BMVI_Ordner-01_Teil-02
Herauszugebende Dokumente Anlage 1 Dok. 45 s. 185 - 386 hier betroffen: S. 224, 225-227, · 228-229, 236,238, 386
......_ ... ... .. . ' . -· .·· ·-. . ;- - ······- · . 1!.,.. ,, _. ; ....... · ·. -·-·-···· +.... .. -· .... _, .... · .. ij"" . ··-- . .•. . : •· ··-.· ! . ~ ·-·· .... ,..__ --- . ·- . . ' 1 -·;· - -.-·- :• · ······ ··-·-·· ....·I ... .... • . -----· 1--·-·-·· .,. . ~--- i···-~f--·· : ! .r--->· . -·-··-+ . .:..... i . . !· . : ....... 1 ..,. _ '· ........ . ...... ;
,. -225- • • ~ f. • • -~ - ~ - - , .-~--~- I - . VOii; o.V„ Postfach 241"4, 61294 Bad Horrbutg v.d.H• . Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e;V. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklun BMVBS) · l<irdorf~ Straße 21 61~ Bad Hom~lKg v.d.H. . ReferatS35 Telefon 061 ·72/98- Postfach 20 01 oo Telefax 06172/98- E-Maß vdlk.de Internet www.vdlk.de 53170 Bonn · E-Mail: ~bmvbs.bund.de hzelc:hen ·· ···- - ·· ··· ' · ·· ··un,arzeic:hen ... ÖO!um ._. . · - . 19.12.2007 07. Februar 2008 Entwurf der Verordnung zur· Neuordnung des _Rechts der Erteilung von EG- Genehmigungen für Kraftfahrzeuge · und ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge - Hier. Stellungnahme des VDIK · Sehrgeeh vielen Dank für die Übersendung des Entwurfes der Verordnung zur Neuordnung des Rechts· der ·Erteilung von EG-Genehmigungen. für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger sowie für. Systeme, Bauteile und selbstständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge. · . ~emeinsam mit unseren Mitgliedsfirmen haben wir den Verordnungsentwurf geprüft und nehmen gerne wie folgt Stellung·. Der VDIK hatte sich für eine schnelle Umsetzung der neuen Rahmenrichtlinie 2007/46/EG in deutsches Recht ausgesprochen und begrüßt daher, dass mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf nun frOllzeitig die Bestimmungen· dieser Richtlinie in nationales Recht überführt werden. · Aus Sicht des .VDIK ist jedoch die in Artikel 1, §14 vorgesehene Begrenzung d~r maximalen Stückzahlen für die Erteilung von Einzelbetriebserlaubnissen nicht akzeptabel. _ Als · Begründung· für . die · Einführung der Stückzahlbegrenzung bei Einzelbetriebserlaubnissen wird dabei angeführt, ~ass damit dem ~issbrauch · entgegengewirkt werden soll. Grundsätzlich begrüßt der VDIK Maßnahmen zur Begrenzung des Missbrauchs. Nach unserer Meinl.lng kann jedoch ein Missbrauch der Einzelgenehmigung zur Umgehung der anderen zur Verfügung stehenden Instrumente GrOndung 1952 • Verelnsreglsfer Frankfurt/M. Nr. 5~
-226- ... 2 durch eine · Stückzahlbegrenzung nicht verhindert werden. Mit ·-dieser Begrenzung werden vielmehr Hersteller bestraft, die bisher gewissenhaft und verantwortungsvoll mit dem Instrument der.Einzelgenehmigung umgegangen sind. ~ DabeLhat der-Verordnungsgeber an· die .Erteilung-einer Einzelgenehmigung sehr hohe Anforderungen ·gestellt. So muss .für die Erteilung der Genehmigung das Gutachten . ·eines amtlich anerkannten Sachvei:ständigen für den Kraftfahrzeugverkehr. vorgelegt . werden, in dem -di~ Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges- zu bestätigen ist. _Diese Sachverständigen unterliegen besonders hohen Anforderungen . . ~ - - - - - - ~ - - - - - - - - - - - - - - - - ~ - - - - -- - - - - Im Einzelnen kommt es aus Sicht des VDIK daher durch die Stockzahlbegrenzung zu folgenden Problemen und Fragestellungen: · Erstmals werden In Artlkei 24 der neuen RahmenrichUinie 2007/46/EG Bedingungen für die Einzelgenehmigung von Fahrzeugen festgelegt. Dabei sind explizit, im Gegensatz zur EG-Kleins~rie un_d nationalen Kleinserie, keine · stOckzahlbegrenzungen ·festgelegt worden. Insofern handf:!lt es sich bei der irri i!ler ~oc~~hl_~-~r_en~ung_ri1~h_t u1n . Y~r<?rc!~~-IJgS~l'.\~tJrf .YQfg~~Efil~l'.le~J=.i.!1fQ~~n.g.e_ eine Umsetzung von europäischem ·Recht. Der VDIK hat sich immer für europäisch einheitliche Rahmenbedingungen ausgesprochen. Die Richtlinie 2007/46/EG wurde genau mit dieser ·Zielsetzung erlassen: so·. soll die Richtlinie dem Abbau . von Handelshemmnissen und der Verwirklichung des Binnenmarktes· der Gemeinschaft · . dienen. Die Einführung einer Stockzahlbegrenzung allein in · Deutschland st~ht diesen Zielen der Rahmenrichtlinie entgegen, da andere EU-Mitgliedsstaaten sich bereits ·gegen eine Limitierung ·der nationalen Einzelgenehmigung ausgesprochen haben. - - Nach Artikel -1, §14 wird die höchstzulässige Stückzahl von neuen Kraftfahrzeugen- ~ - - - - - -eines gleichen- Typs- auf 20%- der-Stockzahleiner EG=Kleinserien-Typgenenml'g=u ~n~g~ - - - ~ bzw. nationalen Kleinserien-Typgenehmigung begrenzt. Dabei fehlt die .Definition des Typs, da bisher ein einzelgenehmigtes Fahrzeug per Definition kein Typ sein kann . .,. Bisher erfolgte die Zulassung von Erprobungsfahrzeugen und Prototypen in der Reg·e1 Ober das ~inzelgenehtnigungsverfahren. Solche Fahrzeuge dienen der Erprobung und gelangen nicht in den offiziellen Handel. Der Hersteller will oder kann , daher für solche Fahrzeuge keine CoC-Papfere· ausstellen. Im . Anschluss der Erprobung werden diese Fahrzeuge in der Regel verschrottet. Ein Missbrauch ist · daher ausgeschlossen. Durch die Einführung der Stückzahlbegrenzung wäre die Zuiassung von solchen Erprobungsfahrzeugen erheblich erschwert bzw. unmöglich gemacht. . · - Aufgrund der heutigen modernen, sehr schlanken Entwicklungs- und Fertigungsprozesse kann es vorkommen, dass zum Beginn der Seri~nfertigung _die relevanten Systemgenehmigtingen vorliegen, die EG-Gesamtfahrzeuggenehmigung jedoch noch aussteht. So werden Vorserienfahrzeuge und ·erste serienmäßig gefertigten - Fahrzeuge, die . in · der · Regel als .Messe-; Presse- ~nd Vorstellungsfahrzeuge genutzt -werden, Ober Einzelgenehmigungen zugelassen. Aus Wettbewerbsgründen ist diese Flexibilität und der Zeitvorteil jedoch weiterhin unbedingt notwendig, bei ·einer Stückzahlbegrenzung dann aber so nicht mehr möglich. Gemäß Artikel 24 Absatz 8 der Richtlinie 2007/46/EG kann dieser Artikel {bezüglich Einzelgenehmigung) auch .auf Fahrzeuge angewandt werden, die nach dieser
,, -227- ~- Richtlinie typgenehmigt, aber vor ihrer Erstzulassung oder ihrer ersten _ Inbetriebnahme · verändert_werden". Nach v~rliegendem Entwurf der FGV würden solche Fahrzeuge ebenfalls zu der limitierten Stückzahl zählen. - Neben den Nutzfahrzeugherstellern hat auch eine Vielzahl von kleinen· und mittleren Herstellern bisher. die Einzelgenehmigung f0r Fahrzeugaufbauten und in 2. stufe he~gestellte- Fahrzeuge genutzt. Dabei benötigen gerade Fahrzeuge mit speziellen Aufbauten (z.B. Betonpumpen, Betonmisch~r usw.) aus anwendungstechnischen -Gründen Ausnahmen nach §70 StVZO. Derartige Ausnahmen sind im EG- Typgenehmigungsverfahren nicht vort,esehen · Ob eine Erteilung von Ausnahmen dieser Art bei.: der nationalen Kleinserie noch weiter möglich ist, ist offen. Würden solche mittelständischen Hersteller dazu gezwungen, ihre Fahrzeuge im Verfahren der nationalen Kleinserie genehmigen zu _1a·ssen, hätte· . dies, entgegen der Zielsetzung von BUrokrati~abbau und Rechtsvereinfachung, durchaus Auswirkungen auf Einzelpreise, Preisniveau .und vermutlich auch auf den -Verbraucher. - Unterstellt man, dass die derzeit jährlich in Deutschland ausgestellten E_inz~!9.~neh~~g~!!9.~D _z;!:J~!)_n_ ~!_ I"! .lJJDf!3ng !1~ ___l'.l~ti<?!'l~.1~ _:~~L~~~rj~___ g. i~ . grg~_ ;ur _ 'rC __ -- r- . . ·.. . _ . .... _ ..... Genehmigung beim KBA vorgelegt werden, so ist, ausgehend von der 'derzeitigen ·, Pers.onalausstattung beim KBA, mit einem erheblichen Anstieg . der Genehmigungszeiten zu rechnen, Dies wäre für Fahrzeughersteller, die heute in einem weltweit hart umkämpften Markt wjrtschaftlich agieren müssen, nicht akzepta~el und .würde sicherlich mittelfristig zu einem Abwandern zu anderen europäischen Genehmigungsbehörden und damit zu einer Schwächung des Genehmigungsstandorte~· Deutschland führen. Der VDIK und seine Mitg_liedsfirtnen lehnen daher die in Artikel 1, §1_4 des vorgenannten Verordnung~nlwurfes genannte Stockzahlbegrenzung für Einzelgen·ehmigungen ab. Um das Ziel zu erreichen, den Missbrauch der Einzelgenehmigung zu verhindern, bedarf es anderer Lösungen.als einer Stückzahlbegrenzung, die kaum den angestrebten . Zweck erfüllen kann, jedoch .Herstellet bestraft, die bisher das bewährte Instrument der Einzelgenehmigung verantwortungsvoll genutzt haben. · Der VDIK plädiert eindringlich dafür, auf m~imal zulässige Stückzahlen fOr_Einzelbetriebserlaubnisse von Fahrzeugen zu verzichten.-. · . ' Des Weiteren bedarf es ctringend einer Klärung bei der Frage, ·wie zukünftig bei nationaler · Kleinserie .und Einzelgenehmigung mit technischen Sachverhalten umgegangen wird (z.B. das Sichtfeld bei -schweren Nutzfahrzeugen), für die es auf europäischer Ebene keine Regelungen gibt, die jedoch in der StVZO gE;!regelt sind. Vor allem dann, wenn die nationalen Regelungen in ·der StVZO Ober die technischen Regelungen auf EU- oder ECE-Ebene hinausgehen. Für Rückfragen ste~t Ihnen der Unterzeichner jederzeit gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Initiative ~,,.,nt. Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller e.V. · ~o saubere Luft a :' . gez. ===::-..~ . -------~· --- ..ltcw-q
Von ·~ ;com> .An: · ~@bmvbs.bund.de> Datum: 0~5 Betreff:_ u Ihrem Schreiben S - o m 19.12.2007. Vorab per E-Mall l Stellungnahme zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Ertellung von EG-Genehmigungen fOr Kraftfahrzeuge .und ihre Anhänger sowie fDr Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge und · Entwurf einer Anderung des Straßenverkehrsgesetzes Ihr Schreiben~ vom 19.12.2007 Sehrgeeh vielen Dank für die Übersendung d~s Entwurfes o.g. Verordnung und die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen . . Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 19.12.2007 mit dem Entwurfsstand der Verordnung vom 10.12.2007 in Verbindung mit den drei be~nnten BeschlDssen der Sondersitzung des BLFA-TK und BLFA-FZ am 30.01 .2008 mochten wir den dort gefundenen Losungen zustimmen. Für die_Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen ab sofort ge·m zur Verfügung. Mit freundlichen Großen
-229- J> DEKRA DEKRA Automobil GmbH D--01998 Klettwjtz. Senftenberger Str. so DEKRA Automobil GmbH Tec:hnology Center AblAP3 Bundesministerium für Verkehr, Senftenberger Str. 30 ------- D-01998 Klettwilz B1Jndesministori11m rnr Verkehr, Telefon (03 57 5 4 ) - eera Telefax (03 57 54) Bau und S~aclte.ntwicklung (D . lnvalidenstraße 44 Kontakt 10115 BERLIN 11. Feb. 20a3 Tel. direkt (+49) 35754 • Eing . Fax direkt (+49) 35754 - E-Mail Datum 08.02.2008 . ·- · Stellungnahme zur Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Erteilung von EG- ( Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und Ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile und selbständige technische Einheiten für diese Fahrzeuge und Entwurf einer Ände- rung des Straßenverkehrsgesetzes Ihr Schreiben S - v o ~ 19.12.2007 Sehr geehrt ·--.-· . .. vielen Dank für die Übersendung des Entwurfes o.g. Verordnung und die Möglichkeit dazu Stellung zu nehmen. Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben vom 19.12.2007 mit dem Entwurfsstand der Verord- nung vom 10.12.2007 in Verbindung mit den drei bekannten Beschlüssen der Sondersitzung des BLFA-TK und BLFA-FZ am 30.01 .2008 möchten wir den dort gefundenen Lösungen zustimmen. Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen ab sofort gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen DEt<RA Aulamobff GmbH Sitz Stutlgalt, AmllgericH Stull;art. Vanitmiderdcs ~ Hendwelka1raße 15 HRB-Nr. 21039 1'R>t Dr.-Iog. Oodmd Udler D•705e5 Stua;art llankYertalrw,g Gescblftsllllnr: Telel'on (rrT 11) 78 81-0 Dresdner BankAG Stut!gart Dipl~ (fH) Cllmca KUnb (Vcnimoder) Telarax (07 11) 78 81-22 40 (BlZIIOO 800 00) KIO.-Nr. 9 010 051 00 Dipl.-log. (FH)W.,...vvallal www.dekra.com Landesbank B a d ~ Olpl.-lC!m. w~ Llnscnalaicr (81.Z 600 501 01) Klo.-Nr. 2 019 525 Dr.-J„OmlN..-na
-236- AUTOMOBILCLUB VON DEUTSCHLAND· E.V. Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Postfach 20 01-00 - -· - - -· - - 53170 Bonn vorab per Fax: 0228 Bundesministerium für Verkehr, · Bau und Starltentwicklung 1 2008 Eing. 11. FEB. 20J) 6 / _. _ _." Anl. v Ihr Schreiben vom 19.12.2007; Az.: S - Entwurf ~lner zweiten Verorf;lnung zur-Neuordnung des Rechts der Erteilung von -EG· Genehmigungen für Kraftfahrzeuge und Ihre Anhänger sowie für Systeme, Bauteile · und selbständlge technische Einheiten filr diese Fahrzeuge und. Entwurf einer Änderung des Straßenverkehrsgesetzes · Sehrgeeh -- - der j\utqmobilclub von Deutschland e. v._(AvD) bedankt sich für die_von Ihnen eingeräumte Möglichkeit, Zl:'ITI ~orliegenden Referentenentwurf Stellung zu nehmen. . . Wir beschränken unse~~-Stellungnahme auf Punkte,.die aus unserer Sicht für ·den Kraftfahrer . und Kfz-Nutzer von besonderer Bedeutung sind. Die Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG soll nach dem Willen.des Rlchtliniengebers neben der Verwirklichung des E3innenmarktes die Verkehrssicherheit fördern (Erwagungsgrund (3)) • . Ein einheitliches Zulassungsverfahren innerhalb der Gemeinschaft kann nach Meinung des - AvD dieses Zlel fördern. Pie Ausweitung auf ~eitere Fahrzeugklassen ist zu begrüßen. r_) II 11-..:..:........ -r,.... __ ~IIVIUlll~O ,,,u~-:,ic;11 UIW ;,i;.,. ............... ,.:.... n,.h,,,n 0ahnrrlan 1 '"" nDr r.i„C!DMl'nohar in ~ . 1tR~hl:1:1nrl YVIQll~••v•111v11""'' .... ~••v•w~•· - · · - """"'' ~_,..,- ....~ - - - · ... ______ ,._.,. _ _ __ im ..... Rahmen ihrer Kompetenzen strikt darauf achten, dass die europaweit ·vereinheitlichten Genehmigungen von Kraftfahrzeugen, Anhängern sowie Systemen, Bauteilen und selbständig~n technischen Systemen auch. einheitlich ge~andhabt und möglichst ·genau Oberwacht werden. Beanstandungen durch ·Oberwachende . Behörden und technische Prüfdienste mossen sofort an die EU-Behörden weiter gemeldet werden. Das Instrumentarium, welc~es § 8 EG-FGV und § 29 EG-FGV bietet, ist _strikt anzuwenden .. . . Die Eingriffsmöglichkeiten des § 7 der EG-FGV in Verbindung mit Art. 12 Richtlinie 2007/46/EG · und dessen Anhang X mOssen nach unserer Auffassung bei jeder . Bean~tandu~g gen~tit werden. . · · . 'A_utomobilclub von Deutschland e. V. ■ Lyoner Straße ,s . ■ 60528 Frankfurt/Main ■ Postfl!Ch 71 01 63 ■ 60491 Franlcfu~/Maln · Tel.: +~·69 6606-_0 ■ Fax: +49 69 660~-789 ■ E-Mail: avdOavd.da ■ Intern.e t www.avd.de • ~tsgericht Ffm .VA 5903 Ge_ schiiftsführer: Wolfgang G. Spinler . · ·Berliner Bank. Berlin: (KTOJ 8 631600 000 (BLZ) 100 200 00 ■ Deutsche Be.nk, Ffm: [KTOJ 790·000 4bO [BLZ) 60070010 . Postbank, Ffm: (KTO) 8 429 604 IBLZI 500 100 60 ■ USt-IdNr._: DE 114 1_11137 .
08-FEB-2008 13:59 AVD RECHTSABTEILLi~G 5.01 . . ,t ..... . .•.' : ·.11 . ·.~. . .·.:-',·=-238- "i : •• • • , J, : : :..i . • • ~ : • • 1 • • : ' •• • ' , 1. ,1 ; , ' ., :: : ·, ,, ··.:.• • ·, 1 . . • • • • • ·)~..:- :: ... ' AtiTOMOBILCLU.8 ·voN·DetitscHLÄ~,~~v.:. : ..:: .;: .:·: (;_:·::'.// ·: / l~·. 1 • •• • • . . . . . .:"..;·.·. :'i''' . • . • ~r. :. ;'. . : , • .' 1 .... :.• .... : _.:: ..: .. •' . '· .. .· , . . . . . • ! .• . Bundesmln,tstertum for Verkehr:, Bau undi:~~cttentwi~ung '! :. .:·:: ·· ·.: =l': ( \: .. ): · ;·:. -; · Postftch 20 01 -00 •, · · · '· . · · · .., .. : . : . ·. .;.,: · :". ,: 53170•Bonn ,· . :. : · :. :.:.; · .. . i. : •' • 1 : · :· ::·. • • • • • ::· . _ : ··. · • • • • •. • : l ' •• : !: •: •: '1•: . •:: ,• ·: ....:, .• ...... ,•::. t '.. , •••• .. ! .v~ra'3 per Fax: 0 2 2 8 - · • ·: ·.: • ··:. ;• 1 .. • ::; . • _:: • : • :• 1~ : : : . : • ·~ :" .. .. ' . .. . (~-·,. <. s:· ·F~ij;ir :~~· :.--\;· ·:>~ '. i( s- •·",:' .·:.;·· · .=~ ·.··: • :· • • :{ .... . "t'. .: •• :·· ;.:=· \ ) . :·_:,· ·. . _:i•> .· . ~ "I • •• ,·· • .:":. ·.; :.<.:·. ·.· : .; :;: ·. · </:·) :; ,• : • • • • • ,• • #' • • • (C ------ . . . .·· . . .. . . Ihr S(?hrelbenvom 1_9~1-a.2~a7;-~: .':,i/:. :·· . · · ·. · -.~.: ..... · · Entwurf einer zwaltan V.erard~unp zu.r::.~u~rqn11il_p ~~:~hJG ~~~--~~IJ~a1 7 . :·_. ·.·• Genehmigungen für Krafffal;rzeuge ugö. fJi~.Anlil~-;üijritffiii!·Syatilsnt, · ....... IJt · ; .:; .:: , un~ aelbstlndlge teGhnJai:lie ·Elnh1ften,!fllr.-' cJla•~--·.~"1•uö~·:~· ~rilw.ur.f·.-.,.hli~-· ·:\::. '-.: ·1~derurig des Straßenverlcehrsge1&1zjj:,. ·· · · ·· ·. ': ,= ·, · · ·· ) .. .; ·' · · .. ·~· · ... · · •• • :· .. • f • ..., .. ' .. ;• .. . ~· ·.• . . , .... : · Sehrgea hrt .. . . . .. .. .. . : ... . . .• . . • •• • ••• • • • ' : • 1 ·: ·1: • • ;,•' . ·1: . :·. •. • :. f·'. ~:: ' . der Automobilclub _von Deutschland:e. V~ (A~}. be<lankt-slcii fOf,.~·-"'.~ ·lhn~·:einiie'riijl~· · :':~ :. .· , Möglichkeit, zum vorliegendi!in ~aferehte~w,rtwu!'f.~llunl)•~ U:~~,~; ·..' •:- ·: ·;:'-: .~:· ·:.: ·. · ::}: .. .. .. • • .. • • •• • · 1 • • - ~ • •• • ••: • •· • •• .: • .: • ~ r· . ;. ·•: .:·~ .. . Wir ·beschränken unsere Stellungnahme Jtuf P.un~e;: die -~u~ ;0nl3iarer ST~,t ftlr cf~t1 l<raft;f~~r .· .· · :: .. ·, _-. : und Kfz-Nutzer von besanderer·eedeutqrtj.,~ind. :· ·. ·. ~ ... , · : ·: ··' ·.. ··::. ~ · · •.. \ : . . : • •: • : :.· . .. .. ' ·· : ! ,: . ,'. • : . Die Umse.tzung der Rlchtl!r,tle ~007/4_6/E;O,soll na~h-i;leJJ1 W.!.IP~ ~-Rl~ll~le1i1~b~·n1'~~, ,,:' ·: · · · d~r V~rwi~llcllung des: Bin~.enma~s.·_dl~:Yeik~~!Cft~~ f~~~~~~~gs~~:[3ß.~: .· . _:·~·~· :.: ·;. ·-Ein einh~itf1c"es ZUlc(ISSUrJQSVe~ren 1nn~rhalb' dor·~emeiflScijaft _.t~nr.r "9C}?: Malr\.(J'1ll' del . ·. · . AvD dieses . Ziel . fördern. Die- . Ausweitung . autweitare:FahrzetJQk(ä'ssen:lst·zu . . . . . . .. ·. .. . bEtgl'QBc,n.:. . . . ! : · · . . ·. _. ... , • • • • 1 ' ' • • 1 • • • •••• ' • ,'),. Allerdings_ rriQssen _die verantwortliehen ~eh~!~Bll ~r_,d d~p •Ge~~r _in O~~~c~land j1~ .· .' ~~: :•• Ra~men ihrer Komp~tenzan ~kt dar~· ac~fn„ 98~··::r:lle :·l""l"ff~~ -'•v~frih,rt,lfCl~en.- . . :~ · : Genehmigungen von Kraftfahrzeugen;; Aqhä11geni sciWJ, ··$~~m:en·, .. ~~eff.111\ ;:un~ · y :·•. Sf;,lbständigen technisch~n Systemen auch .:einheitlich .g$t)ani:lhabt ,;Und ·mögll~sJ ·s;nau }· . Oberwacht werden. Beanstandungen ·d1,1rch: Opeiin!ec~cie! •j:J&M.rdßP· ,.,.~ tec;t,.,he-· · ./ . ·. · Prüfdienste mOssen sofort .~n.·_· cUa ·:~U:-r'B~ho,den .. ~!ter•: gen,~}~et. werden. :'O~'S. ·.. .. ·:.: . .. · · lnstrumentari~m. ·welches §. 8 EG-FGV ur.ld § ·29 EG~FGV;b)\atet, ·ist. tnrlkt:ariZUWenden. :· . .·· :·. .. • ' • ' l f • • • • • 1 • Die Elngrtrfsmöglichkelten des § '7 der. :EG-F~V rn. Y~Thi~µnr.j .•~i.t Att. ;.2 fYC~llnf~ 2007/48/EG ·und daasen · Anhang X· mossen nach ·i,nae,er Aüffassun; , ·bei: jbtiar Beanstandu~g gem.1tzt we~en. · ·.. · · -: · :· · · ·· , · -.:' · .. · · · · i , .... .. : ....... --, .--· . .. . . · ' .. ;· .· ·· :· ;,u1ornoll1.lulut- von O<i1J1~.chlJ11d f: 'i II Lyoner Scraße: 16 !11 60628 Frankft1rtlM~1n ·,.; 11:>sifclcll 71· Q-}•f,3 • ~~ Fn1n~urV,MDi1i:•· . _;:. ~:.. ; . .:· g_ Tol.: +48 69 6606-0• Fa1<: +49 69 6806•789•E•~i3H: ll\id.elld,de • Jni.,mM: ·w~.~-JIJTI.~11ricl11 ~f!:r\"4~!: ,'. : : . · ~schäfrsführer: Wolfgang G. Splnl~r .: · . ; · : : . :. . . r. • , .:• · •• • ·; •• • • • • , : .' .;. • ~ ~ Berliner Bank, BerUn: (lc'i'OI e ;37 600 000 IBUI 100 2D9 11;,,;,1.1!:u:h~ Blink, F,r!,: 110·~1 799 llOC -4aO IBLZI S00.700. JO !'< ·: ·Postbank, Ffm· IKTOI 8 429.604l l8l2J 600 100 80 • USt•ldNr.: PE 1 M h 1,131 ' . :, ·· · . . · :•: ' -~ .,., ~ .... .t. . -, ~ . . '· . : . . · • ·. ··:. . ". . . . : • • • • ·; . • 1, . ·:· •,'
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