleine durch bereits
existierende Infrastruktur ca. 650 Mrd. Tonnen CO2 ausstoßen, falls diese so betrieben werde, wie beim
Bau geplant. Würden darüber hinaus alle Projekte noch umgesetzt, die bereits in der Planung sind, so
würde die Menschheit alleine aus diesen Quellen insgesamt 850 Mrd. Tonnen CO2 ausstoßen, also be-
reits 2 bis 3 mal so viel wie das gesamte verbleibende CO2-Budget. In dieser Studie nicht mit einberech-
net sind Projekte, die zum Zeitpunkt der Studie noch nicht in Planung waren, sowie die Landwirtschaft,
die mit ihren Emissionen voraussichtlich ebenfalls das 1,5; Grad Budget sprengen wird.

Mit anderen Worten, wenn die Menschheit eine Chance darauf haben will auf diesem Planeten zu über-
leben, dann müssen alle Projekte, die momentan nicht klimaverträglich sind, sofort gestoppt werden.
Auch für den Landkreis hat dies besondere Bedeutung, weil auch hier konventionell geplante Bau- und
Verkehrsprojekte nicht mit der Einhaltung eines Paris-kompatiblen CO2-Absenkpfades bzw. Budgets
vereinbar sein dürften. Das geplante Kreis-Berufsschulzentrum beispielsweise ist, allein durch seine Grö-
Re, sicher ein solcher Prüffall.

GEBÄUDEDÄMMUNG

Kreis und Kommunen unterstützen die Bürger:innen bei der Wärmedämmung und Sanierung bestehen-
der Gebäude durch Förderungen und Informationsveranstaltungen zu Fördermöglichkeiten und kreis-
lauffähigen Dämmstoffen. In jeder Ortschaft soll jährlich mindestens ein Projekt als „Mitmachbaustelle”
organisiert werden um weitere Dämmprojekte in Eigenleistung anzuregen. Die Energieagentur bietet
zudem Seminare für Hausbesitzer:innen zur energetischen Sanierung in Eigenleistung an.

ERHALT UND SANIERUNG VOR NEUBAU

Neubauten verursachen einen enormen Ressourcenverbrauch und Treibhausgas-Ausstoß. Der Kreis för-
dert und fordert deshalb mit den Kommunen Erhalt und Sanierung bestehender Bausubstanz auch bei
privaten Bauherr:innen. Insbesondere bei kreiseigenen Bauaufgaben haben Erhalt und Ertüchtigung
Vorrang vor Neubau.

REDUZIERUNG VON GEBÄUDELEERSTAND

Der Kreis unterstützt die Kommunen bei der aktiven Verringerung des Leerstands. U.a. durch Erstellung
eines Leerstandskatasters, Einrichtung einer Wohnungstauschbörse, verstärkte Beratungsangebote,
Vermietung oder Ankauf.über die Kommunen, notfalls Erlass eines Instandsetzungsgebotes usw..

FLÄCHENVERSIEGELUNG BEENDEN
Es werden keine neuen Baugebiete im Außenbereich ausgewiesen.
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NEUBAU IM BEREICH BEBAUTER GEBIETE

Bei Neuplanungen in den Kommunen soll, wo immer möglich, der Plusenergie-Standard (100 % rege-
nerative Energieversorgung und emissionsfreier Betrieb) und das Bauen mit klimaneutralen und nach-
wachsenden Rohstoffen verpflichtend gefordert werden. Wo dies nicht möglich ist soll dieses gefördert
werden, in Anlehnung an das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Bundesgebäude (BNB) der
Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB). Bei Neubauten mit vier oder mehr Wohnein-
heiten werden mindestens 30% der Wohnfläche dauerhaft als sozial geförderter Wohnraum realisiert.

ZEITGEMÄSSE WOHNKONZEPTE

Der Kreis macht sich dafür stark, dass die Bebauungspläne der Kommunen, auch im Bestand, vorrangig
flächensparende moderne Wohnkonzepte vorsehen. An Einfamilienhausplanungen mit ihrem extrem
hohen pro-Kopf Ressourcenverbrauch sind besonders hohe Anforderungen im Bereich der Kreislauffä-
higkeit der verwendeten Baustoffe (Naturmaterialien, Punktfundamente statt Bodenplatte, etc.) und an
die biodiversitätsfördernde Gestaltung der Freibereiche zu stellen.

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SPEKULATIONSFREI BAUEN

Der Kreis fördert dauerhaft spekulationsfreie Bauprojekte und Bauherrenmodelle und setzt sich dafür
ein, dass diese auch in den Gemeinden bevorzugten Zugang zu Baugrund und Sanierungsobjekten er-
halten. Dies gilt insbesondere für genossenschaftlich organisierte Wohnprojekte und solche des Miets-
häusersyndikats. Die Erfahrung zeigt, dass solche Projekte oft besonders nachhaltig planen und dass
dort wo keine Investorengewinne finanziert werden müssen, auch mehr Geld für gute Energiestandards
und Baustoffe bleibt.

GRÜNERHALT UND -AUSBAU IM BEREICH BEBAUTER GEBIETE

Trotz Nachverdichtung im Innenbereich müssen deutlich mehr struktur- und artenreiche Grünräume
auch innerhalb der Orte entstehen. Das kann durch Entsiegelung von (Park-JPlätzen oder Höfen, Fassa-
denbegrünung oder Bauen in die Höhe erreicht werden. Kreis und Gemeinden prüfen versiegelte Flä-
chen auf die Möglichkeit einer Entsiegelung.

BETONAUSSTIEG

Die Betonproduktion ist für rund 8 % des deutschen CO2-Ausstoßes verantwortlich. Der Kreis macht
sich bei der Landes- und Bundesregierung für ein sofortiges und weitreichendes Verbot der Betonnut-
zung stark. Für alle Anwendungen für die es derzeit noch keine Alternativen gibt (vor allem erdberührte
Bauteile), ist der jeweils klimaschonendste Beton/Zement zu verwenden. Bei eigenen Sanierungen und
Neubauten verzichtet der Kreis so weit wie irgend möglich auf Beton.
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KREISLAUFWIRTSCHAFT

 

HINWIRKEN AUF KREISLAUFFÄHIGE BAUMATERIALIEN IN DEN KOMMUNEN
Der Kreis setzt sich bei den Kommunen dafür ein, Anforderungen zur Kreislauffähigkeit von Baumateria-
lien in die Bebauungspläne aufzunehmen.

 

WIEDERVERWERTUNG VON ABFÄLLEN

Der Kreis und die Gemeinden bauen die Wertstoffhöfe zu Zentren der Kreislaufwirtschaft und der Wie-
derverwendung von “Abfällen” um. Es wird u.a. eine Möglichkeit geschaffen, noch nutzbaren Sperrmüll,
Verpackungsmaterialien, etc. zur Abholung und Wiederverwendung zur Verfügung zu stellen.

MEHRWEGSYSTEME FÖRDERN
Der Kreis fördert Mehrwegsysteme in der Gastronomie und unterstützt die Kommunen bei der Einfüh-
rung einer Einweg-Verpackungssteuer nach Tübinger Modell.

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AGRARWENDE

 

WEITERBILDUNG UND KOMPETENZAUFBAU IN DER LANDWIRTSCHAFT

Unterstützung und Fortbildung von Landwirtiinnen zu den Themen biologischer Landbau, Humusauf-
bau, Gründüngung, Mischkultur, Agroforstsysteme, extensive Weidehaltung, nachhaltiger Gemüse- und
Obstbau etc..

PESTIZIDFREIER OBSTANBAU

Im Obstbau wirkt der Kreis unverzüglich auf eine Halbierung der Menge der eingesetzten Pestizide bis
2025 hin. Bis 2030 ist der Kreis Konstanz eine Musterregion für pestizidfreien Obstanbau in artenreicher
Mischkultur. Die Förderung tierische Nützlinge und der Anbau in gemischten Kulturen machen den
Einsatz synthetischer Pestizide überflüssig und auch Pestizide mit BIO-Zulassung werden nur noch in
Ausnahmefällen verwendet. Der Kreis unterstützt die Obstbäuer:innen beim Finden neuer Absatzwege
und bei der Produktveredelung um den verringerten Anteil von Tafelobst bei einer pestizidfreien Bewirt-
schaftung zu kompensieren.

NACHHALTIGE BEWIRTSCHAFTUNG VON PACHTFLÄCHEN

Kreis und Kommunen koppeln die Verpachtung von landwirtschaftlichen Flächen an klare Nachhaltig-
keitskriterien (u.a. biologische Bewirtschaftung, Humusaufbau, Steigerung der Biodiversität). Es wird ge-
prüft wie dies auch für bestehende Verträge möglich ist.

ERNÄHRUNGSRAT

Förderung eines lokalen Ernährungsrates zur Umsetzung einer
nachhaltigen und krisenfesteren Lebensmittelerzeugung und -ver-
sorgung vor Ort, sowie zur besseren Vernetzung der lokalen Akteure
in Landwirtschaft, Handel, Gastronomie mit den Verbraucher:innen.

NACHHALTIGE GEMEINSCHAFTSVERPFLEGUNG

Umstellung aller kreiseigenen und kommunalen Kantinen und
Mensen auf Produkte aus regionaler und biologischer Landwirt-
schaft und Einführung eines Meatdays pro Woche (im Sinne eines
„Sonntagsbratens”). Als verlässliche Großabnehmer unterstützen
Kreis und Kommunen die lokalen Landwirt:iinnen bei der Agrar-
wende.

ERHALT DER WALD- UND MOORFLÄCHEN

Waldboden ist ein wichtiger CO2-Speicher. Die bestehende Wald-
fläche wird erhalten und zu einem artenreichen Mischwald umge-
baut. Die Erwartung des wirtschaftlichen Ertrags wird gesenkt und
Bereiche ohne Bewirtschaftung werden vergrößert. Parallel werden
lokale Vertriebswege insbesondere für Bauholz aufgebaut. Tro-
ckengelegte Moore werden wo möglich wiedervernässt.
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WIRTSCHAFT

NEUAUSRICHTUNG DER WIRTSCHAFTSFÖRDERUNG

Die Wirtschaftsförderung muss zu einem Multiplikator der Klimawende werden. Sie unterstützt und
motiviert die Unternehmen im Kreis bei ihrem Weg hin zu einer klimaneutralen und gemeinwohlorien-
tierten Kreislaufwirtschaft.

AUFBAU ENERGIEWENDE CLUSTER
Unternehmen aus dem Bereich der Energiewende und Sanierung sollen im Kreis angesiedelt werden.
Neugründungen in diesen Bereichen erhalten weitreichende Unterstützung von Kreis und Kommunen.

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#KLIMASTREIK
PENITSTSTCHTNPA

  

GEMEINWOHLÖKONOMIE GWÖ

Der Kreis zertifiziert seine Eigenbetriebe nach den Kriterien der Gemeinwohlökonomie (GWÖ). Er fördert
weiterhin die Zertifizierung von Unternehmen im Kreis und nimmt Gemeinwohlkriterien in seine Aus-
schreibungen auf.

KLIMASCHUTZ STATT KRIEGSWAFFEN.

Die Probleme des 21. Jahrhunderts werden sich nicht mit Waffengewalt lösen lassen. Im Gegen-
teil, die zunehmende Aufrüstung und Militarisierung heizt die Klimakrise massiv an. Trotzdem ist die
Bodenseeregion bis heute DER Hotspot der Rüstungsindustrie in Deutschland.

Der Kreis Konstanz beschließt deshalb geeignete Maßnahmen um bis spätestens 2030
rüstungsindustriefrei zu werden.

ROADMAP NACHHALTIGER TOURISMUS 20230

Kontinuirlicher Umbau der Region westlicher Bodensee/Hegau zu einem Vorzeigeprojekt für nachhalti-
gen Tourismus bis 2030. Die Region leistet endlich wieder einen wichtigen Beitrag zum Artenschutz und
unsere Gäste erleben Natur, Genuss und Entschleunigung in einer struktur- und artenreiche Kulturland-
schaft.

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