Landtag Brandenburg Drucksache 7/3160 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1083 des Abgeordneten Christian Görke (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 7/2954 Lückenschluss des straßenbegleitenden Radweges entlang der L 91 zwischen Nauen und Brandenburg an der Havel Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landesplanung die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Entlang der Landesstraße 91 wurde vor Jahren ein stra- ßenbegleitender Radweg im Abschnitt von Nauen bis zur Ortslage Quermathen gebaut. Dort endet der Radweg. Die L 91 verläuft dann weiter über Gohlitz, Wachow bis nach Päwesin ohne straßenbegleitenden Radweg. Erst hinter dem Ortsausgang Päwesin existiert wieder ein gut ausgebauter Radweg entlang der L 91 bis Brandenburg/H. Ein Lückenschluss des ca. zehn Kilometer langen Abschnitts wäre sowohl aus Sicht der Verkehrssicherheit als auch aus fahrradtouristischen Gründen geboten. 1. Befindet sich der o.g. Abschnitt der L 91 bereits auf der Prioritätenliste der Landesre- gierung zum Lückenschluss für straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Lan- desstraßen? zu Frage 1: Die Landesregierung geht davon aus, dass bei dieser Frage die Bedarfsliste für den Neubau von Außerortsradwegen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen gemeint ist. In dieser Liste sind die Abschnitte zwischen Quermathen und Gohlitz sowie zwischen Wachow und Päwesin im Zuge der L 91 nicht enthalten. Der Grund dafür ist die auf diesen Abschnitten vorliegende geringe Verkehrsbelastung (1.826 Kfz/24 h gemäß Straßenver- kehrszählung 2015). Zwischen Gohlitz und Wachow im Zuge der L 91 ist ein Radweg vorhanden. Dieser wurde im Jahr 2005 fertig gestellt. 2. Wie ist der konkrete Planungsstand? 3. Wann ist gegebenenfalls mit dem Baubeginn des Lückenschlusses bzw. seiner Fertig- stellung zu rechnen? 4. Wie hoch belaufen sich nach den aktuellen Erkenntnissen die Kosten für das o.g. Rad- wegprojekt? Eingegangen: 08.03.2021 / Ausgegeben: 15.03.2021
Landtag Brandenburg Drucksache 7/3160 Die Fragen 2, 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beant- wortet: Es wurden keine Planungen begonnen und somit liegen keine Kostenschätzungen vor. -2-