zu Fragen 1 bis 3: Nach derzeitiger Erkenntnislage handelt es sich bei den im Kies-Sand-Tagebau Mar- kendorf eingelagerten Abfällen um eine Mischung aus Baumisch-, Gewerbe- und Siedlungsabfällen. Durch die Staatsanwaltschaft Potsdam wurde ein externes Um- weltbüro mit den Probenahmen beauftragt. Die Ergebnisse der durchzuführenden Analysen liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. Schon jetzt kann je- doch festgestellt werden, dass es sich bei den Einlagerungen augenscheinlich um nicht durch die bergrechtlichen Zulassungen genehmigte Stoffe handelt. Frage 4: Welche Erkenntnisse gibt es über die Herkunft des Mülls? zu Frage 4: Durch die Staatsanwaltschaft Potsdam und das Landeskriminalamt wur- den umfangreiche Betriebsunterlagen in möglicherweise betroffenen Unternehmen und bei Privatpersonen beschlagnahmt. Die Auswertung der Unterlagen erfolgt zur Zeit. Erkenntnisse über die genaue Herkunft der Abfälle liegen noch nicht vor. Frage 5: Welche Konsequenzen zieht die Landesregierung, um solchen Geschehnis- sen vorzubeugen? zu Frage 5: Zur Frage der Möglichkeiten der Landesregierung, illegalen Abfallentsor- gungen vorzubeugen, sei vorab festzustellen, dass derartige vorsätzliche Unregel- mäßigkeiten bei vorhandener krimineller Energie des Unternehmers/Betreibers auch bei täglichen Vor-Ort-Kontrollen vom Grundsatz her nicht auszuschließen sind. Aus diesem Grund sind Hinweise zu eventuellen Unregelmäßigkeiten in den Betrie- ben, sei es von Konkurrenten, Anwohnern oder Mitarbeitern anderer Behörden, hilf- reich und werden vom LBGR zeitnah aufgegriffen. Im Hinblick auf die jetzt festgestellte illegale Abfallentsorgung im Kies-Sand-Tagebau Markendorf hat das LBGR eine Projektgruppe eingerichtet, die beauftragt ist, alle derzeit vorhandenen 85 unter Bergaufsicht stehenden Verfüllungsbetriebe durch zu- sätzliche Vor-Ort-Kontrollen hinsichtlich der Einhaltung der Auflagen und Nebenbe- stimmungen in den Zulassungen zu überprüfen. Bei Verdachtsmomenten auf eine Umweltstraftat erfolgt eine Tiefenprüfung durch Anlegen von Probeschürfen und Pro- benahmen, bis hin zur vorläufigen Stilllegung des Verfüllungsbetriebes und Überga- be der Untersuchungsakten an die zuständige Staatsanwaltschaft. Darüber hinaus ist seitens des LBGR vorgesehen, durch nachträgliche Nebenbestimmungen alle Verfüllungsbetriebe anzuweisen, Grundwassermessstellen im An- und Abstrom zu errichten und die Wasserproben durch externe akkreditierte Labore entnehmen und analysieren zu lassen. Hierdurch sollen frühzeitig mögliche Schadstoffeinträge aus den Verfüllungsbetrieben nachgewiesen werden können.