Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 14 - Finanzielle Förderung der "Flüchtlingshilfe Jüterbog"
Landtag Brandenburg Drucksache 7/380 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 107 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) und Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 7/177 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 14 - Fi- nanzielle Förderung der „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integra- tion und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Anmerkung der Fragesteller: Nach Auskunft der Landesregierung in Drucksache 7/116 werde die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ seit 2016 finanziell von der Landesregierung geför- dert. 2019 wurden bereits knapp 19.000 Euro an diese Vereinigung gezahlt. Jedoch han- dele es sich bei der „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ nach Mitteilung der Landesregierung nicht um eine rechtsfähige Personenvereinigung. Darüber hinaus gibt die Landesregierung die finanzielle Förderung der „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ für das Jahr 2018 mit 12.090 Euro an, obwohl nachweislich am 16.08.2019 durch den Chef der Staatskanzlei, Martin Gorholt, ein Scheck in Höhe von knapp 14.000 Euro an die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ übergeben wur- 1 de. Das wirft Fragen im Hinblick auf die finanziellen Zuwendungen an die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ auf. Ferner sorgte die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ im vergangenen Jahr für Schlagzeilen, weil Personen dieser Vereinigung Straftaten von Flüchtlingen vertuscht ha- 2 ben sollen. Dabei soll es sich auch um Fälle von sexuellen Übergriffen gehandelt haben, die nicht zur Anzeige gebracht wurden. Die Sprecherin der „Flüchtlingshilfe Jüterbog“, die ehemalige Pfarrerin Mechthild Falk, räumte sodann ein, dass sie von Rechtsverstößen 3 sogenannter Flüchtlinge gewusst habe. 1. Wie ist es zu verstehen, dass der Personenzusammenschluss „Flüchtlingshilfe Jüter- bog“ nach Ansicht der Landesregierung „ohne formalisierte Rechtsform“ agiere? Zu Frage 1: Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 14 (Drucksache 7/116) wird verwiesen. 1 Vgl. https://www.buendnis-fuer-brandenburg.de/2018/08/17/gorholt-zu-besuch-bei-fluechtlingshilfe- jueterbog/, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019 um 19:45 Uhr. 2 Siehe hierzu https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Straftaten-verheimlicht- Fluechtlingshelfer-in-Jueterbog-wehren-sich-gegen-Vertuschungs-Vorwurf, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019 um 19:17 Uhr. 3 https://www.maz-online.de/Lokales/Teltow-Flaeming/Haben-Fluechtlingshelfer-in-Jueterbog-Straftaten- verheimlicht, zuletzt aufgerufen am 10.11.2019 um 19:20 Uhr. Eingegangen: 18.12.2019 / Ausgegeben: 23.12.2019
Landtag Brandenburg Drucksache 7/380 2. Ist es insoweit zutreffend, dass die Landesregierung finanzielle Zuwendungen an einen nicht rechtsfähigen Personenzusammenschluss auszahlt? (Bitte begründen.) Zu Frage 2: Nein. Zur Begründung wird auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 14 verwiesen. 3. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass im möglichen Fall der zweckwidrigen Ver- wendung der finanziellen Förderung diese ganz oder teilweise zurückgefordert werden kann, wenn die Zuwendung an einen nach Einschätzung der Landesregierung losen, nicht rechtsfähigen Personenzusammenschluss erfolgt? Zu Frage 3: Die zuwendungsrechtlichen Vorschriften werden grundsätzlich bei der Projekt- förderung beachtet. 4. Wer wäre in einem solchen Fall der zweckwidrigen Verwendung von Geldmitteln nach Auffassung der Landesregierung derjenige, der rechtlich dafür einzustehen hat, wenn doch die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ - wie mitgeteilt - „ohne formalisierte Rechtsform“ am Rechtsleben teilnehme? Zu Frage 4: Auf die Antwort der Landesregierung zu den Fragen 1 und 3 der Kleinen An- frage 14 wird verwiesen. 5. Zu welchem Zweck wird die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ seit 2016 von der Landesregie- rung gefördert? Zu Frage 5: Auf die Antwort der Landesregierung zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 14 wird verwiesen. 6. Wie erklärt die Landesregierung den Zuwachs von Fördermitteln innerhalb von drei Jah- ren um nahezu das 18-Fache im Vergleich zur ursprünglichen Fördersumme? Zu Frage 6: Der Zuwachs erklärt sich durch einen erhöhten Bedarf an Integrationsbeglei- tung und mit dem steigenden Engagement der Flüchtlingshilfe Jüterbog. 7. Warum wird für das Jahr 2018 eine Fördersumme von 12.090 Euro ausgewiesen, ob- wohl im selben Jahr ein Scheck an die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ mit deutlich höherer Summe übergeben wurde? Zu Frage 7: Der Scheck, der am 16.08.2018 übergeben wurde, bezieht sich auf die Förde- rung des Projektes „Treffpunkt ‚Arche‘ in Jüterbog“ im Jahr 2019. 8. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung zu den Vertuschungen von Straftaten durch Personen der „Flüchtlingshilfe Jüterbog“? 9. Wurde bereits ein Ermittlungsverfahren gegen die Sprecherin der „Flüchtlingshilfe Jü- terbog“ wegen Strafvereitelung (§ 258 StGB) aufgrund des oben geschilderten Sachver- halts eingeleitet? (Wenn dem nicht so sein sollte, warum nicht?) -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 7/380 Zu den Fragen 8 und 9: Die Fragen werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemein- sam beantwortet. Für die Strafverfolgungsbehörden bestehen keine zureichenden tatsäch- lichen Anhaltspunkte im Sinne eines Anfangsverdachts gemäß § 152 Absatz 2 Strafpro- zessordnung, der Anlass für die Einleitung von Ermittlungsverfahren gibt. 10. Erachtet die Landesregierung die „Flüchtlingshilfe Jüterbog“ auch weiterhin als förde- rungsfähig, obwohl sie mit Straftaten in Verbindung gebracht wird? (Bitte begründen.) Zu Frage 10: Ja. Eine Verbindung der Flüchtlingshilfe Jüterbog zu Straftaten besteht nicht. -3-