Frage 2: Wann wurde das Ergebnis dieser gutachterlichen Stellungnahme in vollem Umfang der Öffentlichkeit vorgestellt, bzw. zugänglich gemacht? Zu Fragen 1 und 2: Die Oberste Landesgesundheitsbehörde (ehemals Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (MASGF), heute Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (MUGV)) wurde seitens der Planfeststellungsbehörde als Träger öffentlicher Belange (TÖB-Beteiligung) im Planfeststellungsverfahren zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld“ beteiligt. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde das MASGF zur Stellungnahme aufgefordert. Die gutachterliche Stellungnahme wurde im Frühjahr 2000 seitens des MASGF bei MASCHKE und HECHT in Auftrag gegeben. Sie bewertet die lärmmedizinischen Gutachten M 8 und M 9 der damaligen Antragsunterlagen. Diese Stellungnahme ist Bestandteil der MASGF-Stellungnahme. Sie wurde als Anlage mit der MASGF-Stellungnahme am 7. Juli 2000 an die Planfeststellungsbehörde übersandt. Die Stellungnahmen der TÖB sind für die betroffenen Bürger/-innen und Einwender/-innen entsprechend den verfahrensrechtlichen Bestimmungen bei der Planfeststellungsbehörde einsehbar gewesen. Spätestens bei den Erörterungsterminen lagen sowohl die Unterlagen als auch die Stellungnahmen der TÖB aus. Frage 3: Plant die Landesregierung der Empfehlung der Gutachter zu folgen und ein neues lärmmedizinisches Gutachten einzuholen bzw. ist ein solches neues Gutachten bereits in Auftrag gegeben? Zu Frage 3: Nein, vgl. Antwort zu Frage 1 und 2. Frage 4: Falls nein: Warum nicht? Zu Frage 4: Die gutachterliche Stellungnahme von MASCHKE und HECHT beurteilt die eingereichten lärmmedizini- schen Gutachten M 8 und M 9 zum Vorhaben „Ausbau des Verkehrsflughafens Berlin Schönefeld“. Im umfangreichen Planfeststellungsverfahren wurden die Argumente und Sichtweisen der Stellungnahmen aller Beteiligten sowohl der Antragsteller, des MASGF als auch der Betroffenen diskutiert. Die Planfest- stellungsbehörde hat im Planfeststellungsbeschluss vom 13. August 2004 und später im Planergän- zungsbeschluss vom 20. Oktober 2009 die jeweiligen Auffassungen hinreichend bewertet und entspre- chende Nebenbestimmungen zum Lärmschutz in den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens auf- genommen.