Variantenentscheidung zur Ortsumfahrung Plessa (B169)
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3162 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1090 der Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) und Christian Görke (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/2964 Variantenentscheidung zur Ortsumfahrung Plessa (B169) Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Im Zuge der Planungen für die Ortsumfahrungen der B101 sowie B169 zur Entlastung der Stadt Elsterwerda und der Gemeinde Plessa (Elbe-Elster) ist Medienberichten zufolge kürzlich eine Variantenentscheidung über die neue Linienbe- stimmung der B169 mit der Ortsumfahrung Plessa getroffen worden. Demnach werde durch die DEGES GmbH als Planungsträgerin anstelle der von Gemeinde und Landkreis favori- sierten Südvariante nun die Nordvariante weiterverfolgt. Diese jedoch ist mit dem Problem verbunden, dass die Straße im Ortsteil Kahla zwischen der Bahntrasse und der Wohnbe- bauung entlang der Waldeslust hindurchgeführt werden muss. Um diese Engführung zu realisieren, sind Eingriffe in das Eigentum der Anliegerinnen und Anlieger erforderlich. 1. In welchem Planungsstadium befindet sich dieses Straßenbauprojekt insgesamt und bis wann soll die Fertigstellung erfolgen? Zu Frage 1: Gegenwärtig wird der Antrag des Landes Brandenburg auf Linienbestimmung gem. § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bearbeitet. Mit der Linienbestimmung wird die Vorplanung ab- geschlossen. Aufgrund des frühen Planungsstadiums können derzeit noch keine belastba- ren Aussagen zur Fertigstellung getroffen werden. 2. Wann und auf welcher Grundlage ist die Variantenentscheidung für die Nordvariante getroffen worden? 3. Warum wurde nicht die von Landkreis und Gemeinde favorisierte Südvariante weiter- verfolgt? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Variantenentscheidung insbesondere vor dem Hintergrund der absehbaren weitreichenden Eingriffe in die Wohnbebauung im Ortsteil Kahla? Die Fragen 2 bis 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet: Eingegangen: 08.03.2021 / Ausgegeben: 15.03.2021
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3162 Die Variantenermittlung erfolgt im Rahmen eines gesetzlich vorgeschriebenen iterativen Planungsprozesses. Zunächst wurde für die drei Ortsumgehungen ein gemeinsames Raumordnungsverfahren (ROV) durchgeführt, um bereits im Vorfeld einer späteren ab- schließenden Entscheidung in den fachgesetzlich vorgeschriebenen Zulassungs- bzw. Ge- nehmigungsverfahren Konflikte zu identifizieren, Lösungen vorzuschlagen und durch Vor- gaben möglichst raum-, sozial- und umweltverträglich zu gestalten. Das Verfahren wurde 2011 mit zahlreichen Prüfaufträgen abgeschlossen. Diese Prüfaufträge wurden in Vorberei- tung auf den nächsten Planungsschritt, die Linienbestimmung, durch die DEGES sorgfältig abgearbeitet. Das Ergebnis ist für die Ortsumgehung von Plessa die aktuell diskutierte Nordumgehung. 5. Welchen Einfluss können die Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen auf den weiteren Verfahrensverlauf nehmen? Zu Frage 5: Um die weiteren Planungsschritte gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern transparent zu gestalten, werden diese eng in den Planungsprozess eingebunden und über das aktuelle Planungsgeschehen informiert. Die DEGES bereitet einen Öffentlichkeitstermin vor, in welchem der Abwägungs- und Entwicklungsprozess zur Linienbestimmung ausführ- lich erläutert wird. Anhand einer Visualisierung werden dann auch die Auswirkungen der Trassen auf die Bevölkerung/Anwohner und Möglichkeiten zu Minderung der Betroffenheit (Immissionen, Lärm usw.) dargestellt. In diesem Rahmen wird den Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit gegeben, sich auf der Ebene der Entwurfsplanung aktiv an den Planungen zu beteiligen und ihre Vor-Ort-Kenntnisse und Wünsche aktiv einzubringen. Im darauffolgen- den Planfeststellungsverfahren werden Betroffene im Rahmen des Anhörungsverfahrens beteiligt und können ihre Einwendungen und Bedenken vorbringen. Schließlich besteht die Möglichkeit, Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zu erheben. -2-