2 zu Frage 1: Bei den am 21./22.11.2011 und am 30./31.12.2011 infolge der Brandereignisse in der ehemaligen Flä- ming Sortieranlagen GmbH entstandenen Brandabfällen ist erfahrungsgemäß davon auszugehen, dass sie infolge ihrer Schadstoffgehalte als gefährlich einzustufen sind (die umgangssprachliche Bezeich- nung für gefährlichen Abfall ist oft Sondermüll). Frage 2: Wenn ja, welche Maßnahmen wurden bereits durchgeführt, um den Sondermüll zu entsorgen, und wel- che stehen warum noch aus? zu Frage 2: In diesem Zusammenhang kann auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage 912 zur 52. Landtagsit- zung am 21. März 2012 durch Frau Ministerin Tack verwiesen werden. In ihrem Redebeitrag legte Frau Ministerin Tack dar, dass die seitens der Unteren Boden- und Wasserschutzbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark nach den Bränden eingeleiteten Boden- und Grundwasseruntersuchungen keine Anhaltspunkte für eine bestehende konkrete Gefahr erkennen lassen. Die untere Boden- und Wasserschutzbehörde des Landkreises führt auch weiterhin ein Grundwasser- monitoring durch, um eventuelle Veränderungen in der Schadstoffkonzentration und im Schadstoffin- ventar erfassen und darauf reagieren zu können. Frage 3: Welche öffentliche Stelle ist neben Eigentümer und Verursacher für die Entsorgung von Brandresten und für die Entsorgung von Sondermüll zuständig? zu Frage 3: Grundsätzlich ist zunächst zu prüfen, ob ein Pflichtiger in Anspruch genommen werden kann. Hierzu zählen der Verursacher und der Grundstückseigentümer. Sofern Abfallanlieferer bekannt sind, besteht die Möglichkeit, diese als weitere Pflichtige heranzuziehen. Dies ist jedoch ein sehr zeitaufwendiger Prozess, dessen Erfolg vom Ergebnis der Suche nach den ehemaligen Abfallanlieferern sowie von de- ren Existenz und Solvenz abhängt. Eine Ersatzvornahme mit finanziellen Mitteln der öffentlichen Hand kommt dagegen nur nachrangig - insbesondere bei Vorliegen einer konkreten Gefahr und sofern ein Pflichtiger nicht rechtzeitig in An- spruch genommen werden kann - in Betracht. Eine solche konkrete Gefahr liegt im Fall der illegalen Ablagerung in Niemegk nach den Prüfungen des Landkreises Potsdam-Mittelmark derzeit nicht vor. Frage 4: Welche Kosten entstehen für die Entsorgung und wer hat sie zu tragen, wenn Eigentümer und Verursa- cher ausfallen? zu Frage 4: Für die Entsorgung der Brandreste inklusive der zur Abdeckung der Brandnester eingesetzten Sand- mengen wird von Aufwendungen in Höhe von ca. 1,3 Mio. € ausgegangen. Zur Kostentragung siehe Antwort zu Frage 3.