Ergebnis des PEFC-Audits im Landeswald Brandenburg
Landtag Brandenburg Drucksache 5/7653 5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2985 des Abgeordneten Gregor Beyer FDP-Fraktion Drucksache 5/7503 Wortlaut der Kleinen Anfrage 2985 vom 19.06.2013 Ergebnis des PEFC-Audits im Landeswald Brandenburg Wie aus einer Pressemitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 14.06.2013 zu entnehmen ist, liegen nunmehr die Ergebnissen des aktuellen PEFC-Audits im Landeswald Brandenburg vor, mit welchem jährlich die Einhaltung der PEFC-Richtlinien überprüft werden. Auch wenn der schriftliche Auditbericht noch nicht vorliegt, kann bis dato gesagt werden, dass in den Wäldern von fünf Lan- deswaldoberförstereien Brandenburgs keine gravierenden Mängel bei der Waldbe- wirtschaftung festgestellt werden. Jedoch werden die Wilddichten und damit einher- gehend die Verbissbelastungen in der Waldverjüngung deutlich bemängelt. Laut vor- erwähnter Pressemitteilung besteht gemäß den Aussagen der Auditoren der Deut- schen Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen, welche für die Zer- tifizierung zuständig waren, dringender Handlungsbedarf. Gegenwärtig ist es offen- sichtlich nicht möglich, die von PEFC geforderte Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen zu ermöglichen. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Wie hoch waren die finanziellen jährlichen Ausgaben im Landeswald für den Schutz von Kulturen auf Verjüngungsflächen durch Zaunbau seit dem Jahr 2001? 2. Wie hoch ist insgesamt der jährliche finanzielle Schaden, der sich aus den aufge- zeigten Mängeln aus dem aktuellen Auditbericht für das Landeswaldvermögen des Landes Brandenburg ergibt? 3. Welche Hauptmängel wurden von Seiten der Auditoren in den vergangenen Jah- ren seit 2001 benannt? 4. Ist es das richtige Schutzziel für den Landeswald, wenn lediglich die Verjüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist, oder muss sich nicht vielmehr das gesamte Baumartenspektrum der potenziell natürlichen Vegetation in den Waldbeständen des Landes Brandenburg auch ohne Schutzmaßnahmen ver- jüngen lassen (Problem der Entmischung)? 5. Wie häufig wurden in den vergangenen Jahren seit 2001 bei der Überprüfung der Einhaltung der PEFC-Richtlinien die Wilddichten im Landeswald bemängelt? 6. Was gedenkt die Landesregierung konkret zu unternehmen, um die Verbissbelas- tung im Landeswald zu senken? Datum des Eingangs: 17.07.2013 / Ausgegeben: 22.07.2013
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Land- wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren die finanziellen jährlichen Ausgaben im Landeswald für den Schutz von Kulturen auf Verjüngungsflächen durch Zaunbau seit dem Jahr 2001? Zu Frage 1: Das aktuelle Buchungssystem FICOS des Landesbetriebs Forst Bran- denburg (LFB) wurde 2004 eingeführt und ermöglicht die Zusammenstellung der Un- terlagen ab diesem Zeitpunkt. Die unmittelbaren Ausgaben („direkte Kosten für Zaunbau“ in Form von Löhnen für Waldarbeiter und Sachmittel) betrugen: Jahr Ausgaben 2004 2.194.874 € 2005 3.015.639 € 2006 2.941.890 € 2007 2.488.385 € 2008 2.817.502 € 2009 2.422.425 € 2010 1.885.777 € 2011 2.444.738 € 2012 2.265.251 € Hierin ist der Aufwand des Verwaltungspersonals für Planung und Kontrolle nicht be- rücksichtigt. Er ist aus der Kosten-Leistungs-Rechnung nicht unmittelbar bestimmbar. Frage 2: Wie hoch ist insgesamt der jährliche finanzielle Schaden, der sich aus den aufgezeigten Mängeln aus dem aktuellen Auditbericht für das Landeswaldvermögen des Landes Brandenburg ergibt? Zu Frage 2: Die Berichte des Audits weisen keinen finanziellen Schaden aus. Ge- genwärtig werden die Außenaufnahmen der 1. Landesweiten Waldinventur abge- schlossen. Erst die Auswertung der Inventurdaten, die 2014 erwartet wird, ermöglicht es, einen Schadensumfang aufzeigen. Frage 3: Welche Hauptmängel wurden von Seiten der Auditoren in den vergangenen Jahren seit 2001 benannt? Zu Frage 3: Das PEFC-Zertifizierungs-System unterscheidet zwischen Haupt- und Nebenabweichungen. Für den Landeswald wurden keine Hauptabweichungen aus- gesprochen. Die einzige Hauptabweichung betraf im Jahr 2007 das Fehlen der Ge- schäftsführung der Regionalen PEFC-Arbeitsgruppe. Der LFB arbeitet in der Arbeits- gruppe mit, ihr gehören aber auch andere Waldeigentümer an. Dieser Hauptabwei- chung wurde durch die Einrichtung einer gemeinsamen Geschäftsstelle abgeholfen. Frage 4: Ist es das richtige Schutzziel für den Landeswald, wenn lediglich die Ver- jüngung der Hauptbaumarten ohne Schutzmaßnahmen möglich ist, oder muss sich nicht vielmehr das gesamte Baumartenspektrum der potenziell natürlichen Vegetati- on in den Waldbeständen des Landes Brandenburg auch ohne Schutzmaßnahmen verjüngen lassen (Problem der Entmischung)? Zu Frage 4: Die langfristigen Ziele zur Bewirtschaftung des Landeswaldes sind mit der „Waldvision 2030 – Eine neue Sicht für den Wald der Bürgerinnen und Bürger“ beschrieben worden. Dort ist unter dem Grundsatz 3 Nr. 2 festgehalten: „Standortge-
rechte Verjüngungsziele müssen sich ohne Wildschutz erreichen lassen.“ Ab 2015 wird der LFB auf die herkömmlichen Schutzmaßnahmen gegen Wildschäden im Landeswald wo immer möglich verzichten. Als Indikator für den Erfolg der Jagd im Landeswald gilt dann die erfolgreich verjüngte und etablierte Waldfläche. Frage 5: Wie häufig wurden in den vergangenen Jahren seit 2001 bei der Überprü- fung der Einhaltung der PEFC-Richtlinien die Wilddichten im Landeswald bemän- gelt? Zu Frage 5: In die Vor-Ort-Prüfung des PEFC-Audits sind für den Landeswald jedes Jahr 4 bis 6 Oberförstereien einbezogen. Unabhängig von der Wilddichte, die im Rahmen des PEFC-Audits kein Prüfkriterium ist, wurde der durch das Wild zu be- obachtende Einfluss auf den Wald in Form von Verbiss und Schäle seit 2001 im Landeswald jedes Jahr in 2 bis 4 der geprüften Oberförstereien als zu groß bemän- gelt und solches mit einer Nebenabweichung vermerkt. Frage 6: Was gedenkt die Landesregierung konkret zu unternehmen, um die Ver- bissbelastung im Landeswald zu senken? Zu Frage 6: Das bisher im Landeswald durchgeführte Verbissmonitoring wird derzeit methodisch überarbeitet und durch eine landesweite Inventur von Verbiss und Schä- le in allen Eigentumsarten, die durch die untere Forstbehörde durchgeführt wird, er- gänzt. Diese Ergebnisse fließen in die Entscheidung zur Höhe der Abschusspläne, die sich auch am Waldzustand orientieren müssen, ein. Rund 90 % der Landeswald- fläche wird in Eigenjagdbezirken des Landes bejagt. Hier werden die Ziele der Jagd durch den LFB festgelegt und umgesetzt. Je nach Wildschäden und Vegetationszu- stand müssen Jagdziele und Jagdorganisation kontinuierlich angepasst werden. Da- bei werden die im Landeswald jagenden Personen an ihrem jagdlichen Erfolg im Hinblick auf verbeißendes und schälendes Schalenwild gemessen. Jagdgästen wer- den dann Jagdmöglichkeiten im Landeswald geboten, wenn dies betriebliche und waldbauliche Ziele unterstützt. Um die Jagd erfolgreich und für das Wild möglichst störungsarm durchzuführen, wird in größeren zusammenhängenden Waldgebieten des Landes die Jagdorganisation weiterentwickelt und es kommen vermehrt Intervall- jagd und Bewegungsjagden mit brauchbaren Stöberhunden zur Anwendung. Die Landesregierung beabsichtigt eine Harmonisierung der Jagdzeiten bei der Schalen- wildbejagung, um die Jagdorganisation langfristig effektiv und dem Lebensrhythmus des Wildes angepasst gestalten zu können. So wird es möglich, Phasen intensiver Bejagung mit längeren Ruhephasen für das Wild abwechseln zu lassen und damit den kontinuierlichen Jagddruck auf das Wild im Landeswald und mittelbar auch die Schäden durch Verbiss und Schäle zu senken. Auf den Landeswaldflächen, die in gemeinschaftlichen Jagdbezirken von anderen Jägern bewirtschaftet werden, sollen die vorgenannten Ziele soweit als möglich umgesetzt werden.