Schwarzarbeit auf der Großbaustelle BER
Landtag Brandenburg Drucksache 5/6097 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2354 der Abgeordneten Roswitha Schier CDU-Fraktion Drucksache 5/5915 Schwarzarbeit auf der Großbaustelle BER Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2354 vom 30. August 2012: Seit 2004 gibt es in der Bundesrepublik die Finanzkontrolle Schwarzarbeit an 113 Standorten mit 6.500 Beschäftigten. Seit die Zollbehörden für die Verfolgung der Schwarzarbeit zuständig sind, ist dieser Ordnungswidrigkeitstatbestand leicht rück- läufig. Im Kampf gegen Schwarzarbeit können unterschiedliche Behörden Unterstüt- zung gewähren und der Zollverwaltung den Verdacht auf Schwarzarbeit melden. Auch Einzelpersonen können bei dem Verdacht auf illegale Beschäftigung einen entsprechenden Hinweis geben. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat sich die Landesregierung an das Hauptzollamt Potsdam gewandt und um Kontrollen auf der Großbaustelle BER gebeten und wenn nein, weshalb nicht? 2. Wie oft fanden Kontrollen von Unternehmen, die auf der Baustelle des BER tä- tig waren und sind, statt? 3. Wie viele Beschäftigte wurden insgesamt kontrolliert? 4. Wie viele der kontrollierten Personen waren illegal beschäftigt? 5. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, selbst etwas zu unternehmen, um die Schwarzarbeit auf der Großbaustelle BER zu bekämpfen? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine An- frage wie folgt: Frage 1: Hat sich die Landesregierung an das Hauptzollamt Potsdam gewandt und um Kon- trollen auf der Großbaustelle BER gebeten und wenn nein, weshalb nicht? Datum des Eingangs: 01.10.2012 / Ausgegeben: 08.10.2012
zu Frage 1: Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung ist originäre Aufgabe des Bundes in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen Behörden. Daher muss auf die gesetzlichen und verwaltungsmäßigen Maßnahmen des Bundes verwiesen werden, welche durch die Bundesfinanzverwaltung, insbesondere die dort eingebet- tete Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) getroffen werden. Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normiert für die Zollbehörden einen gesetz- lichen Auftrag, Prüfungsmaßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit durchzufüh- ren. Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit allen betroffenen und im Schwarz- arbeitsbekämpfungsgesetz festgeschriebenen Zusammenarbeitsbehörden. Eines separaten Prüfungsauftrages an die Zollbehörden bedarf es zur Wahrnehmung de- ren gesetzlich zugewiesenen Aufgaben somit nicht. Frage 2: Wie oft fanden Kontrollen von Unternehmen, die auf der Baustelle des BER tätig wa- ren und sind, statt? zu Frage 2: Für die Frage 2 liegt die Zuständigkeit nicht bei der Landesregierung. Ich verweise daher auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Krellmann, Sabine Zimmermann, Diana Golze, weiterer Abge- ordneter und der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 17/10011 vom 14. Juni 2012 zur Frage des Umgangs mit Werkverträgen und Subunternehmertum am Flughafen Ber- lin Brandenburg International. Frage 3: Wie viele Beschäftigte wurden insgesamt kontrolliert? Frage 4: Wie viele der kontrollierten Personen waren illegal beschäftigt? zu den Fragen 3 und 4: Es wird auf die Ausführungen zu Frage 2 verwiesen. Frage 5: Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, selbst etwas zu unternehmen, um die Schwarzarbeit auf der Großbaustelle BER zu bekämpfen? zu Frage 5: Die Landesregierung räumt der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Be- schäftigung eine hohe Priorität ein. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung verur- sachen jährlich enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den
Steuereinnahmen. Bund und Länder haben in den letzten Jahren erhebliche An- strengungen unternommen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung einzu- dämmen. Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Schwarzarbeit und illegaler Be- schäftigung obliegt nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz einzig dem Bund und dort den Hauptzollämtern mit den Arbeitsbereichen Finanzkontrolle Schwarzar- beit. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes werden die Behörden der Zollverwaltung von weiteren Behörden und Stellen unterstützt, indem diese verpflichtet sind, ihnen bei der Ausübung ihrer Aufgaben bekannt werdende Verdachtsfälle zu mel- den. Zur Ausgestaltung der Zusammenarbeit sind zwischen dem Bundesministerium der Finanzen und den in den Ländern zuständigen Ministerien und Behörden den gesetzlichen Auftrag konkretisierende Zusammenarbeitsvereinbarungen abgeschlos- sen worden. Ziel dieser Vereinbarungen ist es, die Beschäftigten mit Hilfe praxisori- entierter Regelungen zu sensibilisieren und damit die Zusammenarbeit auf hohem Niveau zu standardisieren bzw. bei erkennbaren Defiziten nachhaltig zu verbessern. Zwischen den Landesfinanzbehörden und den Zollbehörden finden regelmäßige und anlassbezogene Informationsaustausche und Kontaktgespräche statt. Die Teilnahme an gegenseitigen Prüfungsmaßnahmen ist sichergestellt (z.B. auch regelmäßige Schwerpunktprüfungen der FKS). Durch diese persönlichen Kontakte, gegenseitigen Schulungsmaßnahmen und Hospitationen zwischen Zoll und der Landesfinanzver- waltung wird eine deutliche Verbesserung der behördenübergreifenden Kommunika- tion und des gegenseitigen Verständnisses erzielt, welches für das gemeinsame Ziel der Bekämpfung der Schwarzarbeit unabdingbar ist. Die für den Arbeitsschutz verantwortlichen Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeam- ten des Landesamtes für Arbeitsschutz unterrichten im Rahmen ih- rer Kontrolltätigkeiten zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften die FKS zeitnah über konkrete Anhaltspunkte für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die ihnen durch Hinweise, im Rahmen ihrer Außendiensttätigkeit oder auf sonstige Weise be- kannt werden. Eine gleiche Zusammenarbeitsvereinbarung existiert auch mit den Ausländerbehör- den des Landes.