Landtag Brandenburg Drucksache 7/2518 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 902 der Abgeordneten Lars Günther (AfD-Fraktion) und Kathleen Muxel (AfD-Fraktion) Drucksache 7/2321 Gutachten zur Wasserförderung im Wasserwerk Spitzmühle Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Kli- maschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Für den Straussee liegt ein Gutachten zum Einfluss der Wasserförderung im Wasserwerk Spitzmühle vor. Die Kernaussage des Gutachtens ist: Der Wasserrückgang ist zu 55% durch Klimawandel, zu 27% durch die Landnutzung und zu 18% durch Grundwasserförderung verursacht. Als erste Schlussfolgerung des Gutachtens, soll die Fördermenge verringert werden. Der Wasserverband Strausberg-Erkner beurteilt das Gutachten als „zweifelhaft und unver- hältnismäßig“. So die Äußerung des Verbandsvorstehers am Mittwoch, dem 24. Juni in Er- kner. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen beziehen sich auf ein Gutachten, das nicht im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde. Auftraggeber des Gutachtens ist die Stadt- verwaltung Strausberg. Mit dem Gutachten sollten die Gründe für das Absinken des Was- serstandes im Straussee und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ermit- telt werden. Die Finanzierung erfolgte über das für solche Problemstellungen vorhandene Landesförderprogramm zur Gewässersanierung. Kommunale Antragsteller können damit u.a. regionale Sachverhalte untersuchen lassen, um ggf. spezifische Maßnahmen abzulei- ten, zu planen und zu realisieren. 1. Hat die Landesregierung Kenntnis von dem Gutachten? zu Frage 1: Ja, die Stadt Strausberg hat dem MLUK die Studie im April 2020 zur Kenntnis gegeben. 2. Wie bewertet die Landesregierung die wissenschaftlichen Erhebungen in diesem Gut- achten? zu Frage 2: Das Gutachten bestätigt, dass der Rückgang des Wasserstandes im Straussee primär durch klimatische Faktoren begründet ist. Für die Beantwortung konkreter wasser- fachlicher Fragen wird das Gutachten als unzureichend eingeschätzt, z. B. ob Änderungen der Wasserentnahmen in der Wasserfassung Spitzmühle-Ost eine deutliche Änderung des Wasserstands im Straussee bewirken. Eingegangen: 03.12.2020 / Ausgegeben: 08.12.2020