Linksextremistisches Hausprojekt "Zelle79" in Cottbus
Landtag Brandenburg Drucksache 7/2103 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 735 der Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) und Lars Schieske (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1893 Linksextremistisches Hausprojekt „Zelle79“ in Cottbus Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Die „Zelle79“ ist ein sogenanntes Hausprojekt der linksex- tremistischen Szene in der Parzellenstraße 79 in Cottbus. Dahinter steht der „Verein für ein multikulturelles Europa e.V.“. Nach Eigenangaben sei die „Zelle79“ seit 1999 ein „Freiraum für alternative (Jugend-)Kultur, Bildung und selbstverwaltetes Wohnen“. Die Geschichte die- ses Projektes sei eng mit der Hausbesetzerszene der 1990er-Jahre in Cottbus verwurzelt. Im Jahr 2018 habe der „Verein für ein multikulturelles Europa e.V.“ zusammen mit der „Miets- häuser Syndikat GmbH“ die Immobilie in der Parzellenstraße 79 erworben; hierfür sei extra die „Situative Wohnen GmbH“ gegründet worden, um als Eigentümerin eine andere juristi- sche Person vorschieben zu können. Zuvor sei das Grundstück von der Stadt Cottbus an- 1 gemietet gewesen. Die in Freiburg ansässige „Mietshäuser Syndikat GmbH“ beteiligt sich 2 seit jeher an linksautonomen Hausprojekten in ganz Deutschland. Als Kaufpreis wurden 392.133 Euro angegeben. Nunmehr sollen elf Personen auf gut 260 Quadratmetern Wohn- fläche in der „Zelle79“ leben. Weiter heißt es auf den Seiten des „Mietshäuser Syndikats“: „Das Projekt ist aus einer Besetzung hervorgegangen und seitdem ein wichtiger Anlaufpunkt für die antifaschistische und antirassistische Bewegung in Cottbus. […] Die Zelle ist ein Ort, an dem problemlos Treffen von Bündnissen, Initiativen und Gruppen stattfinden können.“ 3 In der vergangenen Legislaturperiode räumte das Ministerium des Innern und für Kommu- nales ein, dass in dem Haus in der Parzellenstraße 79 in den Jahren 2013 und 2014 Veran- staltungen des gesichert linksextremistischen „Roten Hilfe e.V.“ (RH) stattfanden. Das „Pro- jekt Zelle 79“ sei darüber hinaus auch mit der „Antifa Cottbus“ und der RH im digitalen Raum verwoben. Weiterhin distanziere sich der „Verein für ein multikulturelles Europa e.V.“ nicht von linksextremistischen Akteuren. 4 Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über den „Verein für ein multikultu- relles Europa e.V.“, insbesondere über dessen Ziele und Mitglieder? Frage 2: Wurde der „Verein für ein multikulturelles Europa e.V.“ bereits vom brandenburgi- schen Verfassungsschutz beobachtet? (Bitte begründen.) 1 Vgl. http://zelle79.blogsport.eu/haus/, zuletzt aufgerufen am 26.08.2020 um 13:33 Uhr. 2 Vgl. https://www.syndikat.org/de/unternehmensverbund/, zuletzt aufgerufen am 26.08.2020 um 17:22 Uhr. 3 Siehe https://www.syndikat.org/de/projekte/zelle79/, zuletzt aufgerufen am 26.08.2020 um 13:46 Uhr. 4 Vgl. Drucksache 6/7238. Eingegangen: 30.09.2020 / Ausgegeben: 05.10.2020
Landtag Brandenburg Drucksache 7/2103 Frage 3: Wurden bereits Mitglieder des „Vereins für ein multikulturelles Europa e.V.“ vom brandenburgischen Verfassungsschutz beobachtet? (Bitte näher ausführen.) zu den Fragen 1, 2 und 3: Der „Verein für ein multikulturelles Europa e.V.“ ist kein Beobach- tungsobjekt der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg. Zudem kann die Frage, ob einzelne Personen des Vereins durch den Verfassungsschutz Brandenburg beobachtet werden, im Rahmen einer Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden. Abzuwä- gen war einerseits das Interesse der Öffentlichkeit an Information, andererseits das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der potentiell Betroffenen (§ 27 Absatz 1 Satz 2 des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes). Das Interesse der Öffentlichkeit muss hier zu- rückstehen, denn eine etwaige Veröffentlichung, dass Personen beobachtet werden, stellt für diese einen ganz erheblichen Eingriff in ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Zum Sachverhalt würde der Verfassungs- schutz Brandenburg ggf. nur gegenüber der geheim tagenden Parlamentarischen Kontroll- kommission Stellung nehmen. Frage 4: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die eigens für den Grund- stückserwerb gegründete „Situative Wohnen GmbH“ und die dahinterstehende „Mietshäu- ser Syndikat GmbH“? zu Frage 4: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den angefragten Sachver- halten vor. Frage 5: War die Landesregierung in die Verkaufsverhandlungen zwischen der Stadt Cott- bus und dem Verein sowie den beiden genannten Gesellschaften involviert? (Wenn ja, in welcher Form?) Frage 6: Hat sich die Landesregierung finanziell an den Kosten des Grundstückserwerbs beteiligt (zum Beispiel durch Zahlung von Zuwendungen)? zu den Fragen 5 und 6: Nein. Frage 7: Welche Straftaten sind seit 2013 im Zusammenhang mit dem „Hausprojekt“ in der Parzellenstraße 79 in Cottbus registriert worden? (Bitte nach Delikten und derzeitigem Ver- fahrensstand aufschlüsseln.) zu Frage 7: Jahr Delikt Verfahrensstand 01 2013 Sachbeschädigung gem. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, § 303 StGB Einstellung gem. § 153 Abs. 2 StPO und Einstellung gem. § 153a Abs. 2 StPO 02 2015 Volksverhetzung gem. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, § 130 StGB Täter nicht ermittelt 03 2015 Sachbeschädigung gem. verbunden zu Ziff. 02 § 303 StGB 04 2016 Sachbeschädigung gem. Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO, § 303 StGB Täter nicht ermittelt -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/2103 Frage 8: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Bausubstanz der Immobilie in der Parzellenstraße 79? Gehen insoweit vom Zustand des Gebäudes Gefahren für die Allgemeinheit aus? Frage 9: Liegt für die Errichtung des Fahnenmastes am Gebäude in der Parzellenstraße 79 eine Baugenehmigung vor? (Falls nein, warum wurde behördlicherseits deshalb noch nicht eingeschritten?) Frage 10: Steht das Grundstück in der Parzellenstraße 78 ebenfalls im Eigentum der „Si- tuative Wohnen GmbH“? Falls dem nicht so sein sollte, schließt sich die Frage an, welche Erkenntnisse die Landesregierung über die Nutzung des Grundstücks durch die Bewohner der „Zelle79“ bzw. durch andere Linksextremisten hat. zu den Fragen 8, 9 und 10: Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu den ange- fragten Sachverhalten vor. Frage 11: Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über linksextremistische Aktivitäten auf dem Grundstück in der Parzellenstraße 79 seit 2017? zu Frage 11: Seit der Benennung der Aktivitäten von Linksextremisten in der “Zelle 79”, wie etwa die in der Vorbemerkung benannten Veranstaltungen der “Roten Hilfe e.V.” in den Jah- ren 2013 und 2014, agieren Linksextremisten zunehmend klandestin. Treffen linksextremi- stischer Gruppierungen in Cottbus/Chóśebuz werden regelmäßig nicht mehr offen bewor- ben. Darüber hinaus finden anlassbezogen Informations- und Mobilisierungsveranstaltun- gen zu auch von Linksextremisten besuchten Veranstaltungen und Demonstrationen dort statt. Im Übrigen wird auf die Jahresberichte der Verfassungsschutzbehörde des Landes Brandenburg verwiesen. Frage 12: Wie viele ähnliche „Hausprojekte“ der linksradikalen bzw. linksextremistischen Szene gibt es in Brandenburg? zu Frage 12: Im Land Brandenburg ist in diesem Zusammenhang das „Zeppi 25“ in Potsdam zu nennen. Frage 13: Wie viele Häuser gelten in Cottbus als von der linken Szene besetzt, das heißt, werden ohne vertragliche Vereinbarung unentgeltlich genutzt? zu Frage 13: Keine. Frage 14: Warum wurde in den Jahren vor der Anmietung des Grundstücks die Besetzung des Gebäudes in der Parzellenstraße 79 durch Linksextremisten von den brandenburgi- schen Behörden geduldet? (Bitte näher ausführen.) zu Frage 14: Die zwangsweise Räumung von Wohnobjekten erfolgt, wenn die entsprechen- den rechtlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Die Maßnahme erfordert das Vorliegen eines Vollstreckungstitels bzw. einer Räumungsverfügung. Die Umsetzung kann dabei unter bestimmten Bedingungen durch die Polizei im Rahmen der Vollzugshilfe unterstützt werden. In diesem Zusammenhang sind der Landesregierung keine derartigen Vorgänge bekannt bzw. bekannt geworden. -3-