Entwicklung der Zahl der Leistungsempfänger mit Anspruch auf Leistungen gemäß Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

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Landtag Brandenburg                                         Drucksache 5/6382 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung Vorbemerkung: Die Landesregierung plant, die Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsförderung im Schulbereich in den Haushaltsjahren 2013/2014 gegenüber dem laufenden Haushaltsjahr von 3.270.000 Euro auf 3.600.000 Euro zu erhöhen. Begründet wird dieser Schritt mit der erhöhten Anzahl der Leistungsempfänger. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1.   Wie gestaltet sich im laufenden Haushaltsjahr (bitte Stand 30.09. angeben) der Abfluss der für Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz bereit gestellten Finanz- mittel? 2.   Wie verteilten sich die in Anspruch genommenen Finanzmittel in den Jahren 2011 und 2012 (Stand 30.09.) auf die nach Absatz 4 BbgAföG anspruchsberechtigten Personen? 3.   Welche Prognosen über die Entwicklung der Zahl der Personen, die einen Anspruch auf Zahlung eines Kinderzuschlages gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes haben, liegen der Landesre- gierung für die Jahre 2013 und 2014 vor? 4.   Welche Prognosen liegen der Landesregierung über die Entwicklung der Zahl der Wohngeldemp- fänger in den kommenden zwei Jahren vor? 5.   Welche Informationen besitzt die Landesregierung hinsichtlich der in den Jahren 2013 und 2014 zu erwartenden Zahl der Bezieher von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz? 6.   Wie wird sich die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II-Empfänger bzw. der Bezieher von Sozialgeld in den kommenden zwei Jahren entwickeln? (Bitte mit Zahlen untersetzen) 7.   Mit welcher Entwicklung bei der Zahl der Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2014? Datum des Eingangs: 22.11.2012 / Ausgegeben: 27.11.2012
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Namens der Landesregierung beantwortet die Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kul- tur die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die in den Haushaltsjahren 2013 / 2014 erwartete erhöhte Zahl von Leistungsempfängern beruht im Wesentlichen darauf, dass nach Beginn der gesetzlichen Förderung im Schuljahr 2010 / 2011 (vgl. § 6 BbgAföG) erst mit Beginn des Schuljahrs 2012 / 2013 der dritte Schülerjahrgang in einen förderungsbe- rechtigten Bildungsgang nach § 2 Abs. 2 BbgAföG eingetreten ist und damit erstmals drei förderfähige Schülerjahrgänge in das Förderverfahren nach dem BbgAföG einbezogen sind. Die Zahl der Förderfälle wird aus diesem Grunde unter Berücksichtigung der Erfahrungen in den vergangenen zwei Jahren im Haushaltsjahr 2013 nochmals erheblich ansteigen. Hierfür sind entsprechend erhöhte Haushaltsmittel vorzusehen. Frage 1:
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Berechnung dieser Leistung berücksichtigt. Entsprechend fallen die weiteren Formen des Sozialleis-
tungsbezuges quantitativ kaum ins Gewicht.

Frage 3:

Welche Prognosen über die Entwicklung der Zahl der Personen, die einen Anspruch auf Zahlung ei-
nes Kinderzuschlages gemäß 8 6a des Bundeskindergeldgesetzes haben, liegen der Landesregie-
rung für die Jahre 2013 und 2014 vor?

Zu Frage 3:

Bei der Beantwortung der Frage ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Anzahl der Kinderzu-
schlagsbezieher um eine Stichtagzahl zum Ende des Zahlmonats handelt. Angaben zur Anzahl der
Berechtigten liegen nur in denjenigen Fällen vor, in denen ein Kinderzuschlag laufend gezahlt wird.
Daneben gibt es Fälle, in denen ein Kinderzuschlag nur nachträglich für einen bestimmten Zeitraum
gezahlt wird. Hierzu liegen der Landesregierung keine detaillierten Angaben vor.

Eine Prognose für die Jahre 2013 und 2014 kann nur auf der Basis der Anzahl der Kinderzuschlags-
bezieher der letzten Jahre getroffen werden. Für die Jahre 2010 bis 2012 ergibt sich die Anzahl der
Kinderzuschlagsberechtigten aus der folgenden Tabelle:

 

 

 

 

 

Jahr | Anzahl Kinderzuschlagsbezieher (laufende Fälle)
2010 | 1.755
2011 | 1.815
2012 | 1.801

 

 

Sofern keine grundlegenden gesetzlichen Änderungen erfolgen, ist für die Jahre 2013 und 2014 da-
von auszugehen, dass sich die Zahl der Berechtigten annähernd auf dem Niveau der Jahre 2011 und
2012 bewegen wird, somit bei rund 1.800 laufenden Zahlfällen.

Frage 4:
Welche Prognosen liegen der Landesregierung über die Entwicklung der Zahl der Wohngeldempfän-
ger in den kommenden zwei Jahren vor?

Zu Frage 4:

Die Zahl der Wohngeldempfänger in Brandenburg bewegte sich in den Vorjahren in etwa zwischen
30.000 und 32.000 jährlich. Soweit in den kommenden zwei Jahren zu den Anspruchsvoraussetzun-
gen nach dem Wohngeldgesetz keine Änderungen beschlossen werden geht die Landesregierung
von diesen Zahlen auch in den kommenden zwei Jahren aus.

Frage 5:
Welche Informationen besitzt die Landesregierung hinsichtlich der in den Jahren 2013 und 2014 zu
erwartenden Zahl der Bezieher von Leistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz?
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Zu Frage 5:
Seit 2009 nimmt die Anzahl der Regelleistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
(AsylbLG) kontinuierlich zu. Zu unterteilen sind die Regelleistungsempfänger in

- Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt nach $ 2 AsylbLG und
- Grundleistungsempfänger nach $ 3 AsylbLG.

Während der erstgenannte Personenkreis in den vergangenen beiden Jahren konstant geblieben ist,
steigt die Zahl der Grundleistungsempfänger kontinuierlich an. Dies ist insofern nachvollziehbar, als
diese Menschen nach ihrer Ankunft in Deutschland erstmalig Leistungen nach dem AsylbLG bezie-
hen.

Laut amtlicher Statistik gab es im Land Brandenburg mit Stand 31. Dezember 2011 3.097 Grundleis-
tungsempfänger nach $ 3 AsylbLG. Gegenüber dem Jahresende 2010 bedeutet dies einen Zuwachs
von 524 Leistungsempfängern. Eine weitere Steigerung des Zuwachses ist zu erwarten, da eine Ab-
kehr des Trends aufgrund der vielen internationalen Konfliktherde (z.B. Syrien, Afghanistan) nicht zu
erwarten ist.

Seitens der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt sind gegenwärtig durchschnittlich
im Monat ca. 130 Neuankömmlinge zu verzeichnen. Die tatsächliche Zahl der zu erwartenden Bezie-
her von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz lässt sich jedoch anhand der monatlichen
Neuzugänge nicht hochrechnen. Den Zugängen stehen auch immer Abgänge gegenüber. Diese ent-
stehen einerseits beispielsweise durch den Wechsel von Leistungen nach dem AsylbLG in ein ande-
res Transferleistungssystem und andererseits auch durch Abschiebung oder freiwillige Ausreise.

Somit ist die Abgabe einer gesicherten Prognose für die kommenden beiden Jahre nicht möglich. Es
ist jedoch anzumerken, dass in den Haushaltsplanungen für 2013 und 2014 entsprechend erhöhte
Fallzahlen berücksichtigt sind.

Frage 6:
Wie wird sich die Zahl der Empfänger von Arbeitslosengeld II-Empfänger bzw. der Bezieher von Sozi-
algeld in den kommenden zwei Jahren entwickeln? (Bitte mit Zahlen untersetzen)

Zu Frage 6:

Hierzu liegt der Landesregierung kein belastbares Datenmaterial vor.

Frage 7:
Mit welcher Entwicklung bei der Zahl der Empfänger von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung rechnet die Landesregierung bis zum Jahr 2014?

Zu Frage 7:
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Laut amtlicher Statistik entwickelte sich die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB XII) im Land Brandenburg wie folgt:

 

Jahr

2005

2006

2007

2008

2009

2010

 

 

Anzahl

 

16.133

 

16.954

 

18.805

 

19.821

 

19.370

 

19.800

 

Das Gesetz über die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung wurde

zum 1. Januar 2003 neu eingeführt und wurde ab 1. Januar 2005 in das Vierte Kapitel des SGB Xll

überführt. Die Entwicklung der Anzahl der Hilfeempfänger in den ersten Jahren nach Einführung kann
auf den steigenden Bekanntheitsgrad der Hilfeart zurückgeführt werden, aber auch auf einen Anteil

von noch nicht abschließend bearbeiteten Anträgen in der Anfangszeit. Seit 2008 unterliegt die Zahl

der Bezieher von Leistungen nach Kapitel 4 SGB XII im Land Brandenburg keinen relevanten Ände-
rungen und liegt durchschnittlich bei einer Quote von 9 Empfängern von Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung auf 1000 Einwohner ab 18 Jahre. Insoweit kann davon ausgegangen werden,

dass sich kurzfristig keine unerwarteten Abweichungen von dem Trend ergeben werden, so dass bis
zum Jahr 2014 ähnliche Empfängerzahlen wie in dem Zeitraum zwischen 2008 und 2010 zu erwarten

sind.

Langfristig wird auf Grund der demografischen Entwicklung und wegen der Auswirkungen arbeits-

marktbedingter Erwerbsrisiken auf die Entwicklung zukünftiger Renteneinkommen mit einem Anstieg

der Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Kapitel 4 SGB

XII) zu rechnen sein.
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