20-Minuten-Takt nach Strausberg-Nord auf der S-Bahn-Linie S5

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5. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2252 des Abgeordneten Gregor Beyer FDP-Fraktion Drucksache 5/5684 Wortlaut der Kleinen Anfrage 2252 vom 19.07.2012: 20-Minuten-Takt nach Strausberg-Nord auf der S-Bahn-Linie S5 Vorbemerkung: Die Stadt Strausberg bemüht sich seit Jahren um die Einführung eines 20-Minuten-Takts nach Straus- berg-Nord auf der S-Bahn-Linie S5. Laut einer Aussage des Ministers für Infrastruktur und Landwirt- schaft in der 49. Plenarsitzung des Landtages Brandenburg sei dieser 20-Minuten-Takt verkehrsvertrag- lich abgesichert. Jedoch ist dazu der Bau eines Begegnungsabschnittes notwendig. Nach Aussage des Ministers habe sich die DB Netz AG dagegen entschieden, diesen Begegnungsabschnitt im nächsten Jahr aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Der Minister verwies des Weiteren darauf, dass das Land die Umsetzung der Maßnahme für überaus wichtig halte und daher Planungskosten in Höhe von 600.000 € übernehmen werde. Laut Verkehrsverträge mit der S-Bahn GmbH und der DB Regio AG ist das Land Brandenburg dazu berechtigt, bei nicht erbrachter Leistung Gelder einzubehalten. Einem Pressebericht zu folge (Talent-2: Land nimmt Bahn in Regress, Märkische Oderzeitung vom 12.07.2012) belaufen sich die Rückforde- rungen des Landes an die Bahn auf bereits insgesamt 3,9 Mio. €. Ich frage daher die Landesregierung: 1. Auf welche Höhe werden die für den Bau des Begegnungsabschnitts notwendigen finanziellen Mittel beziffert? 2. Wie viele Gelder aufgrund von Minderleistung hat die Landesregierung im bisherigen Jahr 2012 einbehalten? 3. Für welche Projekte gedenkt die Landesregierung diese bisher einbehaltenen Gelder neben der Finanzierung des Mobilitätstickets einzusetzen? 4. Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit darin, diese Mittel für die Umsetzung der überaus wichtigen Maßnahme, den Bau des Begegnungsabschnittes auf der S-Bahn-Linie S5, einzuset- zen. Wenn ja, gedenkt die Landesregierung das zu tun? Wenn nein, warum nicht? Datum des Eingangs: 16.08.2012 / Ausgegeben: 21.08.2012
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Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welche Höhe werden die für den Bau des Begegnungsabschnitts notwendigen finanziellen Mittel beziffert? Zu Frage 1: Nach den gegenwärtigen Schätzungen der DB AG entstehen für den zweigleisigen Ausbau des Ab- schnitts Strausberg – Heegermühle Gesamtkosten von ca. 6,9 Mio. €. Eine Verifizierung dieser Kosten kann erst nach Abschluss der Vorentwurfsplanung erfolgen. Frage 2: Wie viele Gelder aufgrund von Minderleistung hat die Landesregierung im bisherigen Jahr 2012 einbe- halten? Zu Frage 2: Aufgrund von Schlecht- und Minderleistungen wurden im Jahr 2012 bis Ende Juni 2012 4,7 Mio. € ein- behalten. Frage 3: Für welche Projekte gedenkt die Landesregierung diese bisher einbehaltenen Gelder neben der Finan- zierung des Mobilitätstickets einzusetzen? Zu Frage 3: Neben der Finanzierung des Mobilitätstickets in Höhe von 2,5 Mio. € erfolgt im Haushaltsjahr 2012 die Finanzierung notwendiger Busersatzverkehre für abbestellte SPNV-Leistungen in Höhe von ca. 850 000 €. Frage 4: Sieht die Landesregierung eine Möglichkeit darin, diese Mittel für die Umsetzung der überaus wichtigen Maßnahme, den Bau des Begegnungsabschnittes auf der S-Bahn-Linie S5, einzusetzen. Wenn ja, ge- denkt die Landesregierung das zu tun? Wenn nein, warum nicht? Zu Frage 4: Nein, siehe Antwort zu Frage 3. Es ist zu beachten, dass mit der Umsetzung der Maßnahme erst nach Abschluss der Planung und des erforderlichen Planfeststellungsverfahrens begonnen werden kann. Dies wird nicht vor Ende 2014 der Fall sein.
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