Erweiterte Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab der Sekundarstufe I

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Landtag Brandenburg                                              Drucksache 7/864 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 267 der Abgeordneten Bettina Fortunato (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/593 Erweiterte Nachmittagsbetreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab der Sekundarstufe I Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragestellerin: In seiner 79. Sitzung am 11. Juni 2019 fasste der Landtag Brandenburg den Beschluss „Vereinbarkeit von Familien stärken - Erweiterte Nachmittags- betreuung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ab der Sekundarstufe I". (Drucksa- che 6/11518-B) Unter anderem wurde mit Beginn des Schuljahres 2019/2020 eine Modellphase installiert, in welcher Angebote für o.g. Personenkreis geschaffen werden sollen. Dazu war bzw. ist eine pauschale Förderung von 300 Euro pro Betreuungsmonat vorgesehen, die den antrag- stellenden Landkreisen und kreisfreien Städten für jedes Kind bzw. jeden Jugendlichen zur Verfügung gestellt wird. Die Höchstzuwendung pro Kind bzw. Jugendlicher wurde auf 3600 Euro pro Schuljahr begrenzt. Frage 1: Wie viele Betreuungsangebote wurden seit Beginn des Schuljahres 2019/2020 geschaffen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Frage 2: In wessen Trägerschaft erfolgen die Betreuungsangebote? Zu den Fragen 1 und 2: Im Schuljahr 2019/2020 wurden bis Jahresende 2019 11 Betreu- ungsangebote unterbreitet. Tabelle 1: Betreuungsangebote nach Landkreisen und kreisfreien Städten Antragsteller                                 Träger Stadt Brandenburg an der Havel                Stadt Brandenburg an der Havel Landkreis Barnim                              Eltern helfen Eltern e.V. Landkreis Elbe-Elster                         LK Elbe Elster (Amt für Jugend, Familie und Bil- dung) Landkreis Oberspreewald-Lausitz               Deutsches Rotes Kreuz, Kreisverband Lausitz e.V. Landkreis Oder-Spree                          1. LOS (Pestalozzischule) 2. LOS (Regine-Hildebrandt-Schule) Landkreis Ostprignitz-Ruppin                  Lebenshilfe e.V. Landkreis Potsdam-Mittelmark                  1. Pusteblume e.V. Kleinmachnow 2. Tagespflege Frau Martina Schütze, Eingegangen: 10.03.2020 / Ausgegeben: 16.03.2020
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Landtag Brandenburg                                                          Drucksache 7/864 Gemeinde Nuthetal 3. Parzival-Schule Gemeinde Nuthetal Landkreis Uckermark                            Stephanus gGmbH, Geschäftsbereich Bildung Gesamt                                         11 (Datengrundlage: MBJS interne Erfassung) Frage 3: Wie viele Kinder und Jugendliche nahmen bis jetzt ein solches Betreuungsangebot wahr? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Zu Frage 3: Tabelle 2: Anzahl der Kinder und Jugendlichen nach Landkreisen und kreisfreien Städten Antragsteller                                Anzahl der Kinder und Jugendlichen Stadt Brandenburg an der Havel                                23 Landkreis Barnim                                              22 Landkreis Elbe-Elster                                          3 Landkreis Oberspreewald-Lausitz                                3 Landkreis Oder-Spree                                           8 Landkreis Ostprignitz-Ruppin                                   7 Landkreis Potsdam-Mittelmark                                   4 Landkreis Uckermark                                           12 Gesamt                                                        82 (Datengrundlage: MBJS interne Erfassung) Frage 4: In welcher Höhe wurden seit Schuljahresbeginn 2019/2020 Fördergelder bean- tragt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Zu Frage 4: Für die Zeit ab Schuljahresbeginn bis zum Jahresende 2019 wurden folgende Zuwendungen beantragt: Tabelle 3: Beantragte Zuwendungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten Antragsteller                                     Beantragte Zuwendung in Euro Stadt Brandenburg an der Havel                                              34.500 Stadt Cottbus                                                                6.000 Landkreis Barnim                                                            19.500 Landkreis Dahme-Spreewald                                                    9.000 Landkreis Elbe-Elster                                                        4.500 Landkreis Oberspreewald-Lausitz                                              4.200 Landkreis Oder-Spree                                                        12.000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin                                                10.500 Landkreis Potsdam-Mittelmark                                                 6.000 Landkreis Spree-Neiße                                                        3.300 LK Uckermark                                                                24.000 Gesamt                                                                     133.500 (Datengrundlage: MBJS interne Erfassung) -2-
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Landtag Brandenburg                                                        Drucksache 7/864 Für das laufende Jahr 2020 wurden bisher folgende Zuwendungen beantragt: Tabelle 4: Beantragte Zuwendungen nach Landkreisen und kreisfreien Städten Antragsteller                                              Beantragte Zuwendung in Euro Stadt Brandenburg an der Havel                                                     42.000 Stadt Cottbus                                                                      16.800 Landkreis Barnim                                                                   16.800 Landkreis Märkisch Oderland                                                        27.000 Landkreis Elbe-Elster                                                              14.700 Landkreis Oberspreewald-Lausitz                                                     7.500 Landkreis Oder-Spree                                                               14.400 Landkreis Ostprignitz-Ruppin                                                       27.300 Landkreis Potsdam-Mittelmark                                                        8.400 Landkreis Uckermark                                                                50.400 Stadt Frankfurt (Oder)                                                             10.500 Gesamt                                                                            235.800 (Datengrundlage: MBJS interne Erfassung) Frage 5: In welcher Höhe wurden seit Schuljahresbeginn 2019/2020 bereits Fördergelder ausgezahlt? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und kreisfreien Städten.) Zu Frage 5: Tabelle 5: Auszahlungen im Jahr 2019 Antragsteller                                                          Auszahlung in Euro Stadt Brandenburg an der Havel                                                     34.500 Landkreis Barnim                                                                   10.800 Landkreis Elbe-Elster                                                               4.500 Landkreis Oberspreewald-Lausitz                                                     4.200 Landkreis Oder-Spree                                                               12.000 Landkreis Ostprignitz-Ruppin                                                       10.500 Landkreis Potsdam-Mittelmark                                                        6.000 Landkreis Uckermark                                                                 7.200 Gesamt                                                                             89.700 (Datengrundlage: MBJS interne Erfassung) Frage 6: Sollten bisher keine Fördergelder in Anspruch genommen worden sein: Worin sieht die Landesregierung die Ursache? Frage 7: Wie kann aus Sicht der Landesregierung die Inanspruchnahme der Fördergelder gesteigert werden? Zu den Fragen 6 und 7: Die Gründe für die Nichtinanspruchnahme der Förderung durch einzelne Landkreise und kreisfreie Städte sowie die Entwicklung des Bedarfs an einer Nach- mittagsbetreuung müssen der Auswertung der Modellphase der Förderung vorbehalten blei- ben. -3-
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