Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 339 - Linksextremistische Bezüge des Vereins "Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V." in Werneuchen/Wertpfuhl (Barnim)
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 491 der Abgeordneten Steffen John (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1231 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 339 - Linksextremistische Bezüge des Vereins „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ in Werneuchen/Wertpfuhl (Barnim) Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Nach Angaben der Landesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage Nummer 339 und der Drucksache 6/9277 erhielt der Verein „Jugendbil- dungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ im Zeitraum zwischen 2012 und 2018 Zuwendungen in Höhe von weit über einer Million Euro zum Zweck von „investiven Maßnahmen“, obwohl nicht der Verein Eigentümer des Grundstücks in der Freienwalder Allee 8 in Werneuchen ist, sondern das Land Berlin. Von diesen Fördermitteln wurde allein im Jahr 2018 ein Betrag in Höhe von 800.000,00 Euro aus „Mitteln aus dem Vermögen der Parteien und Massenor- ganisationen der ehemaligen DDR“ (PMO) bereitgestellt. Trotz der hohen Zuwendungen für „investive Maßnahmen“ könne die Landesregierung jedoch nicht konkret ausweisen, in wel- cher Form und Höhe sich das Land Brandenburg an der Sanierung und Erweiterung der 1 Bildungsstätte beteiligt hat. Zudem habe sie keine Informationen darüber, wann zuletzt die Gemeinnützigkeit des Vereins geprüft wurde. Parallel zur Förderung des Trägervereins der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ tritt die Landesregierung als Geldgeber der „Sozia- listischen Jugend Deutschlands - Die Falken“, dem der Verein zuzurechnen ist, auf. Dabei wurden von der Landesregierung innerhalb von zwei Jahren Personalkosten in sechsstelli- ger Höhe übernommen. Weiterhin sieht die Landesregierung die Zielsetzung der „Falken“, das Streben nach einer „herrschaftsfreien Gesellschaft“ im Sinne des Anarchismus, als ver- einbar mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschlands und des Landes Brandenburg an. 2 1. Weshalb hat die Landesregierung keine Informationen darüber, in welcher Form und Höhe sich das Land Brandenburg an der Sanierung und Erweiterung der Jugendbil- dungsstätte „Kurt Löwenstein“ beteiligt hat, obwohl in den vergangenen Jahren weit über eine Million Euro für „investive Maßnahmen“ zugewendet wurden? Zu Frage 1: Die Zuwendungen des Landes Brandenburg für investive Maßnahmen in der Jugendbildungsstätte sind der Antwort auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Nr. 3675 (Drucksache 6/9277) zu entnehmen. 1 Vgl. Drs. 6/9277 S.1 f. 2 Vgl. Drs. 7/1099 S. 3. Eingegangen: 11.06.2020 / Ausgegeben: 16.06.2020
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 2. Was ist insoweit über dem Begriff der „investiven Maßnahmen“ als Zuwendungszweck zu verstehen? Zu Frage 2: Zu den investiven Maßnahmen zählen Bauerhaltung, Bau, Erwerb, Neubau, Renovierung und Anschaffung von Ausstattungsgegenständen. 3. Wie sind solch hohe Zuwendungen zum Zweck von „investiven Maßnahmen“ für das Objekt in der Freienwalder Allee 8 in Werneuchen zu rechtfertigen, wenn die Landes- regierung einerseits weiß, dass nicht der Verein selbst, sondern das Land Berlin Ei- gentümer des Grundstücks ist und die Landesregierung andererseits keine Kenntnisse über das konkrete Nutzungsverhältnis zwischen dem Land Berlin und dem Verein hat? Schließlich muss insoweit davon ausgegangen werden, dass die Landesregierung auch keine Kenntnis von der Laufzeit des Nutzungsvertrages zwischen dem Land Ber- lin und der „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ hat (vgl. Drucksache 6/9277, S. 2). Zu Frage 3: Investive Maßnahmen sind notwendig, um die entsprechenden Einrichtungen in ihrem Bestand zu erhalten, zu modernisieren und zu erweitern. Zuwendungen für inve- stive Maßnahmen für die Jugendbildungsstätte “Kurt Löwenstein” werden, wenn es sich um größere Investitionen handelt, mit der in Berlin zuständigen Senatsverwaltung abgestimmt. Der Nutzungsvertrag zwischen dem Trägerverein und dem Land Berlin läuft bis 31.12.2050. 4. Wie setzen sich ausweislich der vom „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ ein- gereichten Verwendungsnachweise die konkreten Mittelverwendungen für die nachfol- gend aufgelisteten „Projekte“ zusammen? (Bitte die einzelnen Ausgabeposten für das jeweilige Projekt angeben.) Höhe der Zuwen- Zuwendungsjahr Projekt Kapitel / Titel dung in € Investive Maß- 2012 20.000,00 05 050 / 684 60 nahmen Investive Maß- 2013 125.000,00 05 050 / 893 60+90 nahmen Investive Maß- 2014 139.000,00 05 050 / 893 60+90 nahmen Investive Maß- 2016 20.000,00 05 050 / 893 60 nahmen Investive Maß- 2018 800.000,00 PMO nahmen Zu Frage 4: Die einzelnen Ausgabepositionen sind der nachfolgenden Tabelle zu entneh- men. -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 Tabelle 1: Ausgabepositionen nach Projekt und Zuwendungsjahr Höhe der Zuwen- Zuwendungsjahr Projekt Ausgabeposition dung in Euro 2012 Investive Maßnah- Anschaffung, Ersatzbe- 20.000,00 men schaffung, kleinere inve- stive Maßnahmen 2013 Investive Maßnah- Anschaffung, Ersatzbe- 16.000,00 men schaffung, kleinere inve- stive Maßnahmen 2013 - 2014 Investive Maßnah- Sanierung und Ausbau 248.000,00 men Turm und Dachgeschoss des Hauptgebäudes 2016 Investive Maßnah- Anschaffung, Ersatzbe- 20.000,00 men schaffung, kleinere inve- stive Maßnahmen 3 2020/2021 Investive Maßnah- 1. Bauabschnitt: Bau einer 450.000,00 men Mehrfunktionshalle 2. Bauabschnitt: Umbau 350.000,00 des Haupthauses, Errich- tung eines Verbindungsge- bäudes Datengrundlage: Erhebung des MBJS. 5. Weshalb erhielt der Verein „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ im Jahr 2018 eine Zuwendung in Höhe von 800.000,00 Euro ausgerechnet aus Mitteln aus dem Ver- mögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR für „investive Maßnahmen“? Zu Frage 5: Die Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehe- maligen DDR (PMO-Vermögen) können für investive oder investitionsfördernde Maßnah- men im sozialen oder kulturellen Bereich eingesetzt werden. 6. Wie und durch wen - den Verein selbst oder durch den Eigentümer - erfolgten Aus- schreibungsverfahren für die Umsetzung der einzelnen „investiven Maßnahmen“ in den Jahren 2012 bis 2018? Zu Frage 6: Die Ausschreibungen für die Investitionsvorhaben erfolgten durch die Jugend- bildungsstätte bzw. durch einen von ihr beauftragten Architekten. 7. Wie und durch wen - den Verein selbst oder durch den Eigentümer - werden Baumaß- nahmen, Reparaturen, Gartenarbeiten oder für die Immobilie bestimmte Beschaffun- gen durchgeführt und nachgewiesen? 3 Die Mittel für die investive Maßnahme wurden nach Beschluss der Landesregierung über die Verteilung der für das Land Brandenburg im Jahr 2018 verfügbaren Mittel aus dem Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) in Höhe von insgesamt 800.000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung gestellt. Für den ersten Bauabschnitt hat die Jugendbildungsstätte 2020 eine Zuwendung in Höhe von 450.000 Euro erhalten. Für den zweiten Bauabschnitt ist eine weitere Zuwendung in Höhe von 350.000 Euro vorgesehen. Diese wird je nach Planungs- und Bau- fortschritt bewilligt. -3-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 Zu Frage 7: Baumaßnahmen, Reparaturen, Gartenarbeiten oder für die Immobilie be- stimmte Beschaffungen werden durch die Jugendbildungsstätte durchgeführt bzw. von die- ser in Auftrag gegeben. 8. Wie und durch wen erfolgen die Ausschreibungen für diese Beschaffungen? 9. Nach welchen Vorschriften erfolgen die Ausschreibungen? Zu den Fragen 8 und 9: Die Ausschreibungen für Beschaffungen erfolgen durch die Jugend- bildungsstätte. Dabei erfolgen die Ausschreibungen nach der Vergabe- und Vertragsord- nung für Bauleistungen - Teil A, der Unterschwellenvergabeordnung, der Landeshaushalts- ordnung, der Vergabeverordnung und nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen. 10. Der „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ erzielt unter anderem durch Über- nachtungsangebote, das Anbieten von Verpflegung sowie weitere Angebote nicht un- erhebliche Einnahmen. In welcher Form werden diese Einnahmen an die Landesre- gierung als Zuwendungsgeberin bzw. an die zuwendenden Behörden oder das zustän- dige Finanzamt berichtet, nicht zuletzt im Hinblick auf verschiedene zu entrichtende Steuern? Zu Frage 10: Zuwendungen des Landes werden im Rahmen der von den Zuwendungsemp- fängern zu erstellenden Verwendungsnachweisen geprüft. Einnahmen werden im Rahmen der von der Jugendbildungsstätte zu erstellenden jährlichen Umsatzsteuererklärung an das zuständige Finanzamt gemeldet. 11. Warum hat die Landesregierung keine Kenntnisse darüber, wann zuletzt die Gemein- nützigkeit des Vereins „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ geprüft wurde, obwohl der Verein seinen Sitz in Brandenburg hat und somit die hiesige Finanzverwal- tung zuständig ist? Zu Frage 11: Bei der Bewilligung von Zuwendungen ist die Frage unerheblich, wann zuletzt die Gemeinnützigkeit eines Trägers durch das zuständige Finanzamt geprüft wurde. Zuwen- dungsvoraussetzung ist die Vorlage eines Freistellungsbescheides des zuständigen Finanz- amtes, in dem die Gemeinnützigkeit bestätigt wird. Im Übrigen hat der Verein seinen Sitz in Berlin. 12. Ist der Landesregierung bekannt, ob im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen im Hin- blick auf das Coronavirus die Mitarbeiter des Vereins „Jugendbildungsstätte Kurt Lö- wenstein e.V.“ in Kurzarbeit geschickt wurden oder gar Teile des Personals in die Ar- beitslosigkeit entlassen wurden? Zu Frage 12: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 13. Konnten trotz der vorübergehenden Schließung der Bildungsstätte „Kurt Löwenstein“ aufgrund der Coronapandemie alle von der Landesregierung finanziell unterstützten Veranstaltungen, die dort geplant waren, stattfinden? (Wenn dem nicht so sein sollte, bitte die davon betroffenen Projekte und die jeweiligen Zuwendungsempfänger aus- weisen.) -4-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 14. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass Zuwendungen für nicht oder nicht vollstän- dig durchgeführte Projekte, die von der Landesregierung finanziell unterstützt wurden und in der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ umgesetzt werden sollten, entspre- chend zurückgefordert werden können? Zu den Fragen 13 und 14: Bedingt durch die Schließungsverfügung konnten Projekte der außerschulischen Jugendbildung und der internationalen Jugendarbeit nicht stattfinden. Die dafür eingeplanten Fördermittel werden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht zurückgefordert, da die Möglichkeit besteht, diese Projekte zu einem späteren Zeitpunkt im Verlauf des Jahres durchzuführen. Der Zuwendungsempfänger für die Durch- führung dieser Projekte ist die “Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein”. 15. Hat der Verein „Jugendbildungsstätte Kurt Löwenstein e.V.“ in Brandenburg wegen ei- nes eventuellen Wegfalles der oben aufgezählten Einnahmen Covid19-Soforthilfen be- antragt? (Wenn ja, in welcher Höhe wurden diese bewilligt?) Zu Frage 15: Soforthilfen wurden nicht beantragt. 16. Wie viele Personen, vor allem Beschäftigte, halten sich in der Jugendbildungsstätte „Kurt Löwenstein“ in der Regel zu Geschäftszeiten auf? Zu Frage 16: Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. 17. Wie werden dort die Hygiene- und Abstandsvorschriften eingehalten? Zu Frage 17: Die Jugendbildungsstätte erarbeitete auf Grundlage der Anforderungen der SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung einen Hygieneplan. 18. Wie hoch ist der Anteil der durch die Landesregierung übernommenen Personalkosten im Hinblick auf die Gesamtpersonalkosten der „Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“ für die Haushaltsjahre 2019 und 2020? (Bitte in absoluten und relativen Zahlen ausweisen.) 19. Für wie viele Beschäftige bzw. Vollzeitäquivalente wurden in den beiden Jahren jeweils Zuwendungen getätigt, um Personalkosten bei der „Sozialistischen Jugend Deutsch- lands - Die Falken“ zu decken? Zu den Fragen 18 und 19: Die Landesregierung fördert anteilig die Arbeit von insgesamt zwei Jugendbildungsreferenten beim brandenburgischen Landesverband der „Sozialisti- schen Jugend Deutschlands - Die Falken“ im Umfang von 1,5 VZE. Die Förderung 2019 in Höhe von 74.550 Euro (2020: 74.350 Euro) entspricht 90 v. H. der Personalkosten in Höhe von insgesamt 82.833 Euro (2020: 82.611 Euro). 20. Zahlte bzw. zahlt die Landesregierung die Zuwendungen an den Bundesverband der „Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken“, der seinen Sitz in Berlin hat, oder an den brandenburgischen Landesverband der „Sozialistischen Jugend Deutsch- lands“, welcher seinen Sitz auf dem Gelände des Potsdamer „Freilands“, das immer wieder wegen linksextremistischer Aktivitäten auf sich aufmerksam macht, hat? (Bitte näher ausführen.) -5-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1488 21. Woran macht die Landesregierung eine Vereinbarkeit einer „herrschaftsfreien Gesell- schaft“ im Sinne des Anarchismus, die die „Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“ fordert, mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Brandenburg fest? (Bitte begründen.) Zu den Fragen 20 und 21: Die Zuwendungen des Landes Brandenburg gehen an den Lan- desverband Brandenburg der „Sozialistischen Jugend Deutschlands - Die Falken“ und nicht an den Bundesverband. Der Landesverband ist eigenständig. Der Landesregierung liegen keine Informationen darüber vor, dass sich die „Sozialistische Jugend Deutschlands - Die Falken“ gegen die Grundprinzipien der freiheitlichen demokra- tischen Grundordnung stellt. Durch ihre Arbeit fördert die „Sozialistische Jugend Deutsch- lands - Die Falken“ die Entwicklung von jungen Menschen zu kritischen, eigenständig den- kenden und mündigen Bürgerinnen und Bürgern -6-