Linksterroristisches Gefahrenpotential in Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1723 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 609 der Abgeordneten Peter Drenske (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/1588 Linksterroristisches Gefahrenpotential in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommunales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragesteller: Wie das Nachrichtenportal „welt.de“ am 21.06.2020 be- richtete, sehe das Bundesamt für Verfassungsschutz einem internen Bericht zufolge die 1 „Gefahr eines neuen Linksterrorismus“. In dem Artikel, in welchem aus dem VS-Dokument zitiert wird, heißt es: „Abgeschottete Kleingruppen zeigen laut dem Bundesamt für Verfas- sungsschutz steigende Gewaltbereitschaft. Opfer würden ,gezielt‘ ausgesucht. Der Schritt zur ,gezielten Tötung‘ eines politischen Gegners sei nicht mehr undenkbar. […] Demnach scheint ,die Herausbildung terroristischer Strukturen im Linksextremismus‘ möglich. Die ,In- tensität der Gewalttaten‘ habe sich erhöht. ,Scheinbare ,rote Linien‘ würden überschritten‘. Daher erscheine ,auch der Schritt zur gezielten Tötung eines politischen Gegners nicht mehr völlig undenkbar‘. In mehreren Bundesländern gebe es Hinweise darauf, dass sich Klein- gruppen herausbildeten, ,eigene Tatserien begehen und sich aufgrund steigender Gewalt- bereitschaft bei ihren Taten vom Rest der Szene abspalten‘. […] Das Bundesamt beobachtet entsprechende Tendenzen in Sachsen, Hamburg und Berlin - jene Länder gelten schon län- ger als Hotspots, insbesondere Leipzig. Die Verfassungsschützer sehen aber auch in Thü- ringen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Bremen Anhaltspunkte, dass sich ein kleiner Teil der gewaltorientierten linksextremistischen Szene zunehmend radikalisiert‘.“ Auch wenn Brandenburg in dem Bericht offenbar keine wörtliche Erwähnung findet, so haben doch in der Vergangenheit auch Linksextremisten aus Berlin in Brandenburg, insbesondere bei Ak- tivitäten des linksextremistischen Bündnisses „Ende Gelände“, ihr Unwesen getrieben. Dar- über hinaus ist bekannt, dass die linksextreme Szene in Finsterwalde (Elbe-Elster) eng mit dem linksextremistischen Milieu in Leipzig verbunden ist. Frage 1: Wie hat sich die Zahl der gewaltbereiten Linksextremisten in Brandenburg seit 2013 entwickelt? (Bitte jährlich ausweisen.) zu Frage 1: Seit 2013 ist die Zahl gewaltbereiter Linksextremisten in Brandenburg kontinu- ierlich angewachsen. Die Zahlen können den Verfassungsschutzberichten der jeweiligen Jahre bzw. dem Verfassungsschutzbericht 2018 (S. 135) entnommen werden. Im Vergleich zum gewaltbereiten Rechtsextremismus sind die Zahlen gering. 1 https://www.welt.de/politik/deutschland/article209962317/Verfassungsschutz-Gefahr-eines-neuen-Link- sterrorismus.html, zuletzt aufgerufen am 22.06.2020 um 08:10 Uhr. Eingegangen: 28.07.2020 / Ausgegeben: 03.08.2020
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1723 Frage 2: Wie viele Gewaltdelikte wurden seit 2013 von Linksextremisten in Brandenburg begangen? (Bitte jährlich und nach Delikten im Sinne des StGB ausweisen.) zu Frage 2: Für den Zeitraum 2013 bis 2019 wurden insgesamt 212 politisch linksmotivierte Gewaltstraftaten im Rahmen des „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch mo- tivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) vermeldet und klassifiziert. Deliktisch setzten sich die Straftaten wie folgt zusammen: Straftaten gem. StGB 2019 2018 2017 2016 2015 2014 2013 Widerstand (§ 113 StGB) 6 1 5 15 10 3 3 Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte 1 0 0 0 0 0 0 (§ 114 StGB) Landfriedensbruch (§§ 125, 125a StGB) 1 0 0 9 10 5 1 Körperverletzung (§§ 223, 224 StGB ) 8 14 11 20 23 18 9 Raub (§ 249 StGB) 0 2 0 0 0 1 0 Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB) 1 0 0 0 0 0 0 Räuberische Erpressung (§ 255 StGB) 0 0 0 0 0 0 1 Brandstiftung (§§ 306, 306a, 306b StGB) 2 1 2 3 1 1 0 Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 1 0 0 0 0 0 0 (§ 308 StGB) Gefährliche Eingriffe in den Bahn‐, Schiffs‐ und Luftverkehr 4 0 3 2 2 1 0 (§ 315 StGB) Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 0 0 3 4 2 1 1 (§ 315b StGB) Gesamt 24 18 24 53 48 30 15 -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1723 Frage 3: Gab es in Brandenburg bereits Ermittlungs- oder Strafverfahren, die im Zusam- menhang mit Linksterrorismus in Verbindung standen? (Wenn ja, dann bitte den jeweiligen Tatort, Tatzeitpunkt, das vorgeworfene Tatgeschehen und den Verfahrensstand mitteilen.) zu Frage 3: Für den Zeitraum 2013 bis 2019 wurden keine terroristischen Straftaten im Rah- men des KPMD-PMK für den Phänomenbereich PMK -links- vermeldet. Frage 4: Gibt es nach Erkenntnissen des brandenburgischen Verfassungsschutzes in Bran- denburg gleichfalls Tendenzen, die auf linksterroristische Bestrebungen hindeuten? (Wenn ja, wo und in welcher Form?) zu Frage 4: Sollten im Land Brandenburg entsprechende Bestrebungen bestehen, wird hier- über den zuständigen Gremien berichtet. Frage 5: Welches Gefahrenpotential sieht die Landesregierung für die Bevölkerung im All- gemeinen und im Besonderen für von Linksextremisten ausgemachte „politische Gegner“ in Brandenburg? zu Frage 5: Linksextremistische Gewaltstraftaten im Land Brandenburg richten sich fast ausschließlich gegen vermeintliche politische Gegner oder gegen Polizeibeamte. Mit sol- chen ist auch zukünftig zu rechnen. Das durch linksextremistisch motivierte Straftaten ver- ursachte Gefahrenpotential für die übrige Bevölkerung wird als eher gering bewertet. Linksextremistische Gruppierungen bekämpfen auf verschiedenem Wege das politische Sy- stem. Kommunistische und anarchistische Gruppierungen setzen sich dabei gleichermaßen für einen revolutionären Bruch mit den Eigentums- und demokratischen Machtverhältnissen ein. Kommunistische Gruppierungen zielen hierfür zunächst auf die Errichtung einer „Dikta- tur des Proletariats“ unter der uneingeschränkten Führungsrolle einer kommunistischen Partei ab. Die Bemühungen der in Brandenburg tätigen „Deutschen Kommunistischen Par- tei (DKP)“ und Einzelpersonen der „Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) erzielen dabei allerdings nur eine sehr begrenzte Reichweite. Das Aktionsfeld „Antifaschis- mus“ stellt für die autonomen Szenen in Brandenburg traditionell den größten Mobilisie- rungsfaktor dar und schafft Allianzen unter den regionalen Gruppen. Im Mittelpunkt steht die Konfrontation mit dem politischen Gegner. Das gilt insbesondere im Rahmen von Veranstal- tungs- und Demonstrationsgeschehen. Sofern sich dabei entsprechende Möglichkeiten bie- ten, kommt es zu Konfrontationsdelikten mit dem „rechten“ Spektrum und zu Angriffen auf die Polizei. Derartige Tatgelegenheiten werden seitens der linksextremistischen Szene ge- zielt gesucht und provoziert. Gewalt gegen den politischen Gegner wird als vermeintlich legitimes Mittel der Auseinandersetzung genutzt. Die aggressive Stimmung autonomer Gruppen richtet sich aber nicht nur gegen selbstdefinierte „Rechte“. Im Rahmen des Akti- onsfeldes „Antirepression“ agiert die Szene gegen die Polizei, andere staatliche Organe, Behörden und einzelne Abgeordnete des Landtages. Ihnen wird vorgeworfen „Faschisten“ zu schützen, linkes Engagement zu unterbinden, die eigenen Kompetenzen illegitimer Weise auszubauen und somit einen Überwachungsstaat zu schaffen. Trotz eines Anstiegs der politisch linksmotivierten Kriminalität und einer Steigerung linksmotivierter Gewaltstraf- taten in Brandenburg im Wahljahr 2019 im Vergleich zu 2018 ist der bundesweite Trend hin zur Bildung klandestiner militanter Kleingruppen, die schwerste Straftaten begehen, für brandenburgische Linksextremisten bislang nicht festzustellen. Des Weiteren wird auf den Verfassungsschutzbericht 2018 ab Seite 132 verwiesen. -3-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/1723 Frage 6: Sieht die Landesregierung die Gefahr, dass Linksextremisten aus anderen Bun- desländern - etwa aus Berlin oder Sachsen - Gewalttaten in Brandenburg begehen könn- ten? (Bitte näher ausführen, welche Erkenntnisse zur jeweiligen Annahme führen.) zu Frage 6: Die Landesregierung ist aufmerksam gegenüber jedweden Gefahren des politi- schen Extremismus, der Schwerpunkt liegt für Brandenburg im Rechtsextremismus mit allen Ausprägungen, d. h. vom parteigebundenen Rechtsextremismus bis hin zu massiven Ge- walttaten. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Gewalttaten im Sinne der Frage in Brandenburg verübt werden. Als Täter linksextremistischer Gewalttaten wurden in den ver- gangenen Jahren zu einem hohen Anteil Personen mit Wohnsitz im Land Brandenburg er- mittelt. In Einzelfällen wurden Tatverdächtige aus anderen Bundesländern festgestellt oder ermittelt. Dies ist auch künftig zu erwarten bzw. nicht auszuschließen. Gefahren gehen hier insbesondere deshalb aus, weil Gewalt gegen den politischen Gegner im autonomen Milieu als ein legitimes Mittel der Auseinandersetzung angesehen wird. Allerdings ist es 2019 auf Demonstrationen der o. g. Akteure zu keinen nennenswerten polizeilichen Vorkommnissen gekommen. Es besteht zudem ein abstraktes Risiko, dass Akteure aus anderen Bundeslän- dern auch gegen kritische Infrastruktur in Brandenburg agieren könnten. Frage 7: In welcher Form arbeitet der brandenburgische Verfassungsschutz zur Verhütung entsprechender linksterroristischer Straftaten mit den Verfassungsschutzbehörden des Bun- des, Berlins und Sachsens zusammen? zu Frage 7: Entsprechend seines gesetzlichen Auftrages prüft die Verfassungsschutzbe- hörde des Landes Brandenburg fortlaufend, ob Anhaltspunkte für einen dahingehenden Verdacht vorliegen, dass linksextremistische Bestrebungen/Straftaten die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beseitigen oder außer Kraft zu setzen versuchen. So- weit die Aktivitäten über das Gebiet des Landes Brandenburg hinausgehen, werden die in anderen Bundesländern anfallenden Informationen hierbei einbezogen und die Be- wertung gemeinsam mit den anderen Verfassungsschutzbehörden der Länder und dem Bundesamt vorgenommen. Zudem bestehen entsprechende gemeinsame Zentren [Das „Gemeinsame Terrorismusabwehrzentrum (GTAZ)“ und das „Gemeinsame Extremis- mus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)“]. Die Bearbeitung extremistischer Bestre- bungen sowie Straftaten erfolgt im Rahmen eines vorgesehenen Informationsaustausches zwischen den Verfassungsschutzbehörden und dem polizeilichen Staatsschutz. -4-