Windkraftanlagen in Touristik- und Erholungsregionen
Landtag Brandenburg Drucksache 4/4074 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 1552 des Abgeordneten Norbert Schulze Fraktion der DVU Landtagsdrucksache 4/3981 Windkraftanlagen in Touristik- und Erholungsregionen Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 1552 vom 18.12.2006: Presseberichten ist zu entnehmen, dass inmitten des Spreewaldes, zum Beispiel zwischen Pretschen und Wittmannsdorf, ein neuer Windpark entstehen soll. Bürger und Unternehmen beklagen, dass Windkraftanlagen die Naturschönheiten dieser Region verunstalten, wodurch mit erheblichen Schäden in finanzieller Hinsicht und in Bezug auf die Arbeitsplätze durch das Ausbleiben der Gäste für die Touristik- und Erholungsbranche zu rechnen sei. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Meinung, dass sich Wind- kraftanlagen im Spreewald und anderen Touristik– oder Erholungszentren zu Lasten der touristischen Attraktivität dieser Regionen auswirken? 2. Gibt es seitens der Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich gesundheits- schädigender Auswirkungen, zum Beispiel psychotraumatischer Auswir- kungen, von Windkraftanlagen für Mensch und Tier? 3. Wird die Landesregierung bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren bezüglich der Errichtung von Windkraftanlagen regulierend eingreifen? a) Wenn ja, welche Maßstäbe sollen bei einer derartigen Regulierung an- gesetzt werden? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Einflussnahme der Landesregierung auf Planung und Bau von Windkraftanlagen? Datum des Eingangs: 19.01.2007 / Ausgegeben: 24.01.2007
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zur Meinung, dass sich Windkraftan- lagen im Spreewald und anderen Touristik– oder Erholungszentren zu Lasten der touristischen Attraktivität dieser Regionen auswirken? zu Frage 1: Zur Klärung der Frage, inwieweit die touristische Nutzung von der Errichtung von Windkraftanlagen beeinflusst wird, hat es in den letzten Jahren mehrere repräsenta- tive Umfragen und Untersuchungen gegeben. Diese belegen, dass sich nur sehr we- nige Urlauber durch Windkraftanlagen an Urlaubsorten gestört fühlen. In einer Um- frage des SOKO-Instituts (Sozialforschung & Kommunikation, Bielefeld) wurde z. B. im Jahr 2005 festgestellt, dass sich fast 85 % der Bevölkerung nicht gegen einen Ur- laubsort entscheiden würden, weil dort Windkraftanlagen stehen. Eine Umfrage des SOKO-Instituts im Jahr 2006 ergab, dass sich nur 3 % der Befragten durch Wind- kraftanlagen an ihrem Urlaubsort gestört fühlen. Als deutlich störender wurden Atom- und Kohlekraftwerke (70%), Sendemasten (32%) und Hochspannungsleitungen (29%) empfunden. Diese Untersuchungen wurden auch durch weitere Untersu- chungen von anderen Instituten immer wieder bestätigt. Frage 2: Gibt es seitens der Landesregierung Erkenntnisse hinsichtlich gesundheitsschädi- gender Auswirkungen, zum Beispiel psychotraumatischer Auswirkungen, von Wind- kraftanlagen für Mensch und Tier? zu Frage 2: Es gibt keine Hinweise in Untersuchungen auf gesundheitsschädigende, psychotrau- matische Auswirkungen von Windkraftanlagen auf Menschen. Eine dreijährige Stu- die vom Institut für Wildtierforschung an der Technischen Hochschule Hannover hat ergeben, dass sich Wildtiere nicht durch Windkraftanlagen stören lassen, insofern sind auch keine solchen Gesundheitsgefahren für diese Tiere zu befürchten. Frage 3: Wird die Landesregierung bei den Planungs- und Genehmigungsverfahren bezüglich der Errichtung von Windkraftanlagen regulierend eingreifen? a) Wenn ja, welche Maßstäbe sollen bei einer derartigen Regulierung angesetzt werden? b) Wenn nein, welche Gründe sprechen gegen eine Einflussnahme der Landes- regierung auf Planung und Bau von Windkraftanlagen? zu Frage 3: Nein.
Die Entwicklung der Windenergie wird durch die Regionalplanung gesteuert. Bei der Aufstellung der Regionalpläne wurden durch die Regionalen Planungsgemein- schaften auch die für die Tourismusentwicklung zuständigen Stellen beteiligt und die vorgebrachten Belange berücksichtigt. Insgesamt sind nur 1,5 % der Landesfläche als Windeignungsgebiete ausgewiesen und stehen damit für die Errichtung solcher Anlagen zur Verfügung. Den besonderen Gegebenheiten in der Region Spreewald- Lausitz wurde bei der Planaufstellung Rechnung getragen, so dass in dieser Region nur ca. 1 % der Regionsfläche als Windeignungsgebiet ausgewiesen wurde.