1_PDFsam_25-724-002II0367_geschwaerzt

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-2- Die vom Antragsteller erbetene E-Mail Kommunikation sei Beweismittel des laufen- den Untersuchungsausschuss-Verfahrens und dem 2. UA in Erfüllung entsprechen- der Beweisbeschlüsse übersandt worden. Mit Schreiben vom 26. Februar 2021 wurde dem BMVI mitgeteilt, dass Parlamentari- sche Untersuchungsausschüsse nicht dem Ausschlusstatbestand des § 3 Nr. 1 lit. g) IFG unterfallen. Während im Strafverfahren die Verwirklichung eines bestimmten, fest umrissenen Tatbestandes im Hinblick auf die individuelle Schuld einer Person durch das Gericht geprüft wird, geht es im Untersuchungsausschuss um die Aufklärung eines Sachver- halts zu politischen Zwecken in Wahrnehmung der Kontrollfunktion des Parlaments. Als Instrument und essentielles Organ parlamentarischer Kontrolle übt ein Untersu- chungsausschuss keine rechtsprechende Gewalt aus, auch wenn das Verfahrens- recht des Ausschusses Befugnisse des Strafverfahrensrechts entlehnt. Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss führt keine strafrechtlichen, ord- nungswidrigkeitsrechtlichen oder disziplinarischen Ermittlungen und unterfällt nicht der dritten Fallgruppe des § 3 Nummer 1 Buchstabe g) IFG. Zur Klärung der Frage, ob durch den Informationszugang evtl. eine Beschränkung der verfassungsrechtlich garantierten Aufklärungsmöglichkeiten des PUA zu befürch- ten sein könnte, hätte bereits das BMVI den Untersuchungsausschuss um Stellung- nahme bitten können. Soweit ersichtlich, hat BMVI dies jedoch nicht für erforderlich gehalten, den Untersuchungsausschuss zu dieser Frage nicht um Stellungnahme gebeten und selbst auch keine verfassungsrechtlichen Aspekte in die Diskussion eingebracht. Mit Schreiben vom 28. April 2021 wurde deshalb höchst vorsorglich der PUA vom BfDI angeschrieben und um Einschätzung gebeten. Eine Antwort hierauf erfolgte nicht. Inzwischen ist die Untersuchung des PUA abgeschlossen. Der Abschlussbe- richt wurde am 10. Juni 2021 dem Bundestagspräsidenten übergeben. 3. Stellungnahme Nach Abschluss der Arbeit des PUA könnte dessen Arbeit –selbst wenn sie (wie vom BMVI rechtsirrig angenommen) durch den Versagungsgrund des § 3 Nr. 1 Buchstabe g) IFG oder unmittelbar durch Verfassungsrecht geschützt wäre - nicht (mehr) beein- trächtigt werden. 4. Votum/Entscheidungsvorschlag Förmliche Beanstandung der Bearbeitung dieses IFG-Antrages durch das BMVI 76124/2021 11 von 169
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-3 - ████████████ ▍ ███████████████████████████████████████████████████████████████ Unterschrift: Leiter der OE oder Abwesenheitsvertretung mit dem Zusatz „In Vertretung" Bei Mitzeichnungen: AG/Referat(e) ... hat/haben mitgezeichnet / nicht mitgezeichnet 76124/2021 12 von 169
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Dokument              70373/2021 (Eingabe Petent)                                              Stand           25.08.2021 Metadaten Kategorie        Eingang                                      Dokumenttyp      E-Mail Unser Zeichen 25-724/002 II#0367                              Dok.-Datum       08.07.2021 Betreff          WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0797 [#192254] Angelegt         09.07.2021 von ostere Bemerkungen      ███████████████ ███████████████ Cc: BCc: Gesendet: 08.07.2021 16:14:07 Betreff: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-780/010 II#0797 [#192254] Anlagen Allgemeine Informationen Gelber Zettel Bezug Hier Barcodenr. Verschlussakte 0 Adresse Adresstext       ██████████████████████████ Dateien Name                                                          Größe            Angelegt von          Angelegt am Geändert von          Geändert am WG_ Informationsfreiheitsgesetz (IFG) _ 25-780_010 II_0797 48,5 KB             ████▍                 09.07.2021 06:31 .msg ████▍                 09.07.2021 06:31 WG_ Informationsfreiheitsgesetz (IFG) _ 25-780_010 II_0797 2,9 KB              ████▍                 09.07.2021 06:31 .txt (abgeschlossen) ████▍                 09.07.2021 06:31 13 von 169
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Von: ████████████████████████████████████████████████████ ██████▍    ████████████████████        ▍ An: Registratur Postfach Betreff: WG: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) #-780/010 25       II#0797 [#192254] Reg., bitte sowohl zum Grundvorgang (IFG -Eingabe █████) als auch zum 780er Vg nehmen und WV (beide Vge) im 25er VIS   -Korb KG -----Ursprüngliche Nachricht ----- ███████████████████████████████████████████████████████ Gesendet: Donne rstag, 8. Juli 2021 15:47 An: Referat 25 Postfach <REFERAT25@bfdi.bund.de> Betreff: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) #-780/010 25       II#0797 [#192254] Az.: 25-780/010 II#0797 Sehr geehrte Frau Malguth, Sie haben nun in 7 Monaten das BMVI nicht zur Anwe    ndung von glasklarer höchstrichterlicher Rechtsprechung bewegen können. Ich bin immer noch fassungslos mit welcher Dreistigkeit hier geltendes Recht vom BMVI ignoriert wurde. Ich lege Ihnen hier das Aussprechen einer Beanstandung nahe, da hier ganz      er klar Schutzd eines Ministers vor schlechter PR vor geltendes Recht gestellt wurde. So ohne jeden Zweifel das BVerwG 7 C 20.17 zum-U-Ausschuss, NSU            worauf das BMVI auch __mehrfach__ eindeutig hingewiesen wurde: "Ungeachtet dessen, dass die Tätigkeit der-Untersuchungsausschüsse NSU                         des Deutschen Bundestages zwischenzeitlich abgeschlossen ist und nachteilige Auswirkungen schon insoweit nicht ersichtlich sind, üben Untersuchungsausschüsse als Instrumente parlamentarischer Kontrolle keine rechtsprechende Gewalt   us (vgl. a Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 3 Rn. 126 m.w.N.)." Das BMVI hat auf Zeit gespielt und gewonnen. Den bisherigen Vermittlungsvorgang bitte ich mit Aussprache einer Beanstandung zu beenden und mir sodann im Anschluss die         wieAkte beantragt zur Verfügung zu stellen. Mit der nunmehr erfolgten Beendigung des   -Ausschuss U          hat das BMVI nun erneut über meinen neuerlichen Antrag zu entscheiden. Der vorgeschobene Ausschlussgrund kann nun nicht mehr vorgehalten werden. Das ändert abernichts daran, dass hier gegen eine mehr als eindeutige Rechtslage verstoßen wurde und der Informationszugang rechtswidrig und absichtlich wider jedem Hinweis auf die Rechtslage aufgrund § 3 Nr. 1 g) blockiert wurde. Ohne Konsequenzen wird das BMVI diesenformationspolitik I                  aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen █████ █████ 14 von 169
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Anfragenr: 192254 ███████████████████████████████████ ▍ ████████████████████████████████████████████████████ ████████████████████████████████████████████████████ ████████████████████████████ █ █ -- Rechtshinweis: -Mail Diese wurde E über den Webservice fragdenstaat Antworten werden ggf. im Auftrag der -Antragstellenden Portal            a veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazuee,haben was oder für eine eine Anfrage Id     bei Ihnen notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer -behoerden/ 15 von 1
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Dokument               63880/2021 (Sachstandsanfrage Petent)                                  Stand           25.08.2021 Metadaten Kategorie        Eingang                                      Dokumenttyp     E-Mail Unser Zeichen 25-724/002 II#0367                              Dok.-Datum      22.06.2021 Betreff          WG: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254] Angelegt         22.06.2021 von ██████ Bemerkungen      ██████████████ ███████████████ Cc: BCc: Gesendet: 22.06.2021 08:46:07 Betreff: WG: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # 25-724/002 II#0367 [#192254] Anlagen Allgemeine Informationen Gelber Zettel Bezug Hier Barcodenr. Verschlussakte 0 Adresse Adresstext       ██████████████████████████ Dateien Name                                                          Größe            Angelegt von         Angelegt am Geändert von         Geändert am WG_ AW_ Informationsfreiheitsgesetz (IFG) _ 25-724_002        42,5 KB          ██████ ▍             22.06.2021 08:48 II_0.msg ██████ ▍             22.06.2021 08:48 WG_ AW_ Informationsfreiheitsgesetz (IFG) _ 25-724_002        1,3 KB           ██████ ▍             22.06.2021 08:48 II_0.txt (abgeschlossen) ██████ ▍             22.06.2021 08:48 16 von 169
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Von: ███████████████████████████████████████████████████ Gesendet:Dienstag, 22. Juni 2021 08:47 An: Registratur Postfach Betreff: WG: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) # -724/002 25      II#0367 [#192254] ██████████████████████████████ █████████▍ -----Ursprüngliche Nachricht----- ███████████████████████████████████████████████████████                     ▍ ██████████████████████████ An: Referat 25 Postfach <REFERAT25@b     fdi.bund.de> Betreff: AW: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) #-724/002 25     II#0367 [#192254] Az.: 25-724/002 II#0367 ██████████████████         ▍ konnten Sie in dieser Sache das BMVI nun zur Anwendung der geltenden Rechtsprechung bewegen? Mit freundlichen Grüßen █████ █████ Anfragenr: 192254 ███████████████████████████████████                ▍ ███████████████████████████████████               ▍ █████████████████████████████████████████████████████████████                      ▍ -- Rechtshinweis:Diese E- Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet -Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/hilfe/fuer -behoerden/ 17 von 169
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Dokument              42038/2021 (SchreibenanPUA)                                             Stand           25.08.2021 Metadaten Kategorie        Ausgangsschreiben                            Dokumenttyp     E-Mail Unser Zeichen 25-724/002 II#0367                              Dok.-Datum      28.04.2021 Betreff          Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Angelegt         20.04.2021 von ██████ Bemerkungen Anlagen Allgemeine Informationen Gelber Zettel Bezug            Vermittlung bei der IFG-Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] Hier Barcodenr. Verschlussakte 0 Adresse Adresstext       Vorsitzenden des 2. Untersuchungsausschusses der 19. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Herrn Udo Schiefner Platz der Republik 1 11011 Berlin 2.untersuchungsausschuss@bundestag.de Dateien Name                                                          Größe            Angelegt von         Angelegt am Geändert von         Geändert am 20210428-BfDI-UAusschuss_Vermittlung_IFG-Anfrage.pdf          211,4 KB         ████ ▍               28.04.2021 09:16 ████ ▍               28.04.2021 09:16 42038_2021 SchreibenanPUA.docx                                90,5 KB          ██████▍              20.04.2021 14:55 ████ ▍               28.04.2021 08:08 Vermittlung bei der IFG-Anfrage _Emails_ _Torpedieren_ der 287,5 KB            ████ ▍               28.04.2021 09:16 .msg ████ ▍               28.04.2021 09:16 Vermittlung bei der IFG-Anfrage _Emails_ _Torpedieren_ der 2,2 KB              ████ ▍               28.04.2021 09:16 .txt (abgeschlossen) ████ ▍               28.04.2021 09:16 18 von 169
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Von: ████████████████████████████████ ██████▍     ███████████████████ An: ██████████████████████████████████████████████████ BCC: Vorzimmer BfDI Postfach; Leitungsstab Postfach; Hauptstadtteam; Abteilung2 ███████████████████████████████                   ▍ Betreff: Vermittlung bei der IFG-Anfrage "Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL         - Berichterstattung" [192254] Anlagen: 20210428- BfDI-UAusschuss_Vermittlung_IFG-Anfrage.pdf Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag des BfDI übersende ich Ihnen das beiliegende Dokument zur Kenntnisnahme und Verteilung an die Ausschussmitglieder. Mit freundlichen Grüßen Im Auf trag Waltraud Stille *************************************************************************** ***** Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ███████████████▍ Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn Büro Berlin: Friedrichstraße 50,10117 Berlin Fon: (0228) 997799   -5110 Fax: (0228) 99107799    -5551 E-Mail: vorzimmerbfdi@bfdi.bund.de Internet: https://www.bfdi.bund.de *************************************************************************** ***** Datenschutzrechtliche Erklär   ung des BfDI für den -Mail-Verkehr E             und die Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben insgesamt: (nachstehender Link führt auf den Internetauftritt des BfDI unter www.bfdi.bund.de) https://www.bfdi.bund.de/datenschutz ****************************************            *********************************** ****** Hinweis: Dies ist eine vertrauliche Nachricht und nur für den Adressaten bestimmt. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese-Mail. E * ************************************************************************** ****** Privacy statement of the BfDI for correspondence by email and for managing its overall public responsibility: (the following link is directing to the web presence of the atBfDI www.bfdi.bund.de) *************************************************************************** ***** Confidentiality notice: This is a confidential message and it is intended only for the addressee. If you have received this message by mistake, pleasemediately im       inform the sender and destroy this email. 19 von 169
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„ Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit                                               Prof. Ulrich Kelber Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit POSTANSCHRIFT  Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Postfach 1468, 53004 Bonn Vorsitzenden des                                                                      HAUSANSCHRIFT    Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn 2. Untersuchungsausschusses der                                                                   ron  (0228) 997799-5000 19. Wahlperiode des Deutschen                                                                      rax (0228) 997799-5550 Bundestages                                                                                    emaL    referat25@bfdi.bund.de Herrn      Udo Schiefner                                                                    INTERNET   www.bfdi.bund.de Platz der Republik 1                                                                           oarun Bonn, 28.04.2021 11011      Berlin                                                                        cescHÄrtsz.   25-724/002 1180367 Bitte geben Sie das vorstehende Geschäftszeichen bei allen Antwortschreiben unbedingt an. 2.untersuchungsausschuss@bundestag.de BETREFF  Informationsfreiheitsgesetz (IFG) BEZUG Vermittlung bei der IFG-Anfrage „Emails: "Torpedieren" der SPIEGEL-Berichterstattung“ [#192254] Sehr geehrter Herr Vorsitzender,                         Lelr            Ade, sehr geehrte Damen und Herren, ein Petent bat mich nach $ 12 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz ({IFG) um Vermittlung, da er sein Recht auf Informationszugang durch das Bundesministerium für Verkehr und digi- tale Infrastruktur (BMVI) als verletzt ansieht. Er beantragte am 8. Juli 2020 beim BMVI unter dem Betreff „Torpedieren der SPIEGEL- Berichterstattung“ den Informationszugang zum kompletten E-Mail-Verlauf zwischen dem Leiter für Strategisches Medienmanagement und Bundesminister Scheuer, in dem die Re- | de davon ist, dass im Rahmen der Maut-Affäre der Plan sei, die „morgige Vorabmeldung zu torpedieren“. Außerdem begehrte er Informationszugang zum E-Mail- Verlauf, der die Auf- forderung des Bundesministers enthalte „Wir müssen früher dran sein!“ Mit IFG-Bescheid vom 21. September 2020 wurde der Informationszugang durch das BMVI unter Verweis auf$3 Nr. 1 lit. g) IFG abgelehnt. Dieser erlaubt die Verweigerung des Infor- mationszuganges, wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige Auswirkungen auf die Durchführung eines laufenden Gerichtsverfahrens (1.Fallgruppe), den Anspruch einer Person auf ein faires Verfahren (2.Fallgruppe) oder die Durchführung strafrechtlicher, ordnungswid rigkeitsrechtlicher oder disziplinarischer Ermittlungen (3.Fallgruppe) haben 42038/2021                                                             ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT    Graurheindorfer Straße 153, 53117 Bonn VERKEHRSANBINDUNG      Straßenbahn 61 und 65, Innenministerium Bus 550 und SB60, Innenministerium
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