BMVI_Ordner-01_Teil-03
-58- Deutscher Bundestag. Frau C Berlin, 12. Mai 2016 . Kleine Anfrage Geschäftszeichen: PD l/001 Bezug: _18/ fLJ 9l{ Gemäß§ 104 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages übersende ich die oben bezeichnete Kleine r\nfrage mit der Bitte, sie innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Platz der Republik 1 110118 ' Telefon:
Herauszugebende Dokumente Anlage 1 Dok:-209 S.100 hier betroffen: S. 100
-100- Reg-Fachreferate-Berlin Von: _ Gesendet: An: Ce: Betreff: -18 Ref-LA23 UAL-LA2; Ref-LA23; Reg-Fachreferate-Berlin Erstellung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme LA 23/7363.1/1-1 Sehr geehrter Her mit Post habe ich Ihnen die von Opel übersandten Unterlagen zu den in den betreffenden Opel-Fahrzeugen vorhandenen Motorsteuerungen übersandt. Die Unterlagen (Einschreiben mit Rückschein) werden morgen das Haus verlassen. Ich werde Ihnen diese Unterlagen mit nachfolgenden Mails vorab auch per Mail zul_eiten. Ebenfalls beigefügt habe ich eine Stellungnahme vo der aufgrund zuvor ihm •orgelegter Unterlagen der DUH und bereits erfolgter Anhörungen in der Untersuchungskommission eine technische Beurteilung abgegeben hat. Aufgrund des•mit Ihnen abgeschlossenen Vertrages bitte ich auf dieser Grundlage um eine ergänzende ,Stellungnahme zu den Fragen, - ob es sich bei der von Opel eingesetzten Motorsteuerung um eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Art. 5 Abs. 2 der VO {EG) Nr. 715/2007 handelt, - ob die von Opel zur Begründung herangezogenen Argumente einen Gesichtspunkt tragen, der ausnahmsweise die Berechtigung zum Einsatz von Abschalteinrichtungen begründet und - welche rechtlichen Reaktionsmöglichkeiten nach Ihrer Beurteilung infrage kommen. Für eine Übersendung der gutachterllchen Stellungnahme bis zum 17.06.2016 wäre _ich Ihnen dankbar. Weiter bitte ich bis zum 06.06.2016 um eine Abschätzung des Aufwandes, Letzteres gerne zunächst auch telefonisch. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag 1
Herauszugebende Dokumente An lage 1-Do~214 _ S. 158 - 374 hier betroffen: S. 216 - -------
.1. Bundesministerium · für Verkehr und digitale Infrastruktur -216- Ausschuss filr Verkehr und digitale Infrastruktur Ausscb.UBSdrucksache 18(15)321 llandNrnlmlti,fam IUrVerbbrlnf dlgllale lnilltldu• 11030 llellA Vorsitzenden des Ausschusses filr Verkehr und di ·tate Infrastruktur bein Bundesminister filr Verkehr und ~ lnfrastruklur Deutscher Bundestag IWJ8ANSaRFT Platz der Republik: 1 lnvalldenslraße 44 11011 Berlin 10115 Berlin POSTANSCHRIFT 11030 Berlin m. +49 (0)30 FAX +49 (0)30 Betreff: Bericht der Untenuchungskommission „Volkswagen" . .build.de Aktenzeichen: L 14/1S42./2-02/18 www. Datum: Berlin, 22.04.2016 Seite! von 1 Sehr geehrter Herr anliegend übersende ich den Bericht der Untersuchungskommission "Volkswagen". FOr eine Weiterleitung an die Mitglieder des Ausschusses durch Ihr Sekretariat wlre ich dankbar. Mit :freundlichen Grüßen . f YERKEHRSMBHJUNG Wim U6 ~ Tmn: M5, Bus: 120, 123. 142,141,245 (lrwllldNpn) 11111 belCIIIIA SltdllMdenmglnder'lflll■.._,IJ ~ W I I IIUnllnahmen. .
Herauszugebende Dokumente S. 1 - 5 hier betroffen: S. 3 C)
-3- Volkswagen Aktiengesellschaft Brieffach 111/1882 38436 Wolfsburg . Tel. +4 Fax +4 www.vol swagenag.de Volkswagen Aktiengesellschaft Sitz: Wolfsburg Registergericht: Amtsgericht Braunschweig HRB Nr.: 100484 Vorstand: Matthias Müller (Vorsitzender), Herbert Dless, Francisco J. Garcia Sanz, Jochem Heizmann, Horst Neumann, Hans Dieter Pötsch, Andreas Renschler, Rupert Stadler · Wichtiger Hinweis: Die vorgenannten Angaben werden jeder E-Mail automatisch hinzugefügt und lassen keine Rückschlüsse auf den Rechtscharakter der E-Mail zu. 2
Herauszuge_bende Dokumente - -Anlage 1 Dok. 219 S. 23-45 hier betroffen: S. 34 - 38 ()
-34- An: Ref-Presse Betreff: Re: Ihre Fragen Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Antworten veranlassen mich zu drei Nachfragen. Sie verweisen in Ihrer Antwort auf meine Frage 7 auf die EG-FGV mit den Paragraphen 7, 25, 27 und 37. In dem genannten§ 37 wird betreffend Ordnungswidrigkeiten auf das StVG mit den Paragraphen 23 und 24 verwiesen. Dort werden mögliche Geldbussen von 2000 Euro (§ 24) bzw. 5000 Euro (§ 23) genannt. Die EU-Verordnung 715/2007 verlangt "für Verstöße von Herstellern" - etwa die "Verwendung von Abschalteinrichtungen" - Sanktionen, die "w_irksam, verhältnismäßig und abschreckend" zu sein haben. Daher meine Fragen: C- 1. Wären diese Summe bei der illegalen Verwendung von Abschalteinrichtungenjeweils pro verkauften Pkw fällig für den Hersteller, der den Verkauf vornahm? 2. Wenn ja, welche Summe käme in einem solchen Fall pro Pkw in Betracht: Bis zu 2000 Euro (§ 24 StVG) oder bis zu 5000 Euro ($ 23 StVG)? 3. Falls diese Geldbußen nicht pro Pkw fällig würden: Sind Summen von 2000 bzw. 5000 Euro aus Ihrer Sicht "abschreckend"? - Mit freutidlichen Grüßen · Reporter Cstem Gruner+Jahr GmbH & Co KG fWHrt,n Anna-Loulsa-Karsch-Strasse 2 D-10178 Berlin ~-~t?m-~ 7--- ~ Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kapieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet.
-35- This e-mail may contain confldential and/or privileged Information. If you are not the intended recipient (or h~ve received this e-mail in error) please notify the sender lmmedlately and destroy thls e-mail. Any unauthorized copylng, disclosure or distributlon of the material in this e-mail is strictly forbidden. · Von: Ref-Presse <presse@bmvi.bund.de> Datum: Dienstag, 6. Oktober 2015 12:13 · An: stern.de> Betreff: Ihre Fragen Sehr geehrter Herrlllll, zu Ihren Fragen erhalten Sie anliegende Sachinformationen des BMVI (keine na,:nentlichen Zitate). > s. Word-Dokument Mit freundlichen Grüßen -Referat Presse- \_ Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur lnvalidenstraße 44 10115 Berlin Tel 030~18300-7200 Fax 030-18300-1958 presse@bmvi.bund.de Von: stern.de Gese An: Ref-Presse _ Betreff: erl. Ko.-JH Verordnung zu Euro 5/6 Wichtigkeit: Hoch Sehr geehrte Damen und Herren, Hiermit würde ich Ihnen gerne Fragen zu der EU-Verordnung 715/2007 vom 20. Juni 2007 stellen, betreffend Typgenehmlgungen für Pkw der Klassen Euro 5 und Euro 6. Wie Sie wissen, sind EU-Verordnungen in den Mitgliedsstaaten unmittelbar geltendes Recht. Hier meine Fragen: 1. Laut Artikel 13 der gena~nten Verordnung legen die Mitgliedsstaaten für Verstöße von Herstellern gegen die Vorschriften dieser Verordnung Sanktionen fest. Bis zum 2. Januar 2009 sollten die Mitgliedsstaaten de·r Kommission ihre jeweiligen diesbezüglichen Vorschriften mitteilen. ihr· hat sich am Mittwoch in der Fragestunde des Bundestages geweigert Auskunft zu geben, wie Deutschland die Vorgabe nach Artikel 13 dieser Vorgabe umgesetzt · ' 1 hat. Könnten Sie mir mitteilen, inwiefern sie diese Forderung umgesetzt haben? 2. Falls Sie die Vorgabe nicht umgesetzt haben: Warum nicht? So weit meine F~agen. Ich würde Sie gerne bitten, mir ihre Antworten bis Montag gegen 15 Uhr zu übermitteln. Jetzt schon vielen Dank.