Corona und Urlaubsregelungen im Arbeitsrecht

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 7/1922 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 696 des Abgeordneten Daniel Münschke (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1777 Corona und Urlaubsregelungen im Arbeitsrecht Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Am 12. Mai 2020 berichtete das Magazin „Markt und Mittelstand“ unter der „Urlaub trotz Corona“ über die Rechte der Arbeitnehmer für Urlaubs- zeiten während und nach der Corona-Krise. Frage 1: Sind der Landesregierung in Brandenburg Fälle bekannt geworden, in denen Ar- beitsausfälle, die bestätigt Coronakrisen-bedingt waren (bescheinigte Krankheitstage, Qua- rantänezeiten, Rückkehrschwierigkeiten aus dem Ausland usw.) auf die Urlaubstage dieses oder der nächsten Jahre umgerechnet worden sind oder auf sonstige Art gesetzliche An- sprüche auf Urlaub coronabedingt bei Arbeitnehmern bestritten wurden und wenn ja, wie viele und welcher Art? zu Frage 1: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Frage 2: Wie bewertet die Landesregierung die rechtliche Lage, wenn Arbeitnehmer davon betroffen sein sollten? zu Frage 2: Die rechtlichen Vorgaben, beispielsweise des Bundesurlaubsgesetzes, die ein- schlägigen tariflichen Regelungen sowie die arbeitsvertraglichen Vereinbarungen gelten auch in Zeiten der COVID-19 Pandemie. Eingegangen: 04.09.2020 / Ausgegeben: 09.09.2020
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