Zu Frage 1 und 2: Eine erhöhte Leistungsbereitschaft von Schülerinnen und Schülern ist grundsätzlich positiv zu werten. Leistungsbereitschaft ist Voraussetzung dafür, dass das eigene Leben gelingt. Die Shell-Studie belegt, dass von jungen Menschen zunehmend mehr Leistungs- druck empfunden wird. Ursache ist vor allem die Erkenntnis, dass Bildung und insbe- sondere Bildungsabschlüsse die Zukunft des Einzelnen entscheidend beeinflussen. Nur wer über einen qualifizierten Schulabschluss verfügt, hat auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt gute Chancen. Dieses ist jungen Menschen bewusst. Aufgabe der Schule ist es, Kinder und Jugendliche so zu fördern und zu fordern, das sie das, was sie leisten können, auch tatsächlich leisten. Übermäßiger, unangemessener Leistungsdruck – davon ist auszugehen - kann Aus- wirkungen auf das psychische und physische Befinden junger Menschen haben und soll, wo immer möglich, verhindert werden. Da ein übermäßiger Leistungsdruck auch von den Eltern und Schülerinnen und Schülern selbst ausgehen kann, ist die Bera- tung zu Fragen der Lern - und Leistungsentwicklung und der Schullaufbahn durch die Lehrkräfte besonders wichtig. Auch darum erhält die individuelle Förderung in den Schulen einschließlich der spezifischen Förderung von Jungen einen noch hö- heren Stellenwert. Ziel ist es, dabei alle Schülerinnen und Schüler so zu unterstüt- zen, dass sie mit gutem Erfolg die Schule verlassen können. Frage 3: Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an psychologischer Betreuung an Schulen ein? Inwiefern wird dieser Bedarf bisher abgedeckt? Zu Frage 3: Die Beratungsstellen der schulpsychologischen Beratung sind den staatlichen Schul- ämtern in Brandenburg, Cottbus, Eberswalde, Frankfurt (Oder), Perleberg und Wünsdorf angegliedert. In den Verwaltungsvorschriften über die schulpsychologi- sche Beratung vom 28. März 2006 ist festgelegt, wie und wann die Schulpsycholo- ginnen und Schulpsychologen tätig werden. Die Schülerinnen und Schüler können sich bei schulischen Problemen an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen wenden. Die Landesregierung sieht über das bestehende Angebot hinaus keinen weiteren Bedarf an psychologischer Betreuung an Schulen.