Wehrmedizinische Begutachtung

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Offen A1-831/0-4000                                                                                  Anlagen Noch 7.3.81 GNr 81 – Gynäkologische Erkrankungen und Folgeerscheinungen II                           III                                             IV                                                  V                                                 VI Z.n. größeren operativen Eingriffen wie z. B.      Z.n. gynäkologischen Operationen oder • Mammareduktionsplastik                           Erkrankungen mit stärkeren Restbeschwerden • Hysterektomie bei gutartigen Erkrankungen        und/oder Rezidivgefahr, mit maligner Dignität z. B. Uterus myomatosus                         und/oder ungünstiger Prognose2 • Z.n. ein- oder beidseitiger Adnexektomie bei gutartiger Erkrankung mit oder ohne hormoneller Therapie, noch nicht 6 Monate zurückliegend2 Nachuntersuchung frühestens 6 Monate nach ! dem Eingriff st en Z.n. malignen Neoplasien, 60 Monate rezidivfrei    Auffälliger zytologischer Befund des di                                Maligne Neoplasien mit ungünstiger Prognose (nicht Carcinom in situ der Cervix uteri4)         Cervixabstriches (Gruppe III und höher) bis zur gs definitiven Abklärung oder Carcinoma in situ der ru Cervix nach erfolgreicher Operation noch nicht 6 n Monate zurückliegend de Nachuntersuchung erforderlich nach Än zytologischer /histopathologischer mgebietsärztlicher Befundung und Empfehlung bzw. frühestens 6 Monate nach erfolgreicher de Operation Z.n. Sectio caesarea mehr als 3 Monate ht   Sectio caesarea noch nicht mehr als 3 Monate ic zurückliegend mit wesentlicher körperlicher        zurückliegend Beeinträchtigung6 tn           Nachuntersuchung frühestens 3 Monate nach eg               dem Eingriff rli                                                                   Blasen-Scheiden-Fistel und/oder Rektum- te                                                                       Scheiden-Fistel, wenn diese inoperabel ist/sind un Heben und Tragen von Lasten, ungeschützte    Heben und Tragen von Lasten, ungeschützte k Hitze-, Nässe- und Kälteexposition,          Hitze-, Nässe- und Kälteexposition, uc körperliche Zwangshaltungen sowie Sprung-,   körperliche Zwangshaltungen sowie Sprung-, dr Lauf- und Ausdauersportarten sind ohne       Lauf- und Ausdauersportarten sind mit wesentliche Einschränkungen möglich                    rA wesentlichen Einschränkungen möglich us Anmerkungen zu GNr 81 siehe nächste Seite: se ie D Seite 186 Stand Juli 2021
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Offen Anlagen                                                                                       A1-831/0-4000 Noch 7.3.81 GNr 81 – Gynäkologische Erkrankungen und Folgeerscheinungen Anmerkungen zu GNr 81: • In Zweifelsfällen ist eine Zusatzuntersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie durchzuführen. •   Die Schwangerschaft einer Bewerberin oder einer Soldatin ist kein krankheitswertiges Geschehen. Dennoch ist der Eigenart des militärischen Dienstes Rechnung zu tragen. Aus ärztlicher Sicht notwendige Verwendungseinschränkungen (siehe Mutterschutzgesetz und Mutterschutzrichtlinienverordnung) während der Schwangerschaft sind auf dem Formular Bw-3454 zu dokumentieren. •   Schwangerschafts- und Wochenbettpsychosen sind ausschließlich nervenärztlich/psychiatrisch nach GNr 13 zu beurteilen. •   Über die Dienst- und Verwendungsfähigkeit einer schwangeren Bewerberin für den militärischen Dienst wird erst acht Wochen post partum entschieden. •   Strebt eine schwangere Soldatin Verlängerung ihrer Dienstzeit oder einen Statuswechsel an, kann der begutachtende Arzt eine Begutachtung nach Aktenlage unter Einbeziehung der Untersuchungsergebnisse aus früheren anlassbezogenen Begutachtungen der letzten 3 Jahre in Verbindung mit einer aktuellen Zwischenanamnese durchführen und abschließen. Insbesondere kann auf schon vorhandene Laborergebnisse oder Ergebnisse von früheren Ergometrien zurückgegriffen werden, da hier im Rahmen der Schwangerschaft entweder nicht verwertbare Ergebnisse möglich sind oder die Untersuchung zum Schutz der Schwangeren ! nicht durchgeführt werden kann.                                                                                                         st •   Die Begutachtung nach Aktenlage ist nur bei einer unkomplizierten Schwangerschaft möglich. Bei einer Schwangerschaft mit Komplikationen (z. B. Gestationsdiabetes, Gestationshypertonie) oder einer en Risikoschwangerschaft kann die Begutachtung nach Aktenlage nicht erfolgen. Die erforderliche Eignungsuntersuchung der Soldatin ist dann auf den Zeitpunkt von frühestens 8 Wochen nach der Entbindung zu di verschieben.                                                                                                                    gs •   Schwangerschaftsbedingte Folgeerkrankungen werden nach den jeweils betroffenen Organen/Organsystemen beurteilt.               ru •   Störungen der Geschlechtsdifferenzierung (z. B. Zwitter) oder -identität sind nach GZr VI 83 zu beurteilen.. n •   1 de Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL Än möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig als Reservistin in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland). m •   2 Die Entscheidung über die Notwendigkeit einer GNr-Vergabe erfolgt nach gebietsärztlicher Untersuchung.     de •   3 Bei einem operativ-histologischen Zufallsbefund einer Endometriose und einer präoperativ beschwerdefreien Soldatin ist keine GNr zu vergeben. ht •   4 Ein Carcinoma in situ der Cervix ist ab 6 Monate nach erfolgreicher Operation ist nicht mehr mit einer GNr zu bewerten. ic •   5                                                                                                    tn Für Dysmenorrhoe und andere Menstruationsstörungen ohne Krankheitswert, auch irreguläre Blutungen im Sinne einer Oligo- und Hypomenorrhoe, wird keine GNr vergeben. •   6                                                                                                eg Für eine Sectio caesarea ist ab 3 Monate nach Operation bei beschwerdefreier Soldatin keine GNr zu vergeben. •   BDV: Ausschluss nur III 81 (3), III 81 (4), III 81 (8)                                         rli te un k uc dr rA us se ie D Seite 187 Stand Juli 2021
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Offen A1-831/0-4000                                                                                               Anlagen 7.3.82 GNr 82 – Endokrine Drüsen II                               III                                                 IV                                                   V                                                      VI Operiertes Hypophysenadenom bei normaler             Operiertes Hypophysenadenom mit                      Operiertes Hypophysenadenom bis zwölf Monate         Akromegalie1 endokriner Funktion der Resthypophyse, wenn          behandlungsbedürftiger endokriner                    nach der Operation. die Operation mindestens 12 Monate zurückliegt       Funktionsstörung, wenn die Operation                 Nachuntersuchung frühestens 12 Monate nach mindestens 12 Monate zurückliegt                     dem Eingriff Diabetes insipidus Morbus Cushing  1 Conn-Syndrom1 Phäochromozytom ! st                          Hypoparathyreoidismus1 en                              Hyperparathyreoidismus mit permanenter di                                Therapiebedürftigkeit gs                                   Hochgradige Fehlentwicklung endogener Art ru n                                      (Zwergwuchs, universeller Infantilismus, de                                            Kretinismus u. Ä.) Anmerkungen zu GNr 82:                                                                                                      Än • Überweisung an Ärzte mit entsprechender Gebietsbezeichnung oder Befundanforderung erforderlich. m •        1 Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL de möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).              ht ic tn eg rli te un k uc dr rA us se ie D Seite 188 Stand Juli 2021
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Offen Anlagen                                                                                        A1-831/0-4000 7.3.83 GNr 83 – Unberücksichtigte Auffälligkeiten II                                          III                                         IV                                           V                                            VI Nicht eingruppierbare                        Nicht eingruppierbare                       Nicht eingruppierbare                       Nicht eingruppierbare                       Nicht eingruppierbare Gesundheitsstörungen                         Gesundheitsstörungen                        Gesundheitsstörungen                        Gesundheitsstörungen                        Gesundheitsstörungen Nicht abgeschlossene Behandlung einer       Dauerhafte Störung der Geschlechtsidentitätsstörung                Geschlechtsdifferenzierung (z. B. AGS, Zwitter) oder -identität Maligne Hyperthermie1,2 Anmerkungen zu GNr 83:                                                                                                                          ! • Eine die geplante Verwendung beeinträchtigende Gesundheitsstörung, die nicht einer der GNrn 1-82 zugeordnet werden kann, muss nach der GNr 83 beurteilt werden. Hierfür ist zwingend ein eine entsprechende st (bundeswehr-)fachärztliche Empfehlung erforderlich (Einzelfallbetrachtung).                                                           en •   In Zweifelsfällen ist eine fachärztliche Begutachtung durch einen Arzt bzw. eine Ärztin der Bundeswehr erforderlich.              di •   1                                                                                                                              gs Im Rahmen der Entlassungsuntersuchung ist bei dieser Diagnose zu bewerten, ob die Verwendungsfähigkeit auf dem bisherigen Dienstposten bzw. im Stabsdienst im Inland ohne körperliche Belastung als RDL möglich ist. Ist dies der Fall und hat die Soldatin bzw. der Soldat die Bereitschaft bzw. den Willen zum Reservistendienst erklärt, kann trotz einer GZr der Gradation VI die SZr X vergeben werden (verwendungsfähig ru als Reservistin bzw. Reservist in Stabsverwendungen ohne körperliche Belastung im Inland).                                   n •   2 de Gemäß § 19 Gendiagnostikgesetz darf ein Arbeitgeber weder vor noch nach Begründung des Beschäftigungsverhältnisses genetische Analysen verlangen noch dürfen die Ergebnisse bereits durchgeführter Än Analysen verwendet werden. Das reine Vorliegen einer genetischen Disposition ohne bisher stattgehabten Narkosezwischenfall ist nicht mit einer GZr zu belegen. m de ht ic tn eg rli te un k uc dr rA us se ie D Seite 189 Stand Juli 2021
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Offen A1-831/0-4000                                      Anlagen 7.4     Bezeichnung der Gesundheitsnummern GNr   Bezeichnung der Merkmale bzw.             Bezeichnung der Merkmale bzw. Veränderungen im Veränderungen                             Rahmen der wehrmedizinischen Begutachtung (u. a. DU- Verfahren) 1     Größe/Körperlänge 2     Gewicht 3     Haut und sichtbare Schleimhäute 4     Derzeit nicht belegt 5     Neubildungen der Haut 6     Knochensystem 7     Narben 8     Muskeln und Sehnen 9     Blut- und Lymphsystem 10    Stoffwechsel                                                                 ! 11    Rheumatischer Formenkreis                                                st 12    Vegetativum                               Leistungsfunktionsstörung en sd i 13    Psychische und Verhaltensstörungen        Leistungsfunktionsstörung ng 14    Entfallen                                                      ru 15    Psychische und Verhaltensstörungen        Leistungsfunktionsstörung de durch psychotrope Substanzen                             Än und/oder Arzneimittel 16    Hirnschädelveränderungen/Verletzun m de gen, Hirnschäden                                 ht 17    Bindehaut, Augenlider                          ic 18    Binokularsehen                               tn 19    Tränenorgan eg rli 20    Augenstellung                        te 21    Brechende Medien (Hornhaut, Linse,un Glaskörper)                     k 22    Sehschärfe uc dr 23    Dämmerungssehen         us 24    Farbsinn             rA 25    Gesichtsfeld      se 26    Tiefere Augenabschnitte (Sklera, Iris, ie D Glaskörper, Netz- und/oder Aderhaut, Sehnerv) 27    Äußeres Ohr 28    Gehör 29    Mittel- und Innenohr 30    Innere und äußere Nase 31    Nase und Nasennebenhöhlen 32    Rachenring 33    Derzeit nicht belegt 34    Gesichtsschädel, Mundhöhle 35    Zunge 36    Sprache 37    Zähne, Mund, Kiefer 38    Schilddrüse 39    Kehlkopf und Luftröhre 40    Derzeit nicht belegt Seite 190 Stand Juli 2021
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Offen Anlagen                                 A1-831/0-4000 GNr   Bezeichnung der Merkmale bzw.         Bezeichnung der Merkmale bzw. Veränderungen im Veränderungen                         Rahmen der wehrmedizinischen Begutachtung (u. a. DU- Verfahren) 41    Schultergürtel 42    Wirbelsäule 43    Brustkorb 44    Lunge und Mediastinum 45    Allergien an Haut und Schleimhäuten 46    Herz-Kreislauf-System 47    Beckengürtel 48    Bauchwand- und Zwerchfellbruch 49    Verdauungssystem 50    Analregion und Enddarm 51    Nieren und Harnwege                   Veränderungen im Urogenitalbereich 52    Nebenhoden                            Veränderungen im Urogenitalbereich 53    Äußeres Genitale männlich             Veränderungen im Urogenitalbereich ! 54    Hoden st Veränderungen im Urogenitalbereich en 55    Prostata                              Veränderungen im Urogenitalbereich sd 56    Derzeit nicht belegt i ng 57    Arm/Hand                                               ru 58    Bein/Fuß                                               de 59    Gelenke                                            Än 60    Schlüsselbein                                      m 61    Fehlbildungen der Finger de Veränderungen der Finger/Handwurzel 62    Derzeit nicht belegt ht ic 63    Derzeit nicht belegt                  tn 64    Derzeit nicht belegt                  eg 65    Derzeit nicht belegt rli te 66    Derzeit nicht belegt        un 67    Derzeit nicht belegt      k 68    Beindeformierung uc dr 69    Venen              us 70    Derzeit nicht belegt rA 71    Fußformveränderung se                       Veränderungen im Bereich der Füße 72    Derzeit nicht belegt ie                         Veränderungen im Bereich der Füße 73    Zehen D                           Veränderungen im Bereich der Füße 74    Derzeit nicht belegt 75    Infektionskrankheiten (auch Tropenkrankheiten und Parasitosen) 76    Fremdkörper 77    Zerebrale Anfälle                     Veränderungen im Bereich des zentralen Nervensystems 78    Zentrales Nervensystem                Veränderungen im Bereich des zentralen Nervensystems 79    Peripheres Nervensystem/neuromuskuläre Erkrankungen/Schmerzsyndrome 80    Impfreaktionen 81    Gynäkologische Erkrankungen und Folgeerscheinungen 82    Endokrine Drüsen 83    Unberücksichtigte Auffälligkeiten Tabelle der Bezeichnung der Gesundheitsnummern Seite 191 Stand Juli 2021
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Offen A1-831/0-4000                                  Anlagen 7.5        Zahnärztliche Ergänzungsbestimmungen 7.5.1      Allgemeines Die A1-831/0-4000 enthält die allgemeinen Durchführungsbestimmungen zur ärztlichen/zahnärztlichen Begutachtung von Bewerbenden für den freiwilligen Dienst in den Streitkräften sowie bei der Entlassung von Soldatinnen und Soldaten. Nach dieser wird im Rahmen der Dienstfähigkeitsuntersuchung geprüft, ob eine Person grundsätzlich gesundheitlich zur Ableistung des Wehrdienstes geeignet ist. Für die zahnärztlichen Begutachtungen gelten im Wesentlichen die Maßgaben der GNr 37 (Anlage 7.3 der A1-831/0-4000). Gegebenenfalls sind weitere GNrn (34 bis 36) zu berücksichtigen. Grundlage der Vergabe einer Gradation der GNr 37 ist der zahnärztliche Befund, der das gesamte ! st stomatognathe System (u. a. Zähne, umgebende Weichgewebe sowie die gesamte Kaumuskulatur) en umfasst.                                                           sd i ng Das Begutachtungsurteil erfolgt durch Vergabe einer GZr, die sich aus der GNr (hier: 37) und der ru de Gradation (II - VI) zusammensetzt.                       Än m Die Dokumentation der GNr 37 ist sowohl im Untersuchungsbogen PersGOrgBw, militärärztlichen de Untersuchungsbogen Bw 2070, als auch auf dem Umschlag der Gesundheitsakte vorzunehmen. ht ic tn Die Bestimmungen der C1-869/0-4018 sind zu beachten. eg rli te un k uc dr us rA se ie D Seite 192 Stand Juli 2021
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Offen Anlagen                      A1-831/0-4000 7.6      Musterschreiben und Formulare Entfallen. ! st en sd i ng ru de Än m de ht ic tn eg rli te un k uc dr us rA se ie D Seite 193 Stand Juli 2021
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Offen A1-831/0-4000                           Anlagen 7.7     Kraftfahrverwendungsfähigkeit (KFV) der Bundeswehr Die KFV wurde zum 01.10.2020 als AR „Kraftfahrverwendungsfähigkeit“ A1-831/0-4001 ausgegliedert. Die Regelung ist im zentralen Regelungsmanagement verfügbar. ! st en sd i ng ru de Än m de ht ic tn eg rli te un k uc dr us rA se ie D Seite 194 Stand Juli 2021
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Offen Anlagen                             A1-831/0-4000 7.8     Verwendungsausschlüsse der Offizierbewerber Nachfolgende Tabellen enthalten die von den Bedarfsträgern für die jeweiligen Truppengattungen/ Dienst- und VerwBer der Offiziere der Bundeswehr definierten gesundheitlichen Ausschlusskriterien Zur Vereinfachung wird innerhalb dieser AR der Begriff VerwBer genutzt. Tabelle 7.8.1 folgt der Systematik GZr schließt aus VerwBer. GZr         Ausgeschlossene Verwendung (VerwBer) Tabelle 7.8.2 folgt der Systematik VerwBer wird ausgeschlossen durch GZr VerwBer     Ausschließende Gesundheitsziffern Weiterführende Informationen zu den entsprechenden Truppengattungen/Dienst- und VerwBer der ! Offiziere sind im Intranet der Bundeswehr im Bw-Schlüssel 1659 st en sd https://bwschldb.rz-dienste.rzsrv.svc/Bwschldb/index.action           i ng verfügbar. ru de Än m de ht ic tn eg rli te un k uc dr us rA se ie D Seite 195 Stand Juli 2021
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