Barrierefreiheit an Bahnhöfen möglich
Landtag Brandenburg Drucksache 4/4882 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1853 der Abgeordneten Carolin Steinmetzer-Mann Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/4700 Wortlaut der Kleinen Anfrage 1853 vom 11.06.2007: Barrierefreiheit an Bahnhöfen möglich Nach Presseberichten soll das Servicepersonal an Brandenburger Bahnhöfen abgebaut und stattdessen mehr Fördermittel für den Bau von Aufzügen, Rampen und Schrankanlagen eingesetzt werden. Mehrfach wurde auf die geringe Ausstattung an Bahnhöfen, z. B. Doberlug-Kirchhain, aufmerksam gemacht. Dieser Bahnhof dient seit dem Fahrplanwechsel im Dezember 2006 als Umsteigebahnhof in Richtung Berlin – Elsterwerda und Cottbus – Leipzig. Die RE 3-Verbindung Finsterwalde – Berlin, die auch einen leichteren Einstieg für mobilitätseingeschränkte Fahrgäste bedeutete, wurde vom Land Brandenburg eingestellt. Mobilitätseingeschränkte Fahrgäste können seit Dezember 2006 die Zugverbindung Finsterwalde – Berlin nicht mehr benutzen, da ein Umsteigevorgang am Bahnhof Doberlug-Kirchhain durch fehlende Aufzüge und fehlendes Personal (nach 16:00 Uhr werktags und am Wochenende) ausgeschlossen ist. Ich frage die Landesregierung: 1. Was hat die Landesregierung bisher unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um den Abzug von Servicepersonal auf Brandenburger Bahnhöfen zu verhindern? 2. Bleibt das Servicepersonal am Bahnhof Doberlug-Kirchhain über das Jahr 2007 hinaus erhalten? 3. Wie soll angesichts des Abzuges von Servicepersonal die Sicherheit und die Bedienung der Technik (u. a. Lautsprecher, Aufzüge) gewährleistet werden? Wie sieht dies konkret für die Bahnhöfe im Landkreis Elbe-Elster aus? 4. Welche genauen Kriterien beinhalten die sechs Kategorien, in die die Bahnhöfe eingeteilt wurden? 5. Welche Kategorien wurden den Bahnhöfen im Landkreis Elbe-Elster zugewiesen? 6. Da die Einteilung in die sechs Kategorien darüber entscheidet, welches Maß an Leistungen an den einzelnen Bahnhöfen vorgehalten wird: Welche Verbesserungen oder Verschlechterungen ergaben sich für die Bahnhöfe im Landkreis Elbe-Elster durch die Einteilung in die jeweiligen Kategorien? Datum des Eingangs: 17.07.2007 / Ausgegeben: 23.07.2007
Seite 7. Inwiefern sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den Kürzungen der Deutschen Bahn in den Bereichen Sicherheit, Service, Ausstattung der Brandenburger Bahnhöfe und der betriebswirtschaftlichen Aufwertung des Unternehmens Deutsche Bahn in Vorbereitung des geplanten Börsenganges? Welche Position vertritt die Landesregierung angesichts dieser Vorgänge zum geplanten Börsengang der Deutschen Bahn AG? 8. Was tut die Landesregierung, um den Bahnhof Doberlug-Kirchhain vollständig barrierefrei nutzbar zu machen, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aus allen Richtungen kommend den Bahnhof ohne fremde Hilfe benutzen können? 9. Stellt die Landesregierung Fördermittel für die barrierefreie Gestaltung des Bahnhofs Doberlug- Kirchhain zur Verfügung? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Raumordnung die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Was hat die Landesregierung bisher unternommen bzw. was wird sie unternehmen, um den Abzug von Servicepersonal auf Brandenburger Bahnhöfen zu verhindern? Zu Frage 1: Die Landesregierung steht im regelmäßigen Dialog mit den betreffenden Eisenbahninfrastrukturunternehmen, um nachteiligen Entwicklungen an Brandenburger Bahnhöfen – im Rahmen der Möglichkeiten – entgegenzuwirken. Gleichzeitig steht die Landesregierung in ständigem Kontakt mit der Bundesregierung als Eigner der Deutschen Bahn AG. Ziel ist es, für möglichst zahlreiche SPNV-Stationen mobiles Servicepersonal zu erhalten. Darüber hinaus wird die Landesregierung weitere Projekte zur Revitalisierung von Bahnhofsgebäuden unterstützen. So könnten z. B. dort lokalisierte Unternehmen / Einrichtungen weitere klassische Bahnhofsleistungen übernehmen. Darüber hinaus gewährleistet das Land über detaillierte Regelungen in den Verkehrsverträgen einen hohen Servicegrad bei den Eisenbahnverkehrsunternehmen, so dass diese zur Übernahme ursprünglicher Bahnhofsleistungen (Information, Fahrausweisverkauf, Behindertenservice über Hubbühnen und Rampen im Fahrzeug) verpflichtet werden können. Frage 2: Bleibt das Servicepersonal am Bahnhof Doberlug-Kirchhain über das Jahr 2007 hinaus erhalten? Zu Frage 2: Bei der DB Station & Service AG ist vorgesehen, mobiles Servicepersonal im Bahnhof Doberlug- Kirchhain nur bis zur Inbetriebnahme des neuen Aufzuges sowie der auf Selbstfahrbetrieb umgerüsteten bestehenden Aufzüge einzusetzen. Frage 3: Wie soll angesichts des Abzuges von Servicepersonal die Sicherheit und die Bedienung der Technik (u. a. Lautsprecher, Aufzüge) gewährleistet werden? Wie sieht dies konkret für die Bahnhöfe im Landkreis Elbe-Elster aus?
Seite Zu Frage 3: Die Funktionsfähigkeit der Technik wird durch regelmäßige Routinekontrollen des Bahnhofsmanagements Cottbus der DB Station & Service AG sowie entsprechende Reaktionen bei eingehenden Störungsmeldungen gewährleistet. Für die schnelle Behebung von Störungen bestehen Rahmenverträge mit Dienstleistungsunternehmen. Die Bedienung der Technik ist zum Teil auch über Leistungsvereinbarungen mit der DB Netz AG gesichert (Lautsprecheransagen und optische Anzeigen durch Fahrdienstleiter). Die Kameraüberwachung von Stationen mit hohem Gefährdungspotenzial wird bei der DB Station & Service AG sukzessive umgesetzt, im Landkreis Elbe-Elster sind entsprechende Maßnahmen jedoch bisher noch nicht geplant. Frage 4: Welche genauen Kriterien beinhalten die sechs Kategorien, in die die Bahnhöfe eingeteilt wurden? Zu Frage 4: Die Einordnung der Stationen in die Kategorien erfolgt nach einem Bewertungsverfahren, das Reisendenzahlen, Zughalte und die Verknüpfungsfunktion der Stationen berücksichtigt. Den insgesamt sechs Stationskategorien sind abgestufte Ausstattungsmerkmale zugeordnet. Detaillierte Informationen zu den Einordnungskriterien sowie den Leistungen können den Veröffentlichungen der DB Station & Service (insbesondere auch ABP, gültig ab 10.04.2007) entnommen werden. Frage 5: Welche Kategorien wurden den Bahnhöfen im Landkreis Elbe-Elster zugewiesen? Zu Frage 5: Die Stationen Doberlug-Kirchhain, Elsterwerda, Falkenberg (Elster) und Finsterwalde wurden in die Kategorie 5, alle weiteren Stationen in die Kategorie 6 eingeteilt. Frage 6: Da die Einteilung in die sechs Kategorien darüber entscheidet, welches Maß an Leistungen an den einzelnen Bahnhöfen vorgehalten wird: Welche Verbesserungen oder Verschlechterungen ergaben sich für die Bahnhöfe im Landkreis Elbe-Elster durch die Einteilung in die jeweiligen Kategorien? Zu Frage 6: Im Vergleich zur gegenwärtigen Bestandssituation würde die Kategorisierung eine Verringerung des Ausstattungsumfangs vieler SPNV-Stationen auch im Landkreis Elbe-Elster bedeuten. In Bezug auf die technische Ausrüstung wird der Leistungskatalog lt. DB Station & Service AG in aller Regel bei Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen Anwendung finden, so dass der Rückbau vorhandener Bahnhofsuhren, Sitzgelegenheiten (Basisleistungen in Kategorie 5), Wetterschutzhäuser (Zusatzleistungen in Kategorie 5) und dynamischer Fahrgastinformationsanlagen (Zusatzleistungen in Kategorie 4) zumindest vorerst nicht zu befürchten ist. Bei bevorstehenden Maßnahmen wie z. B. dem mit Bundesmitteln realisierbaren Neubau von Außenbahnsteigen in den Bahnhöfen Falkenberg (Elster) und Bad Liebenwerda, drängt das Land
Seite Brandenburg auf eine der Bedeutung der Station angemessene technische Ausrüstung und fördert ergänzende Ausstattungsmerkmale. Frage 7: Inwiefern sieht die Landesregierung einen Zusammenhang zwischen den Kürzungen der Deutschen Bahn in den Bereichen Sicherheit, Service, Ausstattung der Brandenburger Bahnhöfe und der betriebswirtschaftlichen Aufwertung des Unternehmens Deutsche Bahn in Vorbereitung des geplanten Börsenganges? Welche Position vertritt die Landesregierung angesichts dieser Vorgänge zum geplanten Börsengang der Deutschen Bahn AG? Zu Frage 7: Die Landesregierung ist gegen Kürzungen in den Bereichen Sicherheit, Service und Ausstattung der Bahnhöfe in Brandenburg, die von der Deutschen Bahn Station & Service AG als Infrastruktur vorgehalten werden, sofern damit Qualitätseinbußen für die Kunden des ÖPNV einhergehen. Die Erfahrung belegt dies leider an etlichen Verkehrstationen im Land. Unabhängig von den betriebswirtschaftlichen Motiven (Börsengang) der Deutschen Bahn AG setzt sich das Land daher konsequent für sichere, kundenfreundliche und serviceorientierte Verkehrstationen durch Setzung von Qualitätsstandards und deren Kontrolle durch ein aktives Qualitätsmanagement des VBB ein. Frage 8: Was tut die Landesregierung, um den Bahnhof Doberlug-Kirchhain vollständig barrierefrei nutzbar zu machen, so dass mobilitätseingeschränkte Fahrgäste aus allen Richtungen kommend den Bahnhof ohne fremde Hilfe benutzen können? Zu Frage 8: Verantwortlich für den Zustand der Infrastruktur ist das jeweilige Eisenbahninfrastrukturunternehmen. Aufgrund erneuter Rückfrage wurde seitens der DB Station & Service AG folgender aktueller Sachstand mitgeteilt: Gegenwärtig werden zwei personenbediente Aufzüge in Selbstfahrer-Aufzüge umgerüstet, die es behinderten bzw. in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen ermöglichen, die Bahnsteige 1 und 2 barrierefrei zu erreichen. Der Umbau soll im August diesen Jahres abgeschlossen sein. Der Neubau eines Aufzuges von Bahnsteig 1 (oberer Bahnhof zum Bahnsteig 4 –Inselbahnsteig unten-) ist nach Aussage der Bahn für Dezember 2007 vorgesehen. Nach Abschluss dieser Maßnahmen ist der Bahnhof weitgehend barrierefrei unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit nachgerüstet und ohne Fremdhilfe für mobilitätseingeschränkte Personen nutzbar. Frage 9: Stellt die Landesregierung Fördermittel für die barrierefreie Gestaltung des Bahnhofs Doberlug- Kirchhain zur Verfügung? Zu Frage 9:
Seite Sowohl die Finanzierung der Umrüstung als auch des Neubaus der Aufzüge erfolgt aus Bundesmitteln; eine Finanzierungsbeteiligung des Landes ist nicht vorgesehen. Das Land hat die ÖPNV-gerechte Neugestaltung des Bahnhofsumfeldes (Planung und Bau) mit rund 0,9 Mio. EUR finanziell unterstützt und so dem Ansinnen des Landes, durch die Neuordnung der Zugangsbereiche die Bedingungen für ÖPNV-Nutzer – insbesondere Menschen mit Behinderungen, Familien mit Kindern und alte Menschen – zu verbessern, Rechnung getragen.