Landtag Brandenburg Drucksache 7/2360 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 830 des Abgeordneten Thomas Domres (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/2130 Unterrichtung des Landtages nach Art. 94 Landesverfassung (2): Nach Bundesrecht erlassene Corona-Verordnungen Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Bezüglich der auf der Grundlage von Bundesrecht erlas- senen Corona-Verordnungen war die Landesregierung bisher der Auffassung, dass sie keine Pflicht zur frühzeitigen und vollständigen Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Landesverfassung habe, da solcherlei Verordnungen nicht in der „Vereinbarung zwi- schen Landtag und Landesregierung über die Unterrichtung des Landtages nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg“ vom 7. Oktober 2010 verfahrensrechtlich ausge- staltet worden seien. Im Fachgespräch des Hauptausschusses zum Entwurf für ein Infekti- onsschutzbeteiligungsgesetz haben alle Experten dieser Rechtsposition widersprochen. Ar- tikel 94 der Landesverfassung, so die Sachverständigen, sei unmittelbar wirksames Recht. Am 29. September 2020 fand eine Pressekonferenz des Ministerpräsidenten statt, in der er die Presse über die Gespräche mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefs der an- deren Bundesländer zu den künftigen Corona-Regelungen am gleichen Tage informierte. Am Ende verwies Dr. Woidke - sinngemäß - darauf, dass er jetzt eine Telefonkonferenz mit den Landrätinnen und Landräten habe, denn es sei in Brandenburg gute Tradition, dass die Menschen zeitnah über Festlegungen in Sachen Corona informiert werden. Zugleich kün- digte er an, dass am nächsten Mittwoch (7. Oktober) eine weitere Pressekonferenz stattfin- den werde, in der er die Presse über die Veränderungen in den Corona-Verordnungen der Landesregierung informieren werde. Die angekündigte Pressekonferenz fand dann am 6.10.2020 statt. Bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Kleinen Anfrage ist der Landtag, nach Artikel 55 der Landesverfassung die von den Brandenburgerinnen und Brandenburgern und Branden- burgs gewählte Volksvertretung, über die Gespräche der Bundeskanzlerin mit den Regie- rungschefs der Bundesländer nach Artikel 94 der Landesverfassung nicht unterrichtet wor- den. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Frage 1: Hat die Landesregierung nach dem Fachgespräch des Hauptausschusses zum Entwurf des Infektionsschutzbeteiligungsgesetzes ihre Rechtsposition zur Anwendung des Artikel 94 der Landesverfassung auf die nach Bundesrecht erlassenen Corona- Verordnungen überdacht? Wenn „Nein“: worauf begründet sie ihre Position? Wenn „Ja“: Wie Eingegangen: 06.11.2020 / Ausgegeben: 11.11.2020