Pilotschulen Inklusion Teil 2 - Schuljahr 2012/2013

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Landtag Brandenburg                                            Drucksache 5/8016 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3060 des Abgeordneten Gordon Hoffmann CDU-Fraktion Drucksache 5/7684 Pilotschulen Inklusion Teil 2 – Schuljahr 2012/2013 Wortlaut der Kleinen Anfrage 3060 vom 24.07.2013: Seit einem Schuljahr läuft das Pilotprojekt „inklusive Schule“ an brandenburgischen Grundschulen. Die teilnehmenden Grundschulen sollen jeden Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf aus ihrem Schulbezirk aufnehmen und gemeinsam beschulen. Die Ministerin plant mit dem Schuljahr 2015/2016 den Pilotversuch auf ganz Brandenburg auszuweiten. Ich frage die Landesregierung: 1.      Welche dieser Grundschulen bietet a) gemeinsamen Unterricht b) eine Flexible Eingangsphase; c) ein Ganztagsangebot (Hort); d) alle drei Angebote; e) keines dieser Angebote; an? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) 2.      Wie viele Schüler werden in den ausgewählten Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 beschult? Wie viele Lehrkräfte unterrichten an diesen Schulen im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede einzelne Pilotschule auflisten) 3.      Wie ist die Schüler-Lehrer-Relation an diesen Grundschulen im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede einzelne Pilotschule auflisten) 4.      Wie ist die durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation an brandenburgischen Grundschulen im Schuljahr 2012/2013? 5.      Wie viele Sonderpädagogen wurden im Schuljahr 2012/2013 an den nun ausgewählten Grundschulen eingesetzt? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) 6.      Wie viele der ausgewählten Grundschulen verfügen über Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) 7.      Wie viele Schüler an den teilnehmenden Schulen werden in einer Klasse unterrichtet im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede Klasse einzeln (Klasse 1-6) für jede teilnehmende Schule zugeordnet auflisten) Datum des Eingangs: 30.09.2013 / Ausgegeben: 07.10.2013
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8.  Wie haben die ausgewählten Grundschulen in den letzten Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufe 3 (VERA 3) im Verhältnis zum brandenburgischen Durchschnitt abgeschnitten? (Bitte für jede Pilotschule einzeln auflisten) 9.  Wie gestaltet sich die Übergangsquote (Ü7-Verfahren) für die weiterführenden Schulen (Oberschule, Gymnasium und Gesamtschule) an den ausgewählten Grundschulen im Vergleich zur durchschnittlichen Übergangsquote in Brandenburg? (Bitte für jede einzelne Pilotschule für das Schuljahr 2012/2013 auflisten). 10. Wie viele Schüler sind im Schuljahr 2012/2013 von einer Grund- auf eine Förderschule oder ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt? (Bitte auch die Fälle berücksichtigen, die gegebenenfalls nur zeitweilig die Grundschule verlassen) 11. Wie viele Schüler sind aus den nun ausgewählten Grundschulen in diesem Schuljahr 2012/2013 auf eine Förderschule oder ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten und auch die Fälle berücksichtigen, die gegebenenfalls nur zeitweilig die Grundschule verlassen) 12. Welche Ergebnisse im Hinblick auf individuelle Förderung und Binnendifferenzierung haben die ausgewählten Grundschulen bei den Schulvisitationen erzielt? (Bitte für jede einzelne Pilotschule und zum brandenburgischen Durchschnitt aufzeigen) 13. Wie viel Unterricht ist im ersten Halbjahr 2012/2013 an den ausgewählten Grundschulen zur Vertretung angefallen? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Schule auflisten) 14. Wie hoch ist das Gesamtvolumen des Förder- und Teilungsunterrichts im Schuljahr 2012/2013 für jede dieser Pilotschulen? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten) 15. Wie viele Stunden des Förder- und Teilungsunterrichts wurden an diesen Pilotschulen im Schuljahr 2012/2013 für die Vertretung von Unterricht herangezogen? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten) 16. Wie viel zur Vertretung anfallender Unterricht wurde im ersten Halbjahr 2012/2013 durch die Heranziehung der Förder- und Teilungsstunden an den ausgewählten Grundschulen abgesichert? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Pilotschule auflisten) 17. Wie viel Unterricht fiel im ersten Halbjahr 2012/2013 an den ausgewählten Grundschulen ersatzlos aus? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Pilotschule auflisten) 18. In wie vielen Fällen wurde ein Förderausschussverfahren für Schüler dieser Pilotschulen im Schuljahr 2012/2013 eingeleitet? 19. Wie viele Schüler mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Sehen“, „Hören“, „geistiger Entwicklung“ oder mit einer körperlichen Behinderung sind im Schuljahr 2012/2013 in Brandenburg eingeschult worden? 20. Wie viele dieser Schüler mit den sonderpädagogischen Schwerpunkten „Sehen“, „Hören“, „geistige Entwicklung“ oder mit einer körperlichen Behinderung wurden im Schuljahr 2012/2013 in den Pilotschulen „inklusive Schule“ aufgenommen?
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Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche dieser Grundschulen bietet a) gemeinsamen Unterricht b) eine Flexible Eingangsphase; c) ein Ganztagsangebot (Hort); d) alle drei Angebote; e) keines dieser Angebote; an? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) Zu den Fragen 1a bis 1e: Die Beantwortung in Tabellenform ist den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. Eine Bestätigung dieses Merkmals in den Listen bedeutet, dass an dieser Schule Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen gemeinsam den Unterricht besuchen. Frage 2: Wie viele Schüler werden in den ausgewählten Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 beschult? Wie viele Lehrkräfte unterrichten an diesen Schulen im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede einzelne Pilotschule auflisten) Frage 7: Wie viele Schüler an den teilnehmenden Schulen werden in einer Klasse unterrichtet im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede Klasse einzeln (Klasse 1-6) für jede teilnehmende Schule zugeordnet auflisten) Frage 13: Wie viel Unterricht ist im ersten Halbjahr 2012/2013 an den ausgewählten Grundschulen zur Vertretung angefallen? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Schule auflisten) Frage 16: Wie viel zur Vertretung anfallender Unterricht wurde im ersten Halbjahr 2012/2013 durch die Heranziehung der Förder- und Teilungsstunden an den ausgewählten Grundschulen abgesichert? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Pilotschule auflisten) Frage 17: Wie viel Unterricht fiel im ersten Halbjahr 2012/2013 an den ausgewählten Grundschulen ersatzlos aus? (Bitte in Prozent und für jede einzelne Pilotschule auflisten) Zu den Fragen 2, 7, 13 sowie 16 und 17: Zur Beantwortung wird ebenfalls auf die Tabellen zu den öffentlich getragenen 75 Schulen im Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ als Anlagen 1 bis 6 verwiesen. Die Angaben stammen aus der Datenerhebung, die im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung der Pilotschulen im Erhebungszeitraum vom 16.05.2013 bis 19.06.2013 durchgeführt wurde, sowie aus den Daten des Zentralen Systems zur Online-Verwaltung von Schulinformationen (ZENSOS). Die Antworten zu den schulscharf gestellten Fragen 2, 7, 13 sowie 16 und 17 wurden aufgrund der detaillierten Einzeldaten und zur übersichtlicheren Darstellung in Tabellenform erarbeitet. Die Fragen wurden entsprechend der Reihenfolge kategorisiert und mit Zahlen unterlegt. Die FLEX- Klassen sind
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gesondert gekennzeichnet. Grau unterlegte Spalten beziehen die eingetragenen Daten auf die gesamte Schule. Der Anteil der Förder- und Teilungsstunden, die vorübergehend aus Vertretungsstunden gedeckt werden, wurde entsprechend dem Raster der offiziellen Ausfallstatistik in die Tabellen eingearbeitet. Aus den Zahlenangaben der Schulen geht hervor, wie viele Förder- und Teilungsstunden, die aus der Vertretungsreserve gedeckt werden, aufgehoben werden mussten. Die in den Tabellen aufgelisteten Zahlen in Prozent stellen den Anteil des Unterrichts dar, der vertreten werden musste. Die Vertretungsreserve schließt die Aufhebung von zusätzlichem Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht ein. Frage 3: Wie ist die Schüler-Lehrer-Relation an diesen Grundschulen im Schuljahr 2012/2013? (Bitte für jede einzelne Pilotschule auflisten) Zu Frage 3: Die Schüler-Lehrer-Relation ist ein von den Ländern innerhalb der KMK einheitlich definierter Indikator. Dieser Indikator wird durch mehrere, ganz unterschiedliche Einflussgrößen bestimmt. Deshalb eignet er sich zum Vergleich größerer Einheiten, wie z.B. der Länder untereinander. Die Berechnung dieses Indikators auf der Ebene einzelner Schulen ist wegen der Differenziertheit nicht zweckmäßig und wird daher auch nicht ausgewertet. Frage 4: Wie ist die durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation an brandenburgischen Grundschulen im Schuljahr 2012/2013? Zu Frage 4: Die durchschnittliche Schüler-Lehrer-Relation an brandenburgischen Grundschulen (stellenwirksame Berechnung nach KMK) beträgt 15,68. Frage 5: Wie viele Sonderpädagogen wurden im Schuljahr 2012/2013 an den nun ausgewählten Grundschulen eingesetzt? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) Zu Frage 5: Als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an öffentlichen Schulen werden Lehrkräfte mit einem sonderpädagogischen Ausbildungsfach gezählt – ausgewiesen für diejenigen, die an einer Schule, die am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnimmt, Unterricht erteilen. Insgesamt unterrichten 213 Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an diesen Grundschulen. Einzelangaben sind den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. Die Zahl 231, die sich aus der Summe der Zahlen in Spalte 7 der Anlagen 1 bis 6 ergibt, berücksichtigt, dass einige Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen an mehr als einer Pilotschule unterrichten. Frage 6: Wie viele der ausgewählten Grundschulen verfügen über Schulsozialarbeit im Schuljahr 2012/2013? (Bitte insgesamt und für jede einzelne Pilotschule auflisten) Zu Frage 6: Im Rahmen des Programms zur Förderung der Personalkosten von sozialpädagogischen Fachkräften in der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit sind 25 % der geförderten Personalressourcen
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zweckgebunden in Kooperationsformen von Jugendhilfe und Schule einzusetzen, um insbesondere die Zusammenarbeit an Schulen mit Ganztagsangeboten auszubauen. Dabei stellt die Sozialarbeit an Schulen nur einen möglichen Bereich der Kooperation von Jugendhilfe und Schule dar. Für die bedarfsgerechte Ausstattung an Personalstellen für Sozialarbeit an Schulen sind die Landkreise und kreisfreien Städte als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig. Da Sozialarbeit an Schulen als Angebot der Jugendhilfe am Ort Schule Aufgabe der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist, entscheiden die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung eigenverantwortlich darüber, ob und in welchem Umfang Sozialarbeit an Schulen regional angeboten wird, der Landesregierung liegen nur Daten darüber vor, wie viele Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter an Schulen im Rahmen des Personalkostenprogramms gefördert werden. Die im Rahmen des Personalkostenprogramms eingesetzten Stellen für Sozialarbeit an Schulen sind mit Stand vom 02.01.2013 auf die Teilnehmer am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ bezogen: Brandenburg/Havel: • Wilhelm-Busch-Grundschule Cottbus: • UNESCO-Projektschule Cottbus Frankfurt (Oder): • Friedensgrundschule Frankfurt (Oder) Potsdam: • Goethe-Grundschule Landkreis Potsdam-Mittelmark: • Grundschule Brück • Grundschule „Albert Schweitzer“ Treuenbrietzen • Grund- und Oberschule Lehnin „Heinrich Julius Bruns“ Ostprignitz-Ruppin: • Grundschule Walsleben • Wilhelm-Gentz-Grundschule Neuruppin Landkreis Prignitz: Für den Landkreis Prignitz kann hierzu keine Aussage getroffen werden. In diesem Landkreis arbeiten Fachkräfteteams, die sozialraumbezogen Jugendhilfeangebote im Leistungsspektrum von Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, Jugendsozialarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz gemäß §§ 11 bis 14 KJHG abdecken einschl. der Kooperation von Jugendarbeit und Schule. Eine Aufsplittung in den Leistungsbereich der Sozialarbeit an Schulen und eine Zuordnung von Stellen zu einzelnen Schulen sind deshalb nicht darstellbar. Landkreis Teltow-Fläming: • Grund- und Oberschule Otfried-Preußler-Schule Großbeeren
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Frage 8: Wie haben die ausgewählten Grundschulen in den letzten Vergleichsarbeiten der Jahrgangsstufe 3 (VERA 3) im Verhältnis zum brandenburgischen Durchschnitt abgeschnitten? (Bitte für jede Pilotschule einzeln auflisten) Zu Frage 8: Die Ergebnisse der 75 öffentlich getragenen Grundschulen im Pilotprojekt entsprechen in allen Testbereichen „Lesen“, „Raum und Form“ und „Größen und Messen“ dem BISTA-Mittelwert (= Metrik der Bildungsstandards) des Landes. Die Funktion der Vergleichsarbeiten besteht vor allem darin, der Lehrkraft, den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern Informationen zu erreichten Kompetenzständen am Ende der Jahrgangsstufe 3 zu vermitteln. Die erreichten Ergebnisse sind dabei auch vom familiären Hintergrund beeinflusst, sowie von den Rahmenbedingungen der Schul- und Unterrichtssituation der jeweiligen Schule. Ergebnisse solcher diagnostischen Testverfahren werden dem MBJS lediglich für allgemeine Monitoringzwecke zur Verfügung gestellt. Einzelschulergebnisse werden vom MBJS grundsätzlich nicht veröffentlichtFN1. Frage 9: Wie gestaltet sich die Übergangsquote (Ü7-Verfahren) für die weiterführenden Schulen (Oberschule, Gymnasium und Gesamtschule) an den ausgewählten Grundschulen im Vergleich zur durchschnittlichen Übergangsquote in Brandenburg? (Bitte für jede einzelne Pilotschule für das Schuljahr 2012/2013 auflisten). Zu Frage 9: Die durchschnittlichen Übergangsquoten (Ü7-Verfahren) von Grundschulen (einschließlich Grundschulen an Ober- und Gesamtschulen) in öffentlicher Trägerschaft an weiterführende Schulen für den Wechsel vom Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahr 2012/2013 sind für das Land Brandenburg in der folgenden Tabelle dargestellt: Tabelle 1: Übergangsquoten im Ü7-Verfahren Schülerinnen Schulform                                   Anteil und Schüler Gesamtschule                        2.324         14,1 % Gymnasium                           7.193         43,7 % Förderschule                          100           0,6 % Oberschule                          6.825         41,5 % 16.442           100 % Quelle: Datenbasis ist die Schuldatenerhebung 2012/13, Stichtag 17.09.2012 FN1 Das entspricht der Beschlusslage in der KMK, vgl. Vereinbarung zur Weiterentwicklung von VERA vom 08.03.2012: „Um diese Zielsetzung unter den beiden Perspektiven zu gewährleisten, sehen die Länder von einer Veröffentlichung von VERA- Ergebnissen einzelner Schulen grundsätzlich ab, da dies mit der Kernfunktion des Instruments, Schul- und Unterrichtsent- wicklung zu betreiben, nicht zu vereinbaren ist.“
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Die Übergangsquoten der 75 benannten Schulen zur Teilnahme am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ sind als Anlagen 7 bis 12 dieser Antwort beigefügt. Frage 10: Wie viele Schüler sind im Schuljahr 2012/2013 von einer Grund- auf eine Förderschule oder ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt? (Bitte auch die Fälle berücksichtigen, die gegebenenfalls nur zeitweilig die Grundschule verlassen) Zu Frage 10: Die Anzahl der Schülerinnen und Schülern, die vom Schuljahr 2011/2012 zum Schuljahr 2012/2013 von einer Grundschule (einschließlich Grundschulen an Ober- und Gesamtschulen) in öffentlicher Trägerschaft auf eine Förderschule gewechselt haben, betrug landesweit 611 Personen. Die Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt sind, liegen der Landesregierung nicht vor. Frage 11: Wie viele Schüler sind aus den nun ausgewählten Grundschulen in diesem Schuljahr 2012/2013 auf eine Förderschule oder ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten und auch die Fälle berücksichtigen, die gegebenenfalls nur zeitweilig die Grundschule verlassen) Zu Frage 11: Im Schuljahr 2012/2013 sind aus den 75 Schulen, die am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnehmen, 81 Schülerinnen und Schüler auf eine Förderschule gewechselt. Die schulscharfen Angaben sind als Anlagen 13 bis 18 dieser Antwort beigefügt. Die Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die an ein lerntherapeutisches Zentrum gewechselt sind, liegen dem MBJS nicht vor. Frage 12: Welche Ergebnisse im Hinblick auf individuelle Förderung und Binnendifferenzierung haben die ausgewählten Grundschulen bei den Schulvisitationen erzielt? (Bitte für jede einzelne Pilotschule und zum brandenburgischen Durchschnitt aufzeigen) Zu Frage 12: Zentrale Aufgabe der Schulvisitation ist die regelmäßige, standardisierte Prüfung der Qualität aller einzelnen öffentlichen Schulen im Land Brandenburg. Schulvisitation in diesem Sinne ist ein periodisch wiederkehrender „Grundcheck“ anhand ausgewiesener Qualitätsbereiche und -kriterien, die als differenzierte Mindesterwartungen an Schulqualität zu verstehen sind. Seit dem 01.01.2011 werden alle öffentlichen Schulen das zweite Mal visitiert. Gegenüber dem ersten Durchgang gibt es sowohl organisatorische als auch inhaltliche Veränderungen. Bspw. wird dem Aspekt der individuellen Förderung ein stärkeres Augenmerk gewidmet. Hierzu sind die bisherigen Kriterien der Unterrichtsbeobachtung teilweise neu geordnet worden. Mit einem neuen Profilmerkmal 9 („Das Handeln der Lehrkräfte ist auf individuelle Förderung und Differenzierung ausgerichtet.“) wird diesem Bereich ein stärkeres Gewicht gegeben. Die Analysen im Profilmerkmal 10 („Die Schule unterstützt und fördert die Schülerinnen und Schüler im Lernprozess“) beziehen sich u. a. auf die schulinternen Verabredungen zur Förderung und die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben an der Schule. Im Rahmen der „2. Welle“ der Schulvisitation wurde bisher für insgesamt 419 Schulen (davon 251 Grundschulen) eine Visitation durchgeführt und ausgewertet. Im Schuljahr 2012/2013 wurden 105 Grundschulen extern evaluiert, darunter 19 Pilotschulen. Eine weitere Pilotschule, die im Schuljahr
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2012/2013 visitiert wurde, ist eine Oberschule mit Grundschulteil. Diese ist aufgrund der besonderen Schulform nicht in der weiteren Berechnung enthalten. In der Gesamtbewertung des Profilmerkmals 9 ergibt sich für die untersuchten 19 Grundschulen kein statistisch relevanter Unterschied zu den anderen Grundschulen. Bei der differenzierten Betrachtung des Profilmerkmals 9 sind ebenfalls keine wesentlichen Unterschiede feststellbar. Auch in der Wahrnehmung der Schülerinnen und Schüler, die in Vorbereitung auf die Schulvisitation, online – auch zu Aspekten der Unterrichtsqualität – befragt werden, sind die Unterschiede unwesentlich. Außerdem sind die Unterschiede zwischen den Grundschulen und den Pilotschulen im Profilmerkmal 10 gering. Frage 14: Wie hoch ist das Gesamtvolumen des Förder- und Teilungsunterrichts im Schuljahr 2012/2013 für jede dieser Pilotschulen? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten) Zu Frage 14: Die Zahl der Unterrichtsstunden, die an Schulen, die am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnehmen, als Förder- und Teilungsunterricht erteilt werden, ist den Anlagen 1 bis 6 zu entnehmen. Einbezogen wurden folgende Unterrichtsgruppen: Unterricht für Teile von Klassen, Teilungsunterricht im Rahmen von FLEX, Neigungs- und Leistungsdifferenzierung in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Grundschule, Förderunterricht, sonstige Fördermaßnahmen, Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsstörungen und Förderkurse laut Eingliederungsverordnung. Frage 15: Wie viele Stunden des Förder- und Teilungsunterrichts wurden an diesen Pilotschulen im Schuljahr 2012/2013 für die Vertretung von Unterricht herangezogen? (Bitte für jede Schule einzeln auflisten) Zu Frage 15: Es kann statistisch nicht ermittelt werden, wie viele Stunden des Förder- und Teilungsunterrichts an den Pilotschulen für die Vertretung von Unterricht herangezogen wurde. Bei der statistischen Zuordnung von Förder- und Teilungsunterricht muss eindeutig getrennt werden zwischen dem „zusätzlichen“ Teilungs- und Förderunterricht der Vertretungsreserve, der nur als Teilungs- oder Förderunterricht genutzt werden kann, wenn kein Vertretungsbedarf besteht (siehe nachfolgend zu Frage 16) und dem „planmäßigen“ Teilungs- und Förderunterricht laut regelmäßigem Stundenplan der Schule. In der Unterrichtsausfallsta- tistik wird nur die erste Kategorie („zusätzlicher“ Teilungs- und Förderunterricht der Vertretungsreserve) ausgewiesen; die zweite Kategorie ist in verschiedenen Merkmalen enthalten und kann daher nicht einzeln identifiziert werden. Frage 18: In wie vielen Fällen wurde ein Förderausschussverfahren für Schüler dieser Pilotschulen im Schuljahr 2012/2013 eingeleitet? Zu Frage 18: Im Schuljahr 2012/2013 wurden an den Schulen im Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 insgesamt 95 Förderausschussverfahren durchgeführt.
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Frage 19: Wie viele Schüler mit einem sonderpädagogischen Schwerpunkt „Sehen“, „Hören“, „geistiger Entwicklung“ oder mit einer körperlichen Behinderung sind im Schuljahr 2012/2013 in Brandenburg eingeschult worden? Zu Frage 19: Im Schuljahr 2012/2013 wurden an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft des Landes Brandenburg 263 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“, „Hören“, „geistige Entwicklung“ oder „körperlich-motorische Entwicklung“ eingeschult, davon 152 an Förderschulen (einschließlich Förderklassen) und 111 an Schulen mit gemeinsamem Unterricht. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2012/2013 mit dem Stichtag 17.09.2012. Frage 20: Wie viele dieser Schüler mit den sonderpädagogischen Schwerpunkten „Sehen“, „Hören“, „geistige Entwicklung“ oder mit einer körperlichen Behinderung wurden im Schuljahr 2012/2013 in den Pilotschulen „inklusive Schule“ aufgenommen? Zu Frage 20: Im Schuljahr 2012/2013 wurden an den Schulen, die am Pilotprojekt „Inklusive Grundschule“ teilnehmen, 37 Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt „Sehen“, „Hören“, „geistige Entwicklung“ oder „körperlich-motorische Entwicklung“ eingeschult. Datengrundlage ist die Schuldatenerhebung 2012/2013 mit dem Stichtag 17.09.2012.
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Antwort auf die Kleine Anfrage 3060 Anlage 1: Schulen im Pilotprojekt "Inklusive Grundschule" im Schuljahr 2012/13 Schulamtsbereich Frankfurt (Oder) Abkürzungsverzeichnis Fr.                             Frage Kl.                             Klassen Jgst.                           Jahrgangsstufe FS                              Förderklasse "Sprache" FE                              Förderklasse "Emotionale-Soziale Entwicklung" FLEX                            Flexible Schuleingangsphase Der verhinderte Ausfall wurde durch Nutzung der Vertretungsreserve abgedeckt. Die Vertretungsreserve beinhaltet F-T-Std.                        die Aufhebung von zusätzlichem Teilungs-, Förder- und Wahlunterricht. F-T-Std. in LWS ges.            Gesamtvolumen des Förder- und Teilungsunterrichts im Schuljahr 2012/2013 F-T- Std. für Vertr.            genutzte Stunden des Förder- und Teilungsunterrichts für die Unterrichtsvertretung im Schuljahr 2012/2013 Ant.P.                          Anteil Primarstufe k.A.                            keine Angabe Frage Frage 1a Frage 1b     Frage 1c  Frage 2a Frage 2b Frage 5         Frage 7      Fragen 13, 16-17 14 Ganztag                                                   Vertretung 1.Hj. Pilotschulen            GU      FLEX     offen VHG    Anzahl   Anzahl     Anzahl Anzahl Kinder in % F- ersatz-          F-T- Kinder    Lehr-    Sonder-      je Klasse            T-    loser  Std. Kl. 1-6   kräfte    päda-                           Std. Ausfall   in gogen                            in          LWS %            ges. 1.                2.        3.          4.        5.        6.        7.            8.       9.     10.     11.   12. 1.   Grundschule Erich Kästner                                                                    1     1a   23 August-Bebel-Straße 21                                                                             1b   22 15234 Frankfurt (Oder)                                                                             1c   23 2     2a   25 2b   24 3c   24 x                 x           342        22         3      3     3a   26  7,4    2,2     1,6   22,8 3b   26 4     4a   26 4b   26 5     5a   26 5b   20 6     6a   25 6b   26 2.   Friedensgrundschule                                                                          1     1a   23 Leipziger Straße 165                                                                               1b   23 15232 Frankfurt (Oder)                                                                       2     2a   21 x                 x           243        21         3                     5,7    3,6     1,1   26,0 2b   22 3     3a   23 3b   21
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