Gutachten zur Wasserförderung im Wasserwerk Spitzmühle

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 7/2518 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 902 der Abgeordneten Lars Günther (AfD-Fraktion) und Kathleen Muxel (AfD-Fraktion) Drucksache 7/2321 Gutachten zur Wasserförderung im Wasserwerk Spitzmühle Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Kli- maschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Für den Straussee liegt ein Gutachten zum Einfluss der Wasserförderung im Wasserwerk Spitzmühle vor. Die Kernaussage des Gutachtens ist: Der Wasserrückgang ist zu 55% durch Klimawandel, zu 27% durch die Landnutzung und zu 18% durch Grundwasserförderung verursacht. Als erste Schlussfolgerung des Gutachtens, soll die Fördermenge verringert werden. Der Wasserverband Strausberg-Erkner beurteilt das Gutachten als „zweifelhaft und unver- hältnismäßig“. So die Äußerung des Verbandsvorstehers am Mittwoch, dem 24. Juni in Er- kner. Vorbemerkung der Landesregierung: Die Fragen beziehen sich auf ein Gutachten, das nicht im Auftrag der Landesregierung erstellt wurde. Auftraggeber des Gutachtens ist die Stadt- verwaltung Strausberg. Mit dem Gutachten sollten die Gründe für das Absinken des Was- serstandes im Straussee und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ermit- telt werden. Die Finanzierung erfolgte über das für solche Problemstellungen vorhandene Landesförderprogramm zur Gewässersanierung. Kommunale Antragsteller können damit u.a. regionale Sachverhalte untersuchen lassen, um ggf. spezifische Maßnahmen abzulei- ten, zu planen und zu realisieren. 1.    Hat die Landesregierung Kenntnis von dem Gutachten? zu Frage 1: Ja, die Stadt Strausberg hat dem MLUK die Studie im April 2020 zur Kenntnis gegeben. 2.    Wie bewertet die Landesregierung die wissenschaftlichen Erhebungen in diesem Gut- achten? zu Frage 2: Das Gutachten bestätigt, dass der Rückgang des Wasserstandes im Straussee primär durch klimatische Faktoren begründet ist. Für die Beantwortung konkreter wasser- fachlicher Fragen wird das Gutachten als unzureichend eingeschätzt, z. B. ob Änderungen der Wasserentnahmen in der Wasserfassung Spitzmühle-Ost eine deutliche Änderung des Wasserstands im Straussee bewirken. Eingegangen: 03.12.2020 / Ausgegeben: 08.12.2020
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 7/2518 3.     Laut Gutachten ist der Pegel im Straussee um 110 cm gesunken. Bestätigt die Lan- desregierung diesen Rückgang des Wasserstandes? zu Frage 3: Seit Jahren werden im Straussee regelmäßig fallende Wasserstände beobach- tet. Der Straussee ist auffällig, aber im Vergleich mit anderen überwiegend grundwasserge- speisten Seen nicht außergewöhnlich stark betroffen. Die örtliche Wetterstation dokumen- tiert die verringerten Niederschläge seit 2013. Diese liegen deutlich unter dem langjährigen Mittelwert, was zu einer erheblich reduzierten Abflussbildung und damit fallenden Wasser- ständen im Grundwasser und den Oberflächengewässern im gesamten Gebiet führt. 4.     Wird die Landesregierung diesen Sachverhalt weiter wissenschaftlich prüfen? zu Frage 4: Für die Bewertung der von der Landesregierung sehr ernst genommenen Be- sorgnisse der Bevölkerung, auch im Zusammenhang mit der Ansiedlung von Tesla, sind weitergehende Untersuchungen zum Zusammenwirken von klimatisch bedingten Einfluss- größen und Gewässerbenutzungen im erweiterten Einzugsgebiet des Straussees erforder- lich. Daher werden derzeit landeseigene gutachterliche hydrogeologische Untersuchungen zu den Grundwasserverhältnissen im Raum Eggersdorf/Spitzmühle in Verbindung mit den Oberflächenwasserabflüssen vorbereitet. 5.     Um wie viel Kubikmeter könnte die Fördermenge Grundwasser am Wasserwerk Spitz- mühle verringert werden, ohne die Versorgung (jetziger Durchschnittsjahresbedarf) der Bürger zu gefährden? zu Frage 5: Das Wasserwerk Spitzmühle speist in das Trinkwasserverbundsystem des für die Wasserversorgung regional zuständigen Wasserverbandes Strausberg-Erkner (WSE) ein. Entscheidungen über Fördermengen mit Auswirkungen auf die Gewährleistung der Ver- sorgungssicherheit trifft ausschließlich der im kommunalen Auftrag arbeitende WSE. -2-
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