Landtag Brandenburg Drucksache 5/8630 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3346 des Abgeordneten Dieter Dombrowski Fraktion der CDU Drucksache 5/8463 Herab-/Heraufstufung von Arten der Roten Liste Wortlaut der Kleinen Anfrage 3346 vom 03.02.2014: Die Methodik der Gefährdungsanalyse für Rote Listen des Bundesamtes für Naturschutz führt zu Be- dingungen der Herabstufung von Arten folgendes aus: „Arten, die aufgrund früherer Rückgänge in eine der Gefährdungskategorien 1 bis 3 oder in die Kategorie V eingestuft werden, werden in bestimmten Fällen um jeweils eine Kategorie (bis zur Kategorie „Ungefährdet“) herabgestuft. Hier kann zwischen kurzfristig und eher mittelfristig erreichbaren Umstufungen unterschieden werden (…). Durch diese Me- chanismen, die über die Struktur des Einstufungsschemas unterschieden werden, können Arten die Rote Liste also wieder verlassen, wenn sie sich erholt oder stabilisiert haben. Das Wiedererreichen eines historischen Bestandes ist hierfür keine notwendige Bedingung. Die Annahme, Rote Listen wür- den die Arten trotz nicht wieder herstellbarer historischer Zustände „bis in alle Ewigkeit“ in den Gefähr- dungskategorien festhalten, trifft folglich nicht zu. Allerdings werden dramatische historische Rückgänge von Arten in der Regel weiterhin in der Roten Liste dokumentiert, wenn sie gegenwärtig nur gestoppt werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: 1. Welche Arten von Wirbeltieren wurden in den vergangenen zehn Jahren in ihrer Gefährdungskate- gorie zurückgestuft? 2. Welche Arten von Wirbeltieren wurden in den vergangenen zehn Jahren in ihrer Gefährdungskate- gorie heraufgestuft? 3. Für welche Arten von Wirbeltieren ist mit einer Anpassung der Gefährdungskategorie in welche Richtung zu rechnen? Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Arten von Wirbeltieren wurden in den vergangenen zehn Jahren in ihrer Gefährdungskategorie zurückgestuft? Datum des Eingangs: 04.03.2014 / Ausgegeben: 10.03.2014