Kollateralschäden der Energiewende - Energiearmut in Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                                                 Drucksache 7/411 7. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 141 der Abgeordneten Birgit Bessin (AfD-Fraktion) Drucksache 7/244 Kollateralschäden der Energiewende - Energiearmut in Brandenburg Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die aufgrund der planwirtschaftlichen Energiewende steigenden Energiekosten tragen ihren Teil zu einem erhöhten Risiko der Energiearmut für die Bürger bei. Laut Presseberichten stellen die Energieversorger z.B. bereits jetzt jährlich 1 bei ca. 25.000 Haushalten in Baden-Württemberg den Strom ab, weil die Bewohner die Kosten nicht mehr aufbringen können. Mehrere Verbände und vier Ministerien gaben dort eine gemeinsame Erklärung ab und starteten eine Initiative, die sich um Beratungsangebote für von Energiearmut bedrohte Haushalte dreht. Da Brandenburg regelmäßig Spitzenposi- tionen im Bundesländervergleich der Stromkosten einnimmt, wirft dies einige Fragen für un- ser Bundesland auf. Anmerkung: Wenn im Weiteren von „Landkreisen“ die Rede ist, schließt dies auch die kreisfreien Städte mit ein. Frage 1: Wie haben sich die durchschnittlichen Energiepreise in den letzten zehn Jahren in Brandenburg entwickelt? Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen, Jahren sowie Strom- und Gaspreisen zu Frage 1: Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg haben sich die Strom- und Gaspreise zwischen 2008 und 2018 im Land Brandenburg wie folgt entwickelt: Entwicklung der Energiepreise im Land Brandenburg: Jahr                           Strom                                              Gas Index          Veränderung zum Vor-               Index       Veränderung zum Vorjahr jahr                                          in Prozent in Prozent 2008           76,5                                              98,5 2009           81,6                        6,7                   95,6                        -2,9 2010           83,1                        1,8                   87,9                        -8,1 2011          87,4                        5,2                   93,4                         6,3 2012           89,2                        2,1                   98,7                         5,7 1https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/Menschen-mit-wenig-Einkommen-sollen-lernen-richtig-Strom-zu-sparen,ener- giearmut-100.html?fbclid=IwAR26YLuuvW8fwQVgdC5qpBkWd5YtkjwFuCXGt5tenPuQs6E5LtEXtoq4MW8 Eingegangen: 30.12.2019 / Ausgegeben: 06.01.2020
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 7/411 2013      98,7              10,7              100,3                 1,6 2014      100,0              1,3               99,8                 -0,5 2015      100,0               0               100,0                 0,2 2016      100,2              0,2               99,1                 -0,9 2017      101,8              1,6               93,5                 -5,7 2018      101,4              -0,4              93,1                 -0,4 Veränderung 2008 zu 2018: 32,5 Prozent                           -5,5 Prozent Daten nach Landkreisen und kreisfreien Städten können nicht bereitgestellt werden. Frage 2: Bei wie vielen Haushalten wurde in den letzten zehn Jahren in Brandenburg die Energieversorgung aufgrund von Zahlungsversäumnissen eingestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen sowie nach Strom- und Gassperren. zu Frage 2: Bundesweite Zahlen zu den Versorgungsunterbrechungen bei der leitungsge- bundenen Versorgung mit Strom und Erdgas erhebt die Bundesnetzagentur für den jährli- chen Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt. Erstmals mit dem Monitoringbericht 2018 haben die Netzbetreiber im Strombereich die Un- terbrechungen auf Bundesländer aufgeschlüsselt. Danach wurden im Land Brandenburg im Jahr 2017 nach Angaben der Verteilernetzbetreiber 7.908 Stromsperrungen (innerhalb und außerhalb der Grundversorgung) durchgeführt. Nach dem aktuellen Monitoringbericht 2019 wurden im Land Brandenburg im Jahr 2018 nach Angaben der Verteilernetzbetreiber 7.117 Stromsperrungen durchgeführt. Im Gasbereich erfolgte erst mit dem aktuellen Monitoringbericht 2019 eine Aufteilung nach Bundesländern. Danach wurden im Land Brandenburg im Jahr 2018 nach Angaben der Ver- teilernetzbetreiber 963 Gassperrungen (innerhalb und außerhalb der Grundversorgung) durchgeführt. Eine Aufteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten erfolgte dabei nicht. Frage 3: Wie hoch ist die daraus resultierende Korrelation zwischen der Veränderung der Energiepreise in den letzten zehn Jahren im Sinne der Frage 1 und der Veränderung der Anzahl der von Sperrungen der Energieversorgung betroffenen Haushalte im Sinne der Frage 2? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom- und Gassperren(/-preisen) und Gesamtkorrelation angeben (ganz Brandenburg, Strom und Gas). zu Frage 3: Der Landesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Frage 4: Wie lange dauerten die Sperrungen der Energieversorgung für die Haushalte im Sinne der Frage 2 durchschnittlich? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom- und Gassperren. zu Frage 4: Im Monitoringbericht 2019 wurde für das Jahr 2018 erstmals die Dauer der Sperrungen bei den Verteilnetzbetreibern Strom abgefragt. Danach lag die Dauer zwischen tatsächlicher Sperrung und Entsperrung durchschnittlich bei 14 Tagen. -2-
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 7/411 Ebenso wurde für das Jahr 2018 bei den Verteilernetzbetreibern Gas zum ersten Mal die Dauer der Sperrungen abgefragt. Durchschnittlich lag die Dauer zwischen tatsächlicher Sperrung und Entsperrung bei 36 Tagen. Auch hier erfolgte keine Aufteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten. Frage 5: Wie viele Personen lebten in den Haushalten im Sinne der Frage 2? Bitte auf- schlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom-/Gassperren und Anzahl der Einpersonen- haushalte, Zweipersonenhaushalte, […] usw. Frage 6: Wie viele Kinder (Minderjährige) lebten in den Haushalten im Sinne der Frage 2? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom-/Gassperren und Anzahl der Kinder pro Haushalt. Frage 7: Wie viele der Haushalte im Sinne der Frage 2 waren auf Leistungen nach SGB II oder SGB XII angewiesen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom-/Gassper- ren und Art der empfangenen Leistungen. Frage 8: Was ist über die Einkommenssituation der betroffenen Haushalte im Sinne der Frage 2 bekannt, wie hoch lag z.B. das durchschnittliche Einkommen? Wenn möglich, bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Strom-/Gassperren. Frage 9: Was ist über die Beschäftigungsverhältnisse der in den im Sinne der Frage 2 be- troffenen Haushalten lebenden Personen bekannt? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Land- kreisen, Strom- und Gassperren und Beschäftigungsverhältnis (Vollzeit, Teilzeit, Minijobber, in Ausbildung, Student, Rentner, ...) Frage 10: Wie viele Alleinerziehende waren in den letzten zehn Jahren im Sinne der Frage 2 von Sperrungen der Energieversorgung in Brandenburg betroffen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom- und Gassperren. Frage 11: Wie alt waren die im Sinne der Frage 2 von Sperrungen der Energieversorgung in Brandenburg betroffenen Erwachsenen? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, Strom-/Gassperren und Altersgruppen (18-35 Jahre, 36-50 Jahre, 51-65 Jahre, 66 Jahre und älter). zu den Fragen 5 bis 11: Eine Erhebung solcher Daten erfolgt über die jährlichen Monitoring- berichte der Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes nicht. Der Landesregierung liegen keine Angaben für das Land Brandenburg vor. Zu den Ursachen von Stromsperrun- gen wird verwiesen auf das Diskussionspapier des Zentrums für Europäische Wirtschafts- förderung (ZWE) vom November 2017 „Ursachen von Stromsperrungen in Privathaushal- ten: Empirische Ergebnisse aus der allgemeinen Sozialberatung“ (abrufbar unter: http://ftp.zew.de/pub/zew-docs/dp/dp17061.pdf). Dort wird untersucht, welche Merkmale Haushalte aufweisen, denen Stromsperren angedroht wurden bzw. bei denen sie umgesetzt wurden und welche Bedeutung diese Merkmale relativ zueinander haben. -3-
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 7/411 Frage 12: Welche Beratungsangebote zum Stromsparen gab es in Brandenburg in den letz- ten zehn Jahren, sind/waren diese für Betroffene kostenfrei und welche dieser Beratungs- angebote bzw. deren Trägerorganisationen wurden (hierfür) in welcher Höhe vom Land Brandenburg gefördert? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen, für Betroffene kos- tenfreie Angebote/für Betroffene kostenpflichtige Angebote, vom Land Brandenburg geför- derte Angebote/nicht vom Land Brandenburg geförderte Angebote und etwaige Höhen der Fördersummen (hier bitte unterscheiden nach projektbezogener Förderung und allgemeiner Förderung der Trägerorganisation). Frage 13: Wie bewertet die Landesregierung die Wirksamkeit von Beratungsangeboten zum Stromsparen, in wie vielen Fällen konnte z.B. eine Energiesperre des Haushalts hierdurch vermieden werden? Liegen hier konkrete Zahlen vor, um die Wirksamkeit einschätzen zu können? zu den Fragen 12 und 13: In Brandenburg gibt es zwei wesentliche Beratungsangebote zum Stromsparen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) bietet seit ihrer Gründung im Jahre 1990 eine Energieeinsparberatung an. Dadurch haben die Verbraucher die Möglichkeit, an 26 Stand- orten (in öffentlich geförderten Räumlichkeiten und künftig auch im sog. Digimobil) im ge- samten Land Brandenburg eine kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Die Beratungsstellen der VZB sind auf deren Webseite aufgeführt: https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/beratung-bb. Es werden darüber hinaus eine kostenfreie Telefon- und Onlineberatung angeboten. Zudem gibt es aufsuchende Beratungsmöglichkeiten vor Ort, bei denen Verbraucherinnen und Ver- braucher, z.B. einen kostenlosen Basis-Check für Mieterinnen und Mieter oder aber auch umfangreichere Checks in der Regel für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für 30 € Beratungsgebühr angeboten werden. Auch Vorträge und Informationsstände werden kostenfrei angeboten. Alle genannten Maßnahmen werden im Rahmen eines vom Bundes- ministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Projekts angeboten. In einer 2017 ver- öffentlichte Evaluation des Projekts durch PricewaterhouseCoopers im Auftrag des Bundes- amts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, siehe Webseiten des BAFA) wird die Wirk- samkeit des Projekts hinsichtlich der Reduktion des Energieverbrauchs sowie der damit ver- bundenen Energiekosten und CO2-Emissionen bestätigt. Das Thema Energiearmut wurde nicht gesondert betrachtet. Darüber hinaus bietet die VZB eine Energierechtsberatung an. Diese wird im Rahmen der institutionellen Förderung der VZB vom Land Brandenburg finanziert. Für diese Beratung ist ein Beratungsentgelt in Höhe von mind. 5 €, in der Regel 15 € zu zahlen. Zum anderen gibt es das Projekt „Stromspar-Check Aktiv - Klima- und Umweltschutz im Alltag für Haushalte mit geringem Einkommen". Der Stromspar-Check ist ein gemeinsames Angebot des Deutschen Caritasverbandes e. V. (DCV) und des Bundesverbandes der Ener- gie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V., eaD und existiert seit über 10 Jahren. -4-
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Landtag Brandenburg                                                      Drucksache 7/411 Die Beratungsstandorte in Brandenburg sind auf folgender Webseite zu finden: https://www.stromspar-check.de/standorte/standorte-karte.html. Das Angebot richtet sich an Haushalte mit geringem Einkommen und ist kostenlos. Das Projekt wird durch das Bun- desministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Nach Angaben der Projektträger konnten durch 17.000 Stromspar-Check-Haushalte in Berlin und Branden- burg dank der Beratung von knapp 300 Stromsparhelferinnen und -helfern bis 2018 16 Mil- lionen EUR Energiekosten eingespart werden (Quelle: https://www.stromspar-check.de/ak- tuelles-erfolge/viel-los-an-den-standorten.html). Der Landesregierung liegen keine Zahlen vor, in wie vielen Fällen mit den Beratungsange- boten Energiesperren vermieden wurden. Frage 14: Wie hoch waren durchschnittlich die Mahn- und Sperrungs-/Entsperrungskosten, die sich für die Haushalte im Zuge einer Sperrung ihrer Energieversorgung aufgrund von Zahlungsversäumnissen in den letzten zehn Jahren in Brandenburg ergeben haben? Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Landkreisen und Strom-/Gassperren. zu Frage 14: Angaben zu einer Aufschlüsselung der Mahn- und Sperrungs-/Entsperrungs- kosten im Land Brandenburg und in den Landkreisen sind der Landesregierung nicht be- kannt. Nach dem Monitoringbericht 2019 hat die Bundesnetzagentur für das Jahr 2018 bundesweit Netzbetreiber und Stromlieferanten zu Strom- und Gassperrungen sowie den damit verbun- denen Kosten befragt. Für die Durchführung einer Sperrung berechneten die Netzbetreiber den Stromlieferanten durchschnittlich 51,68 EUR (exkl. USt.) Für eine Wiederherstellung der Versorgung eines Haushaltskunden wurden durchschnittlich 54,94 EUR (exkl. USt.) in Rechnung gestellt. Während einige Lieferanten lediglich die Kosten des mit der Sperrung bzw. Wiederherstel- lung beauftragten Netzbetreibers an ihre Kunden weitergeben, hat ein Teil der Stromliefe- ranten für die Durchführung einer Sperrung zusätzliche eigene Kosten in Rechnung gestellt. Die Lieferanten wurden gefragt, ob sie dabei die pauschale Berechnung nach § 19 Abs. 4 StromGVV anwenden. Unter Anwendung dieser pauschalen Berechnung haben die Liefe- ranten ihren Kunden im Durchschnitt ca. 41,95 EUR (inkl. USt.) zusätzlich berechnet. Liefe- ranten, die keine pauschale Berechnung durchgeführt haben, haben ihren Kunden im Schnitt 47,95 EUR (inkl. USt.) in Rechnung gestellt. Für die Wiederherstellung des Anschlusses berechneten die Stromlieferanten ihren Kunden unter Anwendung der pauschalen Berechnung im Durchschnitt ca. 44,14 EUR (inkl. USt.) und ohne Anwendung der pauschalen Berechnung im Durchschnitt 48,88 EUR (inkl. USt.) Für eine Mahnung bei Zahlungsverzug berechneten die Lieferanten den Haushaltskunden durchschnittlich 3,75 EUR. -5-
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Landtag Brandenburg                                                       Drucksache 7/411 Im Gasbereich berechneten die Netzbetreiber für die Durchführung einer Sperrung den Gas- lieferanten durchschnittlich rund 60 EUR (exkl. USt.). Für eine Wiederherstellung der Ver- sorgung eines Anschlusses berechneten die Netzbetreiber den Gaslieferanten durchschnitt- lich rund 68 EUR (exkl. USt.). Während einige Gaslieferanten lediglich die Kosten des mit der Sperrung bzw. Wiederherstellung beauftragten Netzbetreibers an ihre Kunden weiter- geben, hat ein Teil der Gaslieferanten für die Durchführung einer Sperrung zusätzliche ei- gene Kosten in Rechnung gestellt. Die Lieferanten wurden gefragt, ob sie dabei die pau- schale Berechnung nach § 19 Abs. 4 GasGVV anwenden. Unter Anwendung dieser pau- schalen Berechnung haben die Gaslieferanten ihren Kunden im Durchschnitt rund 47 EUR (inkl. USt.) zusätzlich berechnet. Lieferanten, die keine pauschale Berechnung durchgeführt haben, haben ihren Kunden im Schnitt rund 49 EUR (inkl. USt.) in Rechnung gestellt. Für die Wiederherstellung des Anschlusses berechneten die Gaslieferanten ihren Kunden unter Anwendung der pauschalen Berechnung im Durchschnitt rund 56 EUR (inkl. USt.) und ohne Anwendung der pauschalen Berechnung im Durchschnitt rund 58 EUR (inkl. USt.) Für eine Mahnung bei Zahlungsverzug berechneten die Gaslieferanten den Haushaltskunden durchschnittlich 3,70 EUR. Frage 15: Plant die Landesregierung eine ähnliche Initiative wie die in der Vorbemerkung angesprochene Initiative in Baden-Württemberg? Wenn ja, wie soll diese konkret ausgestal- tet sein? Frage 16: Politische Maßnahmen für CO²-Einsparungen in Deutschland oder gar Branden- burg können höchstens kaum messbare Effekte auf das Weltklima nach sich ziehen. Gleich- zeitig besitzen nicht grundlastfähige Energieträger nur eine sehr geringe Attraktivität für die großen CO²-emmitierenden Länder wie China. Wie bewertet die Landesregierung ange- sichts dessen die hohen sozialen Kosten der Energiewende durch das zunehmende Risiko der Sperrung der Energieversorgung und damit der Erschwerung der gesellschaftlichen Teil- habe für weite Teile der unteren Einkommensschichten? Ist dies aus Sicht der Landesregie- rung verhältnismäßig? Frage 17: Was will die Landesregierung allgemein unternehmen, um das Risiko von Ener- giesperrungen für die Bürger zu minimieren? Frage 18: Was will die Landesregierung konkret für die Senkung der Energiekosten unter- nehmen, um so die Bürger zu entlasten und das Risiko gesellschaftlicher Isolation abzu- schwächen? Frage 19: Plant die Landesregierung auch legislativ tätig zu werden, um den beschriebenen Problemen beizukommen? zu den Fragen 15 und 19: Die Fragen 15 bis 19 werden wegen des thematischen Zusam- menhangs gemeinsam beantwortet. Die Landesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag zu den Zielen und zur Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens bekannt und unterstützt die Energiewende. Die effizi- ente Nutzung von Energie in privaten Haushalten ist dabei ein wichtiger Beitrag. -6-
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Landtag Brandenburg                                                     Drucksache 7/411 Die existierenden Energiesparberatungsangebote (siehe auch Antwort zu den Fragen 12 und 13) gewährleisten eine landesweit verfügbare Energiesparberatung für Verbraucherin- nen und Verbraucher in Brandenburg, auch für von Energiearmut betroffenen Personen. Ein weiterer Ausbau der Energieberatung ist derzeit von der Landesregierung nicht vorgesehen. Jedoch sollen die bestehenden Energiesparangebote besser verknüpft werden um Syner- gien zu nutzen und ihre Bekanntheit zu steigern. Die besonderen Anforderungen von ein- kommensschwachen Haushalten sollen dabei berücksichtigt werden. Hierzu wurde die VZB im Rahmen ihres vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Energie- projektes zur Etablierung eines Netzwerkknotens mandatiert. Dies ist eine Maßnahme des aktuellen Maßnahmenkatalogs der Energiestrategie 2030 (Maßnahme 2.II.B). In Deutschland gewährleisten die zeitlich unbefristeten Leistungen der Mindestsicherungs- systeme nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Ar- beitsuchende / SGB II - und Sozialhilfe / SGB XII) das menschenwürdige Existenzminimum, in dem auch der Energiebedarf berücksichtigt wird. Unabhängig von der Energiewende ergeben sich nach Auffassung der Arbeits- und Sozial- ministerinnen und -minister der Länder bei der derzeitigen Regelbedarfsbemessung auf der Basis der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe der amtlichen Statistik in Deutschland (EVS) Risiken der systematischen Untererfassung des Bedarfs an Haushaltsenergie und damit die Gefahr erheblicher Unterdeckungen des tatsächlichen Bedarfs im Vergleich zum Anteil Haushaltsenergie im Regelbedarf. Daher haben sie anlässlich der diesjährigen 96. Konferenz der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Sozi- ales (ASMK 2019) den Bund aufgefordert, die grundlegenden Vorgaben für die Ermittlung des Bedarfs hinsichtlich der Haushaltsenergie und der Bemessung des Mehrbedarfs für de- zentrale Warmwasserbereitung zu überprüfen, wie der Bedarf an Haushaltsenergie bzw. der Mehrbedarf für die dezentrale Warmwasserbereitung fundiert berechnet werden soll, und maßgebliche Kriterien für die Berechnung zu bestimmen. -7-
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