Anlagenerrichtung zur Erreichung der Klimaziele

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Landtag Brandenburg                                           Drucksache 7/2021 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 705 der Abgeordneten Peter Drenske (AfD-Fraktion) und Steffen Kubitzki (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1832 Anlagenerrichtung zur Erreichung der Klimaziele Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Zum Jahr 2030 fallen Klimaschutzziele an: die Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40% (gegenüber 1990), die Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32%, die Steigerung der Energieef- fizienz um mindestens 32,5%. Vorbemerkung der Landesregierung: Bei den vorgenannten Klimaschutzzielen handelt es sich um die Ziele der EU (Link: https://ec.europa.eu/clima/policies/strategies/2030_de.) und nicht um die Klimaschutzziele von Brandenburg. Da ein einfaches Herunterbrechen der EU - Ziele auf Brandenburg, z.B. durch den prozentualen Flächenanteil oder über den Bevölke- rungsanteil nicht sinnvoll ist, wird nachstehend auf die Klimaschutzziele von Brandenburg eingegangen. Frage 1: Wie viele Windkraft - und wie viele Solaranlagen müssen in Brandenburg noch errichtet werden, um die Klimaschutzziele 2030 zu erreichen? zu Frage 1: Entsprechend der aktuellen Energiestrategie (ES 2030) sollen bis 2030 rund 10.500 MW Windkraftleistung am Netz sein. Mit Stand 30.06.2020 waren bereits ca. 7.400 MW realisiert. Unter der Annahme, dass künftig nur noch Windenergieanlagen (WEA) mit mindestens 4 MW errichtet werden, sind noch rund 775 zusätzliche WEA notwendig. Be- rücksichtigt wird dabei nicht der altersbedingte Rückbau/Ersatz von bereits bestehenden Anlagen. Im Bereich der Photovoltaik ist gemäß ES 2030 ein Zubau von 3.500 MW bis zum Jahr 2030 vorgesehen. Bereits zum 31.12.2018 waren über 3.700 MW im Betrieb. Laut Ko- alitionsvertrag soll der Anteil von PV signifikant erhöht werden. Die künftigen Ausbauziele der Erneuerbaren Energien werden in der derzeitigen Fortschreibung des ES 2030 ange- passt. Frage 2: Welche sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung müssen in Brandenburg noch errichtet werden, um die genannten Ziele zu erreichen? Eingegangen: 16.09.2020 / Ausgegeben: 21.09.2020
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Landtag Brandenburg                                                   Drucksache 7/2021 zu Frage 2: Zum einen muss der Ausbau von Geothermieanlagen zur Wärmeversorgung (Wärmepumpenanlagen) und von solarthermischen Anlagen weiter vorangebracht werden. Weiterhin sollen die nutzbaren Potentiale bei der Bioenergie, bei Deponie- und Klärgasen und bei der Wasserkraft einen Beitrag leisten. Frage 3: Welche Leistung müssen die nach Frage 1. bis 2. benötigten Anlagen dazu auf- weisen und wie ist der zu erwartende Flächenverbrauch im Land Brandenburg? zu Frage 3: Für die Windenergienutzung ist eine Landesfläche von ca. 2 % erforderlich; wobei zu berücksichtigen ist, dass zwischen den einzelnen WEA eine weitere, z.B. landwirt- schaftliche Nutzung, möglich ist. Bei PV - Anlagen rechnet man mit einer temporären Flä- cheninanspruchnahme von 1,0 bis 1,6 ha je MW installierter Leistung. Mit solarthermischen Anlagen werden je qm Kollektorfläche rund 350 - 450 kWh Warmwasser pro Jahr erzeugt, wobei diese Anlagen fast ausnahmslos auf Dachflächen montiert werden. Zur Zielerrei- chung wird eine Gesamtfläche von rund 5,5 bis 7,1 Mio. qm benötigt. Über die Größe der notwendigen Betriebsgelände für die Bioenergienutzung, der Nutzung von Klär-und Depo- niegasanlagen sowie Geothermieanlagen liegen keine Erkenntnisse vor. -2-
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