Landtag Brandenburg Drucksache 7/3427 Eine gesonderte Finanzierung für Baumaßnahmen zur energetischen Ertüchtigung ist nicht vorgesehen. Die Finanzierung erfolgt im Rahmen des IVPA und wird im Rahmen des Ver- mieter-Mieter-Models auf die Miete der Gebäude umgelegt. Frage 4: Welche Zielvereinbarung besteht derzeit zwischen dem MdFE und dem BLB für die Umsetzung der Ziele der Energiestrategie 2030 und des Energiemanagements zu Frage 4: Das MdFE hat mit dem BLB im Rahmen der „Zielvereinbarung 2021“ vereinbart, die Dynamisierung des Sanierungsfahrplans im CAFM-System des BLB umzusetzen. Da- durch ist der BLB in der Lage, den Sanierungsfahrplan geänderten gesetzlichen Vorgaben anzupassen und notwendige Präzisierungen vorzunehmen. Es soll die Möglichkeit geschaf- fen werden, Zielgrößen zu definieren und diese im Rahmen eines Soll-Ist-Vergleichs zu überprüfen. Frage 5: Welche Kennzahlen werden in der Landesliegenschaftsstrategie verwendet? zu Frage 5: Ziel der Immobilienstrategie des BLB ist nicht die Definition konkreter Kennzah- len und Kennwerte. Sie dient vielmehr der Definition strategischer Ziele im Umgang mit den bewirtschafteten Immobilien. Beispielsweise kann eine energetische Optimierung auch durch eine Verbesserung der Immobilienauslastung erzielt werden. Ein langfristiges Ziel der Immobilienstrategie besteht u.a. darin, das Immobilienportfolio nachhaltig zu gestalten. Damit strebt der BLB nicht allein nach größtmöglicher CO2-Einspa- rung. Themen wie Ökologie und soziale Aspekte sollen ebenso Beachtung finden. Frage 6: Ist die geplante Einführung eines CAFM-Systems in den Gebäuden im wirtschaft- lichen Eigentum des BLB inzwischen abgeschlossen? zu Frage 6: Nein, siehe Antwort zu Frage 4. Frage 7: Konnte der Energieverbrauch in den Gebäuden im wirtschaftlichen Eigentum des BLB schon gesenkt werden (bitte quantifizieren)? zu Frage 7: An Hand vorliegender Verbrauchs- und Messwerte sanierter Gebäude kann eine Senkung der Energieverbräuche für Heizung und Elektrizität sowohl auf Gebäudeebene als auch auf Liegenschaftsebene nachgewiesen werden. Der BLB hat keine Gesamtübersicht, inwieweit sich der Energieverbrauch nach der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen verändert hat. Frage 8: Konnte eine signifikante Verbrauchssenkung durch die Änderung des Nutzerver- haltens bei den Liegenschaften des BLB erreicht werden? Wenn ja, inwiefern und wenn nein, welche Gründe werden vermutet? zu Frage 8: Eine signifikante Senkung der Energieverbräuche durch Änderung des Nutzer- verhaltens konnte nicht nachgewiesen werden. Da in den Gebäuden nur der Gesamtstrom- und Wärmebedarf gemessen wird, ist die Un- terscheidung der Verbräuche sowohl durch Einsparung als auch durch erhöhten Bedarf messtechnisch nicht nachweisbar. Grundsätzlich ist festzustellen, dass sich insbesondere der Stromverbrauch durch den höheren technischen Ausstattungsgrad mit IT - Technik er- höht hat. -2-