Freising_Klimaschutzkonzept

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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       A – Akteurs- und Bürgerbeteiligung A 5 – Energetische Vertiefungskonzepte Maßnahmen-Nr.                                       A 5.1 Bezeichnung der Maßnahme                            Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts für die Altstadt Priorität                                           < 1 Jahr Kurzbeschreibung                                    Erstellung eines integrierten, quartiersbezogenen Konzepts zur intelligenten energetischen Sanierung des historischen Stadtkerns:    Berücksichtigung aller relevanten städtebaulichen, denkmalpflegerischen, baukulturellen, wohnungswirtschaftlichen und sozialen Aspekte    Bestimmung der technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier    Festlegung investiver und nicht-investiver Maßnahmen zur CO2-Minderung    Zeit- und Maßnahmenplanung, Kosten- und Finanzierungsplan Inhalte:    Analyse der gebietsbezogenen Energieinfrastruktur    Beurteilung des energetischen Gebäudestatus    Quartiersbezogene Energiebilanz    Bisherige Sanierungsaktivitäten / Vorleistungen bezogen auf die einzelnen Eigentümer zur Bestimmung der Spielräume für ergänzende energetisch verbessernde Maßnahmen Status                                              neu Begleitende und flankierende                        B 1.1    Energetisch optimierte Bauleitplanung Maßnahmen B 1.2    Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Baulandkatasters Koordinierende / organisierende                     Stadt Freising, Amt für Stadtplanung Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Bewohner, Grundstückseigentümer, Gewerbetreibende und sonstige Liegenschaftseigentümer im Bereich des Sanierungsgebietes Altstadt Aufwand / Kosten Gesamt                             nicht quantifizierbar, abhängig von inhaltlicher Umsetzung (in T Euro/a)                                       und räumlicher Abgrenzung des zu untersuchenden Quar- tiers 2013-2015         n.a. Jährliche Energieeinsparung                         nicht quantifizierbar Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   nicht quantifizierbar gemäß Zielszenario) Fortsetzung nächste Seite 187
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Fördermöglichkeiten                                KfW-Förderung "Energetische Stadtsanierung, Zuschüsse für Quartierskonzepte und Sanierungsmanager" (432):    Zuschuss in Höhe von 65 % der förderfähigen Kos- ten    Zur Erstellung von energetischen Konzepten und für Sanierungsmanager in der 1. Umsetzungsphase    Kombination mit öffentlichen Fördermitteln möglich 188
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising 12.3 B – Energieeffizienz und -einsparung Handlungsfeld                                      B- Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                      B 1.1 Bezeichnung der Maßnahme                           Energetisch optimierte Bauleitplanung (solares Bauen, Passivhäuser) Priorität                                          < 2 Jahre Kurzbeschreibung                                   Prüfung der Aufnahme verwaltungsinterner Festlegungen zu einer Stärkung der energetisch optimierten Bauleitpla- nung Möglichkeiten von verwaltungsinternen Festlegungen sind zum Beispiel:    Optimierungspotenziale zur frühzeitigen Einbindung von Eigentümern, Planern und Investoren durch die Verwaltung, Nutzung externer Beratungsdienstleis- tungen    Stärkung energetisch relevanter Kriterien bei der Durchführung von Wettbewerben    Möglichkeit einer künftigen Durchführung vorha- benbezogener Bebauungsplanung unter Einsatz von Durchführungsverträgen (§ 12 (1) BauGB) zum Abschluss von energetischen Vereinbarungen    Energetische Vorgaben im Rahmen der Veräuße- rung bzw. Überlassung öffentlicher Grundstücke (z.B. Vorgaben zum solaren Bauen, Errichtung von Passivhäusern)    Energetische Regelungen im Rahmen städtebauli- cher Verträge (§ 11 (4) BauGB)    Energetische Festsetzungen in der Bauleitplanung Stadtverwaltung kann sich außerdem energiebezogene Entwicklungsziele definieren, z.B. Errichtung von CO2- neutralen Wohnquartieren und Gewerbegebieten Status                                             laufend Fortsetzung nächste Seite 189
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Begleitende und flankierende                        O 2.1   Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Klima- Maßnahmen                                                   schutzbündnis der Kommunen im Landkreis Frei- sing B 1.2   Energetisch optimierte Bauleitplanung (solares Bauen, Passivhäuser) C 1.4   Entwicklung eines Nullemissions-Stadtteils – Pilot- projekt zum Einsatz von Solarthermie/solarer Wär- mespeicher, dezentraler KWK und evtl. Abwärme- potenzialen Industrie / Gewerbe C 1.5   Förderung von Sonnenhäusern außerhalb der Ge- biete mit Nah- und Fernwärmeversorgung C 1.6   Entwicklung eines Solarkatasters C 6.1   Innovative Wärmeversorgungskonzepte für ausge- wählte Wohnquartiere im Bestand Koordinierende / organisierende                     Stadt Freising Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Fachverwaltungen der Stadt Freising: Bauamt, Amt für Stadtentwicklung Aufwand / Kosten Gesamt                             Kosten abhängig vom umzusetzenden Handlungs- (in T Euro/a)                                       /Reformbedarf:   Verwaltungsinterne Bestandsaufnahme des ge- genwärtigen Stands von Energieeffizenzkriterien in der Bauleitplanung   Aufgabenkritik   Übernahme / Fortschreibung geeigneter Instrumen- te und Strategien   evtl. Fortbildungen von Fachpersonal 2013-2015        n.a. Jährliche Energieeinsparung                         Nicht quantifizierbar Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   Nicht quantifizierbar gemäß Zielszenario) Fördermöglichkeiten                                 n.a. 190
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       B - Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                       B 1.2 Bezeichnung der Maßnahme                            Erstellung und regelmäßige Aktualisierung eines Bau- landkatasters Priorität                                           < 2 Jahre Kurzbeschreibung                                    Baulandkataster als Instrument zur Umsetzung eines intel- ligenten Flächenmanagements und des Leitbilds der „kom- pakten Stadt der kurzen Wege“ Gesetzliche Grundlage: § 200, Abs. 3 BauGB, Aufnahme unbebauter Grundstücke, die aus öffentlich-rechtlicher Sicht sofort oder in absehbarer Zeit bebaubar sein könnten:    Erfassung unbebauter Grundstücke innerhalb von Siedlungskörpern, die aufgrund ihrer Größe und ih- res Zuschnitts für eine Wohnbebauung prinzipiell geeignet sind    Baulandkataster enthält neben Markierung des Baulückengrundstücks den Straßennamen , die Flurstücksnummer, die Grundstücksgröße sowie einen Lageplan Nicht ersichtlich: Keine Angaben zum Namen und zur Ad- resse des jeweiligen Grundstückeigentümers sowie zur Verkaufsbereitschaft des jeweiligen Grundstückeigners; es wird lediglich vermerkt, ob die Baulücke oder das unterge- nutzte Grundstück eine private oder eine städtische Fläche ist Status                                              laufend Begleitende und flankierende                        B 1.1   Energetisch optimierte Bauleitplanung (solares Maßnahmen                                                   Bauen, Passivhäuser) Koordinierende / organisierende                     Stadt Freising Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Fachverwaltung der Stadt Freising: Bauamt, Amt für Stadt- entwicklung Aufwand / Kosten Gesamt                             Die Erstellung des zu veröffentlichenden und internen Bau- (in T Euro/a)                                       landkatasters erfolgt in Eigenregie der Stadtverwaltung Freising. Externe Kosten fallen nicht an. 2013-2015        n.a. Jährliche Energieeinsparung                         Nicht quantifizierbar Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   Nicht quantifizierbar gemäß Zielszenario) Fördermöglichkeiten                                 n.a. 191
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       B - Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                       B 1.3 Bezeichnung der Maßnahme                            Gesamtstädtisches Beleuchtungskonzept energieeffiziente Straßenbeleuchtung Priorität                                           < 2 Jahre Kurzbeschreibung                                    Erstellung eines umfassenderen städtischen Beleuchtungs- konzepts mit folgenden Einzelmaßnahmen:   Aufbau eines Beleuchtungskatasters mit umfang- reichen Daten und Informationen zum Straßenlam- penbestand   Durchführung von Machbarkeitsstudien zur Reali- sierung von Projekten zur Modernisierung der Stra- ßenbeleuchtung (z.B. in geeigneten Straßenzügen),   Umsetzung von straßenzugsweisen Pilotprojekten mit innovativer Beleuchtungstechnologie (z.B. LED) und anschließendem Erfahrungsaustausch mit wei- teren Gemeinden des Landkreises (Maßnahme O 2.1 Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Klimaschutzbündnis der Kommunen im Landkreis Freising) Status                                              laufend Begleitende und flankierende                        O 2.1   Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem Klima- Maßnahmen                                                   schutzbündnis der Kommunen im Landkreis Frei- sing Koordinierende / organisierende                     Freisinger Stadtwerke Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Stadt Freising Aufwand / Kosten Gesamt                             Kosten abhängig vom umzusetzenden Modernisierungsbe- (in T Euro/a)                                       darf 2013-2015        n.a. Jährliche Energieeinsparung                         Nicht quantifizierbar, da abhängig vom umzusetzenden Modernisierungsbedarf, in der Regel liegt die erzielbare Stromeinsparung bei einer Umrüstung auf LED-Leuchten zwischen 40 und 70 % Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020 Nicht quantifizierbar gemäß Zielszenario) Fördermöglichkeiten                                 n.a. 192
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       B - Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                       B 1.4 Bezeichnung der Maßnahme                            Mitarbeiterinformationen und Leitlinien zur Stärkung einer energieeffizienten Beschaffung Priorität                                           < 2 Jahre Kurzbeschreibung                                    Maßnahmen zur Stärkung einer energieeffizienten öffentli- chen Beschaffung in den folgenden Bereichen:   Definition von Leitlinien und Effizienzkriterien in den Bereichen: a) Green IT b) Beleuchtung c) Öko-Strom d) Energieeffizienter Fuhrpark   Einführung eines Vorschlagsmanagements Ener- gieeffizienz in der Stadtverwaltung   Fortbildungsveranstaltungen   Bündelung des Beschaffungswesens   Identifizierung von Kooperationspotenzialen Vertiefende Informationen unter: http://www.buy-smart.info Status                                              neu Begleitende und flankierende                        Stadt Freising Maßnahmen Koordinierende / organisierende                     Beschaffungswesen der Stadt Freising Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Fachverwaltungen der Stadt Freising Aufwand / Kosten Gesamt                             Es entstehen keine externen Kosten, evtl. Kosten für Fort- (in T Euro/a)                                       bildungen von Mitarbeitern/-innen 2013-2015        n.a. Jährliche Energieeinsparung                         Nicht quantifizierbar Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   Nicht quantifizierbar gemäß Zielszenario) Fördermöglichkeiten                                 n.a. 193
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       B - Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                       B 1.5 Bezeichnung der Maßnahme                            Erstellung eines örtlichen KWK-Anlagenregisters Priorität                                           2 - 5 Jahre Kurzbeschreibung                                    Aufgaben und Inhalte:    Lokale Erfassung und Visualisierung von KWK- Anlagen zur dezentralen Versorgung von öffentli- chen und gewerblichen Liegenschaften    Darstellung von bestehenden Erschließungspoten- zialen    Verbesserung der Transparenz der gegenwärtigen KWK-Nutzung (Eigentümer, Leistung, Primärener- gieträger, Erzeugung, Abwärmepotenziale, Netz) Status                                              laufend Begleitende und flankierende                        B 3.1    Ausbau des Beratungsangebots zu Einsatzmög- Maßnahmen                                                    lichkeiten von Mikro- und Mini-KWK-Anlagen im gewerblichen Bereich C 6.1    Innovative Wärmeversorgungskonzepte für ausge- wählte Wohnquartiere im Bestand Koordinierende / organisierende                     Stadt Freising Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Freisinger Stadtwerke, Energiedienstleistungsunternehmen (Contractoren) Aufwand / Kosten Gesamt                             Die Erstellung des internen KWK-Anlagenregisters erfolgt in (in T Euro/a)                                       Eigenregie der Stadtverwaltung Freising. Externe Kosten fallen nicht an. 2013-2015         n.a. Jährliche Energieeinsparung                         n.a. Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   n.a. gemäß Zielszenario) Fördermöglichkeiten                                 n.a. 194
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Handlungsfeld                                       B - Energieeffizienz B 1- Energieeffiziente Stadtentwicklung Maßnahmen-Nr.                                       B 1.6 Bezeichnung der Maßnahme                            Vorbildprojekt zur Realisierung eines Kindergartens nach dem Sonnenhaus-Konzept Priorität                                           2-5 Jahre Kurzbeschreibung                                    Realisierung in Verbindung mit der Umsetzung eines CO 2- neutralen Quartieres Planung und Umsetzung eines Kindergartens in der Stadt Freising nach dem Passivhaus-Standard, z.B. Sonnenhaus- Konzept:   Dämmstandard Neubau H'T max. 0,28 W/(m²K), entspricht Grenzwert EnEV 2009 minus 30 %   Primärenergiebedarf max. 15 kWh/(m²a)   solarer Deckungsgrad mindestens 15 %   Nachheizung möglichst regenerativ (z.B. Holz)   umfassende passive Sonnenenergienutzung Status                                              neu Begleitende und flankierende                        A 1.2   Entwicklung und Angebot eines kommunalen För- Maßnahmen                                                   der- und Modernisierungsprogramms für Gebäude C 1.4   Entwicklung eines Nullemissions-Stadtteils – Pilot- projekt zum Einsatz von Solarthermie/solarer Wär- mespeicher, dezentraler KWK und evtl. Abwärme- potenzialen Industrie und Gewerbe C 1.5   Förderung von Sonnenhäusern außerhalb der Ge- biete mit Nah- und Fernwärmeversorgung Koordinierende / organisierende                     Stadt Freising, Betreiber von Kindergärten Akteure (Zuständigkeit) Adressat der Maßnahme                               Architekten, private Projektentwickler Aufwand / Kosten Gesamt                             Nicht quantifizierbar, abhängig von konkretem Bauprojekt (in T Euro/a) 2013-2015        n.a. Jährliche Energieeinsparung                         Nicht quantifizierbar, abhängig von konkretem Bauprojekt und Referenzgebäude Jährliche CO2-Einsparung (ab 2020                   s.o. gemäß Zielszenario) Fortsetzung nächste Seite 195
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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Freising Fördermöglichkeiten                                Fördermöglichkeit über die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wär- memarkt vom 11. März 2011 (BAFA):   Fördersätze für Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden bis 40 m²   Fördersätze für Solarkollektoranlagen auf Bestandsgebäuden größer 40 m² mit hohem Pufferspeichervolumen 196
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