Drohnen gefährden die Sicherheit und Ordnung im Berliner Justizvollzug

/ 3
PDF herunterladen
Drucksache 18 / 26               495 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) vom 03. Februar 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Februar 2021) zum Thema: Drohnen gefährden die Sicherheit und Ordnung im Berliner Justizvollzug und Antwort vom 15. Februar 2021 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2021) Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28.
1

Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Herrn Abgeordneten Sven Rissmann (CDU) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Antwort auf die Schriftliche Anfrage Nr. 18/26495 vom 3. Februar 2021 über Drohnen gefährden die Sicherheit und Ordnung im Berliner Justizvollzug -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle hat es in den Jahren von 2017 bis 2020 gegeben, bei denen Berliner Haftanstalten von Drohnen überflogen wurden? (Bitte getrennt nach Haftanstalten und Jahren auflisten). 2. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren von 2017 bis 2020 welche Objekte per Drohne auf das Gelände einer Haftanstalt transportiert? (Bitte getrennt nach Haftanstalten, Objekten und Jahren auflisten). Zu 1. und 2.: Drohnenüberflüge über Berliner Justizvollzugsanstalten sind in dem ange- fragten Zeitraum äußerst selten bekannt geworden. Im Jahr 2017 wurden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Tegel bei einem nächtlichen Kontrollgang Fluggeräusche einer Drohne wahrgenommen, ein Flugobjekt wurde jedoch nicht gesichtet. Ebenfalls im Jahr 2017 wurden außerhalb der JVA Heidering Personen bei entsprechenden auffälligen Aktivitäten beobachtet. Durch die herbeigerufene Polizei konnte bei diesen Personen eine Drohne sichergestellt werden.Verbotene Gegenstände oder Substanzen wurden hingegen nicht festgestellt. In der Jugendstrafanstalt Berlin landete auch im Jahr 2017 eine Drohne auf dem dortigen Sportplatz. Diese hatte ein Eigengewicht von 48 Gramm und war weder mit einer Kamera ausgestattet noch beladen. Weitere Fälle sind nicht bekannt. Demzufolge sind auch keine Einbringungen verbotener Gegenstände oder Substanzen mittels Drohnentransports bekannt. 3. Welche Abwehrsysteme gegen Drohnen werden gegenwärtig in Berliner Haftanstalten eingesetzt? Zu 3.: Im Berliner Justizvollzug werden gegenwärtig keine technischen Systeme eingesetzt, um die gemäß § 21b Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 Luftverkehrsordnung (LuftVO) geltenden Flugverbotszonen über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Justizvollzugsanstalten durchzusetzen. 4. Welche technischen Systeme könnten zur Abwehr von Drohnen bei Bedarf von welchen Behörden und Organisationen angefordert werden?
2

2 5. Wie viele Fälle sind bekannt, bei denen ein solches Abwehrsystem angefordert wurde, und sieht der Senat durch das Anfordern eine zeitlich angemessene Gefahrenabwehr bei akuten Bedrohungen in den Haftanstalten? (Bitte getrennt nach Haftanstalten, Behörden, Organisationen und Jahren auflisten). Zu 4. und 5.: Wie aus der Antwort auf die Fragen zu 1. und 2. zu entnehmen ist, ist die Notwendigkeit einer möglichen Anforderung mobiler Drohnenabwehrsysteme derzeit als sehr gering einzustufen. Dem Senat ist ein entsprechender Wunsch seitens der Justizvollzugsanstalten auch nicht bekannt. Um einer nicht ausgeschlossenen künftigen Bedrohungslage aufgrund unerlaubter Drohnenüberflüge von Justizvollzugsanstalten zu begegenen hat die 91. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im November 2020 den Strafvollzugsausschuss beauftragt, insbesondere die Möglichkeit der Schaffung eines sogenannten harten GEO- Fencings zu prüfen. Durch eine Geo-Fencing-Funktion werden Luftbereiche durch virtuelle Zäune umschlossen und die Drohne durch Programmierung der Software physisch daran gehindert, in den gesperrten Raum einzufliegen (oder ihn zu verlassen). Darüber hinaus wurde um die Prüfung frequenzgestützter Abwehrverfahren gebeten. Die Vorstellung der Prüfergebnisse wird im Rahmen der 92. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister im Herbst 2021 erwartet. Berlin, den 15. Februar 2021 In Vertretung Dr. Brückner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung
3