Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 570 - Ermittlungsverfahren gegen das Mitglied des Landtages Ricarda Budke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) im Zusammenhang mit den Aktivitäten des linksextremistischen Bündnisses "Ende Gelände"

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Landtag Brandenburg                                          Drucksache 7/2805 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 983 der Abgeordneten Peter Drenske (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/2700 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 570 - Er- mittlungsverfahren gegen das Mitglied des Landtages Ricarda Budke (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN) im Zusammenhang mit den Aktivitäten des linksextremistischen Bündnisses „Ende Gelände“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin der Justiz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Im Juni 2020 wurde in der Kleinen Anfrage Nummer 570 auf ein Interview der jetzigen Landtagsabgeordneten Ricarda Budke (Bündnis ´90/DIE GRÜNEN) mit dem Magazin „Bento“ vom 30.11.2019 hingewiesen, in dem sie auf die Frage, wobei man sie gerade „erwische“, antwortete: „Ich bin gerade bei einer Schienenblockade in Koppatz, südlich von Cottbus. Hier fahren normalerweise die Kohlezüge zum Kraftwerk Jänschwalde - dass sie rollen, verhindern wir gerade.“ Tatsächlich gab es am Tag des Inter- views eine auch durch Videoaufnahmen belegte Schienenblockade in Koppatz. Die Organi- sation „Ende Gelände“, die in der Vergangenheit schon mehrfach wegen strafbarer Aktionen in Brandenburg in Erscheinung getreten ist, wird im aktuellen Jahresbericht des Berliner Verfassungsschutzes im Phänomenbereich „Linksextremismus“ geführt. Die Landesregie- rung teilte sodann in ihrer Antwort mit, dass mangels Kenntnis des Interviews bislang kein Anlass bestanden habe, die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Ricarda Budke wegen der Schienenblockade am 30. November 2019 in Koppatz zu prüfen. Anlässlich der Kleinen Anfrage und der darin zitierten Medienberichterstattung sei deshalb der General- staatsanwalt des Landes Brandenburg zuständigkeitshalber gebeten worden, eine Prüfung des in der Vorbemerkung zur genannten Kleinen Anfrage dargestellten Sachverhalts nach Maßgabe seiner Rundverfügung vom 21. August 1998 - 411-40 - „Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat“ (JMBl. 1998, 106) zu veranlassen. Wir fragen die Landesregierung: Frage 1: Zu welchem Ergebnis kam der Generalstaatsanwalt bei seiner Prüfung des Sach- verhalts aus welchen Gründen? Die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft Cottbus hat von der Einleitung eines Ermittlungs- verfahrens gegen Ricarda Budke abgesehen. Nach Prüfung des Sachverhalts lagen keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine verfolgbare Straftat vor. Eingegangen: 06.01.2021 / Ausgegeben: 11.01.2021
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Landtag Brandenburg                                                   Drucksache 7/2805 Frage 2: Sollte der Generalstaatsanwalt bislang noch zu keinem abschließenden Prüfungs- ergebnis gekommen sein, wird gebeten mitzuteilen, wann der Generalstaatsanwalt von wel- chem Ministerium um Prüfung des Sachverhalts gebeten wurde und warum noch kein ab- schließendes Ergebnis vorliegt. Entfällt. -2-
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