Abschiebung nach Vietnam
Landtag Brandenburg Drucksache 4/7864 4. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2953 der Abgeordneten Karin Weber Fraktion DIE LINKE Landtagsdrucksache 4/7791 Abschiebung nach Vietnam Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 2953 vom 07.07.2009: Im Rahmen einer bundesweiten Massenabschiebung von mehr als 100 Vietnamesen mit der Fluglinie Air Berlin über den Flughafen Schönefeld am 8. Juni 2009 sind auch Vietnamesen aus Brandenburg nach Hanoi abgeschoben worden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie lange lebten die Betroffenen bereits in Brandenburg? (Bitte aufschlüsseln nach Alter und Geschlecht). 2. In welchen Landkreisen hielten sich die Betroffenen bis zu ihrer Abschiebung auf? 3. Wie wurden die Betroffenen auf die kommende Abschiebung vorbereitet? 4. Befanden sich unter den Abgeschobenen Minderjährige? Wenn ja, wie wurden diese entsprechend betreut? 5. Befanden sich unter den Abgeschobenen physisch oder psychisch Kranke? Wenn ja, wie wurden diese auf dem Abschiebeflug fachgerecht betreut? 6. Wie viele Personen haben gegen die Abschiebung Rechtsmittel eingelegt und wie wurde darüber entschieden? 7. Wie viele Personen wurden als Begleit- und Betreuungspersonal eingesetzt? (Bit- te aufschlüsseln nach Sicherheits- und Flugpersonal sowie ggf. medizinisches und psychotherapeutisches Personal). 8. Wie hoch sind die Kosten für die Abschiebung der Vietnamesen aus Brandenburg und wer trägt diese Kosten? 9. Wird das Land Brandenburg weiterhin die Möglichkeit nutzen, im Rahmen von bundesweiten Massenabschiebungen sich mit abzuschiebenden Flüchtlingen aus Brandenburg zu beteiligen? Wenn ja, warum? Datum des Eingangs: 03.08.2009 / Ausgegeben: 10.08.2009
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern die Kleine Anfra- ge wie folgt: Frage 1: Wie lange lebten die Betroffenen bereits in Brandenburg? (Bitte aufschlüs- seln nach Alter und Geschlecht). zu Frage 1: Aus dem Zuständigkeitsbereich brandenburgischer Ausländerbehörden wurden am 08.06.2009 insgesamt 24 vietnamesische Staatsangehörige nach Viet- nam abgeschoben. 20 Vietnamesen waren zuvor untergetaucht. Nach dem Aufgrei- fen wurden sie auf Beschluss des jeweiligen Amtsgerichts (meist in Berlin) in Siche- rungshaft genommen und von dort in Amtshilfe für die jeweils örtlich zuständige brandenburgische Ausländerbehörde zur Flugabschiebung gebracht. Alter in Jahren Geschlecht Ersteinreise zuständiger/-e Landkreis/Stadt 38 männlich 1998 Barnim 48 männlich 1999 Barnim 22 männlich 2006 Barnim 50 männlich 2003 Dahme-Spreewald 32 männlich 2001 Oder-Spree 28 männlich 2009 Oder-Spree 20 männlich 2007 Oberspreewald-Lausitz 18 männlich 2008 Oberspreewald-Lausitz 39 männlich 2005 Oberspreewald-Lausitz 24 männlich 2001 Potsdam-Mittelmark 45 männlich 1997 Prignitz 35 männlich 2003 Spree-Neiße 28 männlich 2008 Spree-Neiße 37 männlich 2007 Teltow-Fläming 44 männlich 2002 Teltow-Fläming 45 männlich 2004 Teltow-Fläming 28 männlich 2001 Teltow-Fläming 24 männlich 2009 Teltow-Fläming 33 männlich 2003 Uckermark 25 männlich 2001 Uckermark 41 männlich 2003 Uckermark 29 männlich 2004 Uckermark 25 weiblich 2007 Uckermark 33 männlich 2008 Eisenhüttenstadt Frage 2: In welchen Landkreisen hielten sich die Betroffenen bis zu ihrer Abschie- bung auf? zu Frage 2: Die jeweils aufenthaltsrechtlich zuständige Ausländerbehörde kann der Tabelle zu Frage 1 entnommen werden. Die 20 untergetauchten Vietnamesen hiel- ten sich vor der Abschiebung nicht mehr in dem für sie örtlich zuständigen Landkreis auf.
Frage 3: Wie wurden die Betroffenen auf die kommende Abschiebung vorbereitet? zu Frage 3: Nach den Stellungnahmen der betreffenden Ausländerbehörden wurde in Vorbereitung auf die konkrete Abschiebungsmaßnahme vom 08.06.2009 ein Ge- spräch mit den betreffenden Vietnamesen bezüglich des Termins der Rückführung und der Modalitäten (Regelung des Gepäcks, telefonische Verständigung evtl. Ver- wandter in Vietnam etc.) geführt. Es wird davon ausgegangen, dass ein solches Ge- spräch auch mit den Vietnamesen geführt wurde, die in der Sicherungshaft unterge- bracht waren. Frage 4: Befanden sich unter den Abgeschobenen Minderjährige? Wenn ja, wie wur- den diese entsprechend betreut? zu Frage 4: Unter den Abgeschobenen befanden sich keine minderjährigen Vietna- mesen. Frage 5: Befanden sich unter den Abgeschobenen physisch oder psychisch Kranke? Wenn ja, wie wurden diese auf dem Abschiebeflug fachgerecht betreut? zu Frage 5: Bei den örtlich zuständigen Ausländerbehörden des Landes Branden- burg lagen bzw. liegen keine Erkenntnisse vor, dass einer der abgeschobenen Viet- namesen physisch oder psychisch krank war. Frage 6: Wie viele Personen haben gegen die Abschiebung Rechtsmittel eingelegt und wie wurde darüber entschieden? zu Frage 6: Nach Auskunft der Ausländerbehörden hat kein abgeschobener Vietna- mese zuvor gegen die Abschiebung Rechtsmittel eingelegt. Frage 7: Wie viele Personen wurden als Begleit- und Betreuungspersonal einge- setzt? (Bitte aufschlüsseln nach Sicherheits- und Flugpersonal sowie ggf. medizini- sches und psychotherapeutisches Personal). zu Frage 7: Der Landesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Die Ent- scheidung, wie viel Personal als Begleit- und Betreuungspersonal bei einer solchen Abschiebungsmaßnahme einzusetzen ist, obliegt dem Bundespolizeipräsidium. Frage 8: Wie hoch sind die Kosten für die Abschiebung der Vietnamesen aus Bran- denburg und wer trägt diese Kosten? zu Frage 8: Der Landesregierung liegen hiezu bislang keine Informationen vor. Zu gegebener Zeit wird das Bundespolizeipräsidium den aufenthaltsrechtlich zuständi- gen Ausländerbehörden die Höhe der Kosten der Aufenthaltsbeendigung mitteilen. Grundsätzlich hat gemäß § 66 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) der abzuschie-
bende Ausländer die Kosten, die durch eine Abschiebung entstehen, zu tragen. Da- neben können auch dritte Personen zur Deckung der Abschiebungskosten (§ 66 Abs. 2 bis 4 AufenthG) herangezogen werden. Abschiebungskosten, die nicht von dem Ausländer selbst oder einer dritten Person eingezogen werden können, trägt nach § 44 Abs. 2 Ordnungsbehördengesetz (OBG BB) das Land, das den zuständi- gen Ausländerbehörden die entstandenen Kosten erstattet. Für einen abgeschobe- nen Ausländer besteht erst nach der Begleichung sämtlicher Abschiebungskosten die Möglichkeit, die mit einer Abschiebung verbundene Einreisesperre auf Antrag zu befristen, um anschließend wieder in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können. Frage 9: Wird das Land Brandenburg weiterhin die Möglichkeit nutzen, im Rahmen von bundesweiten Massenabschiebungen sich mit abzuschiebenden Flüchtlingen aus Brandenburg zu beteiligen? Wenn ja, warum? zu Frage 9: Mit einer zentralisierten bundesweiten Abschiebungsmaßnahme werden die Abschiebungskosten so gering wie möglich gehalten. Daher wird sich das Land Brandenburg bei Bedarf auch zukünftig an solchen Maßnahmen beteiligen.