Langzeitarbeitslose in Brandenburg

/ 22
PDF herunterladen
Landtag Brandenburg                                                     Drucksache 7/2726 2014   - Förderung       01.08.2015- Projekt-    20 Mio.            808       48        915 2020      der Integrati- 31.01.2018 förde-         Euro onsbeglei-                 rung tung für Lang- zeitarbeits- lose und Fa- milienbe- darfs-ge- meinschaften in Branden- burg 2014   - Förderung       01.02.2018- Projekt-    20 Mio.            889       39        696 2020      der Integrati- 31.01.2021 förde-         Euro onsbeglei-                 rung tung für Lang- zeitarbeits- lose und Fa- milienbe- darfs-ge- meinschaften in Branden- burg 2014   - Förderung       01.07.2017- Projekt-   6,5 Mio.             12        1           - 2020      von sozial- 31.12.2022 förde-            Euro pädagogi-                  rung scher Begleitung und fachli- cher Anlei- tung in Sozialbe- trieben Die Programme des Landes Brandenburg zur Integration von Langzeitarbeitslosen in den Arbeitsmarkt werden aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bzw. aus Landesmit- teln gefördert. Die Kofinanzierung erfolgt aus Mitteln des Bundes (SGB II, SGB III), aus Landes- und kommunalen Mitteln bzw. aus Eigenmitteln der Zuwendungsempfänger. Die aufgeführte Tabelle beinhaltet Programme der Landesregierung zur Integration von Lang- zeitarbeitslosen, die seit 2010 aufgelegt wurden. Die Programme sind differenziert nach Förderzeitraum, Art der Förderung, Fördervolumen, Anzahl der in den Arbeitsmarkt integrier- ten Personen (Vermittlungen in sv-pfl. Beschäftigung und Anzahl der Vermittlungen in sonst. Erwerbstätigkeit) aufgeführt. 5 davon 83 Minijob 6 davon 60 Minijob - 21 -
21

Landtag Brandenburg                                                    Drucksache 7/2726 Zu in den Arbeitsmarkt vermittelten Personen stehen keine Daten bezüglich Anforderungs- niveau (z. B. Helfer, Fachkraft, Spezialist, Experte) zur Verfügung. Des Weiteren liegen keine Daten bezüglich der Staatsangehörigkeit der in den Arbeitsmarkt vermittelten Perso- nen vor. Die genannten Förderungen der Landesregierung zur Integration von Langzeitar- beitslosen im Land Brandenburg sind offen für alle Langzeitarbeitslosen, sofern sie die Vor- aussetzungen für eine Aufnahme in die Programme erfüllen. Vor diesem Hintergrund wer- den die benannten Zielgruppen nicht in besonderer Weise angesprochen, zumal eine Zu- gehörigkeit nicht zu den Aufnahmebedingungen der aufgeführten Programme gehört. - 22 -
22