Stiftungsgespräch-240915-2016

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Haushaltsreferat                                                        Berlin, den 22. September 2015 Z,5-11006/6#8                                                           Hausruf: 11500 Rtft..: MinR Dr. Burbaum Ref.: RO v. Sirnson Sbn.:   AR'n KrOger t? .✓.: 8uf'ldesm·1nrster,wr, • • - -·. ~ 1 - C _,,e V~_, n:i,::I) Herrn St Engelke               '1c:!l'J2Z.Sep.        . ?fl15 Urneit_      .• AY ~ Nr::~-~---~·=···                     AbdruckCel: Frau Stn Dr. Haber Herrn PSt Dr. Krings Herrn PSt Dr. Schröder HermALG kri  11r, r :r- _1-t...t~ ,,, ) _.,~ 1,uC)IJ/fq1,,.a q, Referat G 16 hat mttgazelchnet z7 1/-ä,1?(0 Aufstellung des Haushalts 2016; Gespräch am 24. September 2015 mit den Berichterstattern des Einzelplans 06, weiteren Abgeordneten des Haushaltsausschusses und Vertretern der politischen Stiftungen Bezug:          Einladung der Konrad-Adenauer-Stiftung vom 15. September 2015 Anlage:         1. Einladungsschreiben 2. Vorschlag zur Tagesordnung 3. Vorläufige Teilnehmerliste 4. Vortagen der Stiftungen 5. u. 6 Auszüge aus dem Regierungsentwurf 2016 1.       Votum Kenntnisnahme der Gesprächsvorbereitung. 2.       Sachverhalt Am 24. September 2015 findet um 18 Uhr auf Einladung der Konrad- Adenauer-Stiftung das so genannte Stiftungsgespräch statt. Teilnehmen werden die Berichterstatter des Haushaltsausschusses des Deutschen Bun-
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destages für den Einzelplan 06, weiteren Abgeordneten des Haushaltsaus- schusses und den Vertretern der politischen Stiftungen . •   Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), •   Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS), •   Hanns-Seidel-Stiftung (HSS), •   Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit (FNF), •   Heinrich-Söll-Stiftung (HBS) und •   Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS) Einladung (Anlage 1). Tagesordnung (Anlage 2), vorläufige Teilnehmerliste (Anlage 3) und die Vorlagen der Stiftungen (Anlage 4) sind beigefügt. Sie werden begteitet von Herm Prof. Dr. Hofmann, Herrn Dr. Bentmann, Herrn Dr. Burbaum und Herrn von Simson als Protokollant. 3.  Stellungnahme Die Bewilligung von Haushaltsmitteln an die politischen Stiftungen erfolgt seit Beginn der Förderung im Haushaltsjahr 1967 stets im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deut- schen Bundestages. Die Haushaltsberichterstatter der Fraktionen entschei- den in ständiger Praxis Ober Höhe und Verteilung der Globafzuschüsse - oh- ne Mitwirkung der Bundesregierung " im Benehmen mit den Stiftungsvertre- tem. In diesem sog. Stfftungsgespräch hat BMI deshalb lediglich eine "notarielle" Funktion. Rechtsgrundlage der Förderung der politischen Stiftungen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juli 1986 (BVerfGE 73 S.1 ff.). Auf ihm fußt die Gemeinsame Erklärung der KAS, FES, FNF, HSS und HBS vom 6. November 1998. Über die Aufnahme einer politischen Stiftung in die Global- mittelförderung entscheidet der Deutsche Bundestag. Ihre Vorbereitung ori- entiert sich an der Tagesordnung / den Stiftungsvorlagen:
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TOP 1: Allgemeine Aussprache Üblicherweise werden die Stiftungen Sie im Gespräch bitten, aus Sicht des BMI zur Bedeutung der politischen Bildung (und der politischen Stiftungen) Stellung zu nehmen. Dazu wird vorgeschlagen •   den hohen Stellenwert politischer Bildungsarbeit und die wesentliche ße. deutung der politischen Bildung angesichts aktueller Herausforderungen, wie beispielsweise der Etablierung neuer Formen der BOrgerbeteiligung und der Extremismusprävention hervorzuheben, •    in diesem Zusammenhang bietet sich eine Verknüpfung der besonderen Bedeutung der politischen Bildungsarbeit mit der aktuellen Flüchtlingsla- ge an, •    die hierzulande beispielhafte Vielfalt der Institutionen - politischen Stif- tungen, BpB und viele Landeszentralen - zu würdigen, die in Deutsch- land erfolgreich politische Bildungsarbeit gestalten und dabei ein breites Spektrum von Inhalten und politischen Perspektiven abdecken. Ferner ist besonders die Auslandsarbeit hervorzuheben, die in Zeiten globaler Ver- änderungen Unterstotzung für den Aufbau demokratischer Strukturen leistet, mitzuteilen, dass die Bundesregierung der politischen Bildung auch weiterhin eine hohe Priorität beimessen und sie mit Nachdruck un- terstützen wird. Aus diesem Grunde hat sich BMI mit Erfolg dafür einge- setzt, dass die Erhöhung der Globalzuschüsse um 14 Mio.€ aus der Be- reinigungssitzung zum Haushalt 2015 nunmehr für den Finanzplanungs- zettraum dauerhaft etatisiert wird. TOP 2: Verteilungsschlüssel In einer Gemeinsamen Erklärung von 1998 haben die politischen Stiftungen ihre Auffassung dargelegt, dass Maßstab für die Dauerhaftigkeit und Gewich- tigkeit einer politischen Grundströmung die Stärkeverhältnisse sein sollten, wie sie vier Bundestagswahlen widerspiegeln, weil erst dadurch die Dauer- haftigkeit und Gewichtigkeit belegt wird. Die Wahlergebnisse der jeweiligen Parteien sind Bemessungsgrundlage fOr den Verteilerschlüssel, den die politischen Stiftungen untereinander abstimmen und dem BMI ein-
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schll&Blich der darauf fußenden Verteilung dar Haushaltsansitze mittel• len. Der Verteilungsschlüssel nach der Bundestagswahl 2013 wurde mit dem Haushalt 2015 angepasst, nachdem die politischen Stiftungen einen neuen VerteifungsschlDssel fOr die Globalzuschüsse vorgeschlagen hatten, der die Stärkeverhältnisse aus der Bundestagswahl 2013 mit einbezieht (Anlage 4.1 ). Dieser VerteilungsschlOssel bleibt auch Grundlage fOr die Verteilung im Haushalt 2016. TOP 3: Zuwendung des BMI (Globalzuschüsse) Die so genannten .Globalzusch0sse zur gesellschaftspolitischen und demo- kratischen Bildungsarbeit" sind in dem Fachkapitel Gesellschaft und Verfas- sung (Kapitel 0601) beim Trtel 685 12 veranschlagt. Der Haushaltsausschuss hatte in der Bereinigungssitzung fOr den Haushalt 2014 eine Erhöhung der Globalzuschüsse um 18 Mio. € auf damit 115,957 Mio.€ beschlossen. Im Rahmen der Aufstellung des Haushalts 2015 hatte die Bundesregierung eine Erhöhung der Globalzusch0sse um jährlich 4 Mio. € vorgesehen. Im Stiftungsgespräch 2015 baten die politischen Stiftungen darum, die Globalzuschüsse fOr 2015 auf das Niveau des Haushaltsansatzes 2014 anzuheben und fOr die gesamte Legislatur durchzuschreiben. Im Er- gebnis der Bereinigungssitzung wurde der Ansatz 2015 entsprechend ange- hoben. Das BMI hat dieses Ergebnis In die Gespräche mit dem BMF über den Regierungsentwurf 2016 eingebracht. Mit dem Eckwertebeschluss zum Haushalt 2016 wurde der Ansatz nunmehr auch für die Finanzplanjahre durchgeschrieben. Im Kontext der finanziellen Ausstattung der Politischen Stiftungen könnten die Abgeordneten die Bestände an sog. Selbstbewirt- achaftungsmitteln thematisieren. Diese aus dem Haushaltsjahr 2014 nach 2015 (im Haushalt 2016 in der Erläuterung zum Titel aus- zuweisen) übertragenen Restmittel belaufen sich auf rund 23 Mio. € und stehen 2015 den jeweiligen Stiftungen zusätzlich zur Verfügung. Auch 2015 wird es voraussichtlich zu Restmitteln in dieser Größen-
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ordnung kommen, die den verfügbaren Ansatz für 2016 entspre- chend erhöhen. BMI nimmt hierzu keine Bewertung vor, auch wenn die Höhe der SB- Mittel wiederholt vom BRH kritisch angesprochen wurde. TOP 4-5: Zuwendung des BMZ und des AA Neben BMI treten als weitere Zuwendungsgeber der politischen Stiftungen das BMZ und das AA in Erscheinung. Beide Ressorts nehmen nicht an dem Gespräch teil. Die Zuwendungen des AA und des BMZ werden üblicherweise nicht thematisiert; eine Stellungnahme des BMI wird hierzu nicht erwartet. TOP 8: Zuwendung das BMI (Bautitel) Die .Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen zur gesell- schaftspolitischen und demokratischen Bildungsarbeit (,,Bautitel") sind in dem Fachkapitel Gesellschaft und Verfassung (Kapitel 0601) bei Titel 894 12 veranschlagt. Der Regierungsentwurf fOr 2016 sieht hier einen Ansatz in Hö- he von 5 Mio. € vor (siehe Auszug aus dem Regierungsentwurf 2016, Anlage 6). a) Bauvorhaben der RLS Der Haushaltsausschuss hatte in der Bereinigungssitzung für den Haushalt 2014 die Voraussetzungen für die Finanzierung eines Verwaltungs- und Ver- anstaltungsgebäudes der RLS geschaffen. Durch Beschluss wurden 4 Mio. € fOr den Haushalt 2014, die für Grundstücks- und Vorplanungskosten bereits bewilligt worden sind, sowie eine Verpflichtungsermächtigung mit Fälligkeiten für die Folgejahre (2015 - 2018) im Volumen von 16.4 Mio. € genehmigt. Der RegE 2016 sieht die von den Stiftungen vorgeschlagenen 5 Mio.€ vor. Allerdings zeichnet sich schon jetzt ab, dass die zeitgerechte Verausgabung der bereitgestellten Haushaltsmittel aufgrund von Verzögerungen beim Bau- fortschritt weder in 2015 noch in 2016 (hier zumindest nicht vollständig) er- folgen wird. Es ist zu erwarten, dass die Stiftungen dies thematisieren wer- den.
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V Nach grundsätzlicher Bewilligung des vollständigen Bauvorhabens (nach derzeitiger Tenninplanung voraussichtlich erst Ende 2016) soll die ZUWen- dung von Baumitteln nach Baufortschritt erfolgen. Da der Bautitel der Stiftun- gen nicht flexibilisiert ist, werden die in diesem und voraussichtlich im nächs- ten Jahr nicht verausgabten Mittel an den Bundeshaushalt zurückfallen. Eine Übertragung der Mittel in das Folgejahr wäre möglich, jedoch nur gegen ent- sprechende Einsparung an anderer Stelle im Einzelplan des BMI. Es fehlt eine entsprechende haushaltsrechtliche Vorsorge, um die Verzöge- rungen im Baufortschritt aufzufangen: denkbar wäre eine Flexibilisierung des Titels oder die Ausbringung eines so genannten Selbstbewirtschaftungsver- merks (SB-Vennerk) - möglicherweise bOte sich hier sogar noch der für 2015 in Rede stehende Nachtragshaushalt an. Der Mechanismus der Übertragbarkeit von Haushaltsmitteln ist den Stiftun- gen aus den GlobalzuschOssen (hier Ober SB-Vennerk) bekannt. Gleichwohl sieht der Vorschlag der Stiftungen keinen solchen Mechanismus vor, so dass die Frage der zunächst nicht verbrauchten, spater aber zwingend erforderli- chen Mittel offen bleibt. Für 2016 wird sich fOr den Bau voraussichtlich keine Finanzierungslücke er- geben, da die in 2016 ggf. entstehenden Bedarfe aus dem Soll-Ansatz abzu- decken sein werden. Aus Sicht des BMI ist die Frage der im Gesamtbudget fehlenden Mittel jedoch spätestens im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2017 (Baubeginn voraussichtlich Anfang 2017) durch eine bedarfsgerechte Veranschlagung zu klären. b) bauinvestive Maßnahmen Wte bereits im Stiftungsgespräch 2014 werden die politischen Stiftungen vor- tragen, dass für bauinvestive Maßnahmen zusätzliche Haushaltsmittel be- reitgestellt werden müssen. Nur dadurch könnten sie den wandelnden Anfor- derungen an die Bauinfrastruktur gerecht werden. Das BMI steht dem Anliegen der Stiftungen                                      r, solange die erforderlichen Haushaltsmitt
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c> Bauinvestitionsprogramm der politischen Stiftungen Das Bauinvestitionsprogramm für die politischen Stiftungen ist erstmars mit dem Haushalt 2004 etatisiert worden. Der aktuelle Bauinvestitionstitel wurde mit einer Laufzeit von 2004 bis 2014 ausgebraucht (Gesamtvolumen 60 Mio. €) und endet somit in diesem Jahr. Im Regierungsentwurf 2018 sind bei dem Titel lediglich die Mittel für den Bau der RLS veranschlagt (die RLS konnte bei Auflegung des Programms im Jahr 2004 nicht berücksichtigt werden}. Möglicherweise werden die politi- schen Stiftungen vortragen, dass ein neues Bauinvestitionsprogramm aufge- legt und zusätzliche Haushaltsmittel für bauinvestive Maßnahmen bereitge- stellt werden müssen. Das BMI steht einem solchen Anliegen der Stiftungen grundsätzlich neutral gegenüber, solange die erforderlichen Haushaltsmittel aus dem Gesamt- haushalt bereitgestellt werden. Dr. Burbaum
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Haushaltsreferat                                              Berlin, den 20. Oktober 2015 Bundesministerium des Innern Verfasser: RD v. Srmson Ergebnisprotokoll des Stiftungsgesprächs zum Haushalt 2016 am 24. September 2015 ab 18 Uhr in den Räumen der Konrad-Adenauer-Stiftung in Berlin (Teilnehmer laut Anlage) (KAS) begrüßt im Namen aller politischen Stiftungen die Vorsit- zende des Haushaltsausschusses (HHA), Frau Md,ll:Q!, .bggsch                  (Ql~ LINKE), und alle anderen Anwesenden. Besonders begrüßJi                                         den neuen Staatssekretär im BMI, Herrn Engelke, und                           '•'/"' als neuen Hauptge- schäftsführer der FNS. Darüber hinaus dankt er den anwesenden Mitgliedern des HHA für ihr Kommen. Frau MdB Dr. Lötzsch verweist auf die gute Zusammenarbeit zwischen den Stiftun- gen, deren Arbeit sehr vom HHA geschätzt werde. Unter Verweis auf die kritische Berichterstattung im SPIEGEL, ruft sie dazu auf, sensibel zu sein und fortlaufend über die gute Arbeit der Stiftungen zu informieren. 1. A1I91m,11J,n! ~ussprache eröffnet die allgemeine Aussprache und stellt Einvernehmen zur versandten Tagesordnung fest. Hinsichtlich der Globalzuschüsse dankt er den Mit- gliedern des Haushaltsausschusses für die erfolgte Anhebung in der vergangenen Bereinigungssitzung. Er stellt zwei Aspekte in den Vordergrund: Erstens habe die Flüchtlingsfrage auch auf die Arbeit der Stiftungen große Auswirkungen. Dieses Thema stelle derzeit den Schwerpunkt der Bildungsarbeit dar. zweitens verweist er auf die zunehmend schwerer werdende internationale Arbeit der Stiftungen. Als Beispiele nennt er eine Verschlechterung von Rahmenbedingungen in Ägypten, China und Russland. Sogar in Israel werde derzeit Ober ein NGO-Gesetz nachge- dacht. MdB Kindler (890/Die Grünen) äußert seine Sorge über die sogenannten Shrinking Spaces in der internationalen Kontaktpflege. Er fordert die Bundesregierung auf, dies bei internationalen Treffen zu thematisieren. Im Hinblick auf die Flüchtlingslage halte auch er die Stiftungsarbeit für extrem wichtig. Um Konflikte in Deutschland zu vermeiden, müssten diese die Bevölkerung aufklären. -              (FES) betont, dass der Umgang mit den Flüchtlingen alle berühre und dass die Stiftungen Verantwortung übernehmen wollen. Nach außen müsse auf ei-
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-2- ne politische Lösung in den Herkunftsländern hingewirkt werden. Nach innen soll- ten die Stiftungen ihren Beitrag leisten, um sowohl deutsche und EU-Werte in Erin- nerung zu rufen als auch die politische Orientierung der Flüchtlinge zu unterstüt- zen. (FNS) merkt an, dass die Stiftungen in Russland als "Agenten" beziic:'fmet w0rden. Die Arbeit der Stiftungen müsse in solch einem Umfeld auf der Werteordnung der UN und auf Basis einer freiheitlichen demokratischen Grundord- nung stattfinden. Fortlaufend gelte es, zu bilanzieren, ob die Stiftungen effektvoll arbeiten könnten; in Ägypten sei bereits die Grenze der Arbeitsfähigkeit fast über- schritten. ~ ( H B S ) ergänzt, dass die Räume für die Demokratieförderung weltweit offe·11 gehalten werden müssten. Die Stiftungen würden oft Kontakt zu Personen halten, die unter einem enormen politischen Druck stünden. In solchen Situationen seien die Stiftungen auf die Unterstützung durch die Bundesregierung und das Par- lament angewiesen. In Deutschland sollten die Stiftungen Werte wie Akzeptanz, Toleranz und die Willkommenskultur fördern. In der EU müsse darauf hingewirkt werden, dass sich die Mitgliedsländer nicht auseinander dividieren lassen. Interna- tional müsse eine Auseinandersetzung mit den Fluchtursachen stattfinden. merkt an, dass die Flüchtlingsfrage deutlich zeige, wie die politi- sclW~rrEbenen von der Kommunal-, über die Länder-, zur Bundes und EU-Ebene zusammen wirken müssten. Er sähe die Lage als Chance, die EU stärker zu ma- chen. II. Verteilun$1sschlüssel führt aus, dass der Verteilungsschlüssel die Ergebnisse der vier letzten Bundestagswahlen berücksichtige und einen Ausgleich zwischen kleineren und größeren Stiftungen schaffe. Er bittet im Namen aller Stiftungen um Anwen- dung des Schlüssels bei der Verteilung der Mittel. III. Zuwendung des BMI (Globalzuschüsse) spricht seinen Dank dafür aus, dass die Erhöhung der Stiftungs- mittel im Finanzplan verstetigt worden seien. Herr Dr. Brandl (CSU) verweist auf den Mechanismus, demzufolge die sonst jähr- lich erfolgenden Erhöhungen der Globalmittel in dieser Legislaturperiode einmalig am Anfang erhöht worden seien. Im Gegenzug erwarte er, dass es keine weiteren Erhöhungen in der 18. Legislaturperiode geben werde. Dies bitte er auch im Rah- men der Erörterung zu TOP 5 zu berücksichtigen. Hinsichtlich der Baumittel für die
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-3- RLS sagte er zu, eine Lösung für die Probleme im Zusammenhang mit dem Mittel- abfluss zu finden. Herr MdB Kahrs (SPD) widerspricht insoweit, als dass er die Meinung äußert, die geäußerten Bedarfe bei den inYt~tfven Maßnahmen unabhängig von den Global- mitteln betrachten zu wollen.   taa         ergänzt, dass eine größere Flexibilität im Hinblick auf Investitionsmittel nötig wäre. IV. Zuwendung des BMZ Die politischen Stiftungen drOcken ihren Dank fOr den Ansatz aus und bitten, den Kabinettsbeschluss für das HH-Jahr 2016 zu bestätigen. V. Zuwendungen des AA - - - stellt fest, dass sich die Schere zwischen den AA- und BMZ-Mitteln wei- te. Wäh'rend die Mittel des AA insgesamt gewachsen seien, würde der entspre- chende Titel der Stiftungen seit Jahren stagnieren. Aus seiner Sicht müsse drin- gend mehr in den europäischen Dialog investiert werden. Da der Haushalt des AA um 18 "~.~achse, frage er sich, ob dies entsprechende Spiel~ume eröffne. - (HSS) schließt sich diesen Ausführungen ausdrOckJich an. Sie iweist dataüfhin, ·dass es im Hinblick auf Auslandsstipendien das falsche Signal wäre, hie.r zu kürzen. Aus ihrer Sicht begleiten die Stiftungen ihre Stipendiaten weitaus enger als der DAAO seine Auslandsstipendiaten. beantwortet die Frage von Herrn MdB Claus (Die Linke) nach dem gewünschten prozentualen Aufwuchs des Titels mit etwa 10 %. -               bestätigt dies und nennt eine Aufstockung von rd. 5 Mio.€ als Zielgröße.                         · Herr MdB Rehberg (CDU) sagt zu, sich den AA-Titel nochmals genauer anzuse- hen. Er bittet allerdings um Erläuterung, weshalb in 2014 nur rd. 16 Mio. € abge- flossen seien.                 (KAS) sagt zu, den Abgeordneten aus dem HHA Ober diesen Punktschriftlich zu informieren. Herr MdB Claus bat abschließend nachdrOcklich darum, künftig in der von den Stif- tungen erstellen Unterlage für das Stiftungsgespräch auch die Zuwendungen des BMBF an die politischen Stiftungen - gegebenenfalls nachrichtlich - auszuweisen. VI. Zuwendung des BMI (Zuschüsse für Investitionen)
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