WD 9 - 013/10 Kosteninfrastruktur der Kindertagesbetreuung
Gesundheit, Familie, Senioren, Frauen, Jugend
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 11 WD 09 – 3000-013/2010 Tabelle 7: Reine Ausgaben der öffentlichen Hand1 für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege in Deutschland, Ost- und Westdeutschland 1997 bis 2006 (Anzahl in EUR; Veränderung in %; preisbereinigt) Deutschland Ostdeutschland Westdeutschland (oh- 2 (mit Berlin) (ohne Berlin) ne Berlin) Jahre In Euro 1997 8.792 2.027 5.958 1998 8.798 1.905 6.114 1999 8.831 1.882 6.184 2000 8.887 1.857 6.273 2001 9.254 1.881 6.589 2002 9.753 1.953 7.007 2003 10.051 1.988 7.246 2004 10.223 1.978 7.440 2005 10.376 2.063 7.530 2006 10.443 2.146 7.517 Veränderung zwischen 1997 und 2006 Absolut in Euro +1.651 +0,119 +1.559 in % (nominal) +18,8 +5,9 +26,2 3 in % (preisbedingt) +4,8 -6,6 +11,3 1 Haushaltsunterabschnitte 454 und 464/Funktionen 264 und 274 abzüglich der Einnahmen; diese Ergeb- nisse werden vom Statistischen Bundesamt als „reine Ausgaben“ ausgewiesen. 2 Die Ausgaben für Deutschland (mit Berlin) beinhalten die Aufwendungen der obersten Bundesjugendbe- hörde. 3 Aufgrund der allgemeinen Preisentwicklung ist von einer Preissteigerung zwischen 1997 und 2006 von 13% auszugehen; Gesamtindex für Verbraucherpreise 1997 = 97,1; 2006 = 110,1. (Quelle: Deutsches Jugendinstitut 2007: 229) 7.2. Ausgaben für den Um- und Neubau von Kindertageseinrichtungen (Investitionskosten) In den öffentlichen Ausgaben sind auch die Ausgaben für Investitionen, also Umbau- und Neu- baumaßnahmen von Einrichtungen enthalten. Die Auswertung der zeitlichen Entwicklung der Ausgaben für Investitionen zwischen 1992 und 2006 für Deutschland zeigt eindeutig, dass die Investitionen kontinuierlich zurückgegangen sind: Betrugen diese in Zeiten der Umsetzung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz in Westdeutschland noch jährlich 1 Mrd. Euro, so sind die Investitionsausgaben mit 196 Mio. Euro im Jahre 2006 mehr als deutlich gesunken (vgl. Abb. 9.3). Insbesondere der weitere Rückgang zwischen 2004 und 2005 von 235 Mio. Euro auf 192 Mio. Euro war nicht zu erwarten, da im Jahre 2005 eigentlich die Ausbaubemühungen der Angebote für Kinder unter drei Jahren als Konsequenz des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) hätte beginnen müssen. Würde man diese Werte preisbereinigt darstellen, würde der reale Wert erheblich höher als der hier dargestellte nominale Rückgang ausfallen. Offensichtlich wird also die Ausweitung des Angebotes insbesondere für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 12 WD 09 – 3000-013/2010 Regel durch Unschichtungen der vorhandenen räumlichen und personellen Ressourcen bewerk- stelligt. Die Investitionsausgaben in Ostdeutschland sind über die Jahre relativ konstant. Dokumentiert wird hierüber vermutlich der übliche Investitionsaufwand zur Erhaltung von Einrichtungen so- wie zum Neubau von Einrichtungen, und zwar vor allem in neu erschlossenen Wohngebieten. Tabelle 8: Ausgaben der öffentlichen Haushalte für Investitionen für Kindertageseinrichtungen (Anzahl in Mio. Euro) Quelle: DJI 2007: 228 8. Die Rolle des Bundes bei der Finanzierung Nach Artikel 74 Nr. 7 des Grundgesetzes (GG) – Öffentliche Fürsorge" – liegt zwar die Gesetzge- bungskompetenz beim Bund. Unter diesen, dem Bereich der sog. "konkurrierenden Gesetzge- bung" zugeordneten Kompetenztitel fällt das gesamte Feld der Jugendhilfe und damit auch die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege. Von dieser Regelungskompetenz hat der Bundesgesetzgeber in den §§ 22 ff. des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) Gebrauch gemacht. Er hat sich dabei allerdings auf Grundsatzregelungen beschränkt, und im Übrigen in § 26 Satz 1 KJHG bestimmt, dass das Nähere über Inhalt und Umfang dieser Aufgaben und Leis- tungen durch Landesrecht zu regeln ist. In Artikel 83 GG ist geregelt, dass die Länder die Bun- desgesetze als eigene Angelegenheit ausführen, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. Da im Grundgesetz für die Jugendhilfe keine Ausnahme von dieser Regel geschaffen wurde, liegt die Ausführungskompetenz für Tageseinrichtungen für Kinder bei den Ländern. Die Finanzierungslast wiederum knüpft die Finanzverfassung des Grundgesetzes an die Ausfüh- rungskompetenz, nicht an die Gesetzgebungskompetenz (Artikel 104a GG). Dies hat zur Folge, dass die Finanzierung von Kindertagesstätten Aufgabe der Länder und Gemeinden und nicht des Bundes ist. Auch aufgrund der Föderalismusreform sind in dieser Hinsicht keine Änderungen eingetreten (Zahlenspiegel 2005: 15ff).
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 13 WD 09 – 3000-013/2010 8.1. Finanzierungshilfen durch den Bund Der Bund hat die Kommunen seit Inkrafttreten des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) im Januar 2005 mit jährliche 1,5 Milliarden entlastet. Mit dem am 16. Dezember 2008 in Kraft getre- tenen Kinderförderungsgesetz (KiföG) wurde die Grundlage für den weiteren Ausbau der Kinder- tagesbetreuung geschaffen. Demnach soll bis zum Jahr 2013 bundesweit im Durchschnitt für je- des dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz zur Verfügung stehen – rund ein Drittel der neuen Plätze sollen in der Kindertagespflege geschaffen werden. Im gleichen Jahr erhält jedes Kind mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kin- dertageseinrichtung oder in der Tagespflege. Mit diesen Maßnahmen soll Deutschland den An- schluss an die familienpolitisch erfolgreichen Länder in Nord- und Westeuropa schaffen. Die Finanzierung des Ausbaus ist in dem Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetz geregelt. Bund und Länder hatten sich im August 2007 darauf geeinigt, dass der Bund von den insgesamt 12 Milliar- den Euro, die für den Ausbau benötigt werden, 4 Milliarden Euro trägt. Davon stehen bis zum Jahr 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionsmittel bereit. Die restlichen 1,85 Milli- arden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Die- se Änderung des Finanzausgleichgesetzes wird im KiföG geregelt und gilt bis 2013. Ab 2014 be- teiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an der Finanzierung der Betriebskosten. Diese Entlastung stellt aber keine direkte Finanzierung und damit keine direkte Übernahme von Ausgaben für die Tagesbetreuung dar (BMFSFJ 2008). 9. Quellen Bertelsmann Stiftung. Ländermonitor. Frühkindliche Bildungssysteme 2009. http://www.laendermonitor.de/#id=0 http://www.laendermonitor.de/#id=2_1_7 BMFSFJ (2008). Ausbau der Kindertagesbetreuung auf dem Weg. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/kinder-und-jugend,did=113450.html BMBF (2004): Konzeptionelle Grundlagen für den Nationalen Bildungsbericht, Band 6. http://www.bmbf.de/pub/nonformale_und_informelle_bildung_kindes_u_jugendalter.pdf Deutsches Jugendinstitut (2005). Zahlenspiegel. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik. Deutsches Jugendinstitut (2007). Zahlenspiegel. Kindertagesbetreuung im Spiegel der Statistik. Land Brandenburg. Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBFJ). http://www.mbjs.brandenburg.de/sixcms/detail.php/lbm1.c.235427.de Statistisches Bundesamt (2008, 2009, 2010): Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe. Ausgaben und Einnahmen. Statistisches Bundesamt (2009). Bildungsfinanzbericht. http://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2009/2009_12_09-Bifi.pdf
Wissenschaftliche Dienste Ausarbeitung Seite 14 WD 09 – 3000-013/2010 Anlage: Tabelle 9 Öffentliche Ausgaben für Kindertageseinrichtungen nach Ländern und Körperschaftsgruppen in 1 000 Euro Quelle: Statistisches Bundesamt (2009). Bildungsfinanzbericht: 108.