an_pofalla_27_05_2011

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Informationsfreiheitsanfrage zur MONITOR-Pressemeldung

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RW E Dr. Jürgen Großmann

Vorsitzender des Vorstandes
Chief Executive Officer

 

Frau Bundeskanzlerin a
Dr. Angela Merkel, MdB
Bundeskanzleramt
Willy-Brandt-Straße 1

10557 Berlin

Essen, 05. Juni 2011

Sehr verehrte Frau Bundeskanzlerin,
liebe Frau Doktor Merkel,

der von der Bundesregierung beschlossene Ausstieg aus der Kernenergie
nimmt konkrete Formen an und ich möchte in diesem Brief zu einigen
Punkten Stellung nehmen, die aus den Entscheidungen der letzten Tage
resultieren und mir unter den Nägeln brennen.

Dabei geht es mir nicht um eine Grundsatzdebatte. Die Argumente sind
ausgetauscht und bekannt. Wenn der Ausstieg jedoch so kommt, wie er
nach den uns vorliegenden Informationen nun beschlossen werden soll,
können die Mengen nach dem alten Atomgesetz nicht verstromt werden
und die negativen Folgen werden ungleich auf die Schultern der Kernkraft-
werksbetreiber verteilt.

Im Einzelnen:

Nach der aktuell geplanten Regelung mit anlagenbezogenen Endterminen
werden die Altmengen der weiter zu betreibenden Anlagen sowie die der
stillzulegenden Anlagen einschließlich der Mülheim-Kärlich-Mengen nicht
verstromt werden können.

Zu einer anderen Bewertung kommt man nur, wenn unrealistisch hohe
durchschnittliche Ausnutzungsgrade von über 91 % unterstellt werden.
Realistisch ist aus unserer Sicht für die kommenden elf Jahre ein
durchschnittlicher Ausnutzungsgrad von ca. 85 %.

Unterstellt man diese Ausnutzung und eine optimale Verteilung
der Mengen über die Unternehmensgrenzen hinweg, so könnten

ca. 60 TWh nicht verstromt werden. a RER

Opernplatz I
45128 Essen

T +49 20112-150310

F +49 2017 12-15013
vo RWE:C GEH EN E a one.
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Bei dem Mengenaustausch zwischen den Unternehmen würde es
darüberhinaus nach unserem Kenntnisstand über die Abschaltdaten der
einzelnen Anlagen zu erheblichen Schieflagen kommen. Während EnBW
und vor allem E.ON ihre Mengen in eigenen Anlagen verstromen könnten,
wäre RWE für die Nutzung ihrer Mengen auf Kraftwerksleistung anderer
Unternehmen insbesondere von E.ON angewiesen. Und was das für
den zu erzielenden Preis bedeutet, wenn nur ein einziger Akteur freie
Kapazität hat, brauche ich Ihnen nicht zu schildern. Wenn man den
realistischen Ausnutzungsgrad von 85 % annimmt, kann RWE 50 TwWh,
d.h. ca. die Hälfte unserer Mülheim-Kärlich-Mengen, nicht in eigenen
Anlagen verstromen.

Ich bitte Sie daher, bei der Ausgestaltung der Regelung auf ein level-
playing-field zu achten und - auch im Interesse eines fairen Wettbewerbs
auf europäischer Ebene - nicht einzelne Akteure zu benachteiligen.

An dieser Stelle möchte ich auch daran erinnern, dass die Verstromungs-
mengen aus dem Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich nach dem Atomkonsens
2002 eine vom Eigentumsrecht des Grundgesetzes geschützte Position
sind. Dies hat der damalige Gesetzgeber in der Begründung zur damaligen
Änderung des Atomgesetzes ausdrücklich anerkannt und an dieser
Position seither auch bei keiner Atomgesetz-Novelle etwas geändert.

Der Schutz dieser grundrechtlich geschützten Position ist meines
Erachtens relativ unkompliziert zu bewerkstelligen, wenn etwa folgende
Punkte in Betracht gezogen werden:

Gundremmingen B und € sollten den gleichen Abschalttermin erhalten,
also Ende 2021. Bitte bedenken Sie, dass die Anlagen baugleich und
innerhalb eines halben Jahres in Betrieb gegangen sind und daher wirklich
nicht erkennbar ist, warum eine Anlage nach derzeitigem Ansatz vier Jahre
früher als die andere abgeschaltet werden soll.

Zusätzlich müsste im Atomgesetz festgelegt werden, dass in den
Kernkraftwerken Gundremmingen B und C sowie Emsland nach
Verbrauch von deren Altmengen zunächst ausschließlich nur Biblis-
und Mülheim-Kärlich-Mengen verstromt werden dürfen. Dies halten wir
für gerechtfertigt, da E.ON als Miteigentümer dieser Anlagen aufgrund
der vorgesehenen Festlegung der Abschalttermine gemessen an ihren
Altmengen im Vergleich zu uns überproportional viel Verstromungs-
kapazitäten erhält.

Auf diese Weise wäre sichergestellt, dass auch RWE seine Mengen in
eigenen Anlagen verstromen kann und nicht darauf angewiesen ist, sie
unter Wert zu veräußern oder gar zu verlieren, schließlich brauchen auch
wir die finanziellen Mittel, um die Energiewende mit zu finanzieren.
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RWE ist nach wie vor einer der größten Investoren in Erneuerbare
Energien in Deutschland, aber den Cash flow, um dies zu finanzieren,
bringen nach wie vor Kohle und Kernkraft.

Verehrte Frau Bundeskanzlerin, Sie wissen, dass die geplante Regelung
neben der volkswirtschaftlichen Herausforderung gravierende Folgen für
die Kernkraftbetreiber haben wird. Ich denke da in erster Linie an die
Beschäftigten in Biblis, die es sehr Kurzfristig, überraschend und extrem
hart treffen wird.

Ä Dass die Bundesregierung das Aus der Kernenergie beschlossen hat,
müssen und werden wir selbstverständlich akzeptieren. Dann ist es aber
nur gerecht, wenn jeder Betreiber die Mengen, die ihm im Atomgesetz 2002
zugesichert worden sind, wenigstens auch in eigenen Anlagen verstromen
kann.

Für Details und ein persönliches Gespräch stehe ich Ihnen jederzeit gern
zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

"ar
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