Vergleichsangebot im Rechtsstreit N. gegen Land Brandenburg

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Landtag Brandenburg                                 Drucksache 5/5965 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2302 der Abgeordneten Steeven Bretz, Ludwig Burkardt und Henryk Wichmann Fraktion der CDU Drucksache 5/5796 Vergleichsangebot im Rechtsstreit N. gegen Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage 2302 vom 10. August 2012: Presseberichten zur Folge hat der Unternehmer P. N. dem Land Brandenburg mit Blick auf einen seit Jahren andauernden Rechtsstreit einen Vergleich vorgeschlagen. Herr N. hatte darin u. a. angeboten, dass das Land 20 Millionen Euro Schadenser- satz zahlt. Der Unternehmer würde dabei je fünf Millionen Euro für den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonkirche und die Gartenanlage der Orangerie von Sanssouci spenden. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung und auf welcher rechtlichen Grundlage die- sen Vergleichsvorschlag? (ausführliche Antwort wird erbeten) 2. Welche Minister und leitenden Beamten seitens der Landesregierung Bran- denburg sind in diese Entscheidungsprozesse eingebunden? (eine chronolo- gische Darstellung der Ereignisse wird erbeten) 3. Warum und auf welcher Basis wies der stellvertretende Ministerpräsident und Finanzminister, Herr Dr. Helmuth Markov, dieses Angebot prompt als „unseri- ös“ (Zitat) zurück? 4. Inwiefern waren der Ministerpräsident und die Staatskanzlei des Landes Brandenburg mit dem Vergleichsvorschlag und der prompten Ablehnung des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzministers eingebunden und befasst? 5. Wer hat mit welchem Ergebnis den Vergleichsvorschlag von Herrn N. seitens der Landesregierung Brandenburg geprüft und bewertet? 6. Wie ernsthaft ist die Landesregierung an einer Einigung mit Herrn N. interes- siert und welche weiteren Schritte leiten sich dabei aus Sicht der Landesregie- rung Brandenburg ab? 7. Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung geprüft, ob durch die prompte Ablehnung des Vergleichsvorschlages durch den stellver- tretenden Ministerpräsidenten und Finanzminister weiterer Schaden für das Land entstehen wird? Datum des Eingangs: 11.09.2012 / Ausgegeben: 17.09.2012
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8. Wie bewertet die Landesregierung Brandenburg das öffentliche Vorgehen, die Art und Weise des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Finanzministers im Umgang mit dem Vergleichsvorschlag von Herrn N.? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Wie beurteilt die Landesregierung und auf welcher rechtlichen Grundlage diesen Vergleichsvorschlag? (ausführliche Antwort wird erbeten) zu Frage 1: Das Ministerium der Finanzen ist verpflichtet, verantwortungsvoll mit dem Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler umzugehen. Das heißt unter anderem auch, Steuergelder nur dann vom Land an Dritte auszugeben, wenn zweifelsfrei feststeht, dass diese einen Anspruch darauf haben oder ein Vergleich unter Berücksichtigung aller Umstände zweckmäßig und wirtschaftlich ist (§ 58 Abs. 1 Nr. 2 Landeshaus- haltsordnung). Die mündliche Verhandlung am 14. August 2012 vor dem Brandenburgischen Ober- landesgericht hat gezeigt, dass trotz des langjährigen Rechtsstreits vor dem Landge- richt, dem Oberlandesgericht und dem Bundesgerichtshof seit 2005 bis zum heutigen Tage immer noch viele rechtliche Aspekte offen sind, die aus Sicht der Landesregie- rung einen Vergleich nicht zulassen. Unabhängig davon handelt es sich bei dem Schreiben aus Sicht des Ministeriums der Finanzen aus mehreren Gründen um kein seriöses Vergleichsangebot (vgl. Pressemitteilung des MdF vom 8. August 2012). Frage 2: Welche Minister und leitenden Beamten seitens der Landesregierung Brandenburg sind in diese Entscheidungsprozesse eingebunden? (eine chronologische Darstel- lung der Ereignisse wird erbeten) zu Frage 2: Die parlamentarische Kontrollkompetenz, und damit auch das Fragerecht, enthält nicht die Befugnis, begleitend in laufende Verhandlungen der Verwaltung einzugrei- fen; die Verantwortung der Exekutive gegenüber dem Parlament setzt einen Kernbe- reich exekutiver Eigenverantwortung mit einem auch von Seiten des Parlaments nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsspielraum voraus (vgl. Ver- fassungsgericht des Landes Brandenburg, Urteil vom 20. November 1997 – Verfas- sungsgericht Brandenburg (VfGBbg) 12/97 -). Zu Angaben über den Gang der Wil- lensbildung innerhalb der Landesregierung oder innerhalb eines Ressorts in einem laufenden Verfahren ist die Landesregierung nicht verpflichtet. Da in dem lange Jah- re andauernden Prozess die unterschiedlichsten Entscheidungen in rechtlicher und prozessualer Hinsicht zu treffen waren und auch noch im Weiteren zu treffen sind, sieht die Landesregierung daher ihre Entscheidungsautonomie durch die Nennung von Namen der mit dem Sachverhalt befassten leitenden Personen oder nähere An- gaben zu den Entscheidungsabläufen als gefährdet an.
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Frage 3: Warum und auf welcher Basis wies der stellvertretende Ministerpräsident und Fi- nanzminister, Herr Dr. Helmuth Markov, dieses Angebot prompt als „unseriös“ (Zitat) zurück? zu Frage 3: Aus Sicht des Ministeriums der Finanzen handelt es sich bei dem Schreiben des Herrn Dr. N. schon allein deshalb um kein seriöses Vergleichsangebot, da darin un- ter anderem vorgeschlagen wird, dass das Land Schadenersatz in Höhe von 20 Mil- lionen Euro leisten soll, wobei aber die offene und nach wie vor strittige Frage nach dem Unternehmenswert, der laut Klägerin ca. 130 Millionen betragen soll, außen vor gelassen wird. Bis heute ist aber völlig offen, ob der Klägerin in der Sache überhaupt ein Schadenersatz zusteht. Hierzu hat der Bundesgerichthof, entgegen anderer Dar- stellungen, keine Aussagen getroffen. Frage 4: Inwiefern waren der Ministerpräsident und die Staatskanzlei des Landes Branden- burg mit dem Vergleichsvorschlag und der prompten Ablehnung des stellvertreten- den Ministerpräsidenten und Finanz-ministers eingebunden und befasst? Frage 5: Wer hat mit welchem Ergebnis den Vergleichsvorschlag von Herrn N. seitens der Landesregierung Brandenburg geprüft und bewertet? zu den Fragen 4 und 5: Siehe Antwort zu Frage 2. Frage 6: Wie ernsthaft ist die Landesregierung an einer Einigung mit Herrn N. interessiert und welche weiteren Schritte leiten sich dabei aus Sicht der Landesregierung Brandenburg ab? zu Frage 6: Die Landesregierung ist im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens vor dem Branden- burgischen Oberlandesgericht an einer vollumfänglichen Klärung des Sach- und Streitstandes interessiert. Bereits aus § 278 Zivilprozessordnung (ZPO) folgt, dass insbesondere das Gericht in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein soll. Ob dadurch die Be- endigung des Rechtsstreits erreicht werden kann, ist allein davon abhängig, ob beide Parteien den Inhalt des jeweiligen Vergleichsvorschlags als geeignet ansehen, den Streit endgültig beizulegen. Frage 7: Inwiefern und mit welchem Ergebnis hat die Landesregierung geprüft, ob durch die prompte Ablehnung des Vergleichsvorschlages durch den stellvertretenden Ministerpräsidenten und Fi- nanzminister weiterer
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Schaden für das Land entstehen wird? zu Frage 7: Bisher ist dem Land kein Schaden entstanden. Vielmehr ist bis zum heutigen Tage offen, ob der Klägerin in der Sache überhaupt ein Schadenersatz zusteht. Auch der Bundesgerichtshof hat, entgegen anderer Darstellungen, hierzu keinerlei Aussagen getroffen (Siehe auch Antwort zu Frage 3). Frage 8: Wie bewertet die Landesregierung Brandenburg das öffentliche Vorgehen, die Art und Weise des stell- vertretenden Ministerpräsidenten und Finanzministers im Umgang mit dem Ver- gleichsvorschlag von Herrn N.? zu Frage 8: Gemäß Artikel 89 Satz 2 Landesverfassung (LV) leitet jeder Minister den ihm anver- trauten Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung gegenüber dem Landtag – sogenanntes Ressortprinzip -. Die Landesregierung bewertet grund- sätzlich nicht das Handeln einzelner Mitglieder.
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