an_pofalla_27_05_2011
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung“
RW E Dr. Jürgen Großmann Vorsitzender des Vorstandes Chief Executive Officer Frau Bundeskanzlerin a Dr. Angela Merkel, MdB Bundeskanzleramt Willy-Brandt-Straße 1 10557 Berlin Essen, 05. Juni 2011 Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin, liebe Frau Doktor Merkel, der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie nimmt konkrete Formen an und ich möchte in diesem Brief zu einigen Punkten Stellung nehmen, die aus den Entscheidungen der letzten Tage resultieren und mir unter den Nägeln brennen. Dabei geht es mir nicht um eine Grundsatzdebatte. Die Argumente sind ausgetauscht und bekannt. Wenn der Ausstieg jedoch so kommt, wie er nach den uns vorliegenden Informationen nun beschlossen werden soll, können die Mengen nach dem alten Atomgesetz nicht verstromt werden und die negativen Folgen werden ungleich auf die Schultern der Kernkraft- werksbetreiber verteilt. Im Einzelnen: Nach der aktuell geplanten Regelung mit anlagenbezogenen Endterminen werden die Altmengen der weiter zu betreibenden Anlagen sowie die der stillzulegenden Anlagen einschließlich der Mülheim-Kärlich-Mengen nicht verstromt werden können. Zu einer anderen Bewertung kommt man nur, wenn unrealistisch hohe durchschnittliche Ausnutzungsgrade von über 91 % unterstellt werden. Realistisch ist aus unserer Sicht für die kommenden elf Jahre ein durchschnittlicher Ausnutzungsgrad von ca. 85 %. Unterstellt man diese Ausnutzung und eine optimale Verteilung der Mengen über die Unternehmensgrenzen hinweg, so könnten ca. 60 TWh nicht verstromt werden. a RER Opernplatz I 45128 Essen T +49 20112-150310 F +49 2017 12-15013 vo RWE:C GEH EN E a one.
2 Bei dem Mengenaustausch zwischen den Unternehmen würde es darüberhinaus nach unserem Kenntnisstand über die Abschaltdaten der einzelnen Anlagen zu erheblichen Schieflagen kommen. Während EnBW und vor allem E.ON ihre Mengen in eigenen Anlagen verstromen könnten, wäre RWE für die Nutzung ihrer Mengen auf Kraftwerksleistung anderer Unternehmen insbesondere von E.ON angewiesen. Und was das für den zu erzielenden Preis bedeutet, wenn nur ein einziger Akteur freie Kapazität hat, brauche ich Ihnen nicht zu schildern. Wenn man den realistischen Ausnutzungsgrad von 85 % annimmt, kann RWE 50 TwWh, d.h. ca. die Hälfte unserer Mülheim-Kärlich-Mengen, nicht in eigenen Anlagen verstromen. Ich bitte Sie daher, bei der Ausgestaltung der Regelung auf ein level- playing-field zu achten und - auch im Interesse eines fairen Wettbewerbs auf europäischer Ebene - nicht einzelne Akteure zu benachteiligen. An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass die Verstromungs- mengen aus dem Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich nach dem Atomkonsens 2002 eine vom Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützte Position sind. Dies hat der damalige Gesetzgeber in der Begründung zur damaligen Änderung des Atomgesetzes ausdrücklich anerkannt und an dieser Position seither auch bei keiner Atomgesetz-Novelle etwas geändert. Der Schutz dieser grundrechtlich geschützten Position ist meines Erachtens relativ unkompliziert zu bewerkstelligen, wenn etwa folgende Punkte in Betracht gezogen werden: Gundremmingen B und € sollten den gleichen Abschalttermin erhalten, also Ende 2021. Bitte bedenken Sie, dass die Anlagen baugleich und innerhalb eines halben Jahres in Betrieb gegangen sind und daher wirklich nicht erkennbar ist, warum eine Anlage nach derzeitigem Ansatz vier Jahre früher als die andere abgeschaltet werden soll. Zusätzlich müsste im Atomgesetz festgelegt werden, dass in den Kernkraftwerken Gundremmingen B und C sowie Emsland nach Verbrauch von deren Altmengen zunächst ausschließlich nur Biblis- und Mülheim-Kärlich-Mengen verstromt werden dürfen. Dies halten wir für gerechtfertigt, da E.ON als Miteigentümer dieser Anlagen aufgrund der vorgesehenen Festlegung der Abschalttermine gemessen an ihren Altmengen im Vergleich zu uns überproportional viel Verstromungs- kapazitäten erhält. Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass auch RWE seine Mengen in eigenen Anlagen verstromen kann und nicht darauf angewiesen ist, sie unter Wert zu veräußern oder gar zu verlieren, schließlich brauchen auch wir die finanziellen Mittel, um die Energiewende mit zu finanzieren.
3 RWE ist nach wie vor einer der größten Investoren in Erneuerbare Energien in Deutschland, aber den Cash flow, um dies zu finanzieren, bringen nach wie vor Kohle und Kernkraft. Verehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie wissen, dass die geplante Regelung neben der volkswirtschaftlichen Herausforderung gravierende Folgen für die Kernkraftbetreiber haben wird. Ich denke da in erster Linie an die Beschäftigten in Biblis, die es sehr Kurzfristig, überraschend und extrem hart treffen wird. Ä Dass die Bundesregierung das Aus der Kernenergie beschlossen hat, müssen und werden wir selbstverständlich akzeptieren. Dann ist es aber nur gerecht, wenn jeder Betreiber die Mengen, die ihm im Atomgesetz 2002 zugesichert worden sind, wenigstens auch in eigenen Anlagen verstromen kann. Für Details und ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit besten Grüßen "ar GET